Kündigung in der Probezeit Wenn früh feststeht: Das wird nichts

Die Probezeit ist die Kennenlernphase zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Daher ist die Kündigung in der Probezeit vergleichsweise einfach möglich – es braucht nicht einmal einen Grund. Artet das Ende des Arbeitsverhältnisses in Streit aus, solltest du besser rechtsschutzversichert sein. Denn nur so bist du vor hohen Anwaltskosten geschützt.

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Im Schnelldurchlauf

Das Wichtigste zur Kündigung in der Probezeit kurz & knapp

Die Probezeit ist vertraglich vereinbart und dauert maximal sechs Monate. In dieser Zeit prüft dein Arbeitgeber, ob du für den Job geeignet bist. Gleiches gilt für dich: Passt die Anstellung mit deinen Vorstellungen zusammen?

3 Fakten zur Kündigung in der Probezeit

  1. Das Beschäftigungsverhältnis kann jederzeit mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist beendet werden, ganz egal, welche Umstände dazu geführt haben.
  2. Die Kündigung kann auch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden – die Kündigungsfrist liegt weiterhin bei zwei Wochen.
  3. Die fristlose, also sofortige Kündigung ist nur möglich, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt.

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Kündigung in der Probezeit mit und ohne Grund

Ordentliche und fristlose Kündigung – Was gilt?

Das Wichtigste zuerst: die Probezeitkündigung muss immer schriftlich erfolgen UND du musst darauf achten, was in deinem Arbeitsvertrag vermerkt ist. Fehlen dort Aussagen rund um Probezeit, Fristen und Kündigung, greift die gesetzliche Grundlage.

In der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Im Vertrag kann zwar auch etwas anderes stehen, zwei Wochen müssen es aber mindestens sein. Eine Ausnahme stellen lediglich Tarifverträge dar. Dort kann die Frist laut Paragraf 622 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch kürzer sein. Möglich ist die Kündigung bis zum letzten Tag der Probezeit. Dann gilt weiterhin die zweiwöchige Frist.

Du musst nicht zum Monatsende oder zur Mitte eines Monats kündigen beziehungsweise dein Chef dich. Die Frist beginnt, nachdem die Kündigung bei dir oder bei deinem Arbeitgeber eingegangen ist.

Dazu ein kleines Beispiel: Reichst du deine Kündigung beispielsweise am 3. eines Monats ein, beginnt die Frist am 4. und dein Job endet mit dem 17.

Kündigst du regulär, braucht es keine Begründung. Nur wenn du fristlos kündigst oder dich dein Chef fristlos entlässt, muss dies äußerst gut begründet sein. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Ist die Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit möglich?

Da kein Grund für die Beendigung des Angestelltenverhältnisses notwendig ist, kann dir der Arbeitgeber in der Probezeit auch wegen Krankheit kündigen. Ein besonderer Kündigungsschutz besteht nicht beziehungsweise greift erst, wenn du sechs Monate im Unternehmen bist.

Bedenke: Beim Beginn der Kündigungsfrist zählt das Datum der Zustellung, nicht das Datum, das im Kündigungsschreiben steht. Daher ist es ratsam, das Schreiben per Einschreiben zu versenden, sodass dir der Empfang quittiert wird, oder es persönlich in Anwesenheit von Zeugen zu überreichen.

Anja
Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

Nur in Ausnahmefällen

Wann ist die fristlose Kündigung in der Probezeit möglich?

Willst du oder die Firma das Arbeitsverhältnis fristlos beenden, braucht es dafür einen Grund, beispielsweise:

  • Mobbing
  • Diebstahl
  • Sexuelle Belästigung
  • Fehlende Lohnzahlung
  • Andauernde, unzumutbare Überstunden
  • Diskriminierung (sogenannte treuwidrige Kündigung)

Durch den Kündigungsgrund ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber derart aus den Fugen geraten, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Weitere Infos zu diesem Thema findest du auf unserer Seite „Fristlose Kündigung“.

Eine außerordentliche Kündigung ist zudem die einzige Option, wenn du einen sogenannten Probearbeitsvertrag mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast. Dieser kann nicht ordentlich gekündigt werden und läuft nach Ablauf der im Vertrag genannten Frist aus.

Willst du sofort raus aus deinem Vertrag, besteht alternativ die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag) mit deiner Firma zu vereinbaren. Erfrage im Kündigungsgespräch, ob diese Option besteht. Im Vergleich zur fristlosen Kündigung ist hier von einem beiderseitigen Verständnis auszugehen und es ist keine Begründung notwendig.

Keine Probezeit vereinbart, was gilt nun?

