Grundrente: Damit Geringverdienende mehr Rente in der Tasche haben

Wer sein Leben lang gearbeitet, aber dabei nur wenig verdient hat, erhält mit der Grundrente einen Zuschlag zur regulären Rente. Ein Ersatz für eine Altersvorsorge ist diese Zahlung jedoch nicht.

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Was sollten Verbraucher über die Grundrente wissen?

Jahrzehntelange Arbeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen, aber wenig Verdienst: Wer mit einer solchen Berufsbiografie in den Ruhestand geht, erhält nur eine geringe Rente. Der Zuschlag in Form der Grundrente greift Geringverdienern im Alter ein wenig unter die Arme.

  • Die volle Grundrente erhält ein Versicherter, wenn er 35 Jahre Grundrentenzeit nachweisen kann. Mindestens 33 Jahre sollten es sein für einen anteiligen Zuschlag.
  • Die Zahlung der Grundrente ist zudem daran gekoppelt, wie hoch der Verdienst in dieser Zeit im Vergleich zum Durchschnittseinkommen war. Mindestens 30 Prozent und nicht mehr als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens sollten es sein. Für 2022 heißt das: zwischen rund 940 Euro und etwa 2.500 Euro im Monat.
  • Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält die Grundrente recht einfach. Sie wird im Zuge der Einkommensprüfung ermittelt und mit der Rente ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht nötig.

Dieser Ratgeber zur Grundrente informiert über folgende Fragestellungen:

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die Rentenansprüche von Geringverdienenden. Sie kann zu einer Erwerbsminderungsrente hinzukommen, aber auch zu einer Altersrente. Mit der Grundrente sollen Geringverdiener, die stets in die Rentenversicherung eingezahlt haben, beim Rentenbezug bessergestellt werden. Das heißt: Sie sollten dann mehr Geld zur Verfügung haben als nur die Grundsicherung.

Ein Antrag auf den Grundrentenzuschlag ist nicht nötig. Mit einer Einkommensprüfung ermittelt der Rentenversicherungsträger automatisch, ob ein Anspruch besteht und zahlt das Geld entsprechend aus.

Seit wann wird die Grundrente gezahlt?

Die Grundrente gibt es seit dem 1. Januar 2021, die Auszahlung erfolgt seit Juli 2021. Neurentner erhalten den Zuschlag bereits ausgezahlt. Bei Personen, die bereits Rente beziehen, kann es noch bis Ende 2022 dauern, ehe die Grundrente auf dem Konto ist. Sie wird dann rückwirkend bis zum Januar 2021 gezahlt.

Wer hat Anspruch auf Grundrente und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Laut Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland Anspruch auf Grundrente. Darunter sind viele Frauen, da sie aufgrund von Teilzeitarbeit oder Kinder- und Pflegezeiten oft zu den Geringverdienenden gehören.

Folgende Voraussetzungen müssen Personen erfüllen, um den Grundrentenzuschlag zu erhalten:

  • Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit auf dem Rentenkonto für teilweisen Zuschlag
  • 35 Jahre Grundrentenzeit für vollen Zuschlag
  • Einkommen von mindestens 30 Prozent und nicht mehr als 80 Prozent des jeweiligen jährlichen Durchschnittsverdienstes, den die Rentenversicherung jährlich ermittelt

Personen, deren Grundrentenzeiten zwischen 33 und 35 Jahren liegen, erhalten einen gestaffelten Rentenzuschlag.

Auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente haben Anspruch auf den Grundrentenzuschlag, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, vor allem die Anzahl der Grundrentenzeiten.

Welche Zeiten werden als Grundrentenzeit anerkannt und welche nicht?

Als Grundrentenzeit anerkanntNicht als Grundrentenzeit anerkannt
Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit mit PflichtbeiträgenZeiten mit Bezug von ALG I oder ALG II
Pflichtbeitragszeiten der Kindererziehung oder der Pflege von AngehörigenSchulausbildung
Zeiten bei Krankheit und RehaZurechnungszeiten (aus der Berechnung der Erwerbsminderungsrente)
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder PflegeZeiten mit freiwilliger Beitragszahlung in die Deutsche Rentenversicherung
Ersatzzeiten etwa wegen Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft oder wegen politischer Haft in der DDR

Zur Höhe des Einkommens für den Grundrentenanspruch

Die Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt, geben Aufschluss darüber, wie hoch das Einkommen im Vergleich zum Durchschnittsverdienst ist.

Dieser Durchschnittsverdienst liegt 2022 bei:

Euro jährlich
(alte Bundesländer)
Euro jährlich
(neue Bundesländer)

Wer einen Verdienst hat, der genau diesem Durchschnittsgehalt entspricht, erhält im Jahr einen Rentenpunkt. 0,3 Entgeltpunkte sind dementsprechend 30 Prozent und 0,8 Rentenpunkte sind 80 Prozent des Durchschnittsentgelts.

Für den Anspruch auf Grundrente in 2022 sollte der Verdienst demnach zwischen pro Monat zwischen

  • 933 Euro und 2.488 Euro (neue Bundesländer)
  • 972 Euro und 2.593 Euro (alte Bundesländer)

liegen.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die Rentenpunkte spielen für die Ermittlung der Grundrentenhöhe eine wichtige Rolle. Folgende Schritte gehören zur Berechnung dazu:

  1. Ein durchschnittlicher EP-Wert wird berechnet: Jahre, in denen die Person weniger als 0,3 Entgeltpunkte (EP) oder mehr als 0,8 EP erhalten hat, gehen nicht in die Berechnung ein.
  2. Der EP-Wert wird verdoppelt: Er beträgt höchstens 0,8 Punkte. Die Differenz ergibt den Zuschlag. Beispiel: Wer durchschnittlich 0,6 EP erhalten hat, bekommt einen Zuschlag von 0,2 EP.
  3. Dieser Zuschlag wird pauschal um 12,5 Prozent gekürzt.
  4. Das Ergebnis wird mit der Anzahl der Grundrentenzeiten multipliziert: Maximal 35 Jahre werden angerechnet.

Die Entgeltpunkte werden in eine Rentenzahlung umgerechnet. Dazu dient der gültige Rentenwert eines Entgeltpunktes. Dieser liegt derzeit bei 36,02 Euro (für Deutschland West) und 35,52 Euro (für Deutschland Ost).

Die Grundrente lässt sich mit folgender Formel berechnen:

(Zuschlag aus der Verdoppelung des EP-Werts x anrechenbare Grundrentenzeiten – 12,5 Prozent) x Rentenwert

Aus den genannten Bedingungen lässt sich der maximal mögliche Grundrentenzuschlag ermitteln.

Diesen gibt es für Personen, die auf 35 Jahre Grundrentenzeit kommen und im Schnitt 40 Prozent des Durchschnittsverdiensts erarbeitet haben.
Ihr durchschnittlicher EP-Wert von 0,4 wird auf 0,8 verdoppelt.

Konkret auf die Formel angewendet bedeutet dies:

(0,4 x 35 -12,5%) x Wert des Entgeltpunktes (36,02 oder 35,52)

Für die alten Bundesländer ergibt sich daraus ein maximaler Grundrentenzuschlag von 441,25 Euro pro Monat.
In den neuen Bundesländern liegt er bei 435,12 Euro. (Stand 2022)

Ein Beispiel für die Berechnung der Grundrente

Eine Frau aus Dresden hat 40 Jahre lang gearbeitet. Damit erfüllt sie die Anzahl der Grundrentenzeiten.

Allerdings hat sie in dieser Zeit in zehn Jahren weniger als 30 Prozent des Durchschnittsgehaltes verdient. Diese Jahre werden nicht berücksichtigt. In den restlichen 30 Jahren lag ihr Einkommen bei durchschnittlich 70 Prozent beziehungsweise bei 0,7 Entgeltpunkten.

Die 0,7 EP werden verdoppelt und auf 0,8 EP gedeckelt. Der Zuschlag durch die Grundrente beträgt also 0,1 EP.

(0,1 EP x 30 Jahre Grundrentenzeit – 12,5 Prozent) x 35,52 Euro Rentenwert Ost = 93,24 Euro

Die Frau erhält zu ihrer Altersrente einen Grundrentenzuschlag in Höhe von 93,24 Euro.

Ab welcher Einkommensgrenze wird die Grundrente angerechnet?

Die Rentenversicherung zahlt den vollen Grundrentenzuschlag nur dann aus, wenn der Anspruchsberechtigte eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Maßgebend ist dabei das zu versteuernde Einkommen aus dem vorvergangenen Jahr.

Die Rentenversicherung prüft dabei jeweils zum 1. Januar die Einkommensanrechnung.

Sie fragt dafür das zu versteuernde Einkommen ab, das am 30. September beim Finanzamt für das vorvergangene Jahr vorlag.

Prüft die Rentenversicherung also am 1. Januar 2023, ob die Einkommensgrenze überschritten wird, wird dafür bei der Finanzbehörde abgefragt, welches Einkommen am 30. September 2022 für das Jahr 2020 gemeldet wurde.

Bei alleinstehenden Rentnern und Rentnerinnen liegt dieses monatliche Maximaleinkommen bei 1.317 Euro und bei Paaren bei 2.054 Euro (Stand Juli 2022). Übersteigt das Alterseinkommen diesen Betrag, wird der darüberliegende Teil zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.

Hat ein Rentner ein monatliches Einkommen über 1.685 Euro, wird die Summe, die über den Einkommensfreibetrag hinausgeht, zu 100 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Bei Ehepaaren liegt diese Grenze bei 2.423 Euro.

Diese Einkommensgrenzen richten sich nach dem Rentenwert und ändern sich demnach jedes Jahr.

Welches Einkommen wird angerechnet?

Zu dieser Einkommensprüfung zählen die Nettorente, Hinterbliebenenrenten sowie Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag. Nicht berücksichtigt bleibt hingegen die Grundrente selbst sowie Vermögen, etwa durch Immobilien. Eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt bei der Grundrente daher nicht.

Kurz: Einkommen wird angerechnet, Vermögen hingegen nicht.

Wirkt sich die Grundrente auf das Wohngeld und andere Sozialleistungen aus?

Mit der neuen Grundrente ergaben sich Änderungen der Freibeträge für das Wohngeld und die Grundsicherung. Der Freibetrag beträgt mindestens 100 Euro und höchstens 224,40 Euro (entspricht 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1). Diese Regelung sorgt dafür, dass ein hoher Teil des Grundrentenzuschlags nicht als Einkommen angerechnet wird.
Quelle: Bundesministerium für Soziales

Für den Bezug der Grundrente kommt es vor allem darauf an, dass der Versicherte mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeit nachweisen kann.

Ist dies gegeben, steht dem Zuschlag auch bei einer vorzeitigen Altersrente nichts im Weg. Die Grundrente wird zusammen mit der regulären Altersrente berechnet. Von diesem Rentenanspruch wird der Abschlag abgezogen.

Insgesamt betrachtet ist die Grundrente eine finanzielle Unterstützung für Personen, die in ihrem Berufsleben wenig verdient haben. Trotzdem bleibt der Zuschlag relativ gering.

Empfehlenswerter ist es, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten einer privaten Altersvorsorge zu informieren und anschließend eine finanzielle Vorsorge zu beginnen.

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