Langsames Internet So bittest du deinen Provider bei langsamem Internet zur Kasse

Langsames Internet ist in Deutschland keine Seltenheit. Häufig versprechen dir Internetanbieter eine höhere Geschwindigkeit, als sie leisten können. Die ist aber Bestandteil des Vertrags und muss erreicht werden. Wir zeigen dir, wie du Geld vom Provider zurückholen oder kündigen kannst.

Das solltest du wissen

Du musst dir langsames Internet nicht gefallen lassen

Die Verbraucherzentralen (VZ) haben eine Vermutung: Internetanbieter werben mit der schnellstmöglichen Verbindung, von der in vielen Gebieten Deutschlands aber nur ein Bruchteil ankommt. Immer wieder beschweren sich Verbraucher bei ihnen über Internet, das langsamer ist als vertraglich vereinbart. Immerhin: Zählst du dazu, kannst du dich wehren.

Mit diesen vier Infos bist du schon einiges schlauer:

  1. Ist dein Internetanschluss daheim langsamer als vertraglich vereinbart, kannst du weniger zahlen.
  2. Den Nachweis dafür erbringst du mithilfe eines Tools der Bundesnetzagentur.
  3. Allerdings setzen Internetanbieter in vielen Fällen zu geringe Minderungsbeträge fest.
  4. Bei einem Totalausfall deiner Internetverbindung steht dir abhängig von der Dauer eine finanzielle Entschädigung zu.

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Schneckentempo protokollieren

Das kannst du tun, wenn das Internet langsam ist

Du hast den Eindruck, deine Internetverbindung ist lahm wie eine Schnecke? Zum Beispiel, weil Videos ewig benötigen, bis sie geladen sind. Dabei bist du dir sicher, dass dein Breitbandanschluss genügend Mbit/s liefern müsste. Dann ist es gut möglich, dass dein Internetanbieter sein Geschwindigkeitsversprechen, das er dir vertraglich zugesichert hat, nicht hält. Der Einzige wärst du laut Erfahrungen der Verbraucherzentralen nicht.

Was also tun? Zuerst solltest du checken, ob es wirklich an deiner Leitung liegt. Dafür überprüfst du alle möglichen Quellen, die ansonsten die Internetgeschwindigkeit bremsen könnten:

Mögliche Internet-Bremsen:
Treiber der Netzwerkkarte ist veraltet
WLAN-Empfang ist schlecht
Im Browser befinden sich zu viele Cookies
Routereinstellungen sind falsch
Kabel sind nicht geeignet
Antivirenprogramm bremst

Kannst du diese Fehlerquellen ausschließen, misst du die Geschwindigkeit deines Anschlusses. Dafür verwendest du ein Tool zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Nur mit ihm kannst du später deine Rechte gegenüber deinem Provider geltend machen. Wichtig ist auch, die Messung an mehr als einem Tag vorzunehmen.

Und so misst du die Geschwindigkeit deiner Verbindung:

  1. Lade dir das Programm auf breitbandmessung.de herunter. Die Software gibt es für Windows, macOs und Linux.
  2. Verbinde deinen Rechner (Notebook oder Desktop-PC) per LAN-Kabel mit dem Router.
  3. Vor Beginn der Messung fragt das Tool der Bundesnetzagentur die Daten deines aktuellen Tarifs ab. Du kannst sie auch händisch eingeben.
  4. Messe an drei verschiedenen Tagen insgesamt 30-mal die Geschwindigkeit deines Festnetz-Internets. Zwischen zwei Messtagen muss ein Tag liegen, an dem du keine Messung vornimmst.
  5. Abschließend erhältst du ein signiertes Messprotokoll. Das gibt dir Aufschluss darüber, wie viel der vertraglich versprochenen Geschwindigkeit bei dir ankommt.

Geld zurück oder kündigen

Langsames Internet: Hole dir dein Geld zurück oder zahle gleich weniger

Im Prinzip ist es einfach, deinen Internetanbieter zur Kasse zu bitten, wenn dein Anschluss langsamer als vertraglich vereinbart ist. Hast du wie oben beschrieben mithilfe des Tools der Bundesnetzagentur die Geschwindigkeit gemessen, lässt du ihm das dazugehörige Protokoll schriftlich zukommen und teilst mit, dass du von deinem Minderungsrecht Gebrauch machst.

Das Minderungsrecht bedeutet, dass du künftig anteilig so viel weniger Geld überweisen wirst, wie das Internet bei dir zu langsam ist. Ein Beispiel:

  • Im Vertrag wurden dir 100 Mbit/s Download-Geschwindigkeit versprochen.
  • Die Messung hat 75 Mbit/s ergeben.
  • Dementsprechend ist die Geschwindigkeit 25 Prozent geringer als vereinbart.
  • Du darfst deine monatlichen Zahlungen um 25 Prozent reduzieren.

Hast du die monatliche Gebühr für den Zeitraum, in dem du die Geschwindigkeit gemessen hast, schon überwiesen, muss dir der Provider das Geld anteilig erstatten oder dir eine Gutschrift ausstellen.

Hilfe, wenn sich der Internetanbieter weigert

Internetanbieter stellen sich immer wieder quer, so die Erfahrung von Verbraucherzentralen. Demnach senken Provider in vielen Beschwerdefällen die Gebühren nicht angemessen.

Die Anbieter scheinen dabei eine Schwäche des signierten Messprotokolls der Bundesnetzagentur auszunutzen. Auf der einen Seite benötigst du es, um deinen Minderungsanspruch beim Provider geltend machen zu können, auf der anderen Seite weist es keine konkrete Höhe aus.

Abhilfe leistet ein Rechner auf der Website der Verbraucherzentrale. Dort berechnest du, um welchen Betrag die monatliche Gebühr wegen des langsamen Internet sinken muss. Abschließend erstellt der Rechner ein Anschreiben, das deinen konkreten Minderungsanspruch benennt. Das Anschreiben schickst du zusammen mit dem Messprotokoll deinem Internetanbieter.

Du hast zudem die Möglichkeit, eine Anwaltskanzlei einzuschalten, wenn sich dein Provider weigert, die Gebühren zu senken. Wenn du rechtsschutzversichert bist, stellen die Kosten für den Anwalt für dich keine Last dar. Denn die Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Privatrechtsschutz trägt die Kosten eines Rechtsstreits.

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Einen Schlussstrich ziehen

Du kannst deinem Internetanbieter außerordentlich kündigen

Liefert dein Internetanschluss nachweislich nicht die versprochene Geschwindigkeit, kannst du den Vertrag mit deinem Provider kündigen. Auch in diesem Fall schickst du ihm das Anschreiben, das du mit dem Rechner der VZ erstellt hast, und das signierte Messprotokoll der Bundesnetzagentur.

Vorher musst du deinem Anbieter aber die Chance geben, die vereinbarte Leistung doch noch zu erbringen – dir also die Internetgeschwindigkeit zu bieten, die vertraglich festgelegt ist. Dafür setzt du ihm in deinem Schreiben eine Frist. Die VZ empfiehlt 10 bis 14 Tage. Wird der Provider auch während dieses Zeitraums deinen Ansprüchen nicht gerecht, kannst du den Vertrag aufgrund der Minderleistung außerordentlich kündigen und wechseln.

Entschädigung und Kündigung

So gehst du bei einem Komplettausfall des Internets vor

Es kann vorkommen, dass das Internet bei dir eine Zeit lang komplett ausfällt. Ein Grund können Wartungsarbeiten durch deinen Anbieter sein. Die sind in der Regel nach ein paar Stunden erledigt, zudem kündigen Provider solche Arbeiten an.

Ärgerlicher sind Komplettausfälle wegen Störungen, deren Ende nicht absehbar ist. Dauert er länger als einen Tag, muss dir dein Anbieter das mitteilen. Außerdem hast du nach einer gewissen Zeit Anspruch auf eine Entschädigung:

Für den dritten und vierten Tag des Komplettausfalls10 Prozent der monatlichen Grundgebühr, aber mindestens fünf Euro
Ab dem fünften Tag20 Prozent der monatlichen Grundgebühr, aber mindestens zehn Euro
Techniker erscheint nicht zum vereinbarten Termin20 Prozent der monatlichen Grundgebühr, aber mindestens zehn Euro

Dauert der Ausfall noch länger, kannst du deinen Vertrag unter Umständen außerordentlich kündigen. Wichtig ist, dass du deinen Provider in einem ersten Schritt über die Störung informiert hast, nachdem sie dir aufgefallen ist.

Vor der Kündigung musst du deinem Anbieter eine Frist setzen, innerhalb der er das Problem lösen kann. Die muss angemessen sein, Experten empfehlen 10 bis 14 Tage. Außerdem muss das Schreiben, mit dem du die Frist und deine Kündigungsabsicht mitteilst, nachweisbar versendet worden sein – zum Beispiel per Einwurfeinschreiben. Fällt das Internet bei dir auch nach Ablauf der Frist aus, kannst du kündigen.

Willst du sichergehen, dass du bei der Kündigung alles richtig machst, hol dir am besten Hilfe. Die Verbraucherzentralen beraten dich gerne. Aber auch Fachanwälte unterstützen dich dabei, zu deinem Recht zu kommen. Hier zahlt sich eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Privatrechtsschutz aus. Sie übernimmt das Honorar deines Anwalts.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 03.03.2023

Autor des Beitrags

Sascha-Pascal
Experte für Rechtsschutzversicherungen