Fristlose Kündigung Abmahnung, Gründe, Probezeit: Diese Regeln gelten für fristlose Kündigungen

Arbeitgeber braucht Gründe für eine außerordentliche Kündigung
Fristlose Entlassung ohne Abmahnung? Erheb mit deinem Anwalt eine Kündigungsschutzklage
Steh für dein Recht ein, dein Arbeitsrechtsschutz trägt die Prozesskosten
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Die wichtigsten Fakten in aller Schnelle

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung: Es muss einiges vorgefallen sein

Eine fristlose Kündigung sollte das letzte Mittel sein, zu dem ein Arbeitgeber während eines Konflikts mit einem Mitarbeiter greift. Vor allem, wenn er vorher keine Abmahnung ausgesprochen hat. Gegen eine solche Kündigung kannst du vor einem Arbeitsgericht klagen. Spätestens dort erfährst du die Gründe für deine Entlassung. Schon zuvor unterstützen dich Arbeitsrechtsexperten im Streit mit deinem Chef.

Fakten-Quartett zur fristlosen Kündigung:

  1. Dein Chef kann dir fristlos kündigen, wenn es ihm nicht mehr zuzumuten ist, dich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen.
  2. Dafür müssen allerdings schwerwiegende Gründe vorliegen.
  3. In der Regel muss dich dein Arbeitgeber aber mindestens einmal wegen des Fehlverhaltens abgemahnt haben.
  4. Ist die Abmahnung in deinen Augen nicht gerechtfertigt, kannst du verlangen, dass dein Chef sie zurücknimmt, oder dagegen klagen.

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Der Ausnahmefall

Fristlose Kündigung: Das sind die Gründe, so wehrst du dich dagegen

Wird dir fristlos gekündigt, bedeutet das: Du bist sofort entlassen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten hier nicht. Du Daher ist der Ausspruch der fristlosen Kündigung das letzte Mittel im Konflikt eines Arbeitgebers mit einem seiner Mitarbeiter. Er darf sie nicht willkürlich aussprechen. Dafür sorgt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). dem Betrieb aus. Das ist drastisch.

Daher ist der Ausspruch der fristlosen Kündigung das letzte Mittel im Konflikt eines Arbeitgebers mit einem seiner Mitarbeiter. Er darf sie nicht willkürlich aussprechen. Dafür sorgt das Kündigungsschutzgesetz.

Übrigens: Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser über die fristlose Kündigung und deren Grund informiert werden. Anders als bei einer ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat allerdings kein Widerspruchsrecht. Du hast zudem in der Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Gründe für eine fristlose Entlassung

Dein AG hat nur dann das Recht, das Arbeitsverhältnis fristlos zu beenden, wenn sogenannte schwere Gründe vorliegen und es ihm nicht mehr zuzumuten ist, den Arbeitnehmer bis zum nächsten Kündigungstermin weiterzubeschäftigen.

Der Kündigungsgrund stellt in der Regel immer eine Pflichtverletzung dar. Dazu zählen:

  • Schwere Beleidigung eines Vorgesetzten oder von Kollegen
  • Gewaltandrohung oder Tätlichkeiten gegen Vorgesetzte oder Kollegen
  • Fortdauernde Arbeitsverweigerung
  • Sexuelle Belästigung von Kollegen
  • Betrug, Diebstahl, Annahme von Schmiergeld
  • Unerlaubte Arbeit für die Konkurrenz
  • Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit
  • Urlaubsantritt, obwohl nicht genehmigt

Solche Gründe müssen bei einer fristlosen Kündigung auch während der Probezeit vorliegen. Zwar bist du im Laufe dieser Zeit noch keine sechs Monate im Betrieb und genießt dementsprechend keinen Kündigungsschutz. Laut § 622 III Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt aber auch während der Probezeit eine Kündigungsfrist. Sie beträgt zwei Wochen.

Wehre dich gegen eine außerordentliche Kündigung

Die Rechtsanwaltsgesellschaft RATIS hat für 2018 analysiert, wie vielen entlassenen Mandanten, die sie betreut hat, fristlos gekündigt worden ist.

  • Außerordentliche/fristlose Kündigungen (14 Prozent)
  • Ordentliche Kündigung (86 Prozent)

Nimmt dein Chef die Pflichtverletzung länger als zwei Wochen hin, verliert er das Recht auf fristlose Kündigung. Das regelt § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, in dem er “von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt”.

Bevor diese Frist beginnt, kann dein Arbeitgeber Nachforschungen zu dem dir vorgeworfenen Fehlverhalten anstellen. Schließlich ist es möglich, dass es weniger drastisch oder der Vorwurf komplett aus der Luft gegriffen ist, sich der Sachverhalt also anders darstellt. Das muss dein Arbeitgeber in “gebotener Eile” erledigen, er darf sich also nicht lange Zeit lassen.

Eine fristlose Kündigung deines Arbeits- oder Dienstverhältnisses kannst du vor dem Arbeitsgericht anfechten. Das solltest du vor allem machen, wenn du der Meinung bist, dass deine Entlassung ungerechtfertigt ist.

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Für eine Kündigungsschutzklage hast du drei Wochen Zeit, nachdem du die Kündigung erhalten hast. Engagiere dafür einen Arbeitsrechtsexperten, deine Arbeitsrechtsschutzversicherung trägt die Prozesskosten. Vor Gericht muss dein Arbeitgeber die Gründe für deine Entlassung nennen.

Sascha-Pascal
Sascha-Pascal
Experte für Arbeitsrechtsschutzversicherungen

02 Abmahnungen und ihre Folgen

Per Klick direkt zu den wichtigsten Infos

Eine letzte Warnung

Keine Panik, wenn eine Abmahnung kommt

Einer fristlosen Kündigung muss in der Regel zumindest eine Abmahnung vorangegangen sein. Eine Abmahnung bedeutet nicht, dass dir unmittelbar die Entlassung droht. Also keine Panik. Du solltest sie allerdings als letzte Warnung verstehen.

Dein Chef weist dich mit ihr darauf hin, dass du dich vertragswidrig verhalten hast. Er möchte, dass du dieses Verhalten künftig unterlässt. Solltest du das nicht machen, droht dir die fristlose Auflösung deines Arbeitsvertrags. Die Gründe, die zu einer Abmahnung führen können, sind jene Pflichtverletzungen, die eine außerordentliche Kündigung zur Folge haben können. Eine Liste mit Beispielen findest du per Klick weiter oben im Text.

Das muss eine Abmahnung beinhalten:

  • Exakte Beschreibung und Zeitpunkt des abgemahnten Verhaltens
  • Aufforderung, dieses Verhalten künftig zu unterlassen
  • Für den Mitarbeiter deutlich erkennbare Warnung, dass eine Wiederholung Konsequenzen haben kann
  • Bei letzter Abmahnung Vermerk, dass bei erneutem Fehlverhalten die Kündigung folgt

Ungerechtfertigt abgemahnt? Gehe dagegen vor!

Lass es nicht auf dir sitzen, wenn du das Gefühl hast, dass deine Abmahnung nicht gerechtfertigt ist. Du kannst zum Beispiel eine Gegendarstellung schreiben. Darin schilderst du, warum die Abmahnung deiner Meinung nach unbegründet ist.

Außerdem kannst du deinen Chef auffordern, die Abmahnung zurückzunehmen. Im Zweifel steht dir dafür der Gang vor das Arbeitsgericht offen. Hierbei ist es sinnvoll, dich von Experten für Arbeitsrecht vertreten zu lassen.

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03 In Extremfällen

Dann sind fristlose Kündigungen ohne Abmahnung möglich

Bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann dir ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. Dazu können Diebstahl, Tätlichkeiten gegen Kollegen und sexuelle Belästigung zählen.

Auch wenn dein Chef davon ausgehen kann, dass eine Abmahnung keine Verhaltensänderung bei dir bewirkt, kann er dir unter Umständen ohne Umwege fristlos kündigen. Das Vertrauensverhältnis ist irreparabel zerstört.

So sieht es auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Rechtsprechung. In einem Urteil (Az. 2 AZR 323/10) aus dem Jahr 2011 – es ging um sexuelle Belästigung – schreibt das Gericht sinngemäß: Eine weitere Abmahnung hätte nichts bewirkt, da der Mitarbeiter sein Verhalten nach vorangegangenen Abmahnungen nicht geändert habe.

Ein Jahr zuvor hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen Folgendes entschieden: Eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung kann rechtens sein, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeit exzessiv privat surft (Az. 12 Sa 875/09).

Das sind lediglich Beispiele. Arbeitsgerichte müssen jeden Einzelfall entscheiden. In ein solches Verfahren solltest du nicht ohne Unterstützung gehen. Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung im Rücken musst du dir über die Kosten für einen solchen Prozess keine Sorgen machen. Die übernimmt die Versicherung grundsätzlich.

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Zuletzt aktualisiert am: 20.10.2023

Autor des Beitrags

Sascha-Pascal
Experte für Arbeitsrechtsschutzversicherungen