Arten, Zubehör, Hilfsmittel Rollstuhl von der Krankenkasse: Wann werden die Kosten übernommen

Wer keine langen Strecken oder gar nicht selbstständig laufen kann, ist auf einen Rollstuhl als Mobilitätshilfe angewiesen. Krankenkassen übernehmen einen Großteil der Kosten. Wir erklären, wann und wie du einen Zuschuss erhalten kannst und wie du den passenden Rollstuhl auswählst.

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Mobil trotz Einschränkung oder Beeinträchtigung

Das Wichtigste über Rollstühle und den Zuschuss von Krankenkassen

Ohne Rollstuhl wären über 1,4 Millionen Menschen in Deutschland nicht mobil – egal ob die physische Kraft nicht vorhanden ist oder Mobilitätseinschränkungen der Grund sind. Da Rollstühle im Hilfsmittelverzeichnis und -katalog der Krankenkassen als Krankenfahrstuhl gelistet sind, werden, bis auf eine kleine Ausnahme, die Kosten übernommen.

Das Wichtigste in aller Kürze

  1. Der Rollstuhl muss an individuelle Bedürfnisse angepasst sein.
  2. Es gibt zwei verschiedene Antriebsarten: manuell und elektronisch.
  3. Für eine Kostenübernahme reicht ein ärztliches Rezept (Erstanschaffung).
  4. Bei einer Zusage für den Zuschuss musst du nur 5 bis 10 Euro selbst zahlen.
  5. Krankenkasse bezuschussen auch das kurzzeitige Leihen bzw. Mieten eines Rollstuhls.

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Die Voraussetzungen

01. Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Rollstuhl?

Ein Rollstuhl kann je nach Art und Antrieb zwischen 270 und 3000 Euro oder sogar mehr kosten. Durch die Verordnungsfähigkeit werden die Kosten für Rollstühle, bis auf die Selbstbeteiligung von maximal 10 Euro, von der Krankenkasse übernommen. Dies betrifft sowohl den Kauf als auch das Leihen der Mobilitätshilfen.

Um einen Zuschuss zu erhalten, muss mindestens eine der folgenden Faktoren vorliegen:

  • Eingeschränkte Mobilität durch eine Verletzung, Behinderung oder fortgeschrittener Demenz
  • Patienten können keine langen Strecken mehr laufen
  • Selbstständiges Laufen ist nicht möglich
  • Vorübergehende Gehunfähigkeit durch Verletzung oder Operation

Welche Art von Rollstuhl bezuschusst wird, hängt vom ärztlichen Rezept ab. Auch was die Kosten für Extra-Ausstattung betrifft. Die Krankenkasse bezahlt nur, was im Rezept vermerkt ist und absolut notwendig ist. Gibt es Sonderwünsche, die nach Gusto hinzugefügt werden sollen, müssen die Kosten dafür selbst getragen werden.

Die Krankenversicherung entscheidet auch darüber, ob ein Rollstuhl gekauft oder geliehen werden soll.

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Auf die Details kommt es an

Antragsprozess und Unterlagen für die Krankenkasse

Der Antragsprozess für die Kostenübernahmen der Mobilitätshilfe ist nicht kompliziert, kann aber einige Zeit in Anspruch nehmen.

  1. Suche deinen Arzt auf, der ein Rezept ausstellt. Das Rezept sollte so detailliert wie möglich sein, damit du oder deine Angehörigen den richtigen Rollstuhl bekommen. Es kann auch hilfreich sein, weitere Fachleute zu konsultieren, um die Anforderungen an den Rollstuhl an die Bedürfnisse anzupassen, damit möglichst viele Kosten übernommen werden. 

     

    Folgende Fragen sollten beantwortet und im Rezept vermerkt werden:

    – Welche Art von Rollstuhl und welcher Antrieb wird benötigt?
    – In welcher Umgebung und welchen Situationen wird der Rollstuhl benutzt?
    – Sind spezielle Anpassungsmöglichkeiten, Ausstattungen oder Einstellungen nötig?
    – Wie lange wird der Rollstuhl am Stück genutzt und wie häufig?

  2. Wenn das Rezept vorliegt, muss mit der Krankenkasse kommuniziert werden. Frage nach, mit welchen Sanitätshäusern deine Krankenkasse zusammenarbeitet oder du frei auswählen kannst. Meistens stellen die Krankenkassen online Informationsmaterial zur Verfügung.
  3. Das Sanitätshaus bzw. Anbieter erstellt einen Kostenvoranschlag, der an die Krankenkasse übermittelt werden muss. Manchmal werden die Kosten direkt mit der Krankenkasse verrechnet. Frage hier unbedingt bei deiner Krankenversicherung nach.
  4. Die Krankenkassen prüft den Kostenvoranschlag. Bei einem positiven Ergebnis wird der Rollstuhl gekauft, bestellt oder gemietet. Ist der benötigte Rollstuhl mit der notwendigen Ausstattung nicht vorrätig, wird dieser extra hergestellt, was einige Zeit dauern kann.

Im Falle einer negativen Rückmeldung kannst du binnen eines Monats schriftlich Widerspruch bei deiner Krankenversicherung einlegen.

Tipp: Bei den Krankenkassen können die rechtlichen Bestimmungen teilweise unterschiedlich sein. Informiere dich vorab über den Prozess und was in der Krankenkassenleistung inkludiert ist. Manchmal werden nicht alle Rollstuhlarten und Zubehör bezahlt.

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Das geeignete Rollstuhlmodell finden

03. Welcher Rollstuhl ist der Richtige?

Die richtige Rollstuhlart- und modell zu finden hängt ganz von den individuellen Umständen und Bedürfnissen ab. Wir listen hier die wichtigsten Arten von Rollstühlen und deren Vor- und Nachteile auf. Du bekommst zudem einen Überblick über die Kosten.

Vorab musst du jedoch wissen, welche Anforderungen die Mobilitätshilfe erfüllen muss. Die Faktoren Sicherheit, Komfort, Gesundheit, Selbstständigkeit und Umgebung spielen eine wichtige Rolle. Denn es geht um eine komfortable, gesunde und sichere Benutzung und Fortbewegung, bei Wind und Wetter, zu Hause und draußen, im Flachen wie bei Steigungen. Wenn der Rollstuhl erstmal ausgehändigt wird, müssen Patienten damit leben oder für Erweiterungen selbst zahlen.

Standardrollstuhl

Der Standardrollstuhl wird am häufigsten von Krankenkassen bezuschusst. Dieses Modell kommt ohne Sonderausstattung daher und eignet sich vor allem für eine zeitlich beschränkte Nutzungsdauer, beispielsweise nach einem Unfall, Verletzung oder Operation. Meistens wird in diesen Fällen der Rollstuhl gemietet statt gekauft. Bei diesem Modell sind Schiebegriffe vorhanden, sodass andere Personen unterstützend schieben können.

Vorteile: Langlebigkeit, preiswert, gut geeignet als Transportrollstuhl, zusammenklappbar und dadurch transportierbar im Auto, Griffe zum Schieben lassen

Nachteile: schwer, geringerer Komfort, keine bzw kaum erweiterbar in der Ausstattung, kraftaufwendiges Bewegen

Preis: ab 270 Euro

Aktivrollstuhl

Der Aktivrollstuhl ist das Leichtgewicht unter den Rollstühlen und für die dauerhafte Nutzung vorgesehen. Die Hightech- und dadurch teuren Modellen wiegen nur 7 kg und werden häufig im Behindertensport verwendet. Durch die Leichtigkeit und Wendigkeit können Patienten den Rollstuhl sehr selbstständig verwenden. Schiebegriffe sind nicht vorhanden.

Vorteile: Selbstständigkeit, weniger Kraftaufwand, leichtes Gewicht, wendig, individuell anpassbar, große Auswahl an Designs

Nachteile: kann leichter umkippen, Gleichgewicht nötig, keine Unterstützung bei Steigerungen

Preis: 500 bis 6.000 Euro

Elektrorollstuhl

Wenn Patienten sich im Rollstuhl nicht mehr aus eigener Kraft anschieben können, brauchen sie einen Elektrorollstuhl. Diese sind mit einem Motor und Akku ausgestattet und werden mithilfe eines Joysticks, Kinn-, Kopf- oder Augensteuerung bedient. Es wird auch in der Nutzungsumgebung unterschieden, also ob der Rollstuhl innen, außen oder in beiden Umgebungen genutzt wird. Auch gibt es Modelle mit Front-, Mittel- oder Heckantrieb.

Vorteile: einfache Fortbewegung, viele Ausstattungsmöglichkeiten, individuelle Steuerungsoptionen, für lange Distanzen und starke Steigungen

Nachteile: sehr schwer, sperrig,

Preis: 1.400 Euro bis 10.000 Euro

Faltrollstuhl

Faltrollstühle können Aktiv- oder Leichtgewichtrollstühle sein, meistens sind es aber Leichtgewichtrollstühle. Manche sind sogar schon mit einem Motor ausgestattet. Meistens wird die Sitzfläche eingeklappt, sodass der Rahmen gefaltet werden kann. Bei vielen Modellen können auch die Reifen abgenommen werden. Geeignet sind Faltrollstühle für die dauerhafte Nutzung und wenn man sich sehr selbstständig fortbewegen möchte (ohne dass andere Personen einfach schieben). Hindernisse wie Absätze oder Stufen können damit bewältigt werden.

Vorteile: bestens für den Transport geeignet (Auto, Flugzeug, Bahn), hohe Flexibilität, wendig, individuell anpassbar, keine Verladehilfe notwendig, Motorisierung möglich

Nachteile: kann je nach Ausstattung und Gewicht teuer werden, Fortbewegung durch eigene Muskelkraft (wenn kein Motor)

Preis: ab 290 Euro

Notwendigkeit vor Spielerei

04. Ausstattungsmerkmale und Sonderwünsche

Bis auf den Standardrollstuhl können die meisten anderen Modelle stark den Bedürfnissen angepasst werden. Das betrifft die körperliche Beeinträchtigung wie auch die Umgebung, in der der Rollstuhl verwendet wird. Patienten sollten sich vorab (vor der Ausstellung des ärztlichen Rezepts) im Fachhandel bzw. einem Sanitätshaus individuell beraten lassen, welche Ausführungen und Ausstattung für die Mobilitätshilfe benötigt wird.

Am Rollstuhl selbst gibt es die folgenden Möglichkeiten der Zusatzausstattung oder spezieller Anfertigungen:

  • Bremsen & Reifen angepasst an körperliche Verfassung und die Umgebung
  • Sitzhilfen und -kissen für langes Sitzen
  • Bedienhilfen je nach körperlicher Verfassung
  • Fußstützen & Armlehnen für Komfort und Sicherheit
  • Regencape, Decke, Fußsack für kaltes und nasses Wetter
  • Taschen zum selbstständigen Einkaufen
  • Speichenschutz, damit sich kein Schal oder Ärmel darin verfängt

Was die Mobilität und den Transport betrifft, sollte auch darauf geachtet werden, ob spezielle Hilfen benötigt werden. Eine Rollstuhlrampe hilft bei kleinen Stufen oder einem Podest, um in einen anderen Raum oder die Terrasse zu gelangen. Die Verladehilfe hebt den Rollstuhl ins Auto, also auf den Rücksitz, in den Kofferraum oder eine Dachbox.

Krankenkassen übernehmen die Kosten (ganz oder teilweise) für mobile Laderampen und auch Verladehilfen. Fest verbaute Rampen am Haus müssen dagegen bei der Pflegekasse beantragt werden.

Müssen Stockwerke gewechselt werden, muss ein Treppenlift her. Hier gibt es viele verschiedene Modelle und Möglichkeiten, die aber zum Teil von Krankenkassen bezuschusst werden. Hier findest du mehr dazu.

Geht die Sonderausstattung oder -wünsche über das “Maß des Notwendigen” hinaus, ist das keine Krankenkassenleistung mehr. Du solltest dann eine Mischfinanzierung aushandeln, bei der das Notwendige von der Krankenkasse bezahlt wird und der Rest vom Patienten. Sind bestimmte Ausstattungsmerkmale wichtig für den Komfort, die Mobilität und/oder Sicherheit, sollte das vom Arzt beim Rezept begründet werden.

 

Mieten, kaufen, wohnen

05. Weitere Hilfsmittel neben dem Rollstuhl

Neben dem klassischen Rollstuhl, in welcher Ausführung er auch immer am besten zu dir passen könnte, sind weitere Hilfsmittel durch die Krankenkasse subventioniert oder werden gar komplett übernommen:

Hier ist eine Liste weiterer Leistungen und Hilfsmittel, die anstelle eines Rollstuhls in Betracht gezogen werden können:

  • Gehhilfen wie Gehstöcke, Unterarmgehstützen oder Rollatoren
  • Elektrische Mobilitätshilfen wie Elektromobile oder Scooter
  • Gehgestelle oder Gehrahmen für Personen mit eingeschränkter Stabilität
  • Treppenlifte für Personen, die Schwierigkeiten beim Treppensteigen haben
  • Hausnotrufsysteme zur Sicherheit und Unterstützung im Notfall
  • Orthopädische Schuhe oder Einlagen zur Unterstützung der Fußgesundheit
  • Anpassungen im Wohnbereich wie Haltegriffe, Rampen oder barrierefreie Badewannen
  • Prothesen oder Orthesen zur Unterstützung oder Ersatz von Gliedmaßen
  • Kommunikationshilfen wie Sprachcomputer oder Bildtelefonie für Menschen mit sprachlichen Einschränkungen

Selbstverständlich beziehen sich die einzelnen Hilfsmittel auf jeden Menschen individuell und können nicht pauschalisiert werden, dennoch geben sie dir ggf. einen umfassenderen Überblick, über deine Möglichkeiten im Rahmen deiner privaten Krankenversicherung oder Krankenkasse entsprechende Leistungen zu nutzen.

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Zuletzt aktualisiert am: 09.10.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen