Der Krankentransport als Notwendigkeit Transportschein auf Rezept: Wann zahlt die Krankenkasse?

Mit einem bezahlten Krankentransport zum Arzt klingt erstmal gut. Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrtkosten, aber nicht für alle Fahrten. Dafür brauchst du einen Transportschein bzw. eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung, so der offizielle Begriff. Wenn du wissen willst, ob du Anspruch darauf hast, wer den Transportschein ausgefüllt und alles zu Kostenübernahme, bist du hier genau richtig.

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Ein erster Überblick

Transportschein kurz und knapp erklärt

Pflegebedürftige, mobil eingeschränkte oder kranke Menschen können schon schwieriger am alltäglichen Leben teilnehmen. Noch schlimmer aber wäre es, wenn nicht mal Arztbesuche wahrgenommen werden könnten, egal ob es eine Routineuntersuchung oder eine Dialyse ist. Für diese Fälle übernimmt die Krankenkasse die Kosten (teilweise oder vollständig) für die Fahrt zur medizinischen Einrichtung.

Die 5 wichtigsten Fakten zum Transportschein

  1. Einen Transportschein kann nur der behandelnde Arzt ausstellen, wenn die Fahrt aus medizinischer Sicht notwendig ist.
  2. Die Kassen bezahlen auch die Fahrten zu Dauerbehandlungen, wie Chemotherapie, Strahlenbehandlung oder Dialyse, allerdings nicht für therapeutische Behandlungen, wie Massagen oder Physiotherapie.
  3. Die Krankenkasse muss die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung vor der Fahrt genehmigen. Ausnahmen sind hohe Pflegegrade oder Schwerbehinderung.
  4. Fahrten zum Abholen von Rezepten oder Erfragen von Befunden werden nicht durch den Transportschein übernommen.
  5. Der Patient wählt das Beförderungsunternehmen aus und bestellt es auch.

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01 Welche Fahrten werden übernommen?

Generell werden mit dem Transportschein die Kosten für Fahrten zur stationären und teilweise auch ambulanten Behandlung übernommen. Dabei gibt es drei Arten der Patientenbeförderung:

  1. Krankentransporte in einem Krankentransportwagen, wenn auf der Fahrt medizinische Betreuung notwendig ist.
  2. Rettungsfahrten mit einem Rettungsdienst, auch wenn du nicht stationär aufgenommen wirst.
  3. Krankenfahrten sind Fahrten, bei denen ein Patient zu einer medizinisch notwendigen Behandlung gebracht werden muss, aber keine medizinische Betreuung währenddessen benötigt.

Außerdem werden folgende Fahrten übernommen:

  • ambulanten Behandlungen und Operationen, wenn dadurch eine stationäre Behandlung verkürzt bzw. ganz umgangen werden kann;
  • Fahrten zu vor- oder nachstationären Behandlung;
  • Fahrten bei einem Krankenhauswechsel, wenn dieser medizinisch notwendig ist (nicht auf eigenen Wunsch);
  • Patienten, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und mindestens 6 Monate ambulant behandelt werden (ohne Schwerbehindertenausweis).

Für Patienten, die besonders eingeschränkt oder pflegebedürftig sind, werden auch Fahrtkosten für ambulante Behandlungen und Operationen übernommen. Damit wird sichergestellt, dass auch diese Patientengruppe medizinische Leistungen ohne große Hürden wahrnehmen kann.

Transportscheine decken die Krankentransporte vom Wohnort zur medizinischen Einrichtung ab, wobei der Wohnort die eigene Wohnung, ein Pflegeheim oder betreutes Wohnen sein kann.

Wer hat Anspruch?

02. Die Voraussetzungen für einen Transportschein

Die Regelungen für die Fahrtkostenübernahme bei Krankentransporten sind bei den Krankenkassen sehr genau geregelt. Immerhin soll damit keine Fahrt in den nächsten Wellness-Tempel finanziert werden.

Damit du – oder Bekannte bzw. Angehörige – einen Transportschein zur Kostenübernahme bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Diese betreffen den gesundheitlichen Zustand, den medizinischen Grund und benötigte Behandlung sowie den Standort der medizinischen Einrichtung.

Die Voraussetzungen im Überblick

  • Der Patient kann aus gesundheitlichen und medizinischen Gründen nicht eigenständig zur Behandlung gelangen.
  • Gilt nur für Fahrten, die medizinisch notwendig sind und vom Arzt verordnet werden.
  • Der Transportschein muss bei absehbaren Behandlungen vor der Fahrt ausgestellt werden; außer es handelt sich um einen Notfall.
  • Es wird nur bis zur nächstgelegenen Behandlungsstelle befördert außer es ist aus medizinischer Sicht ein weiter entfernter Ort notwendig

Patienten mit folgenden Pflegestufen oder Schwerbehinderungen haben immer Anspruch auf einen Transportschein:

  • Schwerbehinderungen mit den Merkzeichen: aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), BI (Blindheit), H (Hilflosigkeit)
  • Pflegegrad: 4 und 5
  • Pflegegrad 3: wenn dauerhaft mobil eingeschränkt
  • Pflegegrad 3, wenn schon vor 2017 in Pflegestufe 2 eingestuft

Angaben, Unterlagen, Unterschrift

03. Wie wird ein Transportschein beantragt?

Nur ein Arzt kann einen Transportschein ausfüllen, dabei ist es unerheblich, ob es der Facharzt, Hausarzt oder ein Arzt aus einem Krankenhaus ist. Der Arzt muss die medizinische Notwendigkeit erkennen und begründen.

Zwei Beispiele:

  1. Der Hausarzt stellt einen Transportschein für die Behandlung bei einem Facharzt oder einem Krankenhaus aus.
  2. Ein Krankenhausarzt stellt eine Transportverordnung zur Entlassung aus.

Genehmigung durch die Krankenkasse

In der Regel muss der Transportschein vorab ausgefüllt und bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Krankenkasse entscheidet dann, ob die Kosten für die Patientenbeförderung übernommen werden oder nicht.

Nur Patienten mit den oben genannten Graden der Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit brauchen vorab keine Genehmigung durch die Krankenkasse und können ohne Erlaubnis ein Taxi oder ein Transportunternehmen zum Arzt und Behandlungen nehmen. Mit einigen Ausnahmen:

  • Bei dauerhaften und hochfrequenten Behandlungen, wie Chemo- und Strahlentherapie sowie zur Dialyse müssen alle Patientengruppen, egal ob pflegebedürftig oder in der Mobilität eingeschränkt sind, die Fahrten von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigen lassen.
  • Der Transport zu ambulanten Behandlungen muss ebenfalls genehmigt werden für dauerhaft mobil eingeschränkte Patienten, die nicht pflegebedürftig sind.

Privat Versicherte brauchen ebenfalls einen vom Arzt ausgefüllten Transportschein, den sie bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) vorlegen. Allerdings müssen sie erstmal in Vorleistung gehen.

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Wie sieht ein Transportschein aus und was steht drauf?

Bis Juli 2020 gab es den alten Transportschein (auch Muster 4 genannt), der nun abgelöst wurde, um die Prozesse sowie Bürokratie zu vereinfachen. Der neue Transportschein ist im Hochformat (vorher quer).

Der Arzt muss u. a. folgende Angaben machen:

  • Art der Behandlung, zu der gefahren werden soll;
  • Behandlungstag, bei mehreren Behandlungen die Frequenz und das Enddatum;
  • Art und Ausstattung der Beförderung;
  • Die Begründung der medizinischen Notwendigkeit.

Die Rückseite ist ganz besonders wichtig für den Patienten! Denn hier wird jede einzelne Fahrt eingetragen und vom Transportunternehmen bestätigt.

Weitere Unterlagen müssen für einen Transportschein nicht eingereicht werden, außer in Einzelfällen wird das von den Krankenkassen verlangt. Natürlich muss jeder Patient seine Versichertenkarte beim Arzt und der angeordneten Behandlung vorzeigen können.

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Welches Transportunternehmen musst du wählen?

04. Transportmittel, Tragestuhl, Begleitperson

Welches Transportmittel du für dich oder Angehörige auswählen kannst, ist auf dem Transportschein vom Arzt vermerkt. Generell wird in zwei Kategorien unterschieden: dem qualifizierten und dem unqualifizierten Krankentransport. Transportmittel, die mit medizinischem Equipment ausgestattet sind und eine fachlich-medizinische Betreuung stattfindet, sind die qualifizierten; im Gegensatz dazu sind die unqualifizierten Transportmittel ohne medizinische Betreuung und Geräte.

