Rückgaberecht Gilt doch immer, oder?

Bist du unzufrieden mit deiner neuesten Anschaffung? Solange du die Ware online gekauft hast, kannst du binnen 14 Tagen dein Rückgaberecht in Anspruch nehmen. Warst du im Einzelhandel unterwegs, ist die Sache nicht mehr ganz so einfach. Hier musst du auf Kulanz setzen. Hast du Probleme bei der Rückgabe, obwohl das Recht auf deiner Seite ist, hilft dir eine Rechtsschutzversicherung weiter.

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Im Schnelldurchlauf

Das Wichtigste rund ums Rückgaberecht kurz & knapp

Rückgabe, Widerruf, Umtausch, Gewährleistung, Garantie – wenn es darum geht, dass dir ein erworbenes Produkt nicht gefällt oder dieses beschädigt ist, kannst du dich auf eine Reihe gesetzlicher und freiwilliger Leistungen verlassen. Das Rückgaberecht wird in der Regel mit dem Widerrufsrecht gleichgesetzt. Und das gibt’s nur im sogenannten Fernhandel. Im stationären Handel musst du auf Kulanz setzen.

Drei Fakten zum Rückgaberecht

  1. Kaufst du online, kannst du deine Ware bis zu 14 Tage nach Erhalt ohne Nennung von Gründen zurückgeben und dein Geld wiederbekommen.
  2. Warst du in einem Geschäft, greift das Rückgaberecht nicht.
  3. Nach Ablauf der 14 Tage kannst du nur noch auf die Gewährleistung setzen, wenn dir ein Mangel am Produkt auffällt.

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Die Regeln im stationären Handel

Ist ein Geschäft verpflichtet, Ware zurückzunehmen?

Das Rückgaberecht ist eigentlich eine einfache Sache: Wenn du mit einer Ware nicht zufrieden bist, kannst du sie binnen einer 14-tägigen Frist nach Erhalt zurückgeben. Doch die gesetzliche Regelung hat für Verbraucher einen entscheidenden Haken: Das Rückgaberecht gilt nur für Produkte, die du nicht im stationären Handel gekauft hast.

Ein Geschäft im Einzelhandel ist also nicht verpflichtet, Ware zurückzunehmen, solange sie keinen Mangel aufweist. Ist das Produkt beschädigt, greift dagegen dein Gewährleistungsanspruch beziehungsweise Nacherfüllungsanspruch.

Bei Neuware kannst du laut Bürgerlichem Gesetzbuch (Paragraf 438 BGB) bis zu zwei Jahre nach dem Kauf Mängel anzeigen. Innerhalb des ersten Jahres der Gewährleistung nimmt der Gesetzgeber an, dass die Ware bereits bei Erwerb einen Defekt hatte. Im zweiten Jahr musst du hingegen nachweisen, dass der Händler für den Mangel verantwortlich ist.

Paragraf 439 BGB regelt dein Gewährleistungsrecht:

  • Du hast bei der Nachbesserung deiner Ware die Wahl: Entweder soll dir der Verkäufer ein Ersatzprodukt liefern oder er repariert das Produkt.
  • Bei einer Reparatur hat der Händler zwei Versuche (Paragraf 440 BGB). Ist der Mangel dann immer noch nicht behoben, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Alles Wichtige dazu haben wir für dich auf der Seite „Rücktritt vom Vertrag“ zusammengefasst.

Verwechsle die Gewährleistung des Verkäufers nicht mit der Garantie des Herstellers. Sie ist eine freiwillige Leistung, die besagt, dass die Ware über einen bestimmten Zeitraum einwandfrei funktioniert. Die Herstellergarantie ist nicht gesetzlich geregelt. Gleiches gilt, wenn der Händler eine Garantie ausspricht. Im Vergleich zur Gewährleistung greift die Garantie theoretisch auch bei selbstverschuldeten Mängeln.

Die Garantie kann niemals die zweijährige Mindestgewährleistung verkürzen oder ersetzen.

Übrigens: Verletzt du dich an einem fehlerhaften Produkt, kommt die sogenannte Produkthaftung zum Tragen. Der Hersteller ist für Folgeschäden verantwortlich, der Verkäufer für die Reparatur, den Ersatz oder die Rückerstattung des Kaufpreises.

Kein Rückgaberecht im Einzelhandel – aber Kulanz

Die schlechte Nachricht ist also: Kaufst du ein mangelfreies Produkt im Einzelhandel, kannst du es nicht zurückgeben. Nun die gute Nachricht: Du kannst bei vielen Händlern auf Kulanz vertrauen. Sie zeigen sich zum Umtausch oder zur Rückgabe bereit. Der Unterschied zwischen den beiden Begriffen liegt darin, dass du bei der Rückgabe dein Geld zurückbekommst, während du mit dem Umtausch das Produkt neu erhältst oder einen Gutschein.

