Herzschrittmacher: Welche Kosten entstehen für Gerät und Operation?
Ein Herzschrittmacher ist ein medizinisches Gerät, das mithilfe von Elektroden den Herzschlag erkennt und bei Herzrhythmusstörungen korrigierend nachsteuert. Die Taktgeber kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn das Herz zu langsam schlägt oder auch bei Anstrengung nicht die nötige Kraft aufbringt.
Die Kosten für einen Herzschrittmacher liegen zwischen 500 Euro und 5.000 Euro. Erstattet werden sie sowohl von der gesetzlichen als auch von der privaten Krankenversicherung. Der genaue Preis ist abhängig von der Art des Schrittmachergerätes sowie von der Operationsform.
- Ambulant durchgeführter Eingriff: Ärzte berechnen ungefähr 500 Euro bis 1.000 Euro
- Stationärer einwöchiger Krankenhausaufenthalt: Kosten steigen auf etwa 5.000 Euro an
Wer im Krankenhaus bleiben muss, kann als Versicherter der privaten Krankenversicherung (PKV) mehr Komfort bei der Unterbringung und eine freie Arztwahl beanspruchen. Dazu müssen sie mit Ihrem Versicherer lediglich die Chefarztbehandlung und ein Ein- oder Zweibettzimmer vereinbart haben.
Viele Patienten fühlen sich wohler, wenn sie im Krankenhaus in einem Einbettzimmer liegen. Dieses Gefühl wirkt sich gegebenenfalls positiv auf den Heilungsprozess aus. Zudem ist die PKV offener für moderne Heilmethoden, seien es Operationsverfahren oder medizinische Geräte. Neue Herzschrittmachermodelle in kleinster Größe bieten viele Vorteile, kosten jedoch mit Preisen um 10.000 Euro mehr Geld.
Einige Schrittmacher können nicht nur die Impulsaktivität des Herzens erkennen, sondern registrieren auch die Bewegung und Aktivität der Person. Wenn diese Verfahren und Geräte von Medizinern anerkannt sind und ein Arzt die Notwendigkeit bestätigt, stehen die Chancen gut, dass die private Krankenversicherung bereit ist, die Kosten zu erstatten.