Rentenanspruch und Arbeit im Ausland Darauf solltest achten, wenn du im Ausland arbeiten möchtest

Unsere Welt rückt immer näher zusammen. Eine Berufstätigkeit im europäischen Ausland oder auf einem anderen Kontinent ist längst keine Seltenheit mehr. Doch auf was musst du achten, wenn es dich vom Schreibtisch zu Hause in ein anderes Land zieht? Wenn du schon mal übers Auswandern nachgedacht hast, findest du hier alle Antworten zu Arbeit, Steuern, Versicherung und deiner Rente im Ausland.

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Das Wesentliche

Auf und davon – arbeiten im Ausland

Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, im Ausland zu arbeiten und zu leben. Ob es um den Traum vom Aussteigen aus dem Alltag oder die Umstrukturierung innerhalb deiner Firma geht – Auswandern kann viele Gründe haben. Doch bevor du den Schritt ins Ausland wagst, solltest du einige Dinge beachten, insbesondere in Bezug auf Steuern, Versicherungen und Rente.

Vier Fakten zum Arbeiten im Ausland:

  1. Arbeitsvisa: In den meisten Ländern benötigen ausländische Arbeitnehmer ein Arbeitsvisum, um legal im Land arbeiten zu können.
  2. Sprachkenntnisse: Je nach Zielland können gute Sprachkenntnisse notwendig sein, um im Beruf erfolgreich zu sein.
  3. Arbeitsmarkt: Während manche Länder einen wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt haben, suchen andere aufgrund von Fachkräftemangels ausländische Arbeitskräfte.
  4. Kultur und Arbeitsweise: Wochenarbeitszeit, Urlaubsanspruch und Karrierechancen. In vielen Ländern gibt es eine andere Arbeitskultur und Arbeitsweise.

Auf Nummer sicher

Versicherungspflicht – welche Versicherungen brauche ich im Ausland?

Ob eine Versicherungspflicht im Ausland besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Art der Versicherung und dem Zielland geht es oft auch um die Dauer und den Grund deines geplanten Auslandsaufenthalts.

 

Optional gibt es weitere Versicherungen, die je nach deinen individuellen Bedürfnissen sinnvoll sein können, beispielsweise eine Kfz-Versicherung, wenn du ein Auto im Ausland nutzt. Besonders wichtig kann eine private Rentenversicherung werden, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Denn die Rente im Ausland ist an verschiedene Bedingungen geknüpft.

Rentenanspruch im Ausland

Arbeiten im Ausland - Habe ich Anspruch auf eine gesetzliche Rente?

Die kurze Antwort: Ja! Jeder, der in Deutschland arbeitet oder gearbeitet hat, hat einen Anspruch auf die reguläre Altersrente. Für diese gibt es bestimmte Mindesteinzahlungszeiten, die sogenannten Wartezeiten, sowie ein Mindestalter für deinen Rentenbeginn.

Für Versicherte ab Geburtsjahr 1964 gilt ein Renteneinstiegsalter von 67 Jahren und eine Mindestwartezeit von fünf Jahren. Kannst du diese fünf Jahre nachweisen, in denen du in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast, hast du Anspruch auf die gesetzliche Rente. Für eine vorzeitige Altersrente, beispielsweise mit 63 Jahren, musst du allerdings länger in die gesetzliche Rente einzahlen.

Entsendung und Ausnahmevereinbarung

Arbeitsaufenthalt im Ausland - Wie deine Altersvorsorge funktioniert!

Für den Erhalt einer abschlagsfreien gesetzlichen Rente benötigst du eine bestimmte Anzahl an Einzahlungsjahren. Wenn du im Ausland arbeiten möchtest, kannst du diese unter bestimmten Voraussetzungen weiter bedienen:

  • Europäisches Ausland: Arbeitest du innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und bist dort voraussichtlich kürzer als 24 Monate, kannst du weiterhin regulär in die gesetzliche Rente einzahlen. Wirst du von deinem Arbeitgeber ins Ausland geschickt, achte gemeinsam mit ihm auf die Entsendevorschriften der Europäischen Union.
    Europäischen Union.

    Tipp: Bei Dienstreisen und Auslandsaufenthalten bis zu 24 Monate kannst du mit der sogenannten A1-Bescheinigung nachweisen, dass du über dein Heimatland sozialversichert bist. So entgehst du Doppelzahlungen bei Sozialabgaben. Diese Ausnahmebescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz.

  • Sozialversicherungsabkommen: Deutschland hat mit verschiedenen Ländern außerhalb des EWR sogenannte Sozialversicherungsabkommen. Dazu gehören neben den USA oder Australien zahlreiche weitere Länder. Auch hier kann die Versicherungspflicht bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung aufrechterhalten werden.
  • Freiwillig versichern: Du hast immer die Möglichkeit, unabhängig deines Lebensmittelpunktes und als deutscher Staatsangehöriger freiwillig in die gesetzliche Rente einzuzahlen. Dazu musst du ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
  • Private Altersvorsorge: Unabhängig davon, wo du arbeiten und leben möchtest, ist als weitere Säule deiner Ruhestandsplanung eine private Altersvorsorge sinnvoll. Sie ist unabhängig von deinem gesetzlichen Rentenanspruch, macht dich flexibel und kann dir dabei helfen, deinen Lebensstandard im Alter zu sichern.

Egal was für dich davon infrage kommt, wichtig ist, dass du nicht nur deinen Trip planst, sondern auch deine Absicherung und deine Vorsorge.

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Steuerpflicht im Ausland

Staatliche Abgaben im Ausland – wie ist das mit den Steuern?

Um das Thema Steuern kommst du leider auch im Ausland nicht herum. Doch egal welche Fragen du dazu hast, hier findest du die Antworten:

Zahle ich weiter in Deutschland Steuern oder in meiner neuen Heimat?

Wenn du für einen Arbeitgeber im Ausland tätig bist, zahlst du deine Steuern in der Regel im jeweiligen Gastland. Behältst du während deiner dortigen Tätigkeit jedoch deinen deutschen Hauptwohnsitz, musst du dein gesamtes Einkommen in Deutschland melden und dementsprechend versteuern. Um das zu vermeiden, hat die Bundesrepublik mit zahlreichen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen.

Generell gilt: Arbeitest du länger als sechs Monate im Ausland, fallen die Steuern in der neuen Heimat an, sofern es kein Abkommen gibt.

Durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist es oft ratsam, deine Steuern im betreffenden Gastland zu entrichten, denn: In vielen Ländern ist die Steuerlast geringer als in Deutschland.

Wie hoch ist der Steuersatz vor Ort und was muss ich als ausländischer Arbeitnehmer beachten?

Wie hoch der jeweilige Steuersatz ist, ist natürlich von Land zu Land unterschiedlich. Als Orientierung findest du einige Länder und ihre Steuerlast in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst (die vollständige Tabelle findest du im Datenportal der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – OECD).

LandBeispiel: kinderlos, singleBeispiel: verheiratet, 2 Kinder
Belgien52,4 %48,1 %
Deutschland48,1 %43,5 %
Frankreich46,9 %43,9 %
Großbritannien30,8 %28,8 %
Irland34,531,6
Italien45,4 %42,6 %
Luxemburg39,8 %33,4 %
Österreich47,8 %41,5 %
Schweden42,5 %39,9
Schweiz23,2 %19,9 %
Spanien39,5 %38,2 %
Türkei39,9 %39,4 %
Kanada31,5 %30,4 %
USA28,3 %28,8 %
Australien27,1 %27,1 %
Neuseeland19,4 %19,4 %

Kann ich mir die Steuern am Ende meines Aufenthaltes zurückholen?

Vor allem diejenigen, die sich für sogenanntes Work & Travel entscheiden, können die im Ausland entrichteten Steuern zurückholen. Das gilt natürlich nur, wenn der Hauptwohnsitz in Deutschland verbleibt und das Einkommen dementsprechend dort im Anschluss versteuert wird.

Grundsätzlich gilt aber für alle: Es ist immer sinnvoll, eine Steuererklärung abzugeben, um sich gewisse Posten erstatten lassen zu können.

Es kann Vorteile mit sich bringen, weiterhin in Deutschland Steuern zu zahlen. Dazu zählen Argumente wie die Absetzbarkeit eines zweiten Wohnsitzes im Ausland, von Reisekosten oder Verpflegungspauschalen. Und generell: Auch das Thema Sprachbarriere solltest du beim ausländischen Steuer- und Arbeitsrecht mitbedenken.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

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Egal wohin dich deine Reise oder dein Arbeitsaufenthalt im Ausland bringt und was du auf deinem Weg erleben wirst. Mach es bei deiner Vorsorge wie mit allem, was du tust: Pack sie an. Denn mit einer guten Absicherung im Rücken bist du bereit für jedes Abenteuer, das vor dir liegt.

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Zuletzt aktualisiert am: 17.04.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge