Straftat Fahren ohne Ticket Schwarzfahren: Das droht, wenn du ohne Fahrschein erwischt wirst

„Wird schon nicht so teuer werden, wenn ich ertappt werde” – Wer so über Schwarzfahren denkt, kann sein blaues Wunder erleben. Öffentliche Verkehrsmittel ohne Ticket zu nutzen, gilt in Deutschland als Straftat. Jedes Jahr landen viele Menschen deswegen im Gefängnis.

Das Wichtigste in wenigen Sätzen

Beim Schwarzfahren verstehen Verkehrsunternehmen keinen Spaß

Eine kurze Fahrt mit Bus oder Bahn kostet in der Regel gerade mal ein paar Euro. Wie schlimm kann es dann sein, wenn du bei einer Kontrolle ohne Ticket erwischt wirst? Sehr schlimm, lautet die Antwort. Denn Beförderungserschleichung, wie Schwarzfahren auf Juristendeutsch heißt, ist keine Ordnungswidrigkeit, die nur mit einem Bußgeld geahndet wird. Den öffentlichen Nahverkehr ohne Ticket zu nutzen, ist eine Straftat, die drastische Konsequenzen haben kann.

Vier wichtige Infos zu den Folgen von Schwarzfahren in aller Kürze:

  1. Wer schwarzfährt, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt entrichten.
  2. Hast du lediglich deine Monats- oder Jahresfahrkarte vergessen, kannst du diesem Entgelt entgehen.
  3. Fahren ohne Ticket kann zudem mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belegt werden.
  4. Wer die Geldstrafe nicht zahlt, landet häufig für eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis.

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Kein Kavaliersdelikt

Straftat Schwarzfahren: Was kann dich das Kosten, wann droht dir das Gefängnis?

Solltest du auf den Gedanken kommen, schwarz zu fahren, um ein paar Euro oder etwas Zeit zu sparen, lasse es lieber. Wirst du erwischt, kommt zwar erst einmal nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt auf dich zu – aber auch das geht ins Geld. Läuft es ganz blöd, zeigt dich das Verkehrsunternehmen an. Die Folgen können ein Gerichtsverfahren, eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe sein.

Schwarzfahren gilt in Deutschland als Straftat. Es fällt unter Paragraf 265a Strafgesetzbuch (StGB), der die Bestrafung der Erschleichung von Leistungen regelt. Im Fall von Fahren ohne Ticket ist es die Beförderungserschleichung. Eine Straftat hast du begangen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Du bist ohne Fahrkarte mit Bus, Zug oder Straßenbahn gefahren, obwohl die Fahrt nicht kostenfrei gewesen ist.
  • Du wusstest das und wolltest das, hattest also die Absicht, dir eine Gratisfahrt zu erschleichen.
  • Dadurch hast du das Verkehrsunternehmen finanziell geschädigt.

Die Konsequenzen

Kosten und Strafen wegen Schwarzfahren

Erwischt dich ein Kontrolleur ohne Fahrschein, geht’s gleich ins Geld. Ein erhöhtes Beförderungsentgelt wird fällig. Das beträgt 60 Euro, du hast in der Regel sieben bis 14 Tage Zeit, es zu bezahlen. Im Vergleich zum Preis einer Busfahrt ist das ein ordentlicher Batzen.

Bei der S-Bahn München schreiben sie Folgendes dazu: „Sollten unsere Kontrolleur:innen jemanden ohne gültige Fahrkarte kontrollieren, muss die Person gemäß den allgemeinen Beförderungsbedingungen ein erhöhtes Beförderungsentgelt beziehungsweise eine Fahrpreisnacherhebung von mindestens 60 Euro zahlen.”

In diesen Fällen musst du ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen

Fahren…
…ohne Fahrschein für dich.
…ohne Fahrschein für einen Hund, ein Fahrrad, ein Gepäckstück (sofern erforderlich).
…mit falschem Fahrschein.
…mit abgelaufenem Fahrschein.
…mit nicht entwertetem Fahrschein.

Es kann sein, dass es das Verkehrsunternehmen, dem du finanziell geschadet hast, nicht bei einem erhöhten Beförderungsentgelt belässt. Der Betrieb kann Anzeige gegen dich erstatten. Das wird wahrscheinlich nicht bei der ersten Schwarzfahrt der Fall sein, Wiederholungstäter können sich aber auf einen Gerichtsprozess einstellen.

Und dann könnte es richtig teuer werden. Es ist Praxis, dass die Unternehmen jede Schwarzfahrt einer Person dokumentieren. Irgendwann zeigen sie alle Straftaten auf einen Schlag an. Die Geldstrafe kann dementsprechend hoch ausfallen. Im schlimmsten Fall verurteilt dich das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Das ist laut Paragraf 265a StGB möglich.

Strafen-Eskalation beim Fahren ohne Ticket

  • Beim ersten Mal Schwarzfahren belassen es Verkehrsunternehmen in der Regel bei einem erhöhten Beförderungsentgelt.
  • Wiederholungstäter müssen mit einer Anzeige und einer Geldstrafe rechnen.
  • Bei einer erneuten Anzeige und Verurteilung droht eine erhöhte Geldstrafe.
  • Die nächste Eskalationsstufe ist eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
  • In letzter Konsequenz kannst du dich nach mehreren Verurteilungen auf einen Gefängnisaufenthalt einstellen.
  • Der droht dir zudem, wenn du die Geldstrafe nicht zahlen willst oder kannst.
  • Außerdem kann dir das Verkehrsunternehmen Hausverbot erteilen, missachtest du das, begehst du Hausfriedensbruch – eine weitere Straftat, die das StGB regelt.

Gefängnis, weil jemand nicht in der Lage ist, eine Geldstrafe zu bezahlen: Das ist in Deutschland keine Seltenheit. So geht es jedes Jahr etwa 50.000 Menschen. Besonders in weniger wohlhabenden Bundesländern sitzen deswegen verhältnismäßig viele Bürger ein. In Brandenburg war in der Vergangenheit zeitweise jede zehnte Gefängniszelle mit einem Menschen belegt, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt haben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Partei Die Linke hervor.

Sascha-Pascal
Sascha-Pascal
Experte für Rechtsschutzversicherungen

Kann ja mal passieren

Zeitkarte vergessen: Was, wenn deine Jahreskarte zu Hause liegt?

Wenn du eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für den Nahverkehr besitzt, kennst du das vielleicht: Du stehst im Bus oder in der Bahn und dir schießt durch den Kopf, dass du dein Zeitticket nicht dabei hast. In Panik musst du allerdings nicht verfallen.

Du hast keine Straftat begangen. Schließlich hast du die Fahrt bereits im Voraus bezahlt. Dem Verkehrsunternehmen ist also kein finanzieller Schaden entstanden. Dennoch musst du nachweisen, dass du nicht schwarz gefahren bist. Dafür hast du in der Regel sieben Tage Zeit.

Innerhalb dieser Frist musst du beim Kundencenter des Unternehmens mit deinem Ticket erscheinen. Manchmal kannst du das Ganze auch online erledigen. Infos dazu findest du auf der Website des Verkehrsbetriebs. Komplett ohne Kosten geht es aber auch in diesem Fall nicht. Die Betriebe verlangen meistens eine Bearbeitungsgebühr, bei einigen beträgt sie sieben Euro.

Wichtig für dich zu wissen: Das Nachzeigen der Zeitfahrkarte ist nur möglich, wenn sie personalisiert, nicht übertragbar ist. Ansonsten kommst du um ein erhöhtes Beförderungsentgelt nicht herum.

Du kann kannst gegen das erhöhte Beförderungsentgelt Einspruch erheben

Noch etwas zum Schluss: Bist du der Meinung, das Verkehrsunternehmen hat von dir zu Unrecht ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt, kannst du Einspruch dagegen erheben. Das geht direkt bei dem Unternehmen. Wie lange du dir dafür Zeit lassen kannst, steht auf dem Zahlschein, den dir der Kontrolleur ausgestellt hat.

Lehnt der Betrieb deinen Einspruch ab, führt dein nächster Weg zu einer Schlichtungsstelle. Von ihr kannst du deinen Fall prüfen lassen. Natürlich kannst du auch gerichtlich gegen die Ablehnung vorgehen. Dann solltest du aber eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Privatrechtsschutz und deren Deckungszusage für diesen konkreten Sachverhalt im Rücken haben. Dann übernimmt sie die Kosten für den Rechtsstreit.

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Zuletzt aktualisiert am: 03.03.2023

Autor des Beitrags

Sascha-Pascal
Experte für Rechtsschutzversicherungen