Berufsunfähigkeit abschließen trotz Arthrose: Wie geht das?
Auch für Arthrose-Erkrankte gilt: Wer frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann sich im Fall einer Berufsunfähigkeit auf die finanzielle Absicherung verlassen. Bestätigt der Arzt, dass eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt, ist ein Leistungsfall eingetreten. Versicherte haben dann Anspruch auf die vereinbarte monatliche BU-Rente.
Hat der Versicherungsnehmer eine BU mit Arbeitsunfähigkeitsklausel (auch als Arbeitsunfähigkeitsversicherung bekannt), zahlt die Versicherung schon bei lang dauernder Arbeitsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit muss zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bestätigt sein.
Doch was ist mit Menschen, die noch nicht versichert sind? Und denen die Arthrose schon in den Fingern sitzt?
Zugegeben:
Für sie ist der Abschluss einer BU mit einigen Hürden verbunden. So steht die Frage im Raum, ob überhaupt eine Versicherung möglich ist.