Tippende Hände vor Laptop
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Langsames Internet: Verbraucherschützer fordern 15 Euro Preisnachlass

Eigentlich steht es um die Verbraucherrechte nicht schlecht, wenn es Probleme mit der Internetgeschwindigkeit gibt. Denn seit Ende 2021 gilt ein Minderungsrecht. Können Nutzer nachweisen, dass ihr Internet zu langsam ist, können sie die Rechnung kürzen. Doch der Vorgang ist komplex, sodass Verbraucherschützer eine einfachere Lösung fordern.

  • Kommen weniger Mbits an als vertraglich vereinbart, können Kunden den Preis mindern.
  • Doch die Anbieter stellen sich manchmal quer. Zudem ist die Minderungsberechnung nicht einheitlich.
  • Mit einer Pauschale von 15 Euro will die Verbraucherzentrale nun einen einfachen Weg des Schadensersatzes gehen.

Wenn das Internet stockt, ist das nicht nur ärgerlich. Bleibt es bei der Störung, zahlen Verbraucher für eine Leistung, die sie nicht erhalten. Rein theoretisch können sie sich dagegen wehren. Seit fast zwei Jahren gibt es ein Minderungsrecht. Doch praktisch erfordert der Nachweis der geringeren Internetgeschwindigkeit einiges an Geduld und die Anbieter sind alles andere als transparent bei der Berechnung der Entschädigung.

Das kritisiert zumindest der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Auf dem Papier ist das Minderungsrecht ein Fortschritt für besseren Kundenschutz auf dem Telekommunikationsmarkt. In der Realität bleiben Verbraucher auf der Strecke und kommen nicht zu ihrem Recht“, erläutert Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Damit es Verbraucher einfacher haben, schlägt die Verbraucherzentrale eine Pauschale von 15 Euro monatlich als Entschädigung vor.

Zu geringe Internetgeschwindigkeit: 30 Messungen für valides Messprotokoll

Um den Minderungsanspruch für langsames Internet durchzusetzen, müssen Kunden mit einem Messtool der Bundesnetzagentur 30 Messungen innerhalb von zwei Wochen durchführen. Zwischen den Messungen liegen teilweise drei Stunden, sodass Verbraucher viel Zeit einplanen müssen. Mit dem erstellten Messprotokoll können sie sich im Anschluss an den Internetanbieter wenden. Dieser soll daraus eine Minderung berechnen. Laut Bundesnetzagentur sollte diese im Verhältnis zur nicht erbrachten Leistung stehen.

Das passiert jedoch nicht immer. So berichten Nutzer laut Verbraucherzentrale davon, dass die Minderung trotz erfüllter Voraussetzungen nicht durchgesetzt werden konnte. Senkt der Anbieter den Preis, ist es für Kunden zudem häufig nicht nachvollziehbar, wie die Berechnung erfolgt ist. „Bis heute gibt es kein einheitliches Berechnungsmodell“, kritisieren die Verbraucherschützer.

Einfacher Schadensersatz bei Nichterfüllung des Vertrags

Im Zuge einer geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Vereinfachung des Schadensersatzes. Statt einer intransparenten Berechnung der Minderung und einer Unsicherheit, ob Betroffene überhaupt eine Entschädigung erhalten, soll eine Pauschale von 15 Euro monatlich gelten – solange, bis die Diskrepanz behoben ist.

Eine solche Pauschale als Schadensersatz würde nicht nur dafür sorgen, dass Verbraucher leichter ihr Geld bekommen. Der Gang vor das Amtsgericht, um die rechtmäßige Minderung durchzusetzen, könnte so auch nicht mehr notwendig werden. Viele Kunden scheuen diesen Weg aufgrund hoher Anwaltskosten. Hier kann eine Privatrechtsschutzversicherung Abhilfe schaffen – oder bessere Rechte für Verbraucher.