Kündigungsschutzklage Ungerechte Kündigung? Wehre dich dagegen vor Gericht.

Eine Kündigung im Beruf muss mehrere Kriterien erfüllen, damit sie gültig ist. Hast du eine Kündigung erhalten und findest, dass dabei etwas nicht stimmt? Dann kannst du dich mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Deine Arbeitsrechtsschutzversicherung hilft dir dabei.

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Kurzinfos zum Mitnehmen

Das Wichtigste zum Thema Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung ist oft ein Schock. Als Arbeitnehmer hast du jedoch einige Rechte und musst diese Reaktion deines Arbeitgebers nicht hinnehmen. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gibt dafür den rechtlichen Rahmen vor. Demnach muss eine Kündigung bestimmte Bedingungen erfüllen, sonst ist sie unwirksam.

Ist dies der Fall, kannst du dich dagegen wehren. Dazu reichst du beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage ein. Diesen Schritt musst du zügig erledigen, denn du hast dafür nur drei Wochen Zeit.

Vier Fakten über die Kündigungsschutzklage

  1. Mit der Kündigungsschutzklage wird gerichtlich festgestellt, ob eine Kündigung wirksam ist. Falls nicht, besteht das Arbeitsverhältnis weiter.
  2. Ist eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar, dürfte dich eine angemessene Abfindung erwarten.
  3. In vielen Fällen wird eine Kündigungsschutzklage über einen Vergleich gelöst.
  4. Für die Klage musst du die Kosten für deinen Anwalt und das Gericht einplanen. Beim Vergleich entfallen die Gerichtskosten.

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Ein paar Grundlagen

Welchen Zweck hat eine Kündigungsschutzklage?

Mit einer solchen Klage setzt du dich vor Gericht gegen eine Kündigung deines Arbeitsplatzes zur Wehr. Denn eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein, etwa wenn dein Arbeitgeber bestimmte Formalitäten und Fristen nicht eingehalten hat. So muss einer ordentlichen Kündigung eine Abmahnung vorausgegangen sein. Außerdem sollte dein Arbeitgeber angemessene Gründe anführen, die diesen Schritt rechtfertigen.

Gründe für eine Kündigung können verhaltensbedingt, betriebsbedingt oder auch personenbedingt sein. Die genauen Details dazu regelt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Paragraf 1 Absatz 2.

Das Ziel einer Kündigungsschutzklage ist es, in einem Gerichtsverfahren festzustellen, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.

Oftmals ist es jedoch so, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die Auseinandersetzung rund um die Wirksamkeit der Kündigung gelitten hat. Eine Weiterbeschäftigung ist dann nicht mehr zumutbar.

In der Praxis einigen sie sich im Rahmen der Kündigungsschutzklage auf eine beiderseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses und eventuell über eine Abfindung. Dass der Arbeitnehmer diese erhält, ist jedoch nicht selbstverständlich, auch wenn er die Kündigungsschutzklage gewinnt.

Gegen welche Kündigungen kannst du eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Wenn du einen Grund siehst, kannst du gegen jede Form der Kündigung klagen:

Nur bei der Änderungskündigung gibt es eine kleine Ausnahme. Diese geht mit einer Vertragsänderung einher. Ob diese gerechtfertigt ist, lässt du mit einer Änderungsschutzklage prüfen.

Der allgemeine Kündigungsschutz, der sechs Monate nach dem Antritt des Jobs greift (also nach der Probezeit), ist übrigens keine Voraussetzung für eine Kündigungsschutzklage.

 

Welche Fristen musst du bei der Kündigungsschutzklage beachten?

Innerhalb von drei Wochen, nachdem du die Kündigung erhalten hast, musst du beim Arbeitsgericht deine Klage einreichen.

Diese Frist gilt auch, wenn du zu dem Zeitpunkt, an dem du das Kündigungsschreiben bekommst, im Urlaub oder wegen Krankheit nicht zu Hause bist. Denn eine Kündigung gilt als zugestellt, wenn sie in deinem Briefkasten gelandet ist (rechtliche Grundlage dafür ist Paragraf 130 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Ab jetzt läuft die Zeit, dass du die Kündigung zur Kenntnis nehmen kannst.

Es gibt zwar auch eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage. Diese ist jedoch mit hohen Anforderungen verbunden. So musst du eindeutig beweisen, dass du wirklich nicht in der Lage warst, auf das Kündigungsschreiben zu reagieren.

Dass beispielsweise ein Aufenthalt im Ausland für eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage keine ausreichende Begründung sein muss, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 2 AZR 493/17). Das Gericht wies die Revisionsklage ab mit folgender Begründung: Ein Arbeitnehmer, der über längere Zeit im Ausland lebt, muss sicherstellen, dass er zeitnah von einem Kündigungsschreiben Kenntnis erhält.

Das Verfahren

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Ein Gerichtsverfahren beginnt immer mit dem Einreichen der Klage. Für die Kündigungsschutzklage ist das Arbeitsgericht zuständig. Mit der Hilfe eines erfahrenen Anwalts stellst du deine Klage zusammen und reichst sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Gericht ein. Das Gericht informiert den Arbeitgeber und der Anklageprozess beginnt.

In folgenden Schritten geht es danach weiter:

Güteverhandlung: Innerhalb von wenigen Wochen nach der Klageerhebung beruft das Gericht einen Gütetermin ein. Ziel ist, dass beide Parteien ohne Richter in Verhandlung gehen und versuchen, sich gütlich zu einigen. Gibt es eine Einigung und einen Vergleich, endet das Verfahren hier bereits.

Kammertermin: Bringt die Güteverhandlung kein positives Ergebnis, wird ein neuer Termin vereinbart, der sogenannte Kammertermin. Diesmal ist ein Richter anwesend. Hier gibt es erneut die Möglichkeit, eine beiderseitige Einigung auszuhandeln und das Verfahren durch einen Vergleich zu lösen. Wenn dies nicht gelingt, wird ein Urteil gesprochen. Dieser Teil des Prozesses kann sich über mehrere Monate hinziehen

 

Urteil: In einem neuen Termin werden alle Beweise und Belege gesichtet. Der Richter entscheidet dann, ob die Kündigung wirksam ist. Gewinnt der Arbeitnehmer die Klage, ist die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis bleibt weiter bestehen. Weil dies nach dem Streit für beide Seiten meist unzumutbar ist, bestimmt das Arbeitsgericht, dass der Arbeitsvertrag zu beenden ist. Wenn keine Partei in Berufung geht, ist die Kündigungsschutzklage damit beendet.

In der Regel ist ein Kündigungsschutzprozess auf eine gütliche Einigung über einen Vergleich ausgelegt.

Beim Arbeitsgericht besteht zwar keine Anwaltspflicht. Du könntest dich also auch selbst vertreten. Dennoch ist es ratsam, wenn du dir einen Anwalt zur Unterstützung holst. Das Kündigungsschutzgesetz kann sehr kompliziert werden und falls am Ende des Prozesses über Geld verhandelt wird, sollte ein Profi ran, der sich mit Verhandlungen im Gericht auskennt.

Hast du eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten für den Anwalt. Du bist noch nicht versichert? Dann schau dir die Tarife einmal im Vergleich an. Eine Rechtsschutzversicherung kann sich im Berufsleben auszahlen.

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Kostenfrage

Was kostet eine Kündigungsschutzklage und wer trägt die Kosten?

Die Kosten für den Prozess einer Kündigungsschutzklage setzen sich zusammen aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten.

Wie hoch diese sind, richtet sich nach dem Streitwert. Bei Klagen rund um den Job entspricht der Streitwert drei Brutto-Monatsgehältern. Wenn du 3.500 Euro pro Monat verdienst, liegt der Streitwert deiner Kündigungsschutzklage bei (3 x 3.500 Euro) 10.500 Euro.

Die Gebühren für den Anwalt werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt und auch für die Gerichtskosten gibt es Gebührentabellen.

Ein kurzes Kostenbeispiel

Über einen Online-Prozesskostenrechner kannst du dir schnell einen Überblick verschaffen. Wir nehmen noch einmal unser Beispiel mit dem Streitwert von 10.500 Euro und gehen davon aus, dass es für die Konfliktlösung einen Gerichtstermin gibt, in dem dein Anwalt einen Vergleich erzielt.

Was kostet ein Prozess vor dem Gericht?

Wofür?Wie viel?
Verfahrensgebühr865,80 Euro
Termingebühr799,20 Euro
Einigungsgebühr666,00 Euro
Auslagen20,00 Euro
Mehrwertsteuer (19 Prozent)446,69 Euro
Gerichtskosten295,00 Euro
Gesamtkosten3.092,96 Euro

Hinweis: Weil es um einen Prozess vor dem Arbeitsgericht geht, sind dies jeweils die Kosten für den eigenen Anwalt.

Wer zahlt die Kosten für eine Kündigungsschutzklage

Die Kosten für den Gerichtsprozess und mögliche Sachverständige oder Gutachter zahlt die Partei, die den Prozess verliert.

Die Anwaltskosten trägt dagegen jede Partei für sich, völlig egal, wie der Prozess ausgeht. Das ist eine Besonderheit des Arbeitsgerichts. In anderen Gerichtsverfahren muss der Verlierer auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt zahlen.

Falls du eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht hast, trägt diese die Kosten für Gericht und Anwalt.

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Zuletzt aktualisiert am: 01.03.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Rechtsschutzversicherungen