Auf dem Transportschein der Arzt folgende Transportmittel auswählen:

  • Taxi, Mietwagen
  • KTW (Krankentransportwagen bei nicht akuten Fälle)
  • RTW (Rettungstransportwagen für akute Fälle)
  • NAW, NEF (Notarztwagen, bei präklinischer Versorgung)
  • andere, die benannt werden müssen

Außerdem muss angegeben werden, ob bei dem Transport ein Rollstuhl, Tragestuhl, Krankentrage oder Liegendtransport benötigt wird. Das schließt einige Transportmittel bereits aus und auch die Auswahl der Transportunternehmen.

Krankentransport auswählen und bestellen

Je nachdem, wie mobil, pflegebedürftig und in welchem gesundheitlichen Zustand der Patient ist, kann ein Transportunternehmen ausgewählt werden. Dafür gibt es zahlreiche Dienstleister

  • Wohlfahrts- und Hilfsorganisationen, wie das Deutsche Rote Kreuz, Johanniter, Malteser, ASB
  • private Krankenfahrdienste
  • Taxiunternehmen
  • Mietwagenunternehmen mit Fahrer

Du kannst auch beim Hausarzt nach einer Liste der in der Nähe verfügbaren Dienstleistern fragen oder du rufst die Rettungsleitstelle für Krankentransporte mit der Telefonnummer 19222 an. Aber bitte niemals den Notruf (112) deswegen wählen!

Beim Transportunternehmen nennst du die Informationen vom Transportschein, Tag und Uhrzeiten, wie der Transport stattfinden muss (liegend, sitzend), Besonderheiten (Infektionen, Sauerstoff) und den Behandlungsort.

Wohlfahrts- und Hilfsorganisationen haben mit Städten bzw. Kommunen häufig Vereinbarungen. Für Großveranstaltungen aber auch für Krankentransporte, wie für Übergewichtige, gibt es einen Sonderbedarf. Das heißt, dass Personal und Rettungswagen dafür abgestellt werden.

Dürfen Begleitpersonen mitgenommen werden?

Eine Begleitperson kann nur in besonderen Fällen bei Krankentransporten mit einem Transportschein mitgenommen werden. Nämlich dann, wenn es aus medizinischer oder therapeutischer Sicht notwendig ist. Natürlich muss dafür ausreichend Platz im Transportmittel sein, was bei einem Rettungs- oder Notarztwagen nicht immer gegeben ist. Letztendlich sind Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, das zu genehmigen. Die Mitnahme einer Begleitperson muss ebenfalls vom Arzt begründet werden.

Beispiele sind Eltern, die ihr krankes Kind begleiten, Angehörige von Menschen mit Behinderungen und Pflegekräfte (im Rahmen des Arbeitgebermodells).

Manchmal kann es sich lohnen, eine Zusatzversicherung für Krankentransporte abzuschließen. Denn Versicherte müssen bis zu 10 Euro pro Fahrt selber zahlen. Wer also häufig einen Transportschein braucht, ist damit auf der besseren Seite. Wir informieren dich gerne über mögliche Optionen.

Jenny
Jenny
Krankenversicherung

Fahrtkostenübernahmen und Eigenanteil

05. Wie wird der Transportschein abgerechnet?

Krankenkassen bezahlen bzw. erstatten nicht die kompletten Kosten – trotz ärtzlicher Verordnung.

Gesetzlich Versicherte müssen 10 % der Transportkosten bezahlen, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Das betrifft auch Kinder und Jugendliche. Den Betrag erhält der Fahrer nach dem Transport.

Manchmal rechnet das Transportunternehmen die Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. In anderen Fällen muss das der Patient machen. In beiden Fällen sollten Fahrkarten, Quittungen, der Nachweis der gefahrenen Kilometer und/oder Bestätigung der Klinik oder des Arztes aufbewahrt werden.

Bei regelmäßigen Behandlungen müssen Patienten je nach Krankenkasse nur Zuzahlungen für die erste und letzte Fahrt der “Serie” tätigen.

Privat Versicherte müssen die Transportkosten erstmal auslegen und diese werden dann hinterher von der Privaten Krankenversicherung erstattet. Welche Fahrtkosten im Detail übernommen werden, ist von PKV zu PKV unterschiedlich. Eine vorherige Beratung ist immer sinnvoll.

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Zuletzt aktualisiert am: 09.10.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen