Überlastungsanzeige SO gehts nicht weiter.

Ist die ordnungsgemäße Erfüllung deiner Arbeitsleistung gefährdet, stehst du in der Pflicht, dies deinem Chef mitzuteilen – Was so kompliziert klingt, bedeutet nichts anderes, als dass du deinem Arbeitgeber informieren musst, wenn du dauerhaft überlastet bist. Dein Unternehmen muss dann dafür sorgen, dass sich die Arbeitssituation ändert.

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Das Wichtigste zur Überlastungsanzeige kurz & knapp

Im Job kann es phasenweise anstrengend werden. Solche Belastungsspitzen hat sicherlich schon jeder erlebt. Doch ist die Arbeit eine einzige Dauerbelastung, etwa wegen Personalmangels, können dir früher oder später Fehler passieren. Du verpasst eine Frist oder Auftraggeber müssen länger auf ein Produkt warten. Arbeitest du im sozialen Bereich, etwa in der Pflege oder in der Kita, können auch diese zu den Leidtragenden der Situation werden.

Vier Fakten zur Überlastungsanzeige

  1. Führen Arbeitsumstände dazu, dass du deine Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß durchführen kannst, bist du verpflichtet, eine Überlastungsanzeige zu stellen.
  2. Dein Vorgesetzter wird durch die Anzeige über die Gefährdungssituation in Kenntnis gesetzt.
  3. Durch die Fürsorgepflicht ist er daran gebunden, Gegenmaßnahmen einzuleiten.
  4. Reagiert das Unternehmen mit einer Abmahnung auf die Überlastungsanzeige, ist das rechtswidrig.

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Du kannst nicht mehr

Was ist eine Überlastungsanzeige?

Vor allem in sozialen Berufen ist oftmals die Rede vom Personalmangel. Ein Beispiel: Obwohl laut Personalbemessung zehn Personen für einen Arbeitsbereich vorgesehen sind, arbeiten dort nur acht. Hält dieser Zustand auf Dauer an, kommst du schnell in eine Belastungssituation. Und diese kann am Ende zu Fehlern führen, die im schlimmsten Fall Menschen gefährden – denke an Personen, die beispielsweise in der Pflege oder in einer Kita arbeiten.

Mit einer Überlastungsanzeige machst du deinen Arbeitgeber auf die Gefahrenlage aufmerksam. Die Anzeige sollte dabei in dem Moment gestellt werden, in dem es zur Überlastung kommt. In der Realität ist es jedoch meistens so, dass die Extremsituation schon einige Zeit anhält, ehe die Überlastungsanzeige an den Vorgesetzten gerichtet wird.

Die Überlastungsanzeige ist kein juristischer Fachbegriff. Sie wird daher auch als

  • Entlastungsanzeige,
  • Gefährdungsanzeige,
  • Qualitätsanzeige,
  • Präventionsanzeige,
  • Belastungsanzeige oder
  • Qualitätsverlustanzeige bezeichnet.

Sie ist immer dann ein Mittel, wenn der Leistungs- und Verantwortungsdruck untragbar werden. Die Gründe liegen häufig in einer unzureichenden Personalbesetzung. Insbesondere wenn du Personalverantwortung hast, ist es wichtig, den Schritt der Anzeige zu prüfen. Denn deine Überlastung kann sich auf deine Mitarbeiter auswirken.

Überlastungsanzeige: Recht und Pflicht zugleich

Die Überlastungsanzeige ist gesetzlich nicht direkt verankert. Dennoch bist du verpflichtet, den Arbeitgeber über eine potenziell gefährdende Lage zu informieren. Das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

GesetzInhalt
Paragraf 15 ArbSchGDie Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.
Paragraf 16 ArbSchGDie Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.
Paragraf 242 BGBDer Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Mit der Überlastungsanzeige verfolgst du zwei Ziele:

  • Du befreist dich von einer Schadensersatzpflicht
  • Du appellierst an die Fürsorgepflicht deines Arbeitgebers, der die Umstände ändern muss (Abhilfeverlangen)

Bedenke: Fehler, die auf eine Überlastung zurückzuführen sind, können nicht nur zu Sach- und Personenschäden führen. Sie können auch Anlass zu einer Abmahnung und in der Folge einer Kündigung sein. Macht dich die stressbeladene Arbeit zudem immer wieder krank, kann auch deine Erkrankung einen Kündigungsgrund darstellen. Hast du deinen Vorgesetzten jedoch mit der Anzeige auf die Situation aufmerksam gemacht, stehen die Chancen schlecht, dass er dich abmahnen oder gar kündigen kann.

 

Tipp: Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber sind nie schön. Hast du eine Arbeitsrechtsschutzversicherung im Rücken, stehst du ihnen jedoch etwas entspannter entgegen. Denn du kannst jederzeit ohne Kostenangst deine rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Sehr gute Rechtsschutzversicherungen gibt’s bereits für unter 25 Euro im Monat.

 

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Wie muss eine Entlastungsanzeige aussehen?

Es gibt keine Vorschriften, wie die Überlastungsanzeige gestaltet sein muss. Wichtig ist, dass du die kritische Situation ausführlich schriftlich beschreibst. Lege dar, welche beruflichen und persönlichen Konsequenzen die Lage für dich hat sowie die Folgen für das Unternehmen. Fordere deine Vorgesetzten zudem zu Gegenmaßnahmen auf. Im Internet findest du Muster wie dieses hier.

Sinnvoll oder nicht?

Welche Konsequenzen hat eine Überlastungsanzeige?

Auch wenn die Überlastung rein gar nichts mit Unvermögen zu tun hat, sondern einzig den Arbeitsbedingungen geschuldet ist, haben viele Betroffene Bedenken, die Anzeige zu machen. Denn ob der Chef die Situation gleich einschätzt, ist offen. Die Überlastungsanzeige könnte auch als Zeichen gewertet werden, dass der Mitarbeiter der Situation nicht gewachsen ist, was wiederum einen Karrierekiller darstellen könnte.

Diese Gedanken sind zwar nicht unberechtigt. Doch sie sollten du dich nicht von der Gefährdungsanzeige abbringen. Denn so wie du die Pflicht zur Anzeige hast, ist dein Chef verpflichtet zu handeln. Dies ergibt sich ebenfalls aus dem BGB und dem ArbSchG. Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch lässt sich beispielsweise eine Nebenpflicht in Bezug auf die Schutz- und Fürsorgepflicht ableiten.

GesetzInhalt
Paragraf 618 BGBDer Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften […] so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen […] so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.
Paragraf 2 ArbSchGMaßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Leitet dein Chef keine Gegenmaßnahme ein, verletzt er seine Fürsorgepflicht. Darauf kannst du reagieren, in dem du den Druck erhöhst und den Betriebsrat oder Personalrat hinzuziehst. Andernfalls bleibt dir nicht mehr viel anderes übrig, als selbst zu kündigen und dir was Neues zu suchen.

Noch zwei wichtige Punkte zu den Folgen einer Überlastungsanzeige:

  1. Die Überlastungsanzeige ist kein Freifahrtschein. Deine Arbeit musst du trotzdem weiter sorgfältig und ordnungsgemäß durchführen. Du übernimmst aber keine Haftung mehr für etwaige Schäden.
  2. Sollte dein Arbeitgeber mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung auf die Anzeige reagieren, ist dies nicht rechtens. Dazu reicht ein Blick auf das Maßregelungsverbot im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 612a): „Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.“

Dass eine Abmahnung nicht mit dem Gesetz vereinbar ist, hat beispielsweise das Arbeitsgericht Göttingen bestätigt (Aktenzeichen 2 CA 155/17).

Karrierekiller Überlastungsanzeige?

Welche Besonderheiten gelten für Beamte bei einer Überlastungsanzeige?

Wie Angestellte haben auch Beamte die Pflicht, potenziell gefährdende Situationen zu melden. Denn sie müssen das ihnen übertragene Amt uneigennützig nach bestem Gewissen wahrnehmen (Paragraf 61 Bundesbeamtengesetz). Auch aus dem Artikel 33, Absatz 4 des Grundgesetzes lässt sich die Pflicht ableiten.

Doch während klar geregelt ist, dass Arbeitnehmer nicht abgemahnt werden dürfen (Paragraf 612a BGB), darf der Dienstherr regelmäßig die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung seiner Beamten beurteilen, etwa wenn eine Beförderung ansteht. Die Überlastungsanzeige könnte sich schlecht auf diese Beurteilung auswirken, sodass Beamte noch zögerlicher mit der Anzeige umgehen als Arbeitnehmer.

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Zuletzt aktualisiert am: 20.10.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen