Alles über Krankentransporte, die Kosten und Krankenkassen Fahrtkosten von der Krankenkasse: So klappt die Übernahme.

Bei Krankheit, nach Verletzungen und aufgrund eingeschränkter Mobilität können manche Patienten nicht selbstständig zu ihrer Arztpraxis oder Klinik fahren. In speziellen Fällen können die Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen werden. Wir erklären dir, welche Fälle das sind und wie du die Fahrtkosten für einen Krankentransport bezahlt bekommst.

Auf einen Blick

Krankenfahrt: Kostenübernahme schnell erklärt

Du musst zu einer medizinischen Behandlung oder Reha-Maßnahme, kannst aber nicht selbstständig mit Bus, Bahn, Auto oder Fahrrad hin? Du fragst dich, ob die Fahrtkosten für Arztbesuche übernommen werden können? Ja, können sie, auch wenn sich die Regeln für die Patientenbeförderung Ende 2020 geändert haben. Bei der Kostenübernahme deiner Krankenfahrt musst du allerdings einiges beachten.

5 Fakten über Fahrtkosten für Arztbesuche und medizinische Behandlungen

  1. Nur bei einer ärztlichen Bescheinigung und bei medizinischer Notwendigkeit für eine Behandlung können die Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen werden.
  2. Zu den Krankenfahrten mit vorheriger Genehmigung, die von der Krankenkasse übernommen werden, zählen Fahrten zu Krankenhäusern und Arztpraxen.
  3. Bei Fahrten zu Reha-Maßnahmen wende dich direkt an deine Krankenkasse.
  4. Patienten mit Pflegegrad oder einer Schwerbehinderung können sich ohne Antrag die Kosten für einen Krankentransport rückwirkend erstatten lassen.
  5. Bei einem Notfalltransport mit einem Rettungswagen muss nur die gesetzliche Zuzahlung geleistet werden.

Nur mit ärztlicher Verordnung?

01. Voraussetzung für die Übernahme von Fahrtkosten

In den meisten Fällen werden Fahrtkosten von den gesetzlichen Krankenkasse für medizinische Behandlungen übernommen, wenn der Patient nicht mobil genug oder schwer pflegebedürftig ist und ergo nicht eigenständig zu den Arztbesuchen fahren kann. Damit die medizinische Versorgung dennoch gewährleistet ist, können die Fahrtkosten für bestimmte Behandlungen und für bestimmte Patientengruppen erstattet bzw. von den Krankenkassen übernommen werden.

Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind:

  • zwingende medizinische Notwendigkeit der Behandlung
  • die Fahrt wird vom Arzt verordnet und begründet; das betrifft auch die Wahl des Verkehrsmittels
  • Fahrt geht zum nächstgelegenen Behandlungsort (außer aus medizinischer Sicht muss die Behandlung weiter entfernt stattfinden)
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus

Kosten werden ebenfalls übernommen bei Patienten, die zu einer Dauerbehandlung müssen, wie etwa einer Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie.

Eine Kostenübernahme findet nicht statt

  • um bei einem Arzt einen Termin zu vereinbaren oder Befunde sowie Rezepte abzuholen
  • bei Fahrten zur Physiotherapie, Massage oder ins nächste Spa
  • wenn auf eigenen Wunsch das Krankenhaus gewechselt werden soll

Mit oder ohne Genehmigung?

02. Wann ist eine Genehmigung nötig?

Wann und ob eine vorherige Genehmigung der Krankenkassen bei Krankenfahrten nötig ist, hängt von den Behandlungen und dem Pflegegrad ab. Teilweise kann das sehr undurchsichtig sein.

Es ist keine Genehmigung in folgenden Fällen nötig:

  • bei Notfallfahrten ins Krankenhaus mit einem Rettungswagen
  • bei Patienten mit den Schwerbehinderten-Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind), H (hilflos)
  • bei Patienten mit den Pflegestufen 3 (mit zusätzlicher dauerhafter Mobilitätseinschränkung), 4 oder 5 brauchen
  • Fahrte zu ambulanten Operationen oder stationären Behandlungen, durch die ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann

Eine Genehmigung ist erforderlich in den folgenden Fällen

  • Dauerbehandlungen (Strahlen- und Chemotherapie, Dialyse), also Behandlungen, die einem vorgegebenen Therapieplan in einer hohen Taktung folgen und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken
  • stationäre und ambulante Behandlungen

Im Falle eines Notfalls, kann ein Arzt die Bescheinigung rückwirkend ausstellen und darauf angeben, dass keine Genehmigungsmöglichkeit gegeben war.

Ärztliche Bescheinigung

03. Medizinische Behandlungen & die Verordnung von Fahrtkosten und

Egal ob mit oder ohne medizinische Betreuung, kannst du dir die Fahrtkosten für folgende Behandlungen erstatten bzw. bezuschussen lassen:

  • zu stationären Leistungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden
  • stationäre Vor- und Nachbehandlungen, wenn somit Krankenhausaufenthalte verkürzt werden oder gar nicht erst erforderlich sind
  • ambulante Operationen, die Vor- und Nachuntersuchungen, wenn ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann

Für die Kostenübernahme muss dein Arzt einen Transportschein (Verordnung der Beförderung) ausstellen. Befugt dazu sind:

  • Hausärzte
  • Krankenhausärzte
  • Psychotherapeuten
  • Zahnärzte

Auf dem speziellen Verordnungsformular von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gibt der Arzt den Grund der Beförderung (insbesondere die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung) und genehmigungsfreie Fahrten benennen. Auf der Rückseite oder auf einem gesonderten Blatt können sich Patienten die Fahrten quittieren lassen. Dazu sollten auch alle Beleg aufgehoben werden.

Was ist die richtige Wahl?

04. Diese Arten von Transportmitteln gibt es

Krankenkassen bezuschussen drei Arten von Krankenfahrten, wobei jede Art ihre Besonderheiten bei der Kostenübernahme hat. Die Wahl des Transportmittels sollte sich immer nach dem Gesundheitszustand und Bedarfs des Patienten richten – aber gleichzeitig muss die jeweils günstigste Möglichkeit gewählt werden. Ist es also möglich und machbar, mit Bus oder Bahn zu fahren, werden die Kosten für ein Taxi nicht übernommen.

1. Krankentransport (mit fachlicher Betreuung)
Bei einem Krankentransport erhält der Patient während der Fahrt fachliche Betreuung oder es wird die medizinische sowie technische Ausstattung eines Krankentransportwagens benötigt. Diese Transportmittel können auch mit einem Krankenfahrstuhl ausgestattet sein und sind behindertengerecht. Es handelt sich nicht um eine Notfallfahrt.

2. Krankenfahrt (ohne fachliche Betreuung)
Die einfache Krankenfahr sind Transporte, bei denen keine fachliche Transportbegleitung notwendig ist. Für Krankenfahrten können öffentliche Verkehrsmittel, private PKWs, Taxis, Mietwagen und behindertengerechte Transportmittel benutzt werden. Eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse nach einer ärztlichen Verordnung ist hierfür erforderlich.

3. Rettungsfahrt
Ist der Zustand des Patienten kritisch und er benötigt Betreuung durch Fachpersonal während der Fahrt, handelt es sich um eine Rettungsfahrt bzw. Notfalltransport. Auch eine Flugrettung mit einem Hubschrauber zählt zu den Rettungsfahrten.

In der Regel muss sich der Patient eigenständig um das gewünschte Transportmittel kümmern und bestellen. Anlaufstellen sind Taxiunternehmen, private Krankenfahrdienste, Hilfsorganisationen (z. B. ASB, DRK, Johanniter, Malteser) oder Autovermietungen mit Fahrern.

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Kostenübernahme, Zuzahlung, Freifahrtschein

05. Wie funktioniert die Kostenübernahme für Krankenfahrten?

In vielen Fällen ist eine vorherige Genehmigung gar nicht nötig. Du musst die Übernahme der Fahrtkosten nicht extra beantragen.

Fällst du in die Kategorie der genehmigungspflichtigen Fahrten, reicht ein formloser Antrag auf Kostenerstattung bei deiner Krankenkasse. Beachte aber, dass die ärztliche Bescheinigung bei Taxifahrten oder Krankentransporten notwendig ist.

Wird deine Fahrt genehmigt, kannst du den Transportschein bei dem Transportunternehmen vorlegen. Meistens werden die Kosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Du zahlst lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 5 bis 10 Euro. Die Zahlung ist für die Hin- und Rückfahrt zu entrichten.

Ist es medizinisch möglich, solltest du öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Ist dies nicht der Fall, kannst du auf ein Taxi oder Mietwagen zurückgreifen.

Wenn du viele Fahrten bezahlen musst, kannst du dich von deiner Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen. Im Falle einer Dauerbehandlung zahlst du für die allererste und letzte Fahrt, also wenn die Behandlung vorüber ist.

Taxiunternehmen, Autovermietungen und Hilfsorganisationen haben eigene Tarife mit Krankenkassen.

Fährst du mit dem eigenen Auto, kannst du dir auch in dem Fall die Kosten erstatten lassen, hier greift eine Fahrtkostenpauschale: 0,20 Cent je Kilometer bis zu einem Maximalbetrag von 130 Euro. Es wird aber nur der Betrag maximal übernommen, wie andere Transportmittel (meistens Öffis) kosten würden. Die gesetzliche Zuzahlung wird auch abgezogen.

Musst du die Fahrtkosten erstmal selbst bezahlen, hebe alle Nachweise und Quittungen auf und lasse dir die Fahrtkosten von der Krankenkasse rückwirkend erstatten.

Ob deine Fahrt zu einer Reha-Maßnahme bezuschusst wird, hängt von deiner Krankenkasse ab und sollte individuell erfragt werden.

Kein kostenloses Nachkommen?

06. Fahrtkosten für Besuchsfahrten

Sogenannte Besuchsfahrten oder Krankenbesuche werden nur unter ganz bestimmten Bedingungen von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Alle drei Punkte müssen erfüllt sein:

Es besteht kein Rechtsanspruch und liegt im Ermessen deiner Krankenversicherung. Wende dich am besten vorab an deine Krankenkasse für genauere Auskünfte.

Bei Krankentransporten kann häufig eine Begleitperson mit angemeldet werden, die dann mitfahren kann.

Der Blick in den Vertrag

07. Fahrtkostenübernahme von privaten Krankenversicherungen

Auch privat Versicherte benötigen eine Verordnung von ihrem behandelnden Arzt, den sie bei ihrer PKV vorlegen können. Bist du bei einer PKV versichert, musst du die Kosten erstmal selber tragen und kannst sie dir dann zurückerstatten lassen. Ob es eine Fahrtkostenpauschale gibt, welche Fahrten bezuschusst werden und ob es für dich zutrifft, kannst du in deinen Tarifbedingungen nachlesen. Im Zweifel solltest du vor einer Fahrt mit deiner PKV Kontakt aufnehmen.

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Zuletzt aktualisiert am: 29.08.2024

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen