Identitätsdiebstahl Strafanzeige und Haftung: Bei Datenmissbrauch im Internet

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Das Wichtigste auf die Schnelle

Schocker Identitätsdiebstahl: Lass dich nicht aus der Ruhe bringen

Dass du Opfer von Identitätsdiebstahl geworden bist, merkst du in der Regel erst einige Zeit nach dem Datenmissbrauch: Wenn Mahnungen eintrudeln oder du Abbuchungen von deinem Konto entdeckst, die du dir nicht erklären kannst.

Das kann ein ordentlicher Schock sein. Dennoch solltest du Ruhe bewahren. Normalerweise musst du für Schäden, die durch Missbrauch deiner Daten entstanden sind, nicht haften.

Vier Fakten zum Identitätsdiebstahl

  1. Hast du den Verdacht, dass deine Daten missbraucht werden, kannst und solltest du bei jeder Polizeistelle Anzeige erstatten.
  2. Du wirst in der Regel nur haftbar für aus dem Datenmissbrauch resultierende Schäden gemacht, wenn du wegen Nachlässigkeit Opfer von Identitätsdiebstahl geworden bist,
  3. Tätern, die Identitätsdiebstahl und im Zuge dessen weitere Straftaten begehen, droht eine mehrjährige Haftstrafe.
  4. Erhältst du Mahnbescheide, weil fremde Personen in deinem Namen Dinge bestellt und nicht bezahlt haben, kannst du diesen widersprechen.

Unser Tipp: Auch wenn du sorgfältig mit deinen Daten umgehst und das Recht auf deiner Seite ist, musst das nicht bedeuten, dass du dieses auch bekommst. Lass dich daher bei nervigen Streitigkeiten mit deiner Bank oder Verkäufern von einem Anwalt unterstützen. Die Kosten übernimmt deine Rechtsschutzversicherung.

Jagd nach fremden Daten

01 Viele Gefahren: So gelangen Betrüger an deine Daten

Für Betrüger ist das Internet ein Datenparadies. Dort gehen sie auf die Jagd nach persönlichen Informationen, die Menschen dort hinterlassen haben – auch nach deinen. Diese Daten nutzen sie, um andere in deinem Namen über den Tisch zu ziehen und sich zu bereichern. Datenmissbrauch nennt man das.

Es gibt viele Wege, an deine Informationen zu gelangen, selbst an die vermeintlich sicheren. Täter können den Betreiber eines Webshops hacken und dessen Kundendatenbank erbeuten. Dafür nutzen sie Sicherheitslücken. Auch die Datenbanken von Social-Media-Plattformen zapfen Betrüger immer wieder an.

Zudem verschicken sie häufig sogenannte Phishing-Mails. Diese nutzen sie als Tarnung und fordern dich auf, sensible Daten auf einer Fake-Website einzugeben.

Sie interessieren sich für ein ganzes Bündel persönlicher Informationen von dir:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Kreditkartendaten und Kontonummer
  • Handynummer
  • Passwörter
  • und vieles mehr

Kein Kavaliersdelikt

02 Identitätsdiebstahl: Dafür missbrauchen Täter deine persönlichen Infos

Mit deinen erbeuteten Daten können Betrüger in deinem Namen großen Schaden anrichten. Sie missbrauchen sie für eine lange Liste an Straftaten. Hier einige Beispiele:

  • Warenkreditbetrug: Sie bestellen online Ware, bezahlen sie aber nicht
  • Das Gleiche gilt für Dienstleistungen und immaterielle Dinge wie Abos, Softwares und kostenpflichtige E-Mail-Konten
  • Sie nutzen dein Bankkonto für zwielichtige Überweisungen
  • Nicknapping: Sie legen in deinem Namen Profile auf Social-Media-Plattformen an und diffamieren dort andere Nutzer
  • Sie schließen Mobilfunkverträge ab

Die durch den Betrug geschädigte Person wird versuchen, dich haftbar zu machen. Schließlich weiß sie nicht, dass du Opfer von Identitätsdiebstahl geworden bist oder der Schaden nur in deinem Namen, aber nicht durch dich entstanden ist. Berate dich in einem solchen Fall mit einem Anwalt über rechtliche Schritte, die du einleiten kannst. Hast du eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Privatrechtsschutz abgeschlossen, ist das Honorar keine Last für dich. Deine Versicherung übernimmt es.

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Bei Identitätsdiebstahl nutzen Betrüger für ihre Masche in vielen Fällen deine Kreditwürdigkeit aus – unter anderem, wenn sie in deinem Namen Waren bestellen. Eine mögliche Folge: ebendiese Kreditwürdigkeit verschlechtert sich. Schließlich wirst du Rechnungen für Ware, die du nicht bestellt hast, nicht begleichen.

Sascha-Pascal
Sascha-Pascal
Experte für Rechtsschutzversicherungen

Identitätsdiebstahl anzeigen

03 Anzeige bei Identitätsdiebstahl und weitere To-Dos für dich

Sobald du merkst, dass du Opfer von Identitätsdiebstahl geworden bist, solltest du handeln. Hier eine Liste mit To-Dos für dich, die du nach und nach abarbeiten kannst:

 

Hast du bei der Polizei Anzeige erstattet, leitet sie umgehend Ermittlungen ein. Für die Ermittler sind viele Infos wichtig, unter anderem Angaben zur Straftat, Screenshots und URLs von gefälschten Websites sowie Angaben zum Vorgehen des Täters. Es kann sein, dass sich ein Polizist bei dir meldet, weil er weitere Fragen hat oder dich zu einer Zeugenvernehmung vorlädt.

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Musterbrief und Co.

04 Widerspruch gegen Mahnbescheid und Zahlungsaufforderung

Haben die Identitätsdiebe in deinem Namen Waren auf Rechnung bestellt und nicht bezahlt, kannst du mit einem Mahnbescheid durch die geschädigte Person oder das geschädigte Unternehmen rechnen. Dem solltest du widersprechen, schließlich hast du dir nichts zuschulden kommen lassen. Für den Widerspruch hast du zwei Wochen Zeit, nachdem du den Mahnbescheid erhalten hast. Auf der Website der Verbraucherzentrale findest du einen Musterbrief.

Es kann auch sein, dass die Betrüger dein Bankkonto genutzt haben, um die Ware zu bestellen – dann wird der fällige Betrag bei dir abgebucht. Hast du das Geld zurückbuchen lassen, erhältst du sehr wahrscheinlich eine Zahlungsaufforderung. Auch der solltest du schriftlich widersprechen.

Das kann teuer werden

05 Wer haftet bei Identitätsdiebstahl?

Grundsätzlich musst du dir keine Gedanken um den Schaden machen, den Betrüger mit deinen Daten in deinem Namen angerichtet haben. Opfer von Identitätsdiebstahl sind von der Haftung ausgeschlossen, wenn sie sorgsam mit ihren Daten umgegangen sind.

Viele Fremdzugriffe auf deine persönlichen Informationen, zum Beispiel durch den Hack einer Plattform, kannst du nicht verhindern. In solchen Fällen kann es sein, dass die Inhaber deiner Daten, also die Betreiber der Website, in Haft genommen werden.

Anders sieht es aus, wenn die Daten in die Hände von Betrügern geraten, weil du sie nicht ausreichend gesichert oder ihnen selbst gegeben hast. Nehmen wir an, du bekommst eine Phishing-Mail:

  • Diese E-Mail fordert dich dazu auf, sensible Daten zum Abgleich auf einer Website einzugeben – deine Kreditkartendaten zum Beispiel.
  • Ihr Design ist derart dilettantisch, dass bei dir die Alarmglocken schrillen müssten.
  • Dennoch klickst du, ohne die E-Mail kritisch zu prüfen und zu hinterfragen, auf den Link der Website, gibst dort die geforderten Daten ein und schickst sie ab.

In diesem Fall bist du ziemlich sorglos mit deinen Daten umgegangen. Du hast zum Diebstahl deiner Identität beigetragen. Wird nun eine andere Person mithilfe deiner Daten betrogen, kann es sein, dass du haftest. Mit einer Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Privatrechtsschutz musst du dir keine Gedanken über die Kosten machen.

 

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Wie urteilen die Gerichte beim Identitätsdiebstahl?

Wer nach einem Identitätsdiebstahl Rechnungen übernehmen muss, beschäftigt häufig die Gerichte. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2021 beschlossen, dass eine Frau nach einem Diebstahl ihrer Daten nicht für eine Zahlungsaufforderung eines Mobilfunkunternehmens aufkommen muss, bei dem ein Unbekannter einen Vertrag abgeschlossen hatte.

Den Karlsruher Richtern zufolge ist die Zahlungsaufforderung unzulässig und irreführend, wenn kein entsprechender Vertrag vorliegt (Aktenzeichen I ZR 17/21).

In einem anderen Urteil aus dem Jahr 2019 bezeichnet der BGH Zahlungsaufforderungen für vom Verbraucher nicht getätigte Käufe als irreführend und wettbewerbswidrig, da dieser nicht der Besteller ist und das Unternehmen durch die Aufforderung unrechtmäßige Umsätze machen könnte (Az. I ZR 216/17).

Ein anderes Urteil des Landgerichts München zeigt dagegen, dass du ein Recht auf Schadensersatz hast, wenn ein Unternehmen mit deinen bei ihm gespeicherten Daten fahrlässig umgeht. Im konkreten Fall musste ein Finanzunternehmer 2.500 Euro Schadensersatz zahlen (Az. 31 O 16606/20).

Ab ins Gefängnis

06 Erwischte Daten-Betrüger: Strafen bei Identitätsdiebstahl

Datenmissbrauch auf Basis von Identitätsdiebstahl steht in Deutschland unter Strafe. Wird ein Täter erwischt, kann er für mehrere Jahre im Gefängnis landen. Hier eine Auswahl möglicher Strafen nach dem Strafgesetzbuch (StGB):

  • Ausspähen von Daten: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 202a StGB)
  • Datenveränderung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 303a StGB)
  • Computersabotage: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 303b StGB)

Ob ein Großteil der Täter wirklich gefasst wird, ist allerdings fraglich. Sie tarnen sich gut und handeln ziemlich professionell. Die Strafverfolgung gestaltet sich für die Polizei deswegen sehr schwer.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 07.08.2023

Autor des Beitrags

Sascha-Pascal
Experte für Rechtsschutzversicherungen