Die Kündigung des Arbeitsvertrags ist häufig eine Stresssituation. Egal ob du kündigst oder dein Arbeitgeber. Umso wichtiger ist zu wissen: Was passiert mit deinem Resturlaub? Welche Fristen sind zu beachten? Kann dir grundlos gekündigt werden? Die Antworten liest du hier.
Rechtsschutz sichernKündigung des Arbeitsvertrags Auf Resturlaub bestehen, wichtige Fristen nicht verschlafen
Die zentralen Punkte kurz und knapp
Rückendeckung vom Gesetzgeber bei Kündigung des Arbeitsvertrags
Das Wichtigste vorab: In Sachen Kündigung des Arbeitsvertrags steht der Gesetzgeber tendenziell an der Seite der Arbeitnehmer. Sei es beim Resturlaub, bei Fristen oder bei der Pflicht zur Begründung des vorzeitigen Endes eines Arbeitsverhältnisses. Dennoch kann eine Arbeitsrechtsschutzversicherung sinnvoll sein, damit du nicht auf den Kosten eines möglichen Rechtsstreits sitzen bleibst.
Vier Beruhigungspillen zum Thema Kündigung:
- Je länger du in einem Unternehmen arbeitest, desto länger ist die Kündigungsfrist für deinen Arbeitgeber.
- Bist du unbefristet angestellt, kann er dir nur unter sehr strengen Voraussetzungen unbegründet kündigen.
- Resturlaub beziehungsweise dessen finanzielle Kompensation stehen dir zu – ob dir gekündigt wurde oder du gekündigt hast.
- Dein Arbeitgeber kann dich nicht freistellen und diese Tage mit deinem Resturlaub verrechnen.
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Tarife vergleichenInhaltsverzeichnis
Worüber willst du mehr wissen?
- Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Wenn der Chef die Kündigung eines Mitarbeiters ablehnt
- So viel Resturlaub steht dir zu
01 Die Kündigungsfristen kennen
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Unterschiede zwischen Arbeitgebern und -nehmern
Kündigungsfristen und eine Ausnahme für die Probezeit
Die Länge der Kündigungsfristen sind im Arbeits- oder im Tarifvertrag geregelt. Steht dort nichts, greifen die gesetzlichen Vorgaben. Demnach ist es innerhalb der ersten beiden Jahre egal, wer kündigt. Ob durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer, beide müssen dieselben Fristen einhalten. Sie beträgt laut § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vier Wochen zum 15. beziehungsweise zum Ende des Kalendermonats. Eine Ausnahme stellt die Probezeit dar: Hier können beide das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Wochen ab Ausspruch der Kündigung beenden.
Arbeitest du mindestens zwei Jahre in einem Unternehmen, hat sich die Kündigungsfrist deines Arbeitgebers nach und nach verlängert. Erst von zwei auf vier Wochen nach Ende der Probezeit, schließlich nach zwei Jahren im Betrieb auf einen vollen Monat. Wenn du 20 Jahre oder länger im selben Unternehmen angestellt bist, kann dir dein Chef nur noch mit sieben Monaten Vorlauf kündigen. Bei Arbeitnehmern hingegen bleibt’s bei vier Wochen.
Die Frist für die Kündigung des Arbeitsvertrags durch einen Arbeitnehmer darf übrigens nie länger sein als die seines Arbeitgebers. Anders lautende Vereinbarungen sind nicht gültig.
Bis zu 7 Monate
Fristen für Kündigungen durch den Arbeitgeber
Dauer Arbeitsverhältnis | Kündigungsfrist |
Probezeit | 2 Wochen |
<2 Jahre | 4 Wochen |
2 bis <5 Jahre | 1 Monat |
5 bis <8 Jahre | 2 Monate |
8 bis <10 Jahre | 3 Monate |
10 bis <12 Jahre | 4 Monate |
12 bis <15 Jahre | 5 Monate |
15 bis <20 Jahre | 6 Monate |
Ab 20 Jahren | 7 Monate |
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Den Job ohne Grund zu nennen gekündigt
Auch wichtig für dich zu wissen: Du musst dich nicht gegenüber deinem Arbeitgeber rechtfertigen, wenn du deinen unbefristeten Arbeitsvertrag auflösen willst. Einzig die Kündigungsfristen musst du berücksichtigen. Will er hingegen ein solches Arbeitsverhältnis beenden, geht das in der Regel nicht unbegründet. Schließlich greift der allgemeine Kündigungsschutz, wenn…
- der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt
- das Arbeitsverhältnis schon länger als sechs Monate besteht
Der allgemeine Kündigungsschutz gilt also nicht innerhalb der Probezeit von maximal sechs Monaten.
Und noch etwas solltest du im Hinterkopf behalten: Zwar stärken Gesetze Arbeitnehmern den Rücken. Dennoch kann eine Arbeitsrechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Klagst du gegen eine fehlerhafte beziehungsweise ungerechtfertigte Kündigung oder Abmahnung vor dem Arbeitsgericht, kostet das erst einmal eine Stange Geld, ein vierstelliger Betrag kommt schnell zusammen.
Kostenpunkte im Überblick:
- Erstberatungsgespräch bei Rechtsanwalt: laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bis zu 190 Euro plus Mehrwertsteuer, also 226 Euro brutto.
- Honorar deines Anwalts für das Verfahren: Basis ist der Streitwert, in der Regel drei Monatsgehälter.
- Gerichtskosten: Auch hiervon trägst du als Kläger einen Anteil.
Das alles bezahlst du unabhängig davon, ob er den Prozess gewinnt oder nicht. Hast du eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, musst du dir deswegen keine Sorgen machen. Anbieter solcher Versicherungen übernehmen diese Kosten grundsätzlich, und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Hast du den Eindruck, es gibt keinen Grund, der deine Kündigung rechtfertigt, kannst du eine Kündigungsschutzklage vor einem Arbeitsgericht erheben. Das musst du innerhalb von drei Wochen machen, nachdem du die Kündigung erhalten hast. Ansonsten gilt sie als rechtswirksam.
02 Kündigung abgelehnt
Muss dein Chef sein Okay geben?
Die Entscheidung, den Job zu kündigen, kann extrem schwerfallen. Und die Zeit davor ziemlich unangenehm sein. Vielleicht, weil die Umstände, die zur Kündigung geführt haben, lange eine schwere Last gewesen sind. Ein mieser Chef, schlechte Bezahlung, hohe Arbeitsbelastung, hinterhältige Kollegen. Vielleicht plagt dich aber auch ein schlechtes Gewissen beim Gedanken, deine Kündigung einzureichen. Weil dir dein Team ans Herz gewachsen ist und du es nicht im Stich lassen willst.
Die Gründe
Darum kündigen Arbeitnehmer
Die Karriereberater von Rundstedt und das Marktforschungsinstitut Innofact haben 2018 rund 1000 Arbeitnehmer gefragt: Warum kündigen kündigen Mitarbeiter? Die Befragung hat online stattgefunden, die Teilnehmer konnten mehrere Kündigungsgründe angeben. Hier siehst du die Top 5.
Umso ärgerlicher ist es dann, wenn der Chef meint, deine Kündigung nicht annehmen zu müssen. Darf er das überhaupt? Gesetzlich ist jedenfalls nicht vorgesehen, dass dein Arbeitgeber die Kündigung bestätigen, also sein Okay geben muss. Wenn du kündigen willst, darfst du das.
Allerdings: Du musst darauf achten, dass dein Arbeitgeber deine Kündigung wirklich erhält bzw. abzeichnet. Natürlich kann er sich weigern, dir den Eingang per Unterschrift zu bestätigen. Dann musst du eben für andere Nachweise dafür, dass die Kündigung eingegangen ist, sorgen. Entweder lässt du dir durch Zeugen bestätigen, dass du sie deinem Chef gegeben hast. Oder du stellst das Schreiben deinem Arbeitgeber per Einwurfeinschreiben zu.
Warum ein Einwurfeinschreiben? Der Zusteller quittiert den Einwurf deiner Kündigung bei deinem Arbeitgeber. Ab da gilt sie als zugestellt. Und als Beleg dafür liegt dir die Quittung vor.
