Dauerhafte Fehlbelastung, eine Sportverletzung oder einfache Alterungsprozesse – mit einem Ziehen im Rücken, Muskel- oder Gelenkschmerzen machen die meisten früher oder später ihre Erfahrungen. Die manuelle Therapie kann die Beschwerden lindern. Die Kosten für die Therapie-Sitzungen sind überschaubar. Allerdings musst du als Kassenpatient einen Teil der Kosten selbst bezahlen.
Privatpatient werden
Manuelle Therapie und Kosten Manuelle Therapie: Kosten und Übernahme durch die Krankenversicherung
Das Wichtigste im Überblick
Manuelle Therapie: Anwendungsbereiche und Behandlungsmethoden
Die manuelle Therapie kommt bei verschiedenen Beschwerdebildern zum Einsatz. Dazu gehören Rückenschmerzen und Wirbelsäulenbeschwerden, Schmerzen in Muskulatur oder Gelenken sowie rheumatische Erkrankungen.
Um die Störungen des Bewegungsapparates zu beheben, setzt die manuelle Therapie auf spezielle Handgriffe und Mobilisationstechniken. Dabei kommen vor allem passive Techniken zum Einsatz, wie etwa bei der Lymphdrainage. Daneben helfen aktive Übungen, wie du sie von der Krankengymnastik kennst, um das Zusammenspiel von Gelenken, Muskeln und Nerven zu verbessern.
Anders als bei einigen anderen physiotherapeutischen Angeboten kommt bei der manuellen Therapie keine Gruppenbehandlung in Frage.
Drei Fakten über die manuelle Therapie und ihre Kosten
- Die manuelle Therapie darf nur von speziell ausgebildeten Physiotherapeuten mit der Zusatzbezeichnung „Manualtherapeut“ durchgeführt werden.
- Bist du privatversichert, profitierst du von der Kostenübernahme durch deine Versicherung, als Kassenpatient musst du eine Zuzahlung leisten.
- Bei Beschwerden wie akuten Verletzungen oder Nervenschädigungen darf keine manuelle Therapie angewendet werden.
Inhaltsverzeichnis
Worüber möchtest du mehr erfahren?
- Was kostet die manuelle Therapie?
- Was übernimmt die Krankenversicherung?
- Was ist der Unterschied zu Osteopathie und Chiropraktik?
Manuelle Therapie: Kosten im Überblick
01 Diese Kosten fallen bei manueller Therapie an
Die Kosten für die manuelle Therapie sind davon abhängig, wie du versichert bist. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Preise für die Behandlung bundesweit einheitlich und gelten für alle Krankenkassen.
Seit dem 01.03.2023 gelten diese Preise und Zuzahlungsbeträge für die manuelle Therapie:
- Pro Sitzung im Umfang von 15 bis 25 Minuten: 31,37 Euro
- Für sechs Sitzungen: 188,22 Euro
- Zuzahlung pro Sitzung: 3,14 Euro
- Zuzahlung für sechs Sitzungen: 18,82 Euro (zuzüglich 10,00 Euro pro Rezept)
Bei Privatpatienten (und Selbstzahlern) sieht es etwas anders aus. Da es bei Heilmittelerbringern keine einheitliche Gebührenordnung gibt, stellen Physiotherapeuten in der Regel den 1,3- oder 1,4-fachen Satz des Gebührenverzeichnisses der GKV in Rechnung. Hier werden also 40,78 Euro bis 43,92 Euro pro Sitzung manueller Therapie fällig. Manche Physiotherapeuten rechnen auch einen höheren Satz ab.
Welche Preise gelten bei Osteopathie und Chiropraktik?
Osteopathie und Chiropraktik sind Heilbehandlungen, die nur von einem Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt werden dürfen. Beide Therapieformen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Dabei fallen diese Kosten für die Behandlung an:
Osteopathie | Chiropraktik | |
Erstuntersuchung | ca. 120 Euro | 40 – 120 Euro |
Pro Sitzung | 60 – 150 Euro | 30 – 70 Euro |
Auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der drei Heilmethoden gehen wir später genauer ein.
In bestimmten Fällen darf die manuelle Therapie nicht durchgeführt werden, etwa bei:
- Peripheren Nervenschädigungen
- Osteoporose (Knochenschwund)
- Akuten Gelenkentzündungen
- Schweren Verletzungen der Wirbelsäule
- Entzündlich-rheumatischen Erkrankungen
Als Richtwert für die Dauer einer Therapieeinheit gelten 15 Minuten bis 25 Minuten. Die Behandlungszeit kann allerdings bereits die Zeit für das An- und Bekleiden beinhalten, wie ein Urteil des Amtsgerichts Jena zeigt (Az. 21 C 169/16).
Manuelle Therapie: Kostenübernahme
02 Manuelle Therapie & Kosten: privat oder gesetzlich versichert?
Die gute Nachricht: In der Regel kommen sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen (PKV) für die Kosten der manuellen Therapie auf, die – anders als etwa die Osteopathie – der Schulmedizin zugeordnet wird. Allerdings musst du als Kassenpatient einen Teil der Kosten selbst tragen.
Kassenpatienten: Krankenkasse trägt die Kosten für manuelle Therapien mit Rezept
Gemäß Heilmittelrichtlinie zählt die manuelle Therapie zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, dass grundsätzlich jede Krankenkasse die Kosten für die manuelle Therapie mit Rezept übernimmt. Hast du kein Rezept vom Arzt, musst du die Behandlung selbst bezahlen.
Deine Krankenkasse trägt 90 Prozent der Kosten, die restlichen 10 Prozent steuerst du in Form einer Zuzahlung bei. Dazu kommen noch einmal 10 Euro Rezeptgebühr, die du ebenfalls direkt beim Physiotherapeuten bezahlst.
Privatpatienten: Maßgeblich ist, was vertraglich vereinbart ist
Anders als bei den Krankenkassen gibt es bei der privaten Krankenversicherung keine einheitliche Regelung zur Kostenübernahme der manuellen Therapie. Es zählt das, was du bei Vertragsabschluss mit deinem Versicherer vereinbart hast.
Hier sind verschiedene Varianten für Privatpatienten möglich:
- 100-prozentige Übernahme der Kosten
- Prozentuale Begrenzung, etwa maximal 80 Prozent der Kosten
- Deckelung über das individuelle Heilmittelverzeichnis des privaten Versicherers
Wurde keine Regelung vereinbart, ist dein Versicherer in der Regel verpflichtet, die ortsübliche Vergütung des Therapeuten zu übernehmen. Hier kommt es allerdings in manchen Fällen zu Unstimmigkeiten mit der Krankenversicherung.
Um dies von vornherein auszuschließen und einen leistungsstarken Tarif zu finden, der dir neben der vollen Erstattung der manuellen Therapie auch andere wichtige Bausteine garantiert, empfehlen wir dir ein individuelles Angebot einzuholen.
Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
03 Manuelle Therapie, Osteopathie und Chiropraktik im Überblick
Während die manuelle Therapie als verordnungsfähige Behandlung anerkannt ist, zählen Osteopathie und Chiropraktik zur sogenannten Alternativmedizin. Sie werden von vielen privaten Versicherungen als Heilpraktikerleistung (teilweise) erstattet. Auch immer mehr gesetzliche Krankenversicherungen, etwa die Handelskrankenkasse (hkk) oder die Hanseatische Krankenkasse (HEK), übernehmen Teile der Kosten.
Die drei Tätigkeitsbereiche manuelle Therapie, Osteopathie und Chiropraktik werden häufig in einen Topf geworfen. Das liegt daran, dass sie sich sehr ähnlich sind und sich nur schwer voneinander abgrenzen lassen. In allen drei Bereichen geht es darum, mittels manueller Behandlungstechniken Beschwerden im Gelenk-, Muskel- und Nervensystem zu beheben und die Beweglichkeit des Patienten wiederherzustellen.
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