Welche Leistungen erbringt der Chefarzt?
Chefarztbehandlung ist Wahlarztbehandlung. Privatpatienten genießen das Privileg der freien Arztwahl. So muss es nicht zwingend der Chefarzt einer Abteilung sein, der die Behandlung führt. Auch von einem Oberarzt, der eine entsprechende Qualifikation und Expertise auf dem Gebiet der Erkrankung mitbringt, können Patienten behandelt werden. Dies fällt ebenfalls unter den Begriff Chefarztbehandlung.
Bei einer Chefarztbehandlung muss die Behandlung in den Händen des Spezialisten liegen, den der Patient bestimmt hat. Der leitende Arzt sollte die grundlegenden Leistungen der Therapie entscheiden und durchführen. Das bedeutet:
- Er untersucht den Patienten bei der Aufnahme
- Er kontrolliert den Behandlungsfortschritt bei regelmäßigen Visiten
- Er führt Operationen aus und überwacht die Ausführung der Anästhesie.
Privatversicherte sollten sich dies vorher schriftlich in einem Behandlungsvertrag vom Krankenhaus bestätigen lassen.
Die Vereinbarung für eine Chefarztbehandlung schließt auch leitende Fachärzte aus anderen Bereichen mit ein, wenn diese für die Behandlung notwendig sind, zum Beispiel der Bereich Anästhesiologie oder der Kardiologie.
Es ist nicht ganz auszuschließen, dass der Arzt, der die Behandlung leitet, sich auch einmal vertreten lassen muss. In diesem Fall muss der Patient rechtzeitig darüber informiert werden und sein Einverständnis für die Vertretung geben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2016 entschieden (Az. VI ZR 75/15). Dabei ging es um eine Hand-Operation, für die der Patient die Chefarztbehandlung vereinbart hatte. Durchgeführt wurde der Eingriff jedoch vom Oberarzt, wofür die Einwilligung des Patienten fehlte. Dies sahen die Richter als rechtswidrig an.