Herzschrittmacher: Was kosten die kleinen Herz-Rhythmusgeber?

Wenn das Herz zu langsam oder nicht richtig in seinem Rhythmus schlägt, können Schwindelgefühle, Ohnmachtsanfälle oder allgemeine Müdigkeit die Folge sein. Ein Herzschrittmacher sorgt als Taktgeber dafür, dass der Herzschlag stimmt. Die Kosten für den Herzschrittmacher und für die Operation übernehmen die Krankenkassen.

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Der operative Einsatz eines Herzschrittmachers gehört zu den Routineeingriffen in deutschen Krankenhäusern. Pro Jahr führen die Herzspezialisten rund 75.000 Implantationen durch. Oft ist ein zu langsamer Herzschlag oder ein Vorhofflimmern die Ursache, warum der kleine Taktgeber eingesetzt wird. Die Kosten für den Herzschrittmacher und die Operation unterscheiden sich sehr stark. Welche Gründe es dafür gibt und worauf Patienten achten sollten, erklärt dieser Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

Herzschrittmacher: Welche Kosten entstehen für Gerät und Operation?

Ein Herzschrittmacher ist ein medizinisches Gerät, das mithilfe von Elektroden den Herzschlag erkennt und bei Herzrhythmusstörungen korrigierend nachsteuert. Die Taktgeber kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn das Herz zu langsam schlägt oder auch bei Anstrengung nicht die nötige Kraft aufbringt.

Die Kosten für einen Herzschrittmacher liegen zwischen 500 Euro und 5.000 Euro. Erstattet werden sie sowohl von der gesetzlichen als auch von der privaten Krankenversicherung. Der genaue Preis ist abhängig von der Art des Schrittmachergerätes sowie von der Operationsform.

  • Ambulant durchgeführter Eingriff: Ärzte berechnen ungefähr 500 Euro bis 1.000 Euro
  • Stationärer einwöchiger Krankenhausaufenthalt: Kosten steigen auf etwa 5.000 Euro an

Wer im Krankenhaus bleiben muss, kann als Versicherter der privaten Krankenversicherung (PKV) mehr Komfort bei der Unterbringung und eine freie Arztwahl beanspruchen. Dazu müssen sie mit Ihrem Versicherer lediglich die Chefarztbehandlung und ein Ein- oder Zweibettzimmer vereinbart haben.

Viele Patienten fühlen sich wohler, wenn sie im Krankenhaus in einem Einbettzimmer liegen. Dieses Gefühl wirkt sich gegebenenfalls positiv auf den Heilungsprozess aus. Zudem ist die PKV offener für moderne Heilmethoden, seien es Operationsverfahren oder medizinische Geräte. Neue Herzschrittmachermodelle in kleinster Größe bieten viele Vorteile, kosten jedoch mit Preisen um 10.000 Euro mehr Geld.

Einige Schrittmacher können nicht nur die Impulsaktivität des Herzens erkennen, sondern registrieren auch die Bewegung und Aktivität der Person. Wenn diese Verfahren und Geräte von Medizinern anerkannt sind und ein Arzt die Notwendigkeit bestätigt, stehen die Chancen gut, dass die private Krankenversicherung bereit ist, die Kosten zu erstatten.


Welche Arten von Herzschrittmachern gibt es?

Welcher Herzschrittmacher für den Patienten optimal geeignet ist, hängt von der Herzerkrankung ab. Grob unterscheiden Ärzte drei Arten von Herzschrittmachern: Einkammer-, Zweikammer- und Dreikammer-Geräte – je nach Anzahl der Elektroden.

Herzschritt­macher-ArtEinkammer-Herzschritt­macherZweikammer-Herzschritt­macherDreikammer-Herzschritt­macher
KennzeichenDas Gerät ist über eine Elektrode mit dem Herz verbunden.Der Schritt­macher leitet Impulse über zwei Elektroden an das Herz.Das Gerät besitzt eine dritte Elektrode.
Position der Elektrode(n)Die Elektrode wird in der rechten Herzkammer platziert.Eine wird mit dem Vorhof verbunden und eine mit der rechten Herzkammer.Die zusätzliche Elektrode wird mit der linken Herzkammer verbunden.
EinsatzSie werden empfohlen, wenn der Sinusknoten des Herzens – der natürliche Taktgeber des Herzens – keinen Impuls sendet.Sie werden eingesetzt, wenn die Impuls­weiterleitung zwischen Vorhof und Herzkammer gestört ist (AV-Block).Diese Schritt­macherform ist erforderlich, wenn der Herzmuskel geschwächt ist. Die Kammern sollen sich dadurch wieder gleichmäßig zusammenziehen.

Wann ist ein Herzschrittmacher notwendig?

Das Herz ist ein komplizierter Muskel, der sich regelmäßig zusammenzieht und sich wieder entspannt. Diese Kontraktion erfolgt aufgrund von elektrischen Impulsen. Diese bildet der Sinusknoten. Wird dieser natürliche Prozess beeinträchtigt, kommt es zu Herzrhythmusstörungen. Entweder erfolgen die Herzschläge nicht mehr regelmäßig oder der Herzschlag ist zu langsam und zu schwach. Schwindelanfälle, Müdigkeit oder Atemnot sind die Folge dieser Funktionsstörung.

Herzschrittmacher unterstützen das Organ dabei, wieder in einem gesunden Takt zu schlagen. Aus folgenden Gründen können Ärzte einen Herzschrittmacher zur Behandlung anordnen:

  • Zu langsamer Herzschlag (Bradykardie), wenn es zu Schwindelanfällen kommt
  • Zu schwacher Belastungspuls (chronotrope Inkompetenz), wenn deutliche Leistungsabfälle erkennbar sind
  • Vorhofflimmern, wenn die Impulse nicht oder nur schwach an die Herzkammern weitergeleitet werden
  • Herzschwäche (Herzinsuffizienz), als Ergänzung zu Therapie mit Medikamenten und zur Stabilisierung des Herzens

Herzschrittmacher-OP: Wie erfolgt die Implantation?

Die Implantation eines Herzschrittmachers ist keine Operation am offenen Herzen. Für den Eingriff genügen eine lokale Betäubung und ein kleiner Schnitt. Der Patient ist die ganze Zeit bei Bewusstsein.

  1. Der Chirurg öffnet die Haut an einer Stelle kurz unter dem Schlüsselbein um wenige Zentimeter. Hier befindet sich eine große Vene, die direkt zum Herzen führt.
  2. Über dieses Blutgefäß führt der Arzt die Elektroden zum Herzen. Um die Position zu überprüfen, wird der Brustkorb des Patienten bei diesem Vorgang stets mit Röntgenstrahlen durchleuchtet.
  3. Sind die Elektroden an ihren vorgesehenen Positionen verankert, verbindet der Arzt das andere Ende mit dem Herzschrittmacher. Das kleine Gerät von der Größe einer 2-Euro-Münze wird unter der Haut am Schlüsselbein platziert.
  4. Zum Schluss prüft der Arzt noch einmal, ob die Elektroden die Herzaktivität richtig messen und ob die Impulse des Herzschrittmachers ankommen. Danach näht er den Schnitt wieder zu.

Die Operation dauert insgesamt rund 60 bis 90 Minuten. Üblicherweise bleibt der Patient zur Nachkontrolle noch im Krankenhaus. Wenn keine Komplikationen aufgetreten sind, darf er etwa 24 Stunden nach dem Eingriff wieder nach Hause.
Risiken und Komplikationen

Die Herzschrittmacher-OP gilt als risikoarmer Eingriff, der zur Routine im Krankenhaus gehört. Komplikationen sind dennoch nicht auszuschließen. So können die üblichen Reaktionen auftreten wie Schmerzen an der Hautschnittstelle oder Nachblutungen. Wenn der Patient nach der OP plötzlich Schluckauf hat, wird das Zwerchfell durch die Impulse aktiviert. In diesem Fall muss der korrekte Sitz der Elektroden überprüft werden.

Sehr selten treten bakterielle Infektionen der OP-Narbe auf, die mit Antibiotika behandelt werden müssen.

Nachsorge und Batteriewechsel

Nach der Operation erhält der Patient einen Schrittmacherausweis, in dem alle Angaben zum Gerät und zur Programmierung erfasst sind. Dieses Dokument ist auch für die Nachkontrollen wichtig. Sie sind nach einer Herzschrittmacher-OP unerlässlich. Nur so können Funktionsstörungen oder bestehende Herzrhythmusstörungen schnell erkannt und behandelt werden. Wenn der Patient den Schrittmacher bereits eine Weile trägt, sollte er alle sechs bis zwölf Monate eine Kontrolluntersuchung in Anspruch nehmen.

Ihre Energie beziehen Herzschrittmacher aus einer eingebauten Batterie. Bei modernen Geräten haben diese eine Lebensdauer von etwa 10 bis 14 Jahren, je nachdem wie oft der Taktgeber Impulse senden muss. Der Ladezustand wird bei den Kontrollen ebenfalls geprüft. Ist die Energie verbraucht, ist ein Austausch der Batterie oder des Schrittmachers nötig.

Achtung: Batterie-Tausch ist kein Reiserücktrittsgrund

Vor allem Reiselustige sollten den Batterie-Check ernst nehmen, denn eine OP zum Austausch der Batterie ist kein Grund für einen Reiserücktritt. Das entschied das Amtsgericht München in einem Urteil von 2006 (Az. 242 C 37052/05). Dass die OP nötig sein würde, war bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung abzusehen, daher gilt sie nicht als plötzliche schwere Erkrankung.

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