Was kostet die manuelle Therapie und wer bezahlt sie?
Welche Kosten für die manuelle Therapie anfallen, hängt einerseits davon ab, wie Patienten versichert sind und andererseits, ob die Behandlung ärztlich verordnet ist.
Private Krankenversicherung und manuelle Therapie
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine einheitliche Gebührenordnung oder ein Gebührenverzeichnis, nach der sich die Leistungserbringer von Heilmitteln richten. Entsprechend legen die Physiotherapeuten und Ärzte die Preise für die manuelle Therapie selbst fest, wobei sich einige an der Gebührenübersicht für Therapeuten orientieren.
Privatversicherte sollten daher im Vorfeld ihre Tarifleistungen prüfen. Werden Heilmittel, zu der die manuelle Therapie zählt, zu 100 Prozent und ohne Selbstbeteiligung übernommen, sind die Kosten der Behandlung voll abgedeckt.
Einige Versicherer geben allerdings auch Kostengrenzen vor. Dies kann unterschiedlich erfolgen:
- Prozentuale Begrenzung, beispielsweise 80 Prozent der Kosten
- Deckelung über individuelles Heilmittelverzeichnis der privaten Krankenversicherung
- Orientierung an den Beihilfesätzen
Gibt es keine Regelung, ist der Versicherer normalerweise zur Übernahme der ortsüblichen Vergütung verpflichtet. Oftmals sorgt allerdings die Auslegung der Versicherungsbedingungen für Streit, wie diverse Urteile zeigen.
Privatversicherte erkundigen sich am besten im Vorfeld, was ihre Versicherung zahlt. Mit einem leistungsstarken Tarif sollten sie sich nicht nur die volle Kostenerstattung der manuellen Therapie sichern, sondern auch in anderen Bereichen rundum zufrieden versichert sein.
Tipp:
In der privaten Krankenversicherung legen Versicherte ihren Leistungsumfang genau fest. Was Interessierte für ihren PKV-Schutz zahlen würden, erfahren Sie mit einem unverbindlichen Angebot.