Wurde keine Probezeit zwischen Angestelltem und Arbeitgeber vereinbart, greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie liegt zunächst bei vier Wochen und die Kündigung muss zum 15. oder zum Monatsende ausgesprochen werden. Je länger du in einem Unternehmen arbeitest, desto länger wird die Frist, die dein Chef einhalten muss. Mehr Informationen dazu findest du im Artikel „Kündigung des Arbeitsvertrags“.

Die Probezeit gehört eigentlich zu jedem Beschäftigungsverhältnis dazu und ist im Arbeitsvertrag geregelt. Hat der Arbeitgeber keine Probezeit vereinbart und hast du einen befristeten Vertrag, kann dieser nicht ordentlich gekündigt werden. Es ist nur die außerordentliche, also fristlose Kündigung möglich.

Anja
Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

Du wurdest gegangen?

Gekündigt, was nun?

Hat dir der Arbeitgeber gekündigt, melde dich zeitnah arbeitslos. Spätestens am dritten Tag nach Ende der Anstellung sollte das erledigt sein. Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast du, wenn du mindestens zwölf Monate in den letzten zwei Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst.

Hast du gekündigt, gibt es eine Sperrfrist von bis zu drei Monaten. In dieser Zeit erhältst du kein Arbeitslosengeld I. Das gilt auch, wenn du mit deinem Verhalten die Beendigung des Arbeitsvertrags provoziert hast. Doch wann ist dies der Fall? Ist die Kündigung in der Probezeit in deinen Augen ungerechtfertigt, solltest du eine Kündigungsschutzklage anstreben. Für diese hast du maximal drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit.

Tipp: Spätestens wenn du vor das Arbeitsgericht gehst, kommen dir die Gedanken, was der Rechtsstreit wohl kosten wird. Damit du sorgenfrei für dein Recht einstehen kannst, sorge mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung vor. Sie übernimmt im Ernstfall die Kosten für Anwalt und Co.

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Abmahnung, Wartezeit und Co.

Was muss dein Arbeitgeber bei der Probezeitkündigung beachten?

Dein Chef kann dich nicht ohne Weiteres fristlos kündigen – er muss dich erst mit einer Abmahnung auf dein Fehlverhalten hinweisen. Die Abmahnung dient dazu, der betroffenen Person die Chance zu geben, das Verhalten zu ändern beziehungsweise zu unterlassen.

Gibt es im Unternehmen außerdem einen Betriebsrat, muss dieser im Vorfeld über Kündigung unterrichtet werden und die Gründe kennen. Andernfalls ist die Kündigung nicht wirksam. Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat sieben Tage Zeit, ein Veto einzulegen, bei einer außerordentlichen Kündigung drei Tage. Dies regelt Paragraf 102 des Betriebsverfassungsgesetzes.

 

Allerdings gibt es häufig Streit darüber, wie genau die Begründung aussehen muss. Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) vor einigen Jahren ein Urteil gefällt. Demnach muss die Kündigung nicht weiter begründet werden, wenn sie innerhalb der sogenannten Wartezeit erfolgt. In diesem Zeitraum müssen die Kündigungsgründe nicht objektiv sein, sondern es reicht aus, wenn „der Arbeitgeber subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet.“ (Aktenzeichen 6 AZR 121/12)

Für bestimmte Personengruppen gilt zudem in der Probezeit ein besonderer Kündigungsschutz, etwa für Azubis bei Kündigung des Ausbildungsvertrags. Auch für Personen in Elternzeit oder in Pflegezeit sowie für Schwangere greift ein Sonderkündigungsschutz. Bei Schwerbehinderten gibt es dagegen keine Sonderregelungen in der Probezeit.

Die Wartezeit betrifft die ersten sechs Monate eines Beschäftigungsverhältnisses – unabhängig von der vereinbarten Probezeit. In dieser Zeit kann der Arbeitgeber ohne Begründung kündigen. Danach greift das Kündigungsschutzgesetz und es muss ein Grund vorliegen. Dieser kann verhaltensbedingt, betriebsbedingt oder personenbedingt (etwa Krankheit) sein.

Anja
Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

Was passiert mit dem Urlaub?

Du hast erst nach sechs Monaten im Unternehmen Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub. Das heißt aber nicht, dass du dir während der Probezeit keinen Urlaub erarbeitest. Stattdessen bekommst du je Monat Urlaub zugesprochen. Entsprechend hast du bei der Kündigung in der Probezeit einen Anspruch auf deinen Resturlaub.

Ein Beispiel: Dein Urlaub liegt bei 20 Tagen. Pro Monat bedeutet dies 1,6 Urlaubstage. Wirst du nach drei Monaten gegangen oder entscheidest dich zu gehen, hast du insgesamt fünf Tage Resturlaub, sofern du vorher keinen Urlaubstag genommen hast.

Kannst du den Resturlaub nicht nehmen, etwa bei einer fristlosen Kündigung, ist dein Arbeitgeber verpflichtet, ihn auszuzahlen.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 30.01.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen