Kündigung wegen psychischer Erkrankungen Krankengeld, Kündigung, Abfindung: Wenn Depressionen deinen Job bedrohen

Fechte den Jobverlust wegen Krankheit mithilfe des Arbeitsrechtsschutzes an
Verhandle mit einem Fachanwalt eine Abfindung von deinem Arbeitgeber
Achte darauf, bei Eigenkündigung deinen Anspruch auf Krankengeld nicht zu riskieren
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Das solltest du auf jeden Fall wissen

Kündigungen wegen psychischer Erkrankungen sind möglich

Unter bestimmten Umständen ist dein Job bei längerer Krankheit oder sich wiederholenden Ausfallzeiten nicht sicher. Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung kannst du dich jedoch gut gegen die Risiken einer Kündigung absichern. Sie unterstützt dich bei den Kosten einer Kündigungsschutzklage.

4 essentielle Fakten zum Thema Kündigung bei Krankheit kurz und knapp:

  1. Fällst du mindestens 30 Tage im Jahr krank aus, kann dein Arbeitgeber dir kündigen, selbst bei psychischen Erkrankungen, die häufig ein Dauerzustand sind.
  2. Allerdings ist eine Kündigung nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich.
  3. Solltest du deinen Job verlieren, weil du krank (gewesen) bist, stehen deine Chancen auf eine Abfindung gut.
  4. Willst du beispielsweise wegen Depressionen selbst kündigen, musst du aufpassen, dass du deinen Krankengeldanspruch nicht verlierst.

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01 Strenge Voraussetzungen

Ab wann dir eine Kündigung wegen psychischer Erkrankung droht

Bist du länger am Stück oder wiederholt im Jahr verteilt krank, kann das ein Grund zur Kündigung sein. Egal, ob du unter einer psychischen oder einer körperlichen Krankheit leidest. Einen Freifahrtschein hat dein Arbeitgeber aber nicht. Die folgenden strengen Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Ob diese drei Punkte erfüllt sind, prüft das Arbeitsgericht, solltest du eine Kündigungsschutzklage erhoben haben. Dabei kann auch entscheidend sein, wie häufig Arbeitskollegen mit ähnlichen Aufgaben krankheitsbedingt ausfallen. Das Gericht prüft zudem, ob dein Arbeitgeber ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt hat.

Auch wenn du in deinem angestammten Job nicht mehr (vollkommen) einsatzfähig sein solltest, kann es sein, dass dich dein Chef weiterhin beschäftigen muss. Vielleicht nicht im vollen Umfang deiner ursprünglichen Arbeitsstunden oder Aufgaben. Und vielleicht nicht in derselben Abteilung. Dennoch könnte es im Betrieb einen für dich passenden Arbeitsplatz geben.

Besonders die Möglichkeiten des betrieblichen Eingliederungsmanagements schöpfen Arbeitgeber häufig nicht aus, bevor sie Mitarbeitern wegen Krankheit kündigen. Das ist ein Ansatzpunkt, um mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht die Unwirksamkeit deiner Kündigung zu erstreiten. Dabei helfen dir Fachanwälte. Die Kosten für den Prozess übernimmt grundsätzlich deine Arbeitsrechtsschutzversicherung.

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Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Wie lange kannst du krank sein, bis die Kündigung folgt

Sascha-Pascal
Sascha-Pascal
Experte für Arbeitsrechtsschutzversicherungen
  1. Wie beschrieben, wird es grundsätzlich erst nach 30 Krankentagen im Jahr kritisch.

  2. Und selbst dann muss viel zusammenkommen, unter anderem eine negative Zukunftsprognose, bis dein Chef dir wirksam wegen Krankheit kündigen kann.

  3. Sorgen musst du dir in der Regel nicht machen, wenn du unter einer langwierigen Verletzung oder Krankheit leidest, nach deren Kurierung du aber wieder voll einsatzfähig sein wirst. Dann hast du eine positive Zukunftsprognose.

  4. Fazit: Es gibt keine Anzahl Krankentage, ab denen zwangsläufig deine Entlassung folgt.

02 Von heute auf morgen

Kann dir dein Chef bei Krankheit fristlos kündigen?

Für eine fristlose Kündigung müssen laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wichtige Gründe vorliegen. Solltest du deinen Chef beleidigen, ihm Gewalt androhen oder einfach nicht mehr zur Arbeit kommen, können das solche Gründe sein. Wiederholte oder lange Krankheiten zählen nicht dazu – außer du hast sie lediglich vorgetäuscht.

In seiner Rechtsprechung stellt sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) an deine Seite. 2014 erachtete das Gericht die fristlose Kündigung einer Klägerin als unwirksam. Sie ist wiederholt kurzzeitig krank gewesen und konnte ihrer Arbeit häufig nicht nachgehen. Dennoch kam das BAG zu dem Schluss, dass eine Weiterbeschäftigung zumutbar gewesen ist (Aktenzeichen 2 AZR 582/13).

Wegen Krankheit gekündigt: So stehen deine Chancen auf eine Abfindung

Es gibt zwar keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Aber: In Fällen von Kündigungen wegen einer Krankheit lassen sich Arbeitgeber dennoch häufig darauf ein. Solche Kündigungen sind nämlich nicht immer wasserdicht.

Um einem langen Prozess und Kosten zu entgehen, gesteht dir dein Chef unter Umständen eine Abfindung zu. Dazu musst du mit ihm verhandeln. Ein Fachanwalt hilft dir dabei. Weitere Infos zum Thema „Abfindung bei Kündigung” findest du hier.

03 Vorsicht bei Eigenkündigungen

Wer selbst kündigt, riskiert den Anspruch auf Krankengeld

Wer versicherungspflichtig angestellt und Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, erhält bei Krankheit in der Regel sechs Wochen Lohnfortzahlung. Anschließend springt die Krankenkasse ein und zahlt bis zum Ablauf der 78. Woche einer Krankschreibung Krankengeld.

Den Anspruch auf Krankengeld riskierst du, wenn du während einer Krankheit selbst kündigst. Eigenkündigungen führen grundsätzlich dazu, dass du bei der Agentur für Arbeit bis zu zwölf Wochen gesperrt wirst. Du erhältst während dieser Zeit weder Arbeitslosengeld noch Krankengeld.

Ausnahme Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

Anders kann es aussehen, wenn dir dein Hausarzt nahelegt, deinen Job zu kündigen – weil die Ursachen für deine Erkrankung dein Arbeitsplatz ist. Es reicht jedoch nicht aus, dass dein Arzt diese Empfehlung dir gegenüber geäußert hat.

Du musst dem Jobcenter einen Nachweis dafür vorlegen. Das machst du mittels eines Formulars der Agentur für Arbeit. Darin gibt dein Arzt eine Stellungnahme zu deiner Leistungsfähigkeit ab und bestätigt seine Empfehlung. Alternativ kann er dir ein Attest mit demselben Inhalt ausstellen.

Solltest du wegen gesundheitlicher Probleme kündigen wollen, lass dich am besten vorher von Experten beraten.

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Zuletzt aktualisiert am: 02.03.2023

Autor des Beitrags

Sascha-Pascal
Experte für Arbeitsrechtsschutzversicherungen