Kurantrag und Versicherung So wird eine Kur beantragt und das kostet sie

Fühlst dich dich erschöpft? Ausgelaugt? Leidest du unter psychischen oder physischen Krankheiten? Dann könnte eine Kur genau das Richtige für dich sein, egal ob wegen deinem Job oder der Verantwortung als Elternteil. Nur kannst du eine Kur nicht so einfach wie eine Reise buchen. Wir erklären dir, wie du einen Antrag stellst, was zu einer erfolgreichen Bewilligung führen kann und welche Kosten die Krankenkasse übernimmt.

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Ein erster Überblick

Das solltest du über den Kurantrag wissen

Erstmal ist es ein wichtiger Schritt, dass du dich über die Möglichkeit einer Kur oder Rehabilitation informierst. Denn wenn du früh gegen Risiken für deine Gesundheit vorgehst, kannst du nachhaltig und wirkungsvoll genesen. Und du bist nicht alleine damit: Jährlich werden in Deutschland etwa 3 Millionen Patienten und Kurgäste versorgt. Aber wie bekommst du eine Kur genehmigt und was musst du noch über das Verfahren wissen?

5 Fakten rund um den Kurantrag

  1. Eine Kur wird schriftlich bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt bzw. abgelehnt.
  2. Anträge für Rehabilitationskuren (kurz Reha) werden vom Arzt ausgestellt.
  3. Vorsorgekuren werden direkt bei der Krankenkasse beantragt; eine Konsultation mit dem Arzt vorab ist absolut empfehlenswert.
  4. Kuren können ambulant oder stationär stattfinden.
  5. In der Regel beträgt die Dauer einer Kur 3 Wochen.

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Vorsorge oder Rehabilitation?

01 Definition und Zweck einer Kur

Manchmal braucht man einfach eine Auszeit, denn das Leben kann viel sein. Job, Familie, Verpflichtungen, Stress etc. können uns auslaugen. Auch wenn wir das lieben, was wir tun und haben. Ein Wochenende voller Ruhe ist dann aber auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Auch Über- oder Untergewicht und Krankheiten sowie Verletzungen brauchen häufig eine andere Behandlung, abseits von Krankenhäusern oder dem eigenen Bett. Und wenn die medizinischen und therapeutischen Maßnahmen vor Ort nicht mehr ausreichen, kann eine Kur die Rettung sein.

Denn egal ob Vorsorge-Kur oder Reha, es geht darum, die Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Und hier liegt auch schon der größte Unterschied:

  • Kur: Der Begriff Kur wird nur noch umgangssprachlich verwendet. Fachleute und -einrichtungen reden von Vorsorge. Hier geht es darum, die Gesundheit und die Psyche zu erhalten durch Anwendungen, Heilbehandlungen, Bewegung, Ernährung und durch Hilfe zur Selbsthilfe.
  • Rehabilitation: Nach schweren Verletzungen oder Krankheiten geht es darum, die Gesundheit wiederherzustellen. Und genau das ist Aufgabe einer Rehabilitationseinrichtung. Häufig wird eine Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Heilverfahren (ohne Krankenhausaufenthalt) verschrieben.

Die Dauer einer Kur beträgt meistens zwischen 2 bis 3 Wochen, kann aber verkürzt oder auch verlängert werden, je nach Bedarf und Notwendigkeit,

Dazu musst du aber noch wissen, dass es je nach Ziel und Zielgruppe unterschiedliche Formen der Kur gibt:

  • Stationäre Vorsorgekur
  • Ambulante Vorsorgekur
  • Vorsorgekur für Eltern
  • Stationäre Vorsorgekur für pflegende Angehörige
  • Stationäre Rehabilitation

Um zur Kur fahren zu können, musst du nicht alt sein, ein Elternteil oder einer bestimmten Berufsgruppe angehören. Auch Studenten, Rentner und Arbeitnehmer haben einen Anspruch. Der Anspruch darauf ist in § 4 Sozialgesetzbuch festgeschrieben: Du hast ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung, wenn du sozialversichert bist.

Nicht erst wenn es “zu spät” ist

Die Voraussetzungen für die Beantragung einer Kur

Aber wie kannst du “zur Kur fahren”? Kannst du einfach was buchen? So einfach ist es leider nicht und es sind ein paar mehr Schritte notwendig. Außerdem musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Aber die sind nicht utopisch.

Das die Voraussetzungen, um eine Kur zu beantragen:

  1. Therapeutische und medizinische Mittel wurden in deiner Umgebung ausgeschöpft, dazu zählen Medikamente, Therapien, Heilmittel.
  2. Du hast Fachärzte konsultiert und warst bei ihnen in Behandlung.
  3. Dein soziales Umfeld beeinträchtigt deine Genesung und du musst deshalb an einen anderen Ort.
  4. Die letzte Kur ist mindestens 3 Jahre her.
  5. Du bist körperlich beeinträchtigt.
  6. Du bist in deinen Fähigkeiten eingeschränkt.
  7. Eine Nicht-Verbesserung würde zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.
  8. Du benötigst eine umfassende ärztliche Betreuung, die bei dir vor Ort nicht gegeben werden kann.

Ein Pluspunkt ist, wenn du, je nach Krankheitsbild, körperlich aktiv warst und auf deine Gesundheit geachtet hast, zum Beispiel durch Sport, Bewegung und gesunde Ernährung.

Wie die Punkte zeigen, kannst du auch eine Kur wegen Erschöpfung beantragen, wenn ein Mediziner dies bestätigt. Denn Erschöpfung hat psychische und physische Auswirkungen, der Alltag wird immer mehr zur Belastung und der Körper fängt an zu streiken. Lass es am besten nicht so weit kommen.

Wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt

03. Welche Beschwerden oder Krankheiten gelten als Kurindikationen?

Kurindikationen sind Gründe, die eine Kur oder Reha rechtfertigen. Die Liste ist lang und Ärzte können auch individuell Kuren im Antrag rechtfertigen. Letztendlich entscheidet die Krankenkasse und bewilligt den Antrag. Aber bei den folgenden Krankheiten, Beschwerden, Verletzungen oder nach Operationen sind die Chancen am höchsten:

  • Alkoholsucht
  • Angststörungen, Depressionen, Nervenzusammenbrüche, Panikattacken, Aggressionen
  • Asthma und Atemwegserkrankungen, COPD
  • Rheumatische Erkrankungen, Bandscheibenvorfall, Halswirbelsäulensyndrom, Rückenschmerzen
  • Brustkrebs
  • Burnout
  • Herzinfarkt, Herzschrittmacher, Bypass, Stent, Koronare Herzkrankheit
  • Hüft- und Kniearthrose
  • Künstliches Hüftgelenk
  • Oberschenkelhalsbruch
  • Psychische Belastungsstörung, auch durch Konflikte, Trauer, Stress
  • Prostatakrebs
  • Schlaganfall
  • Unwohlsein und Ermüdung
  • Somatoforme Störungen, insbesondere Fibromyalgie, Schmerzstörungen, Reizdarmsyndrom etc.
  • Nichtorganische Schlafstörungen
  • Übergewicht und Untergewicht
  • Diabetes
  • Schilddrüsenerkrankungen
  • Allergien
  • Hautkrankheiten

Auch oder gerade mit Long-Covid kannst du eine Kur beantragen. Meistens sind hier einige der aufgelisteten Indikationen Teil der Krankheit und einige Kurkliniken haben sich inzwischen darauf spezialisiert.

Aber nicht alle Kurkliniken bilden das gesamte Spektrum ab, sondern haben sich auf bestimmte Bereiche spezialisiert und ihre eigenen Kurindikations-Listen und Übersichten. Werden Krankheiten ausgeschlossen, redet man von Kontraindikationen.

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Die Antragstellung

04. In 4 Schritten zu deinem Kurantrag

Schritt 1: Der Arztbesuch

Zuerst musst du deinen behandelnden Arzt aufsuchen, um dein Anliegen zu besprechen. Dieser entscheidet dann, ob eine solche Maßnahme – Vorsorgekur oder Reha – notwendig ist, welche der beiden zutreffen und ob es die ambulante oder stationäre Option sein soll.

Schritt 2: Antrag besorgen

Den Antrag für eine Kur bekommst du beim zuständigen Kostenträger.In den meisten Fällen ist das deine Krankenkasse. Du kannst dort anrufen oder den Online-Service nutzen und das Formular downloaden und dann ausdrucken.

Manchmal kann es aber auch die Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfall, Berufskrankheit), das Arbeitsamt oder die Deutsche Rentenversicherung sein. Als erste Anlaufstelle kannst du dich aber immer an deine Krankenversicherung wenden: diese wird dich gegebenenfalls an einen anderen Kostenträger verweisen.

Anträge für eine Reha hat in der Regel der Arzt.

Schritt 3: Formular ausfüllen (lassen)

Hast du den Antrag, musst du wieder zu deinem Arzt gehen, der das Formular ausgefüllt und die Notwendigkeit einer Kurmaßnahme begründet. Es kann hilfreich bzw. notwendig sein, weitere Unterlagen wie Untersuchungsbefunde, Laborauswertungen oder Röntgen- oder MRT-Aufnahmen beizulegen. Optional kannst du auch eine eigene Erklärung dazu legen, das ist aber nicht erforderlich.

Schritt 4: Kurantrag einreichen

Ausgefüllt und mit Anhängen übermittelst du der Krankenkasse oder dem Kostenträger deinen Antrag. Du bist dir nicht sicher, an welche Adresse? Das ist nicht schlimm, denn die Kostenträger sind dazu verpflichtet, deinen Kurantrag nach maximal 2 Wochen an die richtige Stelle weiterzuleiten.

Dein Kurantrag wird daraufhin geprüft. Es kann passieren, dass eine weitere Einschätzung eingefordert wird. Dann wird der Antrag an den Medizinischen Dienst weitergegeben, der einen weiteren Arzt hinzuziehen kann. Wird eine weitere Untersuchung angeordnet, ist diese verpflichtend für dich.

Der Kostenträger hat (ohne weiteres Gutachten) 3 Wochen ab Eingang des Antrags Zeit, diesen zu bewilligen oder abzulehnen. Mit einem weiteren Gutachten kann es dementsprechend länger dauern.

Wann kannst du eine Kur beantragen?

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, müssen zwischen zwei Kur- oder Rehabilitationsmaßnahmen mindestens 4 Jahre liegen. Bei privaten Krankenversicherung ist das in den Vertragsbedingungen geregelt.

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Nicht jeder Kurantrag wird bewilligt. Du sollst aber wissen, dass du Widerspruch einlegen kannst und dafür hast du einen Monat Zeit. Die Frist beginnt drei Tage nachdem die Ablehnung versandt worden ist. Wende dich am besten erneut an deinen Arzt und bitte um eine Stellungnahme. Bei einer erneuten Ablehnung kannst du vor das Sozialgericht ziehen (gebührenfrei in erster Instanz). Ob eine Kur und welche Leistungen bewilligt werden, hängt häufig maßgeblich von deiner Krankenkasse ab. Deswegen Augen auf bei der Wahl.

Jenny
Jenny
Krankenversicherung

Let’s go to the Kur

05. Die Bewilligung deiner Kur – was musst du jetzt beachten?

Du freust dich, denn dein Kurantrag wurde bewilligt! Jetzt musst du aber weitere wichtige Schritte einläuten und Fristen beachten:

  1. Zusammen mit deinem Arzt legst du den Kurort fest. Bei einer stationären Kur musst du aus einer Liste des Kostenträgers auswählen; bei einer Rehabilitation hast du ein Wunsch- und Wahlrecht.
  2. Ab der Bewilligung hast du 4 Wochen Zeit, um die Kur anzutreten. Andernfalls erlischt dein Anspruch.
  3. Fährst du zur Vorsorgekur, musst du Urlaub beantragen, bei einer Reha ist das nicht nötig.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht

Das Wunsch- und Wahlrecht bedeutet, dass du dir die Einrichtung für die ambulante oder stationäre Rehabilitation selbst aussuchen kannst. Du musst dich nicht an eine Liste der Krankenkasse oder Rentenversicherung richten. Die Grundlage dafür ist der § 8 des Sozialgesetzbuches IX (SGB).

Ein Wunsch- und Wahlrecht hast du dagegen nicht bei einem Kuraufenthalt. Die Krankenkassen haben mit von ihnen ausgewählten Kurkliniken Versorgungsverträge. Deswegen musst du dich an deren Auswahl orientieren.

Eigenanteil & Leistungsübernahme

Kurantrag: Welche Kosten und Leistungen werden übernommen?

Auch wenn eine Kur oder Reha notwendig ist, werden nicht immer alle Kosten übernommen. Hier bekommst du einen Überblick über den Eigenanteil der Kosten und welche die Kostenträger übernehmen (gesetzlich krankenversichert):

Art der MaßnahmeLeistungsübernahmeEigenanteilAusnahmen
ambulante VorsorgekurMedizinische Leistungen und Heilmittel (=Kurleistungen)Fahrt, Unterbringung, Verpflegung, Kurtaxe; 10 % der Kurleistungen, 10 € je VerordnungKinder unter 18 Jahre müssen nichts zuzahlen.
Stationäre VorsorgekurUnterbringung, Behandlungen; Fahrtkosten (Bahn)10 € pro Tag (abhängig von Art der Kur und Einkommensverhältnissen)
Reha – ambulant und stationärje nach Krankenkasse, häufig Kosten für Behandlungen oder Zuschuss; Fahrtkosten möglichJe nach Krankenkasse

Bist du privat krankenversichert, musst du in deinen Vertragsbedingungen nachlesen, ob und welche Kosten übernommen werden. Manche Versicherungen bieten auch eine Zusatzversicherung oder Zusatztarife für Kuren an.

Von A wie Arzt bis T wie Therapie

07 Wie läuft eine Kur ab?

Wie eine Kur abläuft, hängt vor allem von der Art der Maßnahme (Kur vs. Reha, ambulant vs. stationär) ab und natürlich vor allem aus dem Grund und Kurindikationen, weswegen du dort bist.

Die Behandlungen und Leistungen sind häufig:

  • Ärztliche Untersuchungen durch den Kurarzt und ärztliche Betreuung
  • Therapien, wie Psychotherapie, Physiotherapie
  • Psychosomatische Beratung
  • Sozial-medizinische Angebote
  • Gesundheitsfortbildungen, durch Vorträge, Infomaterial und Beratung)
  • Sportliche Aktivitäten, wie Wassergymnastik, Wandern, Muskeltraining
  • Entspannungsangebote (Meditation, Atemübungen, Yoga etc.)
  • Angebote um Motorik und oder Kreativität zu fördern
  • Freizeitangebote und “Ausgang”

Meistens gibt es festgelegte Tagesabläufe, die individuell zusammengestellt werden. Natürlich musst du nicht jeden Tag die gleichen Therapien und Maßnahmen haben. Auch bist du nicht gefangen und kannst dich in deiner Freizeit frei in der Umgebung bewegen. Manchmal unternehmen Kurgäste auch etwas zusammen.

Bei Kinderkuren wird häufig auch Unterricht durchgeführt, aber natürlich in einem viel kleineren Rahmen als in der regulären Schule.

Auszeit zusammen

08. Alles über Mutter-Kind-Kuren

Eine Mutter-Kind-Kur ist eine Maßnahme für Eltern mit gesundheitlichen und/oder psychischen Problemen in Zusammenhang mit dem Alltag als Eltern stehen. Und das ist nicht verwunderlich und schon gar nicht verwerflich, denn der ständige Druck, Organisation, Verpflichtungen und Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein Kraftakt.

Aber der Begriff Mutter-Kind-Kur ist nicht mehr aktuell, denn wir reden inzwischen von einer Eltern-Kind-Kur, denn auch Väter haben einen Anspruch darauf.

Der Antrag läuft wie bei jeder anderen Kur ab. Nur muss der Arzt bescheinigen, dass das Risiko besteht, dass ein Elternteil erkrankt oder die Entwicklung des Kindes beeinträchtigt ist. Die festgestellten Symptome müssen also in Zusammenhang mit der Elternrolle und Erziehungsverantwortung stehen.

Mögliche Symptome bzw, Kurindikationen für Eltern-Kind-Kuren sind:

  • Erschöpfungssyndrom, Burnout
  • Rückenschmerzen oder andere körperliche Beschwerden
  • Schlafstörungen
  • Stimmungsschwankungen, Gereiztheit
  • Kopfschmerzen
  • Atemwegsbeschwerden

Manchmal kann aber auch die private Situation und Lebensumstände Grund für eine Mutter-Kind-Kur sein, wenn zum Beispiel keine Kinderbetreuung gewährleistet werden kann, die Familienverhältnisse schwierig sind oder die Distanz zum Kind zu groß ist.

Kinder bezahlen nichts für die Kur; lediglich das Elternteil zahlt 10 Euro Eigenanteil pro Tag.

Das sagen die Bewertungen

09. Die besten Krankenkassen für deinen Kuraufenthalt

Wir haben ja häufig erwähnt, dass vieles in den Händen der Krankenkassen liegt. Das ist nicht verwunderlich, denn diese tragen die meisten Kosten deines Kuraufenthaltes. Wir haben recherchiert, welche Krankenversicherungen beim Thema Kur besonders gut abgeschnitten haben:

Oder du entscheidest dich für eine private Krankenversicherung und den damit entsprechend verbundenen möglichen Zusatzleistungen.

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Zuletzt aktualisiert am: 09.10.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen