Arthrose in den Fingern: Arbeitsunfähig, wenn die Gelenke schmerzen

Bei Arthrose denken die meisten sicher zuerst an Finger mit geschwollenen Gelenken. Finger und Hände sind tatsächlich häufig von dem Gelenkverschleiß betroffen, der hinter der Krankheit Arthrose steckt. Doch auch bei anderen Gelenken führt Arthrose zu Beschwerden.

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Arthrose in Fingern, Händen und anderen Gelenken als Grund für Arbeitsunfähigkeit

Menschen über 50 Jahren machen mit etwa 80 Prozent den Großteil der Arthrose-Patienten in Deutschland aus. Wer beruflich auf genaue Feinmotorik angewiesen ist, wird sehr unter dieser Einschränkung leiden. So kommt es wegen Arbeitsunfähigkeit zu vielen Krankheitstagen oder – wenn keine Besserung eintritt – zu Berufsunfähigkeit.

  • Rund 40 Prozent der Frauen und 30 Prozent der Männer zwischen 50 und 60 Jahren leiden in Deutschland an Arthrose.
  • Als Erkrankung des Bewegungsapparates gehört die Arthrose zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung.
  • Damit Arthrose als Berufskrankheit anerkannt wird, muss der jeweilige Beruf Tätigkeiten erfordern, die zu einer deutlichen Belastung des betroffenen Gelenkes führen.

Auf dieser Seite finden Interessierte nähere Infos zum Thema Arbeitsunfähigkeit bei Arthrose in den Fingern und anderen Gelenken und welche Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung es für diesen Fall gibt.

Auf dieser Seite finden Sie Infos zu folgenden Themen:

Arthrose als Ursache für Arbeitsunfähigkeit

Arthrose ist eine Verschleißerscheinung, die bei Gelenken auftritt. Ob Finger, Schulter, Knie oder Wirbelsäule: unsere Gelenke funktionieren so geschmeidig und „wie geschmiert“, weil sie an den Verbindungsstellen mit einer glatten, elastischen Knorpelschicht überzogen sind. Ist diese Schicht intakt, drehen sich unsere Gelenke einfach und leicht. Im Laufe der Zeit baut sich dieser Gelenkknorpel jedoch mehr und mehr ab, die Knorpelhaut verliert Flüssigkeit und damit ihre Geschmeidigkeit.

Die Folge: Es fängt an in den Gelenken zu knirschen.

Mit der Zeit treten Schmerzen auf, zuerst bei starker Belastung, später auch im Ruhezustand. Im fortgeschrittenen Stadium kommen jedoch zu den Belastungsschmerzen weitere Symptome wie:

  • Gelenkschwellungen
  • Fingersteifigkeit
  • Gelenkverformungen

Verschlimmert sich die Arthrose, müssen sich Betroffene wegen dieser Beschwerden mitunter auch krankschreiben lassen. Bei anhaltenden Schmerzen kann die Gelenkerkrankung sogar zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Arthrose als Ursache für Arbeitsausfall

Rund 20 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeit gehen auf Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems zurück. Dazu zählt auch die Arthrose. Sie ist nicht heilbar, der Verschleiß lässt sich nicht mehr rückgängig machen.

Arthrose an Finger- und Handgelenken als Ursache für Berufsunfähigkeit

Nicht mehr greifen können oder nicht mehr genügend Kraft in der Hand haben, um Gegenstände zu halten – all dies kann eine Arthrose in den Fingergelenken mit sich bringen. Dies kann dazu führen, dass Betroffene einige Tätigkeiten im Arbeitsalltag nicht mehr ausführen können. Das betrifft Handwerker ebenso wie Pflegepersonal oder auch Schreib-Berufe.

Folgende Diagnosen sind typisch für Hand- und Fingergelenke:

  • Arthrose am Daumensattelgelenk (Rhizarthrose)
  • Arthrose an Handgelenken (Radiokarpalarthrose)
  • Arthrose an Fingermittelgelenken (Bouchard-Arthrose)
  • Arthrose der Fingerendgelenke (Heberden-Arthrose)

In Bezug auf Berufsunfähigkeit sind auch die Kniegelenks-Arthrose (Gonarthrose) und die Arthrose am Hüftgelenk (Coxarthrose) zu nennen. Denn auch die Unfähigkeit, sich hinzuknien, sorgt dafür, dass eine Person berufsunfähig wird.

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Unsere Versicherungsexperten für Berufsunfähigkeitsversicherungen können Ihnen nicht nur einfach die BU-Rente errechnen, sondern auch passende Angebote liefern, sowie alle Fragen rund um das Thema BU und Arthrose klären. Klingt gut? Dann gehen Sie einfach durch das Fragenformular unten. Wir freuen uns auf Sie!

Arbeitsunfähig wegen Arthrose – Welche Versicherung zahlt?

Eine Arthrose muss nicht zwingend zu einem Arbeitsausfall führen. Vor allem im Anfangsstadium reicht es zum Teil, wenn Betroffene ihren Arbeitsalltag etwas umorganisieren. Schreitet die Krankheit jedoch fort, sind Arbeitsausfälle keine Seltenheit.

Schmerzende oder geschwollene, versteifte Gelenke sind ohne Frage ein Grund, weshalb Personen als arbeitsunfähig krankgeschrieben werden.

Wenn durch Therapie keine Besserung eintritt und die Beschwerden dauerhaft bleiben, wird aus der Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit oder – als nächste Stufe – eine Erwerbsunfähigkeit.

Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Wie verdiene ich mein Geld zum Leben, wenn ich nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann?

Ob Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente: diese staatlichen Absicherungen bei Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung stehen nicht jedem völlig  selbstverständlich zu. Vor allem Selbstständige und Freiberufler gehen leer aus und müssen sich privat für den Fall absichern, dass sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können.

Ein weiterer Punkt, der bei den gesetzlichen Leistungen zu bedenken ist: Das Geld reicht nicht an das gewohnte Gehalt heran. Besonders die Erwerbsminderungsrente gilt eher als Tropfen auf den heißen Stein. Sie reicht nicht, um angemessen über die Runden zu kommen.

Aus diesem Grund ist eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit unbedingt zu empfehlen.

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Berufsunfähigkeit abschließen trotz Arthrose: Wie geht das?

Auch für Arthrose-Erkrankte gilt: Wer frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann sich im Fall einer Berufsunfähigkeit auf die finanzielle Absicherung verlassen. Bestätigt der Arzt, dass eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt, ist ein Leistungsfall eingetreten. Versicherte haben dann Anspruch auf die vereinbarte monatliche BU-Rente.

Hat der Versicherungsnehmer eine BU mit Arbeitsunfähigkeitsklausel (auch als Arbeitsunfähigkeitsversicherung bekannt), zahlt die Versicherung schon bei lang dauernder Arbeitsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit muss zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bestätigt sein.

Doch was ist mit Menschen, die noch nicht versichert sind? Und denen die Arthrose schon in den Fingern sitzt?

Zugegeben:

Für sie ist der Abschluss einer BU mit einigen Hürden verbunden. So steht die Frage im Raum, ob überhaupt eine Versicherung möglich ist.

Wie reagieren die Versicherer, wenn Vorerkrankungen vorhanden sind?

Viele Anbieter lehnen Anträge ab, wenn der Versicherungsnehmer bereits Vorerkrankungen mitbringt.

Macht ein Versicherer doch ein Angebot, dann ist diese Police entweder sehr teuer oder die Leistungen für Krankheiten wie Arthrose werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In Versicherungssprache heißt dies Risikozuschläge (teuer) oder Leistungsausschluss (geringerer Schutz).

Unser Tipp:

Eine anonyme Risikovoranfrage stellen – beim Wunschversicherer oder auch bei mehreren Anbietern. Für diese Voranfragen müssen Interessierte mit einem Versicherungsexperten zusammenarbeiten. Dieser stellt bei den Versicherungsunternehmen unverbindliche Risikovoranfragen. So erfahren Betroffene, wie die Versicherer eine Vorerkrankung wie Arthrose einschätzen: ob sie einen Risikozuschlag berechnen oder den Antrag gleich ablehnen.

BU-Versicherung abgelehnt – Was nun?

Sollte kein BU-Versicherer ein geeignetes Angebot machen, lohnt sich der weitere Blick auf den Versicherungsmarkt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt zwar als erste Wahl bei Schutz gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit, sie ist aber nicht die einzige Möglichkeit.

Als Alternative kommt auch eine Grundfähigkeitsversicherung infrage. Bei dieser Körperversicherung spielt der Grad der Berufsunfähigkeit keine Rolle. Versichert sind elementare Fähigkeiten wie Sitzen, Stehen, Hocken, Knien sowie die Nutzung von Händen, Fingern und Armen. Gerade diese Fähigkeiten und Körperteile können durch den Gelenkverschleiß beeinträchtigt sein.

Auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist für Menschen mit Arthrose, die keine BU bekommen, eine mögliche Lösung.

Arthrose oder Arthritis – was ist was?

Die Namen klingen ähnlich, dennoch sind die Erkrankungen unterschiedlich. Arthritis ist eine Entzündung des Gelenks. Die Schmerzen treten auf, wenn das Gelenk in Ruhe ist. Arthrose ist ein chronischer Verschleiß des Gelenks. Die Beschwerden sind spürbar, wenn das Gelenk bewegt wird. Infolge des Knorpelverschleißes kann es jedoch zu einer Gelenkentzündung kommen.

Mehr Details: Was ist Arthrose?

Mediziner unterscheiden zwei Formen der Gelenkerkrankung:

  • Primäre Arthrose: Der Verschleiß tritt ohne ersichtlichen Grund an einem gesunden Gelenk auf. Die Ursache ist vermutlich auf eine genetische Veranlagung zurückzuführen.
  • Sekundäre Arthrose: Es sind klare Ursachen erkennbar, die zu dem Gelenkverschleiß führen oder ihn begünstigen, etwa Fehlbelastungen, Übergewicht oder Krankheiten (Rheuma, Diabetes, Verletzungen).

Die wichtigsten Fakten zur Arthrose

UrsachenArthrose gilt als Alterserscheinung. Die Beschwerden entstehen, weil sich die Knorpelschicht des Gelenks nicht mehr regeneriert. Begünstigt wird der Abbau des Gelenkknorpels durch Übergewicht, Fehlbelastung oder Überlastung des Gelenks, Verletzungen sowie eine angeborene Gelenkschwäche. Auch andere Erkrankungen wie Gicht können zur Entstehung von Arthrose beitragen.
SymptomeTypische Anzeichen sind Schmerzen im Gelenk, Versteifung der Gelenke und die Einschränkung der Bewegungsfähigkeit.

In späteren Stadien können Schwellungen und Verdickungen des Gelenks hinzukommen.

BehandlungMit einer Therapie ist nur die Linderung der Symptome möglich. Regelmäßige Bewegungen tragen dazu bei, die Beweglichkeit des Gelenks zu erhalten. Entlastende Sportarten wie Schwimmen, Nordic Walking oder Radfahren werden gern empfohlen.

Wärmetherapien oder Massagen helfen, Verspannungen zu lösen.

Operationen bei Arthrose können nötig sein, um die Gelenkstabilität zu verbessern oder um Fehlhaltungen zu korrigieren. Bei Arthrose in Knien und Hüften sorgen künstliche Gelenke für Schmerzlinderung und bessere Bewegung.

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