Grundrente Damit Geringverdienende mehr Rente in der Tasche haben.

Angenommen, du hast dein Leben lang gearbeitet, aber dabei nur wenig verdient: Dann hast du Anspruch auf die Grundrente. Dies ist ein Zuschlag zur regulären Rente, jedoch kein Ersatz für eine Altersvorsorge.

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Die Grundrente: Die wichtigsten Zahlen & Fakten auf einem Blick

Jahrzehntelange Arbeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen, aber wenig Verdienst: Wer mit einer solchen Berufsbiografie in den Ruhestand geht, erhält nur eine geringe Rente. Der Zuschlag in Form der Grundrente greift Geringverdienern im Alter ein wenig unter die Arme.

Die volle Grundrente erhältst du, wenn du 35 Jahre Grundrentenzeit nachweisen kannst. Mindestens 33 Jahre sollten es sein für einen anteiligen Zuschlag.

Die Zahlung der Grundrente ist zudem daran gekoppelt, wie hoch dein Verdienst in diesen Grundrentenzeiten im Vergleich zum Durchschnittseinkommen war. Mindestens 30 Prozent und nicht mehr als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens sollten es sein, damit das jeweilige Jahr zur Berechnung des Grundrentenzuschlags herangezogen wird. Das Durchschnittseinkommen ändert sich in jedem Jahr. Wer das Jahr 2024 später mit zu den Grundrentenzeiten zählen will, muss mindestens 1.134 Euro brutto und nicht mehr als 3.024 Euro brutto im Monat verdienen.

Erfüllst du diese Voraussetzungen, ist der Weg zur Grundrente kinderleicht. Dein Anspruch wird nämlich im Rahmen der Einkommensprüfung ermittelt. Dann wird dir der Grundrentenzuschlag mit der Rente ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht nötig.

Drei Fakten zur Grundrente

  1. Der Zuschlag ist keine pauschale Summe, sondern wird für jede Rente individuell geprüft und berechnet.
  2. Laut Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales werden aktuell etwa 1,1 Millionen Grundrentenzuschläge gezahlt. Im Durchschnitt beträgt der Zuschlag 86 Euro pro Monat (Stand 2023).
  3. Das Gesetz zur Grundrente trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

Fangen wir vorne an

01 Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die Rentenansprüche von Geringverdienenden. Sie kann zu einer Erwerbsminderungsrente hinzukommen, aber auch zu einer Altersrente. Mit der Grundrente sollen Geringverdiener, die über einen langen Zeitraum stets in die Rentenversicherung eingezahlt haben, beim Rentenbezug bessergestellt werden. Das heißt: Sie sollten dann mehr Geld zur Verfügung haben als nur die Grundsicherung.

Ein Antrag auf den Grundrentenzuschlag ist nicht nötig. Mit einer Einkommensprüfung ermittelt der Rentenversicherungsträger automatisch, ob ein Anspruch besteht und zahlt das Geld entsprechend aus.

Die Grundrente gibt es seit dem 1. Januar 2021, die Auszahlung erfolgt seit Juli 2021. Neurentner erhielten den Zuschlag in dem Jahr bereits ausgezahlt. Bei Personen, die bereits vor der Einführung der Grundrente eine Rente bezogen, sollte es noch bis Ende 2022 dauern, ehe die Grundrente auf dem Konto ist. Sie wurde dann rückwirkend bis Januar 2021 gezahlt.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Wer bekommt die Grundrente?

02 Wer hat Anspruch auf Grundrente und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden aktuell rund 1,1 Millionen Grundrenten ausgezahlt. Da Frauen aufgrund von Teilzeitarbeit oder Kinder- und Pflegezeiten oft zu den Geringverdienenden gehören, stellen sie einen großen Anteil der Gruppe dar, die diese Leistung bezieht.

Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen, um den Grundrentenzuschlag zu erhalten:

  • Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit auf dem Rentenkonto für teilweisen Zuschlag
  • 35 Jahre Grundrentenzeit für vollen Zuschlag
  • In diesen Jahren jeweils ein Einkommen von mindestens 30 Prozent und nicht mehr als 80 Prozent des jeweiligen jährlichen Durchschnittsverdienstes, den die Deutsche Rentenversicherung jährlich ermittelt

Die Unter- und Obergrenze des Verdienstes, die für die Ermittlung des Grundrentenanspruchs relevant sind, entsprechen übrigens 0,3 (30 Prozent) und 0,8 (80 Prozent) jährlichen Rentenpunkten auf dem Rentenkonto.

Liegst du mit den Grundrentenzeiten zwischen 33 und 35 Jahren, bekommst du einen gestaffelten Rentenzuschlag.

 

Auch als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente hast du Anspruch auf den Grundrentenzuschlag, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Das betrifft vor allem die Anzahl der Grundrentenzeiten.

Welche Zeiten werden als Grundrentenzeit anerkannt und welche nicht?

Als Grund­rentenzeit anerkanntNicht als Grund­rentenzeit anerkannt
Zeiten aus sozialversicherungs­pflichtiger Tätigkeit mit PflichtbeiträgenZeiten mit Bezug von ALG I oder ALG II
Pflicht­beitragszeiten der Kindererziehung oder der Pflege von AngehörigenZeit der Schulausbildung
Zeiten bei Krankheit und RehaZurechnungszeiten (aus der Berechnung der Erwerbsminderungs­rente)
Berücksichtigungs­zeiten wegen Kindererziehung oder PflegeZeiten mit freiwilliger Beitragszahlung in die Deutsche Renten­versicherung
Ersatzzeiten etwa wegen Kriegsdienst, Kriegs­gefangenschaft oder wegen politischer Haft in der DDR

Wie hoch darf der Verdienst für die Anrechnung als Grundrentenzeit sein?

Die Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte (EP) genannt, geben Aufschluss darüber, wie hoch das Einkommen im Vergleich zum Durchschnittsverdienst ist.

Dieser Durchschnittsverdienst liegt 2024 bei 45.358 Euro brutto im Jahr.

Entspricht dein Jahreseinkommen genau diesem Durchschnittsgehalt, erhältst du für 2024 einen ganzen Rentenpunkt gutgeschrieben. 0,3 Entgeltpunkte sind dementsprechend 30 Prozent und 0,8 Rentenpunkte sind 80 Prozent des Durchschnittsentgelts.

Angenommen, die Rentenversicherung soll das Jahr 2024 mit zu den Grundrentenzeiten zählen. Dann sollte dein Verdienst demnach aktuell zwischen 1.134 Euro und 3.024 Euro brutto liegen. Entsprechend würdest du für 2024 0,3 bis 0,8 Rentenpunkte erhalten.

(Hinweis: Für die Berechnung zieht die Rentenversicherung ausschließlich das Durchschnittseinkommen für die alten Bundesländer heran.)

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03 Wie hoch ist die Grundrente?

Die Rentenpunkte spielen für die Ermittlung der Grundrentenhöhe eine wichtige Rolle. Die Berechnung des Zuschlages ist nicht ganz einfach.

Folgende Schritte gehören zur Berechnung dazu:

  1. Aus den Verdiensten in den Grundrentenzeiten bildet der Rentenversicherer einen durchschnittlichen Entgeltpunkt-Wert (EP-Wert). Jahre, in denen du weniger als 0,3 EP oder mehr als 0,8 EP erhalten hat, gehen nicht in die Berechnung ein.
  2. Der ermittelte EP-Wert wird verdoppelt. Er darf aber am Ende aber bei höchstens 0,8 Punkte liegen. Ist er höher, wird ein Zuschlag errechnet. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen EP-Wert (einfach) und dem Höchstwert 0,8. Beispiel: Dein EP-Wert beträgt 0,6. Verdoppelst du diesen, liegst du schon bei 1,2 EP und damit über 0,8. Jetzt aufpassen: 0,8 – 0,6 = 0,2. Diese Differenz ist der Zuschlag, mit dem der Versicherer nun weiterrechnet.
  3. Der Zuschlag wird pauschal um 12,5 Prozent gekürzt.
  4. Das Ergebnis wird mit der Anzahl der Grundrentenzeiten multipliziert: Maximal 35 Jahre werden angerechnet. Das Ergebnis sind Entgeltpunkte.
  5. Die Entgeltpunkte werden in eine Rentenzahlung umgerechnet. Dazu dient der gültige Rentenwert. Dieser liegt zwischen Juli 2023 und Juni 2024 bundesweit bei 37,60 Euro.

Hier eine kurze Beispielrechnung mit Zahlen:

Eine Frau aus Dresden hat 40 Jahre lang gearbeitet. Damit erfüllt sie die Anzahl der Grundrentenzeiten.

Allerdings hat sie in dieser Zeit in zehn Jahren weniger als 30 Prozent des Durchschnittsgehaltes verdient. Diese Jahre werden nicht berücksichtigt. In den restlichen 30 Jahren lag ihr Einkommen bei durchschnittlich 70 Prozent beziehungsweise bei 0,7 Entgeltpunkten.

Die 0,7 EP werden verdoppelt und auf 0,8 EP gedeckelt. Der Zuschlag durch die Grundrente beträgt also 0,1 EP.

Dann wird gerechnet: (0,1 EP x 30 Jahre Grundrentenzeit – 12,5 Prozent) x 37,60 Euro Rentenwert = 98,70 Euro

Die Frau erhält zu ihrer Altersrente einen Grundrentenzuschlag in Höhe von 98,70 Euro.

 

Maximaler Grundrentenzuschlag

Aus den genannten Bedingungen lässt sich der maximal mögliche Grundrentenzuschlag ermitteln. Diesen gibt es für Personen, die auf 35 Jahre Grundrentenzeit kommen und im Schnitt 40 Prozent des Durchschnittsverdiensts erarbeitet haben.

Ihr durchschnittlicher EP-Wert von 0,4 wird verdoppelt und ergibt genau 0,8.

Für die Berechnung der Grundrente nehmen wir wieder diese Formel:
(0,4 x 35 – 12,5%) x Wert des Entgeltpunktes (37,60 Euro)

Daraus ergibt sich ein maximaler Grundrentenzuschlag von 460,60 Euro pro Monat.

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04 Ab welcher Einkommensgrenze wird die Grundrente angerechnet?

Die Rentenversicherung zahlt dir den vollen Grundrentenzuschlag aus, wenn du unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegst. Maßgebend ist dabei das zu versteuernde Einkommen aus dem vorvergangenen Jahr.

Der Versicherer prüft dabei jeweils zum 1. Januar die Einkommensanrechnung. Sie fragt dafür das zu versteuernde Einkommen ab, das am 30. September des Vorjahres beim Finanzamt für das vorvergangene Jahr vorlag.

Beispiel: Prüft die Rentenversicherung also am 1. Januar 2024, ob die Einkommensgrenze überschritten wird, fragt sie bei der Finanzbehörde ab, welches Einkommen am 30. September 2023 für das Jahr 2021 gemeldet wurde.

Bei alleinstehenden Rentnern und Rentnerinnen liegt dieses monatliche Maximaleinkommen (der Freibetrag) bei 1.375 Euro und bei Paaren bei 2.144 Euro (gültig bis Juni 2024). Übersteigen die Alterseinkünfte diesen Betrag, wird der darüberliegende Teil zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.

Hat ein Rentner ein monatliches Einkommen über 1.759 Euro, wird die Summe, die über den Einkommensfreibetrag hinausgeht, zu 100 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Bei Ehepaaren liegt diese Grenze bei 2.529 Euro.

