Vater tobt mit Tochter
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Kindergrundsicherung ab 2025: Das ändert sich für Eltern & Kinder

Die Kindergrundsicherung gilt als das wichtigste sozialpolitische Vorhaben der Regierung. Umso erstaunlicher war der zähe und öffentlich ausgetragene Streit um die Finanzierung. Doch nun hat das Bundeskabinett die neue Sozialleistung beschlossen. Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung fließen. Ob es bei dem Stichtag bleibt, daran gibt es jedoch Zweifel.

  • Mit der Kindergrundsicherung werden ab 2025 Kindergeld, Kinderzuschlag und weitere Leistungen zusammengefasst.
  • Neben dem Kindergarantiebetrag haben Familien mit niedrigen Einkommen Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag.
  • Über die konkrete Höhe der Kindergrundsicherung ist allerdings noch wenig bekannt.

Für Kinder zahlt der Staat unterschiedliche Leistungen aus. Doch nicht selten werden diese aus Unkenntnis nicht beantragt. Schätzungen des Familienministeriums zufolge erreicht beispielsweise der Kinderzuschlag rund jedes dritte Kind nicht. Neben dem fehlenden Wissen über den Anspruch könnte daran auch der komplizierte Antrag schuld sein.

Beides will Familienministerin Lisa Paus (Grüne) künftig mit der Kindergrundsicherung vermeiden. Diese bündelt nicht nur unterschiedliche staatliche Leistungen, sondern soll auch digital beantragt werden können. „Mit der Kindergrundsicherung wird ein Systemwechsel in Deutschland eingeleitet. Sie ist somit der Einstieg in die wirksame Bekämpfung der strukturell verfestigten Kinderarmut in Deutschland“, sagte die Ministerin gegenüber der Tagesschau.

Kindergrundsicherung ab 2025: Höhe & weitere Details

Konkret sieht die Kindergrundsicherung die Zusammenlegung von

  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Kinderregelbedarf aus Bürgergeld und Sozialhilfe sowie
  • Teile des Bildungs- und Teilhabepakets (Bestandteil etwa 15 Euro für Musikschule oder Sportverein oder das sogenannte Schulstarterpaket) vor.

Das Kindergeld wird dabei vom sogenannten Kindergarantiebetrag abgelöst, der für alle Kinder gleich hoch ist. Erwachsene Kinder in Ausbildung oder Studium sollen den Kindergarantiebetrag direkt bekommen und nicht, wie aktuell, in der Regel ein Elternteil.

Ergänzt wird der Kindergarantiebetrag durch einen einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag, der zudem je nach Alter des Kindes variiert. Der Anspruch wird vom Familienservice (ehemals Familienkasse) proaktiv geprüft. Die Eltern können den entsprechenden Antrag dann im Anschluss digital stellen.

Eine weitere Anpassung ergibt sich für Alleinerziehende. Bei ihnen wird der Unterhaltsvorschuss künftig nur noch zu 45 Prozent statt bislang zu 100 Prozent angerechnet.

Was die Kindergrundsicherung konkret in Zahlen bedeutet, ist schwer zu beziffern. Paus hatte im August Schätzwerte genannt: So liegt die Kindergrundsicherung bei 530 Euro für Kinder bis sechs Jahre und 636 Euro für ältere Kinder. Die genaue Höhe der Kindergrundsicherung bleibt aber abzuwarten, auch weil die Leistung automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden soll.

Leistungsverbesserungen durch die Kindergrundsicherung

Durch die Kindergrundsicherung erhofft sich die Bundesregierung mehr Übersichtlichkeit und einfachere Antragswege. Von ihr werden 5,6 Millionen armutsbedrohte Kinder profitieren, wovon für rund zwei Millionen bislang das Jobcenter zuständig ist.

Darüber hinaus könnten sich für manche Bezieher Leistungsverbesserungen durch die Neuberechnung des Existenzminimums ergeben. Wie das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, bekäme so ein 14-Jähriger, der bislang den Kinderzuschlag erhalten hat, monatlich 60 Euro mehr, ein Fünfjähriger mit Bürgergeldanspruch mindestens 28 Euro mehr.

Für die Finanzierung der Kindergrundsicherung sind im ersten Jahr 2,4 Milliarden Euro eingeplant, bis 2028 werden es 6,3 Milliarden Euro sein, bedingt durch eine erhöhte Inanspruchnahme der Familien durch die bessere Übersichtlichkeit.

Kindergrundsicherung: Zweifel an Einführung zum 1. Januar 2025

Die Familienministerin zeigt sich erleichtert, dass die Kindergrundsicherung nun vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Sie bezeichnet diese als „gemeinsamen Erfolg der Bundesregierung, aber natürlich auch des Bundesfamilienministeriums.“ Wohlfahrts- und Kinderschutzverbände sind dagegen enttäuscht. So sagte der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, der Deutschen Presse-Agentur, dass die neue Sozialleistung eine „Schmalspurvariante“ der Kindergrundsicherung ist.

Der Bundestag und der Bundesrat müssen zudem noch zustimmen. Thomas Krüger, der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, befürchtet gegenüber der Funke Mediengruppe, dass die Leistung dort noch mehr zusammengestrichen werden könnte.

Ein weiteres Problem droht der Starttermin zum 1. Januar 2025 zu werden. Die Bundesagentur für Arbeit, die für die Umsetzung der Kindergrundsicherung verantwortlich ist, hat Zweifel geäußert, ob sie den Verwaltungsaufwand bis dahin stemmen kann. Schließlich müssen Änderungen in Verwaltung, Sozial- und Steuergesetzgebung umgesetzt werden, damit die Leistungen zusammengelegt werden können.