Aufhebungsvertrag Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

Ein Aufhebungsvertrag zwischen dir und deinem Arbeitgeber ist wie eine einvernehmliche Scheidung. Das kann ein Vorteil für dich sein. Geht das Angebot für einen Aufhebungsvertrag von deinem Arbeitgeber aus und ihr werdet euch nicht einig, kann sich daraus ein Fall für die Rechtsschutzversicherung entwickeln.

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Das Thema im Schnelldurchlauf

Das solltest du zum Thema Aufhebungsvertrag unbedingt wissen

Eine lange Kündigungsfrist kann ein Hindernis sein, wenn du schnell in einen neuen, besseren Job wechseln willst. Statt einer normalen Kündigung kann dir ein Aufhebungsvertrag diese Tür öffnen. Denn damit lässt sich die Kündigungsfrist umgehen. In Absprache mit deinem Arbeitgeber kannst du stattdessen selbst einen Termin festlegen, zu dem dein Beschäftigungsverhältnis endet.

Vier Fakten über den Aufhebungsvertrag

  1. Der Aufhebungsvertrag ist nur wirksam, wenn beide Vertragsparteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zustimmen.
  2. Der Vertrag regelt die Details rund um die frühzeitige Beendigung deines Arbeitsverhältnisses, wie Abfindung, restliche Urlaubstage und Freistellung.
  3. Die gesetzliche Kündigungsfrist muss dabei nicht beachtet werden.
  4. Einmal unterschrieben, kannst du nur in Ausnahmefällen vom Vertrag zurücktreten.
  5. Sorge im Beruf frühzeitig mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung vor, sodass du bei Streit mit deinem Chef ohne Kostenangst für dein Recht einstehen kannst.

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Was ist das?

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Mit einem Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung genannt) lässt sich ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung und damit auch ohne Beachtung der Kündigungsfrist beenden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind sich bei dieser Form der Vertragsbeendigung einig. Sie stimmen beide zu, dass der Arbeitsvertrag zum vereinbarten Zeitpunkt beendet wird.

Was ist der Unterschied zu einer Kündigung?

Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag geht die Kündigung nur von einer Partei aus, also entweder von dir oder deinem Chef. In der Sprache der Rechtsanwälte handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung. Ein Aufhebungsvertrag ist hingegen nur dann wirksam, wenn beide Seiten zustimmen.

Weiterhin sind bei einer Kündigung bestimmte Fristen zu beachten. Diese sind im Arbeitsvertrag geregelt. Willst du dein Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beenden, bestimmst du in Absprache mit deinem Arbeitgeber selbst, wann der Vertrag endet.

Bei einer fristlosen Kündigung fällt zwar die Sache mit der gesetzlichen Frist weg. Der Arbeitgeber braucht jedoch überzeugende Gründe, die solch eine Kündigung rechtfertigen. Ohne diese ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses unwirksam und du könntest über eine Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen.

 

Ein Aufhebungsvertrag zeichnet sich also aus durch:

  • Beiderseitiges Einverständnis und Flexibilität beim Termin – Das Arbeitsverhältnis kann unabhängig von der Kündigungsfrist enden.
  • Kein Kündigungsschutz – Der gesetzliche Kündigungsschutz wird durch einen Aufhebungsvertrag außer Kraft gesetzt.

Vertragliches

Was muss in einem Aufhebungsvertrag drinstehen?

Der Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Wichtig ist dafür der konkrete Termin, an dem der Arbeitsvertrag aufgelöst werden soll, sowie Regelungen zur Freistellung von der Arbeit. Aus dem Vertrag sollte auch hervorgehen, dass du vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist aus dem Unternehmen ausscheiden darfst.

Außerdem sind folgende Punkte wichtig:

 

Achtung: Ist der Aufhebungsvertrag einmal unterzeichnet, kann er nicht widerrufen werden. Nur in Ausnahmefällen ist eine Klage wegen Unwirksamkeit des Vertrages möglich, etwa wenn du unter Druck gesetzt wurdest, den Vertrag zu unterschreiben.

So urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Aufhebungsvertrag unwirksam ist, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns entstand (BAG, Urteil vom 7. Februar 2019, 6 AZR 75/18). Dieses Gebot wird verletzt, wenn psychischer Druck aufgebaut wird, sodass keine überlegte Entscheidung getroffen werden kann.

Was spricht dafür?

Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag kann dir helfen, wenn du schnell in eine neue Arbeitsstelle bei einem neuen Unternehmen wechseln willst. Stell dir vor, du hast einen neuen Job in Aussicht, den du gern lieber gestern als heute antreten möchtest. Die Kündigungsfrist für deinen aktuellen Job beträgt aber drei Monate.

Mit deinem jetzigen Chef verstehst du dich gut und kannst offen über deine Berufsvorstellungen sprechen. Er versteht deine Entscheidung und ist bereit, dich vor Ablauf der drei Monate gehen zu lassen. Ihr seid euch also über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einig. Hier kommt der Aufhebungsvertrag ins Spiel, der den Jobwechsel noch vor Ablauf der Kündigungsfrist möglich macht.

Aufhebungsvertrag in der Ausbildung

In der Ausbildung ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund nur in der Probezeit möglich. Danach kann das Beschäftigungsverhältnis nur dann fristlos beendet werden, wenn ein stichhaltiger Kündigungsgrund vorliegt, der die Weiterarbeit unzumutbar macht. Ein weiterer Grund wäre dieser Fall: Der Auszubildende will die Ausbildung aufgeben und eine ganz andere Berufsausbildung absolvieren (Berufsbildungsgesetz BBiG, Paragraf 22).

Will der Auszubildende die Berufsausbildung jedoch fortsetzen und einfach nur das Unternehmen wechseln, geht dies nicht über eine Kündigung. Würde das Ausbildungsverhältnis in diesem Fall mit einer Kündigung beendet werden, drohen dem Auszubildenden am Ende noch Bußgelder, weil der erste Ausbildungsbetrieb Schadensersatz verlangt (BBiG, Paragraf 23).

 

Wenn du dennoch aus dem Arbeitsvertrag herauskommen willst – vielleicht weil du schon eine neue Stelle in Aussicht hast – ist ein Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Verständnis die Lösung.

Übrigens: Bei minderjährigen Azubis sind es die Eltern, die dem Aufhebungsvertrag zustimmen und unterschreiben müssen.

Welche Vorteile bringt der Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber?

Für Unternehmen bietet die Aufhebung des Kündigungsschutzes vor allem einen Vorteil. Sie können sich mit den scheidenden Mitarbeitern auf eine Abfindung einigen und vermeiden so, dass sie sich mit einer Vielzahl von Kündigungsschutzklagen auseinandersetzen müssen. Wenn also aus betrieblichen Gründen viele Mitarbeiter entlassen werden sollen, kann dies über Aufhebungsverträge erfolgen.

Jenny
Jenny
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

Achtung, Falle!

Stolperstein: Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld

Wenn dir dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet, sind Vorsicht und ein Blick für die Vertragsdetails angeraten. Eine hohe Abfindung klingt verlockend. Aber was, wenn du noch keine neue Stelle hast und mit Arbeitslosengeld rechnest? Hier kann sich ein Aufhebungsvertrag als Stolperfalle erweisen, wenn du nicht genau hinschaust oder das Dokument ohne kritische Prüfung der Bedingungen unterschreibst.

Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit von zwölf Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld führen (Sozialgesetzbuch SGB III, Paragraf 159). Schließlich hättest du das Angebot ablehnen können und wärst dann nicht arbeitslos geworden.
Doch es gibt laut Bundesagentur für Arbeit wichtige Gründe, bei denen diese Regelung nicht greift:

  • Hätte dir ohnehin eine betriebsbedingte Kündigung gedroht, sieht die Behörde von einer Sperre ab.
  • Eine eingehaltene Kündigungsfrist oder eine Regelabfindung je nach Anzahl der Beschäftigungsjahre (so wie es das Kündigungsschutzgesetz will) sind ebenfalls Gründe, weshalb keine Sperrfrist erhoben wird.

Arbeitgeber unterliegen aufgrund ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten einer Hinweispflicht, wenn sie ihrem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag anbieten (Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, Paragraf 242). Sie müssen darauf hinweisen, dass es zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld kommen kann oder dass die Abfindung möglicherweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

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Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Rechtsschutzversicherungen