Hat ein Rentner ein monatliches Einkommen über 1.759 Euro, wird die Summe, die über den Einkommensfreibetrag hinausgeht, zu 100 Prozent auf die Grundrente angerechnet.

Bei Ehepaaren liegt diese Grenze bei 2.529 Euro.

 

  • Diese Einkommensgrenzen richten sich nach dem Rentenwert und ändern sich demnach jedes Jahr.

Welches Einkommen wird angerechnet?

Zu dieser Einkommensprüfung zählen die Nettorente, Hinterbliebenenrenten sowie Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag. Nicht berücksichtigt bleiben hingegen die Grundrente selbst sowie Vermögen, etwa durch Immobilien.

Eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt bei der Grundrente daher nicht.

Kurz: Einkommen wird angerechnet, Vermögen hingegen nicht.

Wirkt sich die Grundrente auf das Wohngeld und andere Sozialleistungen aus?

Mit der neuen Grundrente ergaben sich Änderungen der Freibeträge für das Wohngeld und die Grundsicherung. Der Freibetrag beträgt mindestens 100 Euro und höchstens 281,50 Euro (entspricht 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1). Diese Regelung sorgt dafür, dass ein hoher Teil des Grundrentenzuschlags nicht als Einkommen angerechnet wird.

Für den Bezug der Grundrente kommt es vor allem darauf an, dass du mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeit nachweisen kannst.

Erfüllst du diese Voraussetzung, steht dem Zuschlag auch bei einer vorzeitigen Altersrente nichts im Weg.

Die Grundrente wird zusammen mit der regulären Altersrente berechnet. Von diesem Rentenanspruch wird der Abschlag abgezogen.

Kritik: Ist die Grundrente verfassungswidrig?

Bevor die Grundrente 2021 eingeführt wurde, gab es viel Kritik an dem Projekt, das zunächst auch unter der Bezeichnung Respekt-Rente bekannt war.

Auf Arbeitgeberseite sah man es nicht gern, dass es bei der Bewilligung keine Bedürftigkeitsprüfung geben solle. Stattdessen sollten pauschal alle Geringverdienenden den Rentenzuschlag erhalten. Der Rechtsexperte Heinz-Dietrich Steinmeyer argumentierte in einem Gutachten, dass die Grundrente in dieser Form gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz verstoße. Eine Ungleichbehandlung sah er auch darin, dass der Rentenzuschlag nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Auch die Finanzierung der Grundrente war fraglich. Kritiker wie der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen prognostizierten 2019, dass die Kosten bis 2025 auf insgesamt 38 Milliarden Euro steigen werden. Als Grund für diesen Kostenanstieg wird ebenfalls die fehlende Bedürftigkeitsprüfung vorgebracht. Die SPD rechnet hingegen mit Kosten von insgesamt rund 21,5 Milliarden bis 2025. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und der damalige Finanzminister Olaf Scholz (ebenfalls SPD) hatten das Konzept der Grundrente zur Aufwertung von Rentenansprüchen für langjährige Geringverdiener für die große Koalition ausgearbeitet.

Insgesamt betrachtet ist die Grundrente eine finanzielle Unterstützung und eine Anerkennung der Lebensleistung für Menschen, die in ihrem langjährigen Berufsleben wenig verdient haben.

Sehr offensichtlich ist aber, dass der Grundrentenzuschlag recht niedrig ausfällt. Weniger als 500 Euro bei einer ohnehin schon geringen Rente und niedrigen Alterseinkünften ist keine Absicherung gegen Altersarmut.

Empfehlenswerter ist es, wenn du dich rechtzeitig über die Möglichkeiten einer privaten Altersvorsorge informierst und anschließend eine finanzielle Vorsorge startest.

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Zuletzt aktualisiert am: 04.01.2024

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge