Kosten für den Krankenhausaufenthalt Diese Kosten entstehen, wenn du ins Krankenhaus musst

Wer ins Krankenhaus muss, möchte sich nicht auch noch Gedanken um hohe Kosten machen. Für gesetzlich und privat Versicherte gelten bei der Abrechnung der Krankenhauskosten Unterschiede, die du kennen solltest. Wir erklären alles, was du zu den Kosten für den Krankenhausaufenthalt wissen solltest.

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Wie teuer wird der Aufenthalt?

Krankenhausaufenthalt und die Kosten: Das Wichtigste auf einen Blick

Geplante Operation, Verletzung oder Erkrankung: Es gibt viele Gründe, die einen Aufenthalt im Krankenhaus notwendig machen. Die Behandlung von Patienten kostet viel Geld – und je länger jemand im Krankenhaus verweilt, desto höher werden die Kosten.

Wer muss für die Behandlungs- und Aufenthaltskosten im Krankenhaus aufkommen? Gibt es Unterschiede bei der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung? Lassen sich die Kosten reduzieren? Alle Antworten und alle wichtigen Informationen zu den Kosten für den Krankenhausaufenthalt werden wir dir nachfolgend verraten.

Fünf Fakten zum Krankenhausaufenthalt & Kosten

  1. Gesetzlich Versicherte müssen keine allgemeinen Krankenhausleistungen bezahlen, wenn ihre Behandlung im Krankenhaus zum Leistungskatalog der Krankenkasse gehört. So werden kosmetische Eingriffe in der Regel nicht von den Kassen bezahlt.
  2. Kassenpatienten müssen pro Tag, den sie im Krankenhaus verbringen, 10 Euro bezahlen. Diese Zuzahlung wird für maximal 28 Tage berechnet.
  3. Privatpatienten müssen keine Zuzahlungen leisten und bekommen von ihren privaten Versicherungen außerdem die Kosten für Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer zurück.
  4. Unter gewissen Voraussetzungen lassen sich die Krankenhauskosten von der Steuer absetzen.
  5. Für gesetzliche Versicherte kann sich eine private Krankenzusatzversicherung lohnen, denn damit lassen sich viele Kosten sparen.

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Hohe Aufenthalts- und Behandlungskosten

01 Wie teuer ist der Aufenthalt im Krankenhaus?

Laut Statistischem Bundesamt lagen die durchschnittlichen Kosten für eine stationäre Behandlung im Jahr 2019 in Deutschland bei 5.088 Euro und damit bei 5,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Gesamtkosten lagen bei 98,8 Milliarden Euro. Im Jahr 2021 waren es laut Statista 126,9 Milliarden Euro. Die Kosten steigen immer weiter, wobei es je nach Patient teils große Unterschiede gibt.

Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt für eine Person sind von vielen Faktoren abhängig. Dazu zählt zum Beispiel:

  • Therapie- und Behandlungsdauer: Je länger der Erkrankte im Krankenhaus verbleibt, desto höher sind die Kosten.
  • Art der Behandlung: Eine komplizierte Notoperation mit langem Aufenthalt auf der Intensivstation ist kostspieliger als ein Routine-Eingriff, der schnell erledigt ist und von dem sich der Patient rasch erholt.
  • Wahlleistungen: Möchte der Patient ein Einzelzimmer oder eine Chefarztbehandlung, sind die Kosten dementsprechend höher.
  • Diagnostik und Nachsorge: Je länger die Diagnostik und die Nachsorge einer Operation dauern und je aufwendiger sie sind, desto höher sind die Behandlungskosten.

Wer sich im Krankenhaus befindet, muss außerdem bestimmte Zusatzkosten einkalkulieren. Nicht selten berechnen Krankenhäuser Gebühren für die Nutzung des WLANs, des Fernsehers und der Telefonanlage. Wer in der Cafeteria essen und trinken möchte, zahlt auch diese Kosten.

Die Zusatzkosten werden weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Willst du also die Krankenhausgebühren reduzieren, bietet sich hier das meiste Sparpotenzial.

Das müssen Kassenpatienten wissen

02 Krankenhauskosten für gesetzlich Versicherte

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt: Alle allgemeinen Krankenhausleistungen können Versicherte über ihre Versichertenkarte abrechnen und müssen sie nicht selbst bezahlen. Die ambulante Behandlung ist damit für Kassenpatienten kostenfrei. Für die stationäre Behandlung, also einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus, müssen Patienten einen Eigenanteil bezahlen.

Die Krankenhauskosten pro Tag, der auf Patienten zukommen, liegen bei 10 Euro. Diese Zuzahlung kann nicht unendlich hoch sein. Sie ist auf 28 Tage begrenzt.

Wer länger im Krankenhaus bleiben muss, trägt ab dem 29. Tag keinen Eigenanteil. Diese Krankenhauskosten übernimmt die Krankenkasse.

 

Wahlleistungen müssen gesetzlich Versicherte selbst bezahlen – oder eine private Zusatzversicherung abschließen, die diese Kosten deckt. Es gibt zahlreiche Tarife und Interessierte sollten einen Vergleich durchführen, um das passende Versicherungsangebot zu finden.

Allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen erklärt

Was genau sind allgemeine Krankenhausleistungen, die die Krankenkasse bezahlt und was sind Wahlleistungen, die ohne eine Krankenzusatzversicherung Selbstzahler-Leistungen darstellen?

  • Allgemeine Krankenhausleistungen: Laut §2 Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG handelt es sich bei allgemeinen Krankenhausleistungen um alle für eine Krankheit notwendigen Leistungen, die ein Krankenhaus mit der vorhandenen Ausstattung erbringt. Sie werden von den Krankenkassen in der Regel mit einer bestimmten Pauschale pro Fall vergütet. Die Pauschalen sind für alle Patienten gleich hoch – egal ob sie gesetzlich, privat oder gar nicht versichert sind.
  • Wahlleistungen: Zu den bekanntesten Wahlleistungen im Krankenhaus gehören das Einbettzimmer und die Chefarztbehandlung. Wer sich für eine dieser Leistungen entscheidet, muss sie als Kassenpatient selbst bezahlen. Mit einer guten Zusatzversicherung werden aber auch diese Kosten erstattet. Übrigens: Einbettzimmer und Behandlung vom Chefarzt zählen zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, wenn dafür eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Bedenke, dass medizinisch nicht notwendige Behandlungen im Krankenhaus in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Informiere dich daher im Vorfeld über die Leistungen deiner Krankenkasse, bevor du dich behandeln lässt.

Wie handhabt die Privatversicherung die Krankenhauskosten?

03 Privatpatienten und die Kosten im Krankenhaus

Wer in der privaten Krankenversicherung versichert ist, muss sich um Zuzahlungen keine Gedanken machen. Ein Eigenanteil fällt bei Privatpatienten nicht an. Die Abrechnung über die Versicherung läuft folgendermaßen ab: Zunächst einmal müssen die Patienten die Krankenhauskosten selbst zahlen. Anschließend wird die Krankenversicherung das gezahlte Geld erstatten.

Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden genauso wie bei der gesetzlichen Versicherung ohne Wenn und Aber übernommen. Im Vergleich zur Krankenkasse zahlen die privaten Versicherungen die Kosten für Wahlleistungen, wenn sich die Versicherten wünschen, in einem Einzelzimmer untergebracht oder vom Chefarzt behandelt zu werden.

Für private Versicherungsanbieter spricht außerdem, dass sie meist einen deutlich größeren Leistungsumfang haben als die gesetzlichen Krankenkassen. So bezahlen oder bezuschussen Privatversicherungen häufig alternative Behandlungsmethoden und neuartige Therapien. Wenn du nach einer privaten Krankenversicherung suchst, mache einen Vergleich unterschiedlicher Tarife, um sicherzustellen, dass du alle Leistungen bekommst, die du dir wünschst.

Beachte: Kosten, die zum Beispiel durch die Nutzung des Fernsehers oder die Nutzung des Internets entstehen, übernehmen auch die privaten Krankenversicherungen in der Regel nicht.

Damit du Bescheid weißt

04 Kostenübernahme auf einen Blick

Hier bekommst du noch einmal alle Regeln rund um die Kostenübernahme bei einem Krankenhausaufenthalt auf einen Blick. Wie du siehst, lohnt es sich für gesetzlich Versicherte, über eine private Zusatzversicherung nachzudenken.

Allgemeine LeistungenZuzahlungWahlleistung (Chefarzt, Zimmer)
KassenpatientenKrankenkasse übernimmt die Kosten10€ pro Tag, maximal 28 TageSelbstzahler
…mit privater ZusatzversicherungKrankenkasse übernimmt die Kosten10€ pro Tag, maximal 28 TagePatienten gehen in Vorkasse, Versicherung erstattet die Kosten
PrivatpatientenPatienten gehen in Vorkasse, Versicherung erstattet die KostenFällt nicht anPatienten gehen in Vorkasse, Versicherung erstattet die Kosten

 

 

Krankenkosten und das Finanzamt

05 Krankenhauskosten von der Steuer absetzen: Geht das?

Grundsätzlich ist es möglich, Krankenkosten in einem gewissen Rahmen von der Steuer absetzen. Und zwar als außergewöhnliche Belastung. Dies ist dann möglich, wenn die Kosten für den Krankenhausaufenthalt die Grenze der sogenannten zumutbaren Belastung übersteigen. Die Grenze der zumutbaren Belastung ist individuell und hängt von Faktoren wie Anzahl der Kinder und Höhe der Einkünfte ab.

Beachte, dass du nur Kosten von der Steuer absetzen kannst, die unmittelbar für die Heilung einer Krankheit oder die Linderung eines Leidens entstehen. Geht es um kosmetische Eingriffe oder vorbeugende Behandlungen, wird das Finanzamt diese Kosten nicht anerkennen. Lasse dich am besten von einem Steuerexperten beraten, um das Maximum aus den Möglichkeiten herauszuholen.

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Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Zuletzt aktualisiert am: 10.10.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen