Fehlzeiten wegen dem Nachwuchs Kind krank: So bekommst du Kinderkrankengeld

Wenn das Kind krank ist und nicht in die Kita oder die Schule gehen kann, musst du nicht an deinen Urlaub oder das Überstundenkonto ran, um zu Hause bleiben zu können. Per Gesetz darfst du von der Arbeit freigestellt werden. Was das finanziell bedeutet und wie du das Kinderkrankengeld erhalten kannst, erklären wir dir hier.

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Kurz & knapp erklärt

Kinderkrankengeld einfach erklärt

Als berufstätiges Elternteil kannst du eine Freistellung bekommen, wenn dein Kind krank ist – vorausgesetzt du erfüllst die Voraussetzungen. Der Gesetzgeber hat dafür klare Regelungen definiert, damit du keinen kompletten Verdienstausfall hast und dich trotzdem um deinen Nachwuchs kümmern kannst.

Die fünf wichtigsten Fakten über Kinderkrankengeld

  1. Kinderkrankengeld erhältst du, wenn du dein unter 12-jähriges Kind betreuen musst, weil es krank ist.
  2. Deine gesetzliche Krankenkasse zahlt das Kinderkrankengeld.
  3. Die Höhe hängt von deinem Einkommen ab und beträgt maximal 90 % deines Nettoeinkommens.
  4. 2024 bekommen Eltern pro Elternteil 15 Tage Kinderkrankengeld pro Kind. Alleinerziehende haben 30 Tage pro Kind.
  5. Privat Versicherte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

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Eine Einordnung

01 Was ist Kinderkrankengeld?

Ist dein Kind krank und muss von dir zu Hause betreut werden, hast du Anspruch auf eine Freistellung. Das Kinderkrankengeld ist dabei eine Entgeltersatzleistung, die von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Damit soll der Verdienstausfall aufgefangen werden.

Kinderkrankengeld ist dabei die einfachere Bezeichnung von „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“ (§ 45 SGB V). Je nachdem wo du dich beliest, werden unterschiedliche Begriffe verwendet, wie „Kinderpflege-Krankentagegeld“ oder „Kinderpflege-Krankengeld“.

Kinderkrankengeld wird deswegen auch nicht vom Arbeitgeber bezahlt. Schaue in deinen Arbeits- oder Tarifvertrag nach. Manche Unternehmen haben eigene Regelungen und zahlen dir weiter dein Entgelt für einen festgelegten Zeitraum, ohne dass du Kinderkrankengeld beantragen musst.

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Deine Checkliste

02 Anspruch und Voraussetzungen: Wann bekommst du Kinderkrankengeld?

Um Kinderkrankengeld zu erhalten, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:

  1. Du bist als Arbeitnehmer gesetzlich versichert oder als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch.
  2. Dein Kind ist ebenfalls gesetzlich versichert (häufig über die Familienversicherung)
  3. Dein Kind ist unter 12 Jahre alt. Liegt eine Behinderung und Pflegebedürftigkeit bei deinem Kind vor, gibt es keine Alterseinschränkung.
  4. Dein Kind ist so krank, dass es nicht in den Kindergarten oder die Schule gehen kann.
  5. Du musst dein Kind aufgrund einer Behinderung betreuen.
  6. Dein Kind lebt in deinem Haushalt.
  7. Du hast ein ärztliches Attest, auf dem vermerkt ist, dass du dein krankes Kind betreuen musst und ergo nicht arbeiten kannst.
  8. Es lebt kein anderes Familienmitglied im Haushalt, das das Kind betreuen kann, wie zum Beispiel die Großeltern.

Ist dein Kind krank und du hast das Attest, besteht allgemein Anspruch auf Freistellung. Per Gesetz ist es verboten, dass du dafür Urlaub nehmen oder zuerst Überstunden abbauen musst. Du hast auch Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn du im Home Office arbeitest, aber dein Kind krank ist und du das entsprechende Attest vorlegen kannst.

Auch wenn du in Elternzeit bist, kannst du Kinderkrankentage nehmen, wodurch sich dein Elterngeld nicht verändert.

Nicht zu früh freuen

03 Kinderkrankengeld in der privaten Krankenversicherung

Bist du privat versichert, hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Auch wenn du gesetzlich versichert bist, aber dein Kind bei einer PKV, hast du keinen Anspruch auf die Leistungen. Willst du dich dennoch absichern, gibt es Möglichkeiten entsprechende Zusatztarife für Kinderkrankentagegeld abzuschließen.

Für alle gleich: Das Gesetz regelt das

04 Kinderkrankengeld: Zeitraum und Höhe

Die Corona-Pandemie hatte vieles verändert – das betraf auch die gesetzlichen Regelungen für Kinderkrankentage und den Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bis 2023 konntest du für maximal 65 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen, Alleinerziehende bis zu 130 Arbeitstage. 2024 wurde dies wieder angepasst.