03 Resturlaub
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Noch freie Tage auf dem Konto
So viel steht dir nach der Kündigung zu
Du hast gekündigt oder dir wurde gekündigt? Dann steht dir höchstwahrscheinlich Resturlaub zu. Oder eben eine finanzielle Kompensation. Ganz egal, ob bei ordentlicher oder fristloser Kündigung. Doch wie viele Tage Urlaub bleiben bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses?
Das hängt zum einen davon ab, wie viel deines Urlaubs du bereits in Anspruch genommen hast. Bei einem Vollzeit-Job und einer 5-Tage-Woche stehen Arbeitnehmern in Deutschland gesetzlich mindestens 20 Tage im Kalenderjahr zu. Bei einer 6-Tage-Woche sind es 24 (siehe § 3 BUrlG). Es können auch ein paar mehr sein. Das steht dann im Arbeits- oder Tarifvertrag.
Zum anderen hängt die Höhe deines Urlaubs-Restbudgets vom Zeitpunkt der Kündigung ab. Wird sie bis einschließlich 30.Juni eines Kalenderjahres ausgesprochen, hast du anteilig Anspruch auf dein restliches Jahresurlaubskontingent. Bei Kündigungen später im Kalenderjahr und wenn du mindestens sechs Monate im Unternehmen gewesen bist, steht dir das gesamte Restkontingent zur Verfügung.
Urlaubsansprüche nach Firmengröße
Je größer das Unternehmen, desto mehr freie Tage
Mitarbeiter kleiner Unternehmen haben signifikant weniger Urlaubstage als die großer Konzerne. Das hat eine Auswertung von Gehalt.de ergeben. Das Portal hatte dafür 2021 gut 230.000 Datensätze analysiert.
Resturlaub verweigern: Geht in der Regel nicht!
Eine Beispielrechnung: Du kündigst zum 31. Mai, hast im Jahre Anspruch auf 20 Urlaubstage und bis zum Ausscheiden aus der Firma im Kalenderjahr fünf Monate gearbeitet. Dann stehen dir für diesen Zeitraum 8,33 Urlaubstage zu. Hast du bis dahin fünf Tage frei gemacht, bleiben 3,33 Tage Resturlaub. Kündigst du hingegen erst im zweiten Halbjahr und hast erst fünf Tage Urlaub genommen, hast du noch 15 freie Tage auf deinem Konto.
Egal, ob 3,33 oder 15 Tage, dein Chef muss dir in der Regel ermöglichen, deinen Resturlaub innerhalb der Zeit bis zum Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses nehmen zu können. Das darf er dir nicht verbieten. Es kann aber Sonderfälle geben. Zum Beispiel wenn du unbedingt dafür gebraucht wirst, deinen Nachfolger einzuarbeiten. Kannst du die verbliebenen Urlaubstage nicht nehmen, verfallen sie nicht einfach. Sie verwandeln sich praktisch in Arbeitstage, für die du zusätzlich Gehalt kassierst (siehe § 7 BUrlG).
Fallstrick „Pro rata temporis“-Klausel: Ist eine solche Regelung in deinem Arbeitsvertrag festgehalten, wird dir im Jahr des Eintritts in oder dem des Austritts aus einem Unternehmen Urlaub nur anteilig gewährt. Auch bei einer Kündigung nach dem 30. Juni hast du keinen Anspruch auf alle dir im Arbeitsvertrag pro Jahr zugesicherten Urlaubstage.
Bei fristloser Kündigung
So läuft's bei einer fristlosen Kündigung
So läuft es übrigen auch bei fristlosen Kündigungen. Die verbliebenen Urlaubstage zu nehmen, ist in solchen Fällen nicht möglich. Schließlich endet das Arbeitsverhältnis mit dem Aussprechen der Kündigung. Der Arbeitgeber muss auch diese Urlaubstage finanziell abgelten – also bezahlen.
Eine Sache noch zum Schluss: Kündigt dir dein Arbeitgeber und stellt dich daraufhin für den Rest deines Arbeitsverhältnisses frei, mindert das nicht deinen Anspruch auf Resturlaub. Freistellungstage dürfen nicht mit Urlaubstagen verrechnet werden. Versucht er das trotzdem und lässt sich von deinem Recht nicht überzeugen, kannst du Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
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Zuletzt aktualisiert am: 22.07.2024
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