Bei alleinstehenden Rentnern und Rentnerinnen liegt dieses monatliche Maximaleinkommen bei 1.317 Euro und bei Paaren bei 2.054 Euro (Stand Juli 2022). Übersteigt das Alterseinkommen diesen Betrag, wird der darüberliegende Teil zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.
Hat ein Rentner ein monatliches Einkommen über 1.685 Euro, wird die Summe, die über den Einkommensfreibetrag hinausgeht, zu 100 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Bei Ehepaaren liegt diese Grenze bei 2.423 Euro.
Diese Einkommensgrenzen richten sich nach dem Rentenwert und ändern sich demnach jedes Jahr.
Welches Einkommen wird angerechnet?
Zu dieser Einkommensprüfung zählen die Nettorente, Hinterbliebenenrenten sowie Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag. Nicht berücksichtigt bleibt hingegen die Grundrente selbst sowie Vermögen, etwa durch Immobilien. Eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt bei der Grundrente daher nicht.
Kurz: Einkommen wird angerechnet, Vermögen hingegen nicht.