Aktuelle Regelung für Kinderkrankentage, für die du Kinderkrankengeld bekommst (pro Kalenderjahr):

  • Zwei Erziehende: 15 Arbeitstage pro Kind pro Elternteil, maximal 35 Arbeitstage pro Elternteil
  • Alleinerziehende: 30 Arbeitstage pro Kind, maximal 70 Arbeitstage
  • Elternteile können sich grundsätzlich Kinderkrankentage nicht gegenseitig überschreiben, außer es findet sich eine einvernehmliche Regelung mit dem Arbeitgeber vom Elternteil, dass keine Kinderkrankentage mehr zur Verfügung hat.

Die Höhe hängt dabei zum einen von deinem Gehalt und zum anderen vom Gesetz ab (§ 45 Abs. 2 SGB V):

  • Dein Brutto-Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent deines Nettoarbeitsentgelts
  • Zahlung darf maximal 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze betragen
  • Tageshöchstsatz beträgt 120,75 Euro (2024)
  • Von dem Brutto-Kinderkrankengeld werden noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen
  • Du erhältst die Differenz, das Netto-Kinderkrankengeld

So musst du vorgehen

05 Beantragung und Auszahlung von Kinderkrankengeld

Damit du Kinderkrankengeld erhältst, musst du einige Unterlagen einreichen:

  1. Ärztliches Attest und Antrag in einem
    Besorge dir vom behandelnden Arzt ein ärztliches Attest und Bescheinigung, dass du wegen deines kranken Kindes freigestellt werden musst. Du erhältst einen Vordruck, der Attest und Antrag auf Kinderkrankengeld gleichzeitig ist. Auf dem Vordruck musst du noch deine Bankverbindung eintragen und angeben, ob dein Arbeitgeber in der Zeit der Kinderkrankschreibung dein Gehalt bezahlt oder nicht. Und das Unterschreiben nicht vergessen! Schicke alles an deine gesetzliche Krankenkasse und Arbeitgeber.
  2. Verdienstbescheinigung
    Deine Krankenkasse benötigt für die Berechnung des Kinderkrankengeldes eine Bescheinigung über dein Gehalt.

Die Krankenkasse berechnet basierend auf den eingereichten Unterlagen die Höhe des Kinderkrankengeldes und überweist dir die entsprechende Summe auf dein Konto.

Hatte dein Kind einen Unfall im Kindergarten, der Schule oder Hort oder einen Wegeunfall dorthin oder nach Hause, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung das Kinderkrankengeld.

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Im akuten Fall

06 Pflege statt Krankheitsfall: Was gilt hier?

Handelt es sich eher nicht um eine Erkältung oder Grippe und dein Kind ist pflegebedürftig, hast du Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Bei kurzzeitigen Pflegefällen hast du einen gesetzlichen Anspruch von zehn Tagen im Kalenderjahr. Das Pflegeunterstützungsgeld wird allerdings von der Pflegeversicherung gezahlt, nicht von der Krankenkasse. Auch hier müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn du zum Beispiel bereits in einer Pflegezeit oder in der Familienpflegezeit bist, hast du keinen Anspruch darauf.

Relevant für Beamte

07 Kinderkrankengeld: Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern

In Deutschland haben die einzelnen Bundesländer oftmals verschiedene Regelungen für viele Sachverhalte.

Beim Kinderkrankengeld in den verschiedenen Bundesländern gilt:

  • Nicht-verbeamtete Arbeitnehmer haben eine einheitliche gesetzliche Regelung, wenn nicht anders im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart.
  • Landesbeamte müssen in der Verordnung ihres jeweiligen Bundeslandes nachlesen, häufig unter dem Punkt „Urlaub aus persönlichen Gründen“.
  • Bundesbeamte und Bundesrichter haben Anspruch auf vier Tage Sonderurlaub für ihre unter 12-jährigen Kinder, wenn diese „schwer erkrankt“ sind.

Steuerfrei mit Steuerlast

08 Kinderkrankengeld und Steuern

Kinderkrankengeld ist eine Lohnersatzleistung und damit steuerfrei, muss allerdings in der Einkommensteuererklärung angegeben und bei der Progression berücksichtigt werden. Das heißt, dass das Kinderkrankengeld bei der Ermittlung deines individuellen Steuersatzes einbezogen wird und die Steuerlast auf dein übriges steuerpflichtiges Einkommen erhöhen kann. Die Folge könnte eine Steuernachzahlung sein. Das gilt übrigens für alle Lohnersatzleistungen.

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Zuletzt aktualisiert am: 02.01.2024

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen