Kündigung wegen Krankheit Entlassen, weil du krank bist: Das steht dir zu, so wehrst du dich

Kündigungen wegen Krankheit nur unter strengen Voraussetzungen möglich
Klagen sind aussichtsreich, die Kosten trägt deine Arbeitsrechtsschutzversicherung
Verhandle mit deinem Anwalt eine Abfindung
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Das Wichtigste im Überblick

Kündigung wegen Krankheit – auch bei unbefristetem Vertrag?

Unter einer Langzeiterkrankung zu leiden oder immer wieder kurz erkrankt zu sein, ist belastend genug. Wenn dann noch das Schreckgespenst Entlassung spukt, sorgt das nicht gerade für Entspannung. Leider sind Kündigungen wegen Krankheit möglich – auch bei einem unbefristeten Vertrag. Dann solltest du über eine Kündigungsschutzklage nachdenken, die dadurch entstehenden Kosten trägt deine Arbeitsrechtsschutzversicherung.

Diese 4 Fakten solltest du über Kündigungen wegen Krankheit im Hinterkopf behalten:

  1. Unabhängig von der Art deiner Erkrankung: Fällst du im Jahr mindestens 30 Tage krank aus, kann das ein Kündigungsgrund sein.
  2. Dein Chef kann dich jedoch nur unter sehr strengen Voraussetzungen entlassen, auch bei Langzeiterkrankungen.
  3. Viele Kündigungen wegen Krankheit sind nicht wasserdicht, Klagen dagegen haben gute Erfolgsaussichten.
  4. Außerdem stehen deine Chancen auf eine Abfindung gut, wenn du entlassen wirst, weil du krank (gewesen) bist.

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01 Kündigungsgrund Kranksein

So lange darfst du krank sein, ohne entlassen zu werden

Ja, Kranksein kann ein Kündigungsgrund sein. Allerdings musst du dir in der Regel keine Gedanken darüber machen, wenn du mal ein paar Wochen wegen einer hartnäckigen Erkältung ausfällst. Und während einer Langzeiterkrankung ist dein Arbeitgeber ohnehin erst einmal zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. In Gefahr ist dein Job erst, sobald du mehr als 30 Tage im Jahr krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst.

Wie wahrscheinlich ist das? Das hängt natürlich vom Einzelfall ab. Hier aber einmal ein Richtwert: Laut Statistischem Bundesamt sind Arbeitnehmer in Deutschland in den vergangenen Jahren durchschnittlich zwischen neun und elf Tagen krank gewesen.

Und selbst wenn du innerhalb eines Jahres mehr als 30 Tage krankheitsbedingt ausgefallen bist: So leicht kann dich dein Chef nicht feuern. Dafür müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Ob das der Fall ist, wissen Fachanwälte für Arbeitsrecht.

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Während der Probezeit von bis zu sechs Monaten genießt du keinen besonderen Kündigungsschutz. Dein Chef kann dir während dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. So steht es in Paragraf 622 III Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Begründen muss das dein Arbeitgeber nicht. Er kann dich also auch wegen Krankheit entlassen.

Sascha-Pascal
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Experte für Arbeitsrechtsschutzversicherungen

02 Kündigungsvoraussetzungen

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So einfach geht’s nicht

Strenge Voraussetzungen für Entlassungen wegen Arbeitsunfähigkeit

30 Tage im Jahr krank – ob am Stück oder immer wieder – sind also die Grenze, ab der es für dich als Arbeitnehmer kritisch werden kann. Die Betonung liegt auf „kann”. Denn die Krankheitsdauer ist zwar die erste, aber bei Weitem nicht die einzige Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit dir dein Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen kann:

 

Wer entscheidet nun, ob die Voraussetzungen für eine Entlassung wegen Krankheit erfüllt sind? Diese Aufgabe fällt spätestens dem Arbeitsgericht zu, wenn du eine Kündigungsschutzklage erhebst. Dafür hast du drei Wochen Zeit, nachdem du die Kündigung erhalten hast.

Die Richter nehmen unter anderem die drei Jahre vor der Auflösung deines Arbeitsvertrages unter die Lupe. Bist du auch während dieser Zeit jährlich mehr als 30 Tage arbeitsunfähig gewesen, kann das für eine Kündigung sprechen.

Streitpunkt betriebliches Eingliederungsmanagement

Aber selbst, wenn du unzumutbare Fehlzeiten aufweist, deine Zukunftsprognose negativ ist und die Interessenabwägung für deinen Arbeitgeber spricht, kann es sein, dass du deinen Job nicht verlierst. Das Stichwort lautet betriebliches Eingliederungsmanagement. Bedeutet: Vor einer Entlassung muss dein Chef sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft haben, dich weiterhin zu beschäftigen.

Du kannst zum Beispiel mit reduzierten Wochenarbeitsstunden wieder einsteigen. Oder du minderst den Umfang der Aufgaben, die du übernimmst. Vielleicht gibt es auch eine Stelle in einer anderen Abteilung, die du trotz deiner Krankheitsgeschichte besetzen kannst.

Hier kannst du ansetzen, um vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Wirksamkeit der Kündigung vorzugehen. Denn viele Unternehmen schöpfen die Möglichkeiten einer Wiedereingliederung nicht aus, bevor sie eine Kündigung wegen Krankheit aussprechen. Hast du eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, musst du dir über die Kosten eines solchen Verfahrens keine Sorgen machen. Die Versicherung übernimmt sie für dich.

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Kündigung wegen Krankheit und ihre Fristen

Sascha-Pascal
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Experte für Arbeitsrechtsschutzversicherungen
  1. Frühestens nach 30 krankheitsbedingten Ausfalltagen im Jahr kann eine Kündigung folgen.

  2. In der Regel muss sich dein Arbeitgeber an die gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Kündigungsfristen halten.

  3. Fristlose Entlassungen wegen Krankheit kommen sehr selten vor.

  4. Eine Kündigungsschutzklage musst du innerhalb einer Frist von drei Wochen einreichen.

03 Gegen Kündigung wehren

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Klage oder Abfindung

Was tun bei einer Kündigung wegen Krankheit?

Wie weiter oben erwähnt, steht dir der Weg einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht offen. Ob das Verfahren zu deinen Gunsten ausgehen wird, hängt von deinem individuellen Sachverhalt ab. In der Vergangenheit hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Rechtsprechung schon auf die Seite von Arbeitnehmern gestellt.

2014 hat das BAG beispielsweise in einem Urteil die fristlose Kündigung einer Klägerin als unwirksam erachtet (Aktenzeichen 2 AZR 582/13). Die Angestellte ist immer wieder eine kurze Zeit krank gewesen. Deswegen konnte sie häufig nicht arbeiten gehen. Trotzdem hat das Gericht geurteilt: Eine Weiterbeschäftigung wäre zumutbar gewesen.

Der Gang vor das Arbeitsgericht mit Unterstützung durch Fachanwälte kann sich also lohnen.

Verhandlungen nötig: Abfindung nach krankheitsbedingte Kündigung

Solltest du einen Rechtsstreit mit deinem Arbeitgeber scheuen, kannst du die Entlassung akzeptieren, im Gegenzug aber eine Abfindung verlangen. Die steht dir auf der einen Seite zwar nicht automatisch zu. Auf der anderen haben Unternehmen bei Kündigungen wegen Krankheit einen Anreiz, auf deine Forderung einzugehen.

Häufig sind solche Kündigungen anfechtbar. Zum Beispiel, weil nicht alle Möglichkeiten des betrieblichen Eingliederungsmanagement genutzt wurden. Dem Unternehmen drohen also nicht vollkommen kalkulierbare Kosten, sollte es zum Prozess kommen. Um sie zu umgehen, gewähren Firmen in vielen Fällen eine Abfindung.

Die Höhe der Abfindung hängt von deinem Verhandlungsgeschick ab. Oder besser: dem eines Experten, den du engagiert hast. Arbeitsrechtler kennen alle Tricks, Kniffe und Fallstricke hinsichtlich Verhandlungen über Abfindungen.

Hast du weiteren Bedarf an Infos zum Thema „Abfindung bei Kündigung”, klicke einfach hier.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 02.03.2023

Autor des Beitrags

Sascha-Pascal
Experte für Arbeitsrechtsschutzversicherungen