Die Leistungen werden bei Notwendigkeit von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern der behandelnde Therapeut eine Kassenzulassung hat.
Allerdings besteht eine Ausnahme zur Kostenerstattung, wenn sich die Beratung ausschließlich auf die Themen Erziehung, Ehe oder (Sexual-)Leben bezieht. Ein reines Coaching wird nicht finanziert.
Privatpatienten oder Menschen, die perspektivisch in die private Krankenversicherung wechseln, sollten genau darauf achten, ob und welche psychotherapeutischen Leistungen im jeweiligen Tarif aufgeführt sind. Je nach Anbieter greifen Privatpatienten beispielsweise auf Online-Therapien mit ausgebildeten Psychotherapeuten zurück oder erhalten durch Kooperationen besonders schnell Zugang zu einem Therapieplatz. Nehmen sie die Leistungen von Kooperationspartnern in Anspruch, werden diese auch vom jeweiligen Versicherer übernommen. Standard ist das aber keineswegs.