Arbeitgeber verweigert Home-Office Nach der Home-Office-Pflicht zurück ins Büro?

Mehr Produktivität als im Großraumbüro, Familie und Arbeit unter einen Hut bekommen, mehr Zeit, weil der Arbeitsweg wegfällt: Home-Office bringt viele Vorteile. Mancher Arbeitgeber ist jedoch dagegen. Kannst du ein Recht auf Home-Office einfordern? Mit einer Rechtsschutzversicherung kannst du unfaire Regelungen zumindest prüfen lassen.

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Kurzinfos zum Mitnehmen

Plötzlich Anwesenheitspflicht oder habe ich ein Recht auf Home-Office?

Die Corona-Pandemie hat von zahlreichen Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität abverlangt. Viele Firmen schickten ihre Mitarbeiter von heute auf morgen ins Home-Office. Der Grund lag in den Bestimmungen zum Infektionsschutz.

Den Wechsel vom Platz im Großraumbüro hin zum Schreibtisch in den heimischen vier Wänden haben viele Arbeitnehmer gern mitgemacht und möchten nun auf diesen Komfort nicht mehr verzichten. Die Pflicht zum Home-Office, die die Arbeitgeber hatten, ist jedoch seit dem 20. März 2022 ausgelaufen.

Drei wichtige Fakten zum Thema Anspruch auf Home-Office:

  1. Einen gesetzlichen Anspruch auf das Arbeiten von zu Hause aus gibt es in Deutschland nicht.
  2. Viele Arbeitgeber bieten die Option Home-Office von sich aus an, denn die Vorteile wie Zeiteinsparung und stressfreie Umgebung zahlen sich für sie aus.
  3. Auch im Home-Office gilt der Arbeitsschutz und das Arbeitsrecht. Dein Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung regelt die Bedingungen.

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Das Wichtigste zuerst

Gibt es ein Recht auf Home-Office?

Nachdem die Maßnahmen zum Infektionsschutz ausgelaufen sind, gibt es aktuell kein Recht im deutschen Gesetz, das dir einen Anspruch auf Home-Office einräumt. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) arbeitet noch an einem Gesetzesentwurf, um diesen Zustand zu ändern.

Als Vorbild gilt das System, das die Niederlande nutzen. Dort kannst du vom Arbeitgeber verlangen, dass du ganz oder nur zeitweise von zu Hause aus arbeiten darfst. Hat das Unternehmen Einwände dagegen, muss es schriftlich erklären, warum die Arbeit zwingend im Büro zu leisten ist.

In Deutschland entscheidet der Arbeitgeber zurzeit nach eigenem Ermessen, ob die Mitarbeiter im Home-Office arbeiten dürfen oder nicht. Die Bedingungen für das flexible Arbeiten regelt dann dein Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder auch eine Betriebsvereinbarung. Diese Vereinbarungen enthalten beispielsweise Regelungen, wie viele Werktage pro Woche du remote arbeiten kannst und welche Kernarbeits- und Pausenzeiten du im Home-Office einhalten sollst.

Übrigens: Laut einer Auswertung von Statista lag im Dezember 2022 der Anteil der Deutschen, die im Home-Office arbeiteten, gesamtwirtschaftlich immer noch bei 25 Prozent.

Ausnahme: Recht auf Home-Office im öffentlichen Dienst

Ein Sonderfall bildet der öffentliche Dienst. Als Beschäftigter kannst du im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) auf dein Home-Office-Recht pochen. Das ist jedoch nur mit einer bestimmten Begründung möglich. Laut Paragraf 16 Abs. 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, dir die Möglichkeit von Telearbeit anzubieten, wenn du „Familien- oder Pflegeaufgaben“ zu erledigen hast. Lehnt er diesen Antrag ab, muss er dies schriftlich begründen.

Kann der Arbeitgeber Home-Office anordnen?

Nicht jeder Mitarbeiter ist bereit, von zu Hause aus zu arbeiten. Dein Arbeitgeber kann von dir nicht ohne Weiteres verlangen, ins Home-Office umzuziehen. Dies ist nur möglich, wenn das Home-Office im Vertrag als Arbeitsort geregelt ist. Es ist kein Kündigungsgrund, wenn du dich weigerst, etwa wegen Arbeitsverweigerung.

In der Gewerbeordnung gibt es zwar das Weisungsrecht für den Arbeitgeber (Paragraf 106), das etwa bei einer Versetzung greift. Dieses umfasst jedoch nicht die Arbeit im Home-Office, weil sich die Arbeit dort erheblich von den Abläufen im Firmenbüro unterscheidet.

 

Tipp: Falls du von deinem Arbeitgeber eine ungerechtfertigte Kündigung erhältst, kannst du für dein Recht eintreten. Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz unterstützt dich mit der Hilfe eines Anwalts und übernimmt die Kosten bei einem Streit vorm Arbeitsgericht.

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Was spricht dagegen?

Warum lehnen manche Arbeitgeber Home-Office ab?

Noch mal zusammengefasst: Eine gesetzliche Regelung zum Home-Office gibt es in Deutschland bisher nicht. Arbeitgeber entscheiden für sich selbst, ob sie ihren Mitarbeitern diese Option ermöglichen.

Für einige Arbeitgeber oder Vorgesetzte einer Abteilung kommt es nicht infrage, dass ihre Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten. Warum Arbeitgeber Home-Office ablehnen, dafür gibts vielfältige Gründe:

  • Kontrollverlust: Einige glauben, dass sie die Kontrolle über ihre Mitarbeiter verlieren könnten, wenn diese von zu Hause aus arbeiten.
  • Teamgefühl: Manchen ist es wichtig, dass sich ein Teamzusammenhalt bildet. Dafür sehen sie die Anwesenheit im Büro als zwingend notwendig an.
  • Fokus: Ein anderer Grund ist die Annahme, dass Mitarbeiter im Büro konzentrierter arbeiten können, als in den vier Wänden.

Verweigerung aus rechtlichen Gründen

Neben Management-Gründen sprechen auch (arbeits-)rechtliche Gründe gegen eine Weiterführung der Home-Office-Regelung, etwa das sogenannte Gewohnheitsrecht.

Würde das Home-Office ohne zusätzliche Vertragsregelungen auch nach Ende der gesetzlichen Pflicht weiter möglich sein, könnte sich daraus ein Gewohnheitsrecht entwickeln. Darauf weist der Arbeitsrechtler Thomas Gennert im Manager-Magazin hin. Wird dieses Recht einmal wirksam, kann dein Chef die bestehende Home-Office-Regelung nicht ohne deine Zustimmung ändern. Tut er dies trotzdem, hättest du sogar das Recht, die Arbeit im Home-Office für dich einzuklagen.

Das ist jedoch nicht gegeben, wenn dein Arbeitgeber das Home-Office bereits über Arbeits- oder Tarif-Vertrag beziehungsweise in der Betriebsvereinbarung für alle Mitarbeiter geregelt hat.

Büro: Zuhause

Was sollte für die Arbeit im Home-Office im Vertrag geregelt werden?

Arbeitest du laut Arbeitsvertrag von zu Hause aus, spricht man im Arbeitsgesetz von Telearbeit. Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die die Anforderungen zum Arbeitsschutz und Arbeitszeit regelt, muss der Arbeitgeber dir dann einen Bildschirmarbeitsplatz in deinem privaten Bereich einrichten. Bei alternierender Telearbeit – also abwechselnd zwischen Zuhause und Firma – solltest du einen festen Büro-Arbeitsplatz erhalten, gegebenenfalls auch eine Shared Desk-Lösung.

Ist in deinem Vertrag kein Home-Office als Arbeitsort angegeben, sollten die Vereinbarungen dazu zusätzlich geregelt sein. Darunter fallen unter anderem Festlegungen zur Kernarbeitszeit, Erreichbarkeit im Home-Office, Dokumentation der Arbeitszeiten und welche Geräte privat genutzt werden dürfen.

 

Bei Fragen und Unklarheiten zum mobilen Arbeiten kannst du dich auf diese Vereinbarungen berufen.

Viele Firmen bieten nach den positiven Erfahrungen aus den Corona-Jahren die Option für flexible Arbeitszeiten und remote working als Benefit für Mitarbeiter an. Der Mangel an Fachkräften ist für einige Unternehmen ebenfalls ein Grund, weshalb sie bewusst Stellen für Remote Work ausschreiben.

In größeren Unternehmen sind die Regelungen zum Home-Office daher oft allgemeingültig in einem Tarifvertrag erfasst. Ist ein Betriebsrat vorhanden, besteht meistens eine Betriebsvereinbarung, in der einige Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten aufgestellt sind. Individuelle Bestimmungen sind in Absprache in einem Arbeitsvertrag festgelegt.

Antrag abgelehnt!

Wann kann der Arbeitgeber Home-Office ablehnen?

Nicht jede Tätigkeit lässt sich von Zuhause aus erledigen, auch bei manchen Bürojobs ist dies der Fall.

Der Betriebsdatenschutz ist ein Grund. Sensible Daten aus der Lohnbuchhaltung oder firmeninterne Infos dürfen schließlich nicht in falsche Hände geraten. Ist nicht sichergestellt, dass bei dir zu Hause keiner aus der Familie auf den Bildschirm schauen kann oder möglicherweise Telefonate mithört, kann der Arbeitgeber die Option Home-Office verweigern und auf der Anwesenheit im Büro bestehen.

Im Gespräch lässt sich dennoch in vielen Fällen eine Einigung mit dem Arbeitgeber erzielen. Dann verlagerst du deinen Arbeitsplatz nicht komplett nach Hause, sondern arbeitest an einzelnen Tagen der Woche im Büro. Selbst mit einem Gesetz für das Recht auf Home-Office wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine solche Kompromiss-Lösung die Regel werden.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 02.03.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Rechtsschutzversicherungen