Kündigung wegen psychischer Erkrankungen Krankengeld, Kündigung, Abfindung: Wenn Depressionen deinen Job bedrohen

Fechte die Kündigung wegen Krankheit mithilfe des Arbeitsrechtsschutzes an
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Das solltest du auf jeden Fall wissen

Kündigungen wegen psychischer Erkrankungen sind möglich

Unter bestimmten Umständen ist dein Job bei längerer Krankheit oder sich wiederholenden Ausfallzeiten nicht sicher. Dann ist es gut, wenn du die Kündigung mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung im Rücken prüfen kannst. Sie unterstützt dich bei den Kosten einer Kündigungsschutzklage.

Vier Fakten zum Thema Kündigung bei Krankheit:

  1. Fällst du mindestens 30 Tage im Jahr krank aus, kann dein Arbeitgeber dir kündigen, selbst bei psychischen Erkrankungen, die häufig ein Dauerzustand sind.
  2. Allerdings ist eine Kündigung nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich.
  3. Solltest du deinen Job verlieren, weil du krank (gewesen) bist, stehen deine Chancen auf eine Abfindung gut.
  4. Willst du selbst kündigen, beispielsweise wegen Depressionen, musst du aufpassen, dass du deinen Krankengeldanspruch nicht verlierst.

Unser Tipp: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur Fälle, die nach Abschluss entstehen. Steckst du also schon mitten im Streit mit einem Chef, kommt der Rechtsschutz zu spät. Sorge daher jetzt dafür, dass du beim nächsten Mal abgesichert bist. Den Arbeitsrechtsschutz bekommst du schon ab rund 15 Euro im Monat, wie ein Blick auf unseren Vergleichsrechner zeigt.

Strenge Voraussetzungen

01 Ab wann dir eine Kündigung wegen psychischer Erkrankung droht

Bist du länger am Stück oder wiederholt im Jahr verteilt krank, kann das ein Grund zur Kündigung sein. Egal, ob du unter einer psychischen oder einer körperlichen Krankheit leidest. Einen Freifahrtschein hat dein Arbeitgeber aber nicht. Die folgenden strengen Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Ob diese drei Punkte erfüllt sind, prüft das Arbeitsgericht, wenn du eine Kündigungsschutzklage erhebst. Dabei kann auch entscheidend sein, wie häufig Arbeitskollegen mit ähnlichen Aufgaben krankheitsbedingt ausfallen. Das Gericht prüft zudem, ob dein Arbeitgeber ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt hat.

Auch wenn du in deinem angestammten Job nicht mehr (vollkommen) einsatzfähig sein solltest, kann es sein, dass dich dein Chef weiterhin beschäftigen muss. Vielleicht nicht im vollen Umfang deiner ursprünglichen Arbeitsstunden oder Aufgaben. Und vielleicht nicht in derselben Abteilung. Dennoch könnte es im Betrieb einen für dich passenden Arbeitsplatz geben.

Besonders die Möglichkeiten des betrieblichen Eingliederungsmanagements schöpfen Arbeitgeber häufig nicht aus, bevor sie Mitarbeitern wegen Krankheit kündigen. Das ist ein Ansatzpunkt, um mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht die Unwirksamkeit deiner Kündigung zu erstreiten. Dabei helfen dir Fachanwälte. Die Kosten für den Prozess übernimmt grundsätzlich deine Arbeitsrechtsschutzversicherung.

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Von heute auf morgen

02 Kann dir dein Chef bei Krankheit fristlos kündigen?

Für eine fristlose Kündigung müssen laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wichtige Gründe vorliegen. Solltest du deinen Chef beleidigen, ihm Gewalt androhen oder einfach nicht mehr zur Arbeit kommen, können das solche Gründe sein. Wiederholte oder lange Krankheiten zählen nicht dazu – außer du hast sie lediglich vorgetäuscht.

In seiner Rechtsprechung stellt sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) an deine Seite. 2014 erachtete das Gericht die fristlose Kündigung einer Klägerin als unwirksam. Sie ist wiederholt kurzzeitig krank gewesen und konnte ihrer Arbeit häufig nicht nachgehen. Dennoch kam das BAG zu dem Schluss, dass eine Weiterbeschäftigung zumutbar gewesen ist (Aktenzeichen 2 AZR 582/13).

Wir haben drei weitere Urteile zusammengefasst, die zeigen, wie wichtig ist, dass du deine Kündigung wegen einer Krankheit nicht hinnimmst, sondern sie prüfen lässt. Am besten mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung im Rücken, die die Kosten dafür übernimmt.

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Wegen Krankheit gekündigt: So stehen deine Chancen auf eine Abfindung

Es gibt zwar keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Aber: In Fällen von Kündigungen wegen einer Krankheit lassen sich Arbeitgeber dennoch häufig darauf ein. Solche Kündigungen sind nicht immer wasserdicht.

Um einem langen Prozess und Kosten zu entgehen, gesteht dir dein Chef unter Umständen eine Abfindung zu. Dazu musst du mit ihm verhandeln. Ein Fachanwalt hilft dir dabei. Weitere Infos findest du auf unserer Seite „Abfindung bei Kündigung“.

Vorsicht bei Eigenkündigungen

03 Wer selbst kündigt, riskiert den Anspruch auf Krankengeld

Wer versicherungspflichtig angestellt und Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, erhält bei Krankheit sechs Wochen eine Lohnfortzahlung. Anschließend springt die Krankenkasse ein und zahlt bis zum Ablauf der 78. Woche einer Krankschreibung Krankengeld.

Den Anspruch auf Krankengeld riskierst du, wenn du während einer Krankheit selbst kündigst. Eigenkündigungen führen grundsätzlich dazu, dass du bei der Agentur für Arbeit bis zu zwölf Wochen gesperrt wirst. Du erhältst während dieser Zeit weder Arbeitslosengeld noch Krankengeld.

Ausnahme Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

Anders kann es aussehen, wenn dir dein Hausarzt nahelegt, deinen Job zu kündigen – weil die Ursachen für deine Erkrankung dein Arbeitsplatz ist. Es reicht jedoch nicht aus, dass dein Arzt diese Empfehlung dir gegenüber geäußert hat. Du musst dem Jobcenter einen Nachweis dafür vorlegen.

Das machst du mittels eines Formulars der Agentur für Arbeit. Darin gibt dein Arzt eine Stellungnahme zu deiner Leistungsfähigkeit ab und bestätigt seine Empfehlung. Alternativ kann er dir ein Attest mit demselben Inhalt ausstellen.

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Zuletzt aktualisiert am: 07.08.2023

Autor des Beitrags

Sascha-Pascal
Experte für Arbeitsrechtsschutzversicherungen