Abfindung bei Kündigung Bei Abfindung gilt: Lieber verhandeln, als gleich klein beigeben

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Du brauchst einen kurzen Überblick? Bitte sehr!

Was du zur Abfindung bei Kündigung auf jeden Fall wissen musst

Kündigung? – Kein Problem, denkst du, schließlich winkt dann eine ordentliche Abfindung. Vorsicht! Du solltest dir da nicht zu sicher sein. Denn einen Anspruch auf Abfindung gibt es nur bei betriebsbedingten Kündigungen. Trotzdem sind Arbeitgeber oft bereit, Geld dafür zu bezahlen, dass du auf eine Kündigungsschutzklage und damit auf deinen Job verzichtest.

4 Fakten zur Abfindung bei Kündigung

  1. Mit der Abfindung kauft dir der Arbeitgeber den Anspruch auf den Job ab.
  2. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach dem Einkommen und den Jahren der Beschäftigung. Der wichtigste Hebel ist eine clevere Verhandlung.
  3. Je besser deine Chancen sind, eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Arbeitgeber dir eine höhere Abfindung zahlt.
  4. Unterschreibe den Abfindungsvertrag nicht zu früh. Lass vorher einen Anwalt deine rechtliche Lage einschätzen. Vielleicht kannst du noch mehr für dich herausholen.

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Wer hat Anspruch?

Wann stehen die Chancen gut für dich, eine Abfindung bei Kündigung zu bekommen?

Wenn Top-Manager oder Führungskräfte ihren Job verlieren, ist in den Nachrichten oft von hohen Abfindungszahlungen die Rede. Von diesen Summen kannst du als Angestellter leider nur träumen, falls du von deinem Arbeitgeber gekündigt wirst. Denn einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung sieht das Arbeitsrecht in Deutschland nur in ganz bestimmten Fällen vor. Zum Teil sind Abfindungen im Arbeitsvertrag geregelt, etwa in Tarifverträgen oder Geschäftsführerverträgen.

Es gibt mehrere Szenarien, die eine Abfindung möglich machen. Aber nur eines davon basiert auf einer gesetzlichen Grundlage: Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Paragraf 1a. Hier ist der Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung geregelt.

Betriebliche Gründe bestehen, wenn die Arbeitsstelle ersatzlos wegfällt und der Mitarbeiter nirgendwo anders im Unternehmen beschäftigt werden kann. Mit der Abfindung bezahlt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dafür, dass dieser die Beendigung des Arbeitsverhältnisses akzeptiert und keine Kündigungsschutzklage einreicht.

Andere Szenarien sehen keinen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch vor. Dazu gehören das Abwenden einer Kündigungsschutzklage oder das Beenden eines Kündigungsschutzprozesses.

Warum Arbeitgeber eine Abfindung zahlen: Kündigungsschutzklage

Ein Grund für eine Abfindungszahlung kann im Kündigungsschutz liegen. Damit eine Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam ist, muss er einen zulässigen Grund dafür angeben. Ist dieser Grund nicht klar oder akzeptierst du als Arbeitnehmer die Kündigung nicht, kannst du vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Ein Beispiel stellt die Kündigung wegen Krankheit dar. Zwar ist das möglich, kann aber auch zu einer Klage führen. Stellt das Gericht zu deinen Gunsten fest, dass die Kündigung nicht rechtens war, besteht das Arbeitsverhältnis weiter.

Ein solches Ergebnis kann für den Arbeitgeber teuer werden, vor allem dann, wenn sich der Prozess lange hinzieht. Denn er muss die Löhne nachzahlen für die Zeit, in der der Rechtsstreit stattfand.

Arbeitgeber bieten die Zahlung einer Abfindung im Kündigungsschreiben oder im Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag an, damit der Arbeitnehmer die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Als Arbeitnehmer hast du also die Wahl: Klage oder Abfindung.

Welche Gründe für eine Abfindung gibt es noch?

Auch ein laufender Kündigungsschutzprozess kann ein Grund sein, weshalb dir der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen würde. Dadurch kann er die Niederlage vor Gericht und damit ein finanzielles Risiko vermeiden.

Schließlich kann der Arbeitgeber gerichtlich dazu aufgefordert werden, dem gekündigten Mitarbeiter eine Abfindung zu zahlen (KSchG §9 und §10). Dies tritt dann ein, wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist, aber eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses keine Option ist, zum Beispiel weil es durch den Streitfall keine Vertrauensbasis mehr gibt.

Bei den Verhandlungen um die Abfindung musst du dir klarmachen, dass es eigentlich darum geht, dass der Arbeitgeber dich loswerden will, und zwar ohne großes finanzielles Risiko. Je besser die Aussichten sind, dass du eine Kündigungsschutzklage gewinnen könntest, desto besser ist deine Verhandlungsposition beziehungsweise desto höher kann deine Abfindung sein.

Daher lohnt es sich für dich, einen erfahrenen Fachanwalt an deiner Seite zu wissen, der deine Situation richtig einschätzt. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung zahlt die Kosten für den Anwalt und die Gerichtskosten, falls es doch zu einer Klage kommen sollte.

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Höhe der Abfindung

Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigung?

Für die Höhe der Abfindung gibt es keine gesetzliche Regelung. Vieles hängt vom Verhandlungsgeschick ab. Nur bei der betriebsbedingten Kündigung sieht das Gesetz eine Richtlinie vor, um die Höhe der Abfindung zu berechnen.

  • Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers in Jahren

Beispiel: Eine Angestellte verdient monatlich 3.500 Euro brutto und arbeitet seit fünf Jahren in der Firma.

  • 3.500 x 0,5 x 5 = 8.750 Euro

Sie würde eine Regelabfindung in Höhe von 8.750 Euro erhalten, falls sie nicht eine bessere Summe aushandelt.

Neben dem Monatsgehalt und der Anzahl der Beschäftigungsjahre spielen noch folgende Faktoren eine Rolle für die Höhe der Abfindung:

  • Branche
  • Region
  • Rechtliche Einschätzung über die Wirksamkeit der Kündigung

In einigen Fällen spielt auch das Alter des Arbeitnehmers eine Rolle, etwa wenn das Arbeitsverhältnis durch ein Gerichtsurteil aufgelöst wird. Laut Kündigungsschutzgesetz (§10) erhält der Arbeitnehmer bei einer Auflösungsabfindung einen Betrag, der zwölf Monatsverdiensten entspricht.

  • Ist der Arbeitnehmer mindestens 50 Jahre alt und seit mindestens 15 Jahren in dem Unternehmen angestellt, dann wird dieser Betrag auf 15 Monatsgehälter erhöht.
  • Arbeitnehmern, die mindestens 55 Jahre alt sind und deren Arbeitsverhältnis nach mindestens 20 Jahren aufgelöst wird, steht eine Abfindung in Höhe von 18 Monatsgehältern zu.

Wichtig ist, dass die Höhe der Abfindung in erster Linie Verhandlungssache ist. Falls dir dein Arbeitgeber zur Kündigung eine Abfindungssumme vorschlägt, solltest du nicht zu schnell akzeptieren. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht könnte die Chance auf eine höhere Abfindung steigern. Hole dir daher die Unterstützung eines Anwalts.

Er kann einschätzen, ob das Abfindungsangebot realistisch ist oder ob eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber empfehlenswert ist. Die Verhandlung führt er in deinem Auftrag auch durch. Die Kosten dafür sicherst du mit einer Rechtsschutzversicherung ab.

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Kannst Du die ganze Summe behalten?

Geht von der Abfindungssumme noch Steuer ab?

Ja, eine Abfindung ist einkommensteuerpflichtig. Der Steuerfreibetrag für Abfindungen wurde 2006 abgeschafft.

Mithilfe der sogenannten Fünftelungsregelung kannst du deine Steuerausgaben aber senken und dafür sorgen, dass der Steuersatz nicht zu sehr ansteigt. Die Berechnung der Steuer für die Abfindung ist nicht ganz leicht, also gehen wir sie Schritt für Schritt hindurch:

  1. Zu deinem Jahreseinkommen wird ein Fünftel der Abfindung dazugerechnet. Aus dieser Summe wird der Steuerbetrag ermittelt. (A)
  2. Danach wird der Steuerbetrag noch einmal ohne die Abfindung berechnet. (B)
  3. Nun wird aus beiden Summen die Differenz gebildet, also von dem Steuerbetrag mit Abfindung (A) wird der Betrag ohne Abfindung (B) abgezogen.
  4. Die Differenz wird mit 5 multipliziert und ergibt die Steuerabgabe für die Abfindung.

Die Formel lautet also: (Steuerbetrag mit Abfindung minus Steuerbetrag ohne Abfindung) mal 5 ergibt den Steuerabzug für die Abfindung.

Hier ein Beispiel: Unser Arbeitnehmer verdient 40.000 Euro im Jahr und erhält eine Abfindung von 10.000 Euro.

Steuerbetrag mit Abfindung40.000 Euro + 2.000 Euro
Steuerlast (Schritt 1)8.872 Euro
Steuerbetrag ohne Abfindung40.000 Euro
Steuerlast (Schritt 2)8.177 Euro
Differenz (Schritt 3)695 Euro
Mit 5 multipliziert (Schritt 4)3.475 euro

Nun muss noch die normale Steuerbelastung auf das Einkommen (8.177 Euro) addiert werden. Demnach liegt die Steuerlast im Jahr der Abfindungszahlung bei 11.652 Euro. Würde die Abfindung komplett auf das Einkommen angerechnet werden, müssten 50.000 Euro besteuert werden, was eine Summe von 11.816 Euro bedeuten würde. Durch die Fünftelungsregelung spart unser Arbeitnehmer demnach 164 Euro ein.

Wichtig: Sozialabgaben werden auf die Abfindungssumme nicht fällig, wenn das Geld als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes dient. Zahlt der Arbeitgeber damit jedoch auch Einkünfte wie Weihnachtsgeld oder nicht genommene Urlaubstage, werden Sozialabgaben fällig, weil die Abfindung wie eine Gehaltszahlung gewertet wird.

Abfindung & Arbeitslosengeld

Wird das Geld auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Eine gute Nachricht: Auf das Arbeitslosengeld I wird die Abfindung nicht angerechnet. Trotzdem gibt es hier einen Fallstrick, den du kennen solltest. Es geht um die Kündigungsfrist.

Wenn du einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag unterschreibst und so einer verkürzten Kündigungsfrist zustimmst, führt dies zu einer Sperre der Zahlung des Arbeitslosengeldes. Sollte dein Arbeitsverhältnis enden, bevor die vertragliche Kündigungsfrist abgelaufen ist, erhältst du keine finanzielle Hilfe. Wenn die Frist verstrichen ist und du noch keinen neuen Job gefunden hast, erhältst du danach aber ganz normal ALG I.

Dieses Beispiel verdeutlicht, wie wichtig eine rechtliche Einschätzung im Berufsleben sein kann. Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht hilft dir, diese Nachteile zu umgehen. Damit zahlt sich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung mit ihrem Kostenschutz und der Rechtsberatung schnell aus, gerade bei Kündigungen.

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Zuletzt aktualisiert am: 01.03.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Rechtsschutzversicherungen