Hat ein Verkäufer einmal ein freiwilliges Rückgaberecht eingeräumt, muss er sich daran halten. Er hat zudem die Option, die Bedingungen für den Umtausch oder die Rückgabe festzulegen, zum Beispiel:

  • Du musst den Kassenbon oder die Rechnung vorlegen
  • Der Händler sieht eine eigene Frist von beispielsweise sieben Tagen vor
  • Bestimmte Waren schließt er von der Rückgabe aus, etwa reduzierte Artikel, Maßanfertigungen, Unterwäsche und Kosmetik
  • Du musst das Produkt in der Originalverpackung zurückgeben

Die Gewährleistung von zwei Jahren gilt selbstverständlich auch für den Online-Handel. Eine deutlich längere Frist sieht das Bürgerliche Gesetzbuch für das Baugewerbe vor. Als privater Bauherr kannst du Mängel an deinem Eigenheim gegenüber dem Bauunternehmen oder Handwerker bis zu fünf Jahre anzeigen. Alles Weitere dazu steht in unserem Artikel zum „Baupfusch“.

Anja
Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

14 Tage Zeit

Rückgaberecht im Online-Handel: Damit bekommst du dein Geld zurück

Das gesetzliche Rückgaberecht ist speziell für das Fernabsatzgeschäft gedacht, also für alle Waren und Dienstleistungen, die du nicht im direkten Kontakt erwirbst. Dazu zählen:

  • Online-Handel
  • Geschäfte über das Telefon
  • Katalogkäufe
  • Geschäfte an der Haustür

In diesen Fällen schließt du einen Fernabsatzvertrag ab, für den das 14-tägige Rückgaberecht gilt. Der Grund ist recht pragmatisch: Anders als im Einzelhandel kannst du dir das Produkt nicht anschauen, es anfassen oder gar testen. Diesen Nachteil gleicht das Rückgaberecht aus.

Um von deinem Recht Gebrauch zu machen, ist kein Grund notwendig. In der Regel hast du für die Dauer von 14 Tagen Zeit, das Produkt ohne Begründung zurückzugeben. Manche Verkäufer sehen auch einen größeren Zeitraum vor.

Häufig wird das Rückgaberecht als Widerrufsrecht bezeichnet. Über dieses musst dich der Verkäufer informiert haben. Fehlt diese Belehrung, verlängert sich dein Widerrufsrecht von 14 Tagen auf ein Jahr und 14 Tage nach Warenerhalt.

Pech gehabt

Wann ist das Rückgaberecht ausgeschlossen?

Dein Rückgabe- oder Widerrufsrecht gilt nicht uneingeschränkt. Ausgeschlossen ist es für Lebensmittel und Waren, bei denen die Rücknahme aus hygienischen Gründen nicht möglich ist, sowie für Sonderanfertigungen und personalisierte Artikel. Insbesondere letztgenanntes sorgt nicht selten für Streit zwischen Käufer und Verkäufer. Dies zeigt beispielsweise ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 23 S 111/13 U).

In dem Fall hatte der Kläger eine Couch über das Internet bestellt und dabei Farbe, Anordnung der Elemente und Bezug individuell gewählt. Während sich das Amtsgericht auf die Seite des Käufers schlug und den Widerruf für rechtens erklärte, gab das Landgericht dem Verkäufer recht.

Den Richtern zufolge ist die Rücknahme dann unzumutbar, wenn die zurückgenommene Ware für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist. Dies konnte der Beklagte nachweisen, ein erneuter Verkauf wäre gar nicht oder nur mit sehr hoher Preisminderung möglich.

Bedenke: Beim Privatverkauf gilt kein Rückgaberecht, auch wenn du die Ware online erworben hast. Der Verkäufer kann zudem die Gewährleistung ausschließen. Hat er allerdings Mängel verschwiegen, verweigert der Paragraf 444 BGB den Haftungsausschluss. Weitere Informationen hierzu findest du auf unserer Seite zum „privaten Kaufvertrag“.

Anja
Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

Bei Problemen Anwalt nehmen

Was ist, wenn das Rückgaberecht nicht akzeptiert wird?

Bei der Rückgabe oder beim Widerruf ist das Recht eigentlich klar auf deiner Seite. Dennoch kann es vorkommen, dass sich der Verkäufer querstellt und du dich mit einer Menge Ärger herumschlagen musst. Willst du dir Nerven und auch Zeit sparen, ziehe am besten einen Anwalt hinzu. Hast du eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Privatrechtsschutz abgeschlossen, musst du dir keine Gedanken über die Kosten der juristischen Unterstützung machen.

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Zuletzt aktualisiert am: 03.05.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen