Familie geht über Zebrastreifen
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Kinderreisepass abgeschafft: Urlaub ab 2024 nur mit elektronischem Pass

Für Reisen mit dem Nachwuchs außerhalb Deutschlands brauchten Eltern bislang einen Personalausweis, Reise- oder Kinderreisepass. Die letzte Option wird es ab 2024 nicht mehr geben: Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Kinder brauchen künftig einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass, wenn es über die EU-Grenzen hinausgeht.

  • Der Kinderreisepass wird 2024 eingestampft.
  • Künftig gilt für Reisen ins EU-Ausland der teurere elektronische Reisepass.
  • Die Abschaffung des Kinderpasses wird unter anderem mit den geringen Sicherheitsmerkmalen des Dokuments begründet.

Ab 2024 können Eltern keinen Kinderreisepass mehr beantragen. Er wird durch den elektronischen Reisepass abgelöst, wie es ihn für Erwachsene gibt. Ausgestellte Pässe behalten ihre Gültigkeit bei.

Der neue elektronische Reisepass wird für Aufenthalte außerhalb der Europäischen Union gebraucht – etwa für einen Urlaub in Großbritannien. Innerhalb der EU reicht der Personalausweis des Kindes aus. Dieser kostet 22,80 Euro und ist sechs Jahre gültig.

Durch die Abschaffung des Kinderpasses 2024 müssen Eltern mehr Geld für das Ausweisdokument ihres Nachwuchses in die Hand nehmen. Während der Kinderreisepass 13 Euro kostet, werden für den neuen Reisepass 37,50 Euro fällig.

Reisepass statt Kinderreisepass ab 2024: Längere Gültigkeit, mehr Sicherheit

Der Reisepass ist sechs Jahre gültig und somit fünf Jahre länger als zuletzt neu ausgestellte Kinderreisepässe. Lässt sich das Kind auf dem Foto nicht mehr zweifelsfrei identifizieren, ist allerdings auch schon früher ein neuer Pass notwendig. Insbesondere in den ersten Lebensjahren kann dies schnell der Fall sein.

Den Namen elektronischer Reisepass verdankt das Dokument einem Chip, den der Pass enthält. Dieser ist beispielsweise bei Reisen in die USA von Vorteil. Denn mit dem Kinderreisepass war bislang ein zusätzliches Visum notwendig, mit dem neuen Pass reicht dagegen die sogenannte ESTA-Registrierung aus. Auch die längere Gültigkeit kann ein Vorteil sein. Denn manche Länder fordern eine Mindestgültigkeit zwischen drei und sechs Monaten bei der Einreise. Laut Innenministerium schränkte diese Bedingung „die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses erheblich ein.“

Auf dem Chip werden unter anderem die Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert. Diese werden bei Kindern jedoch erst ab sechs Jahren genommen. Auch ein biometrisches Foto wird nicht sofort gebraucht. Es ist erst für Kinder ab zehn Jahren nötig. Bis fünf Jahre reicht ein Foto in guter Qualität, von fünf bis neun Jahre sollte sich das Foto an einer Vorlage des Innenministeriums orientieren.

Pässe kommen künftig per Post nach Hause

Das Ende des Kinderreisepasses hat der Bundesrat mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ Ende September gebilligt. Das Gesetz sieht auch vor, dass Behörden künftig Pässe und Personalausweise an die Antragsteller versenden können – eine persönliche Abholung ist somit nicht mehr notwendig.