Zur Prävention und Krankheitsbehandlung Ernährungsberatung: so klappt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Eine professionelle Ernährungsberatung hat nicht immer etwas mit Diäten oder Gewichtsreduktion zu tun. Denn die Ernährung spielt eine wichtige Rolle für unsere gesamte Gesundheit: Viele Krankheitsbilder können damit verbessert werden und Ernährung ist wichtig in der Krankheitsprävention. Wir erklären dir, wie, wann und wie viel die Krankenkassen für deine Ernährungsberatung zahlen.

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Schnell erklärt

Erstatten Krankenkassen die Kosten für eine Ernährungsberatung?

Eine Ernährungsberatung kann für viele Menschen von Vorteil sein, um gesund zu werden oder zu bleiben. Deswegen kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen beantragt werden, insbesondere wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Direkt vorweg: Jede gesetzliche und private Krankenversicherung hat andere Regelungen.

5 Fakten über die Kostenübernahme für eine Ernährungsberatung

  1. Eine Sitzung kostet häufig zwischen 70 und 100 Euro.
  2. Es wird eine Ernährungsberatung mit einer Dauer von 4 bis 6 Monaten empfohlen.
  3. Mit einer ärztlichen Verordnung können die Kosten für eine Ernährungsberatung von Krankenkassen übernommen werden.
  4. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen 30 bis 100 % der Kosten für eine zertifizierte Ernährungsberatung.
  5. Eine Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt vom jeweiligen Tarif ab.

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Wann zahlt die Krankenkasse?

01. Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Ernährungsberatungen können der Krankheitsbehandlung und Prävention dienen. Deswegen ist die Kostenübernahme durch Krankenkassen gesetzlich geregelt, zumindest für gesetzliche Krankenkassen. Beschrieben werden im Gesetz rehabilitierende und fördernde Maßnahmen, die chronische Krankheitsbilder verbessern. Eine gesunde Ernährung kann solch eine Maßnahme sein.

Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, die durch eine Ernährungsberatung und -umstellung geheilt bzw. gemindert werden kann. Dein Arzt kann dir eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.

Bei den folgenden Krankheiten hast du einen Anspruch auf Kostenübernahme:

  • Essstörungen, Mangel- oder Fehlernährung, z. B. bei Adipositas und Magersucht
  • Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten, z. B., Laktose-, Histamin- oder Fructoseintoleranz
  • Zöliakie und Glutenunverträglichkeit
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen, z. B. Bluthochdruck
  • Krebserkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen, z. B. Diabetes, erhöhte Blutfette, Gicht, Schwangerschaftsdiabetes
  • Erkrankungen von Organen, z. B. von Nieren, Galle und Leber; insbesondere bei einer Niereninsuffizienz
  • Hautkrankheiten, z. B. Neurodermitis
  • Osteoporose

Wichtig für dich zu wissen ist, dass eine Ernährungsberatung nicht erst nach einem Ausbruch einer Krankheit für einen Zuschuss qualifiziert ist, sondern auch, um den oben genannten Krankheiten präventiv vorzubeugen. Denn die richtige Ernährung kann Symptome und Beschwerden nicht nur häufig lindern, sondern sie teilweise auch ganz verschwinden lassen.

Ist dein Arzt also der Meinung (und wenn nicht, dann überzeuge ihn oder wechsele), dass eine Ernährungsberatung ein Bestandteil deiner Behandlung sein sollte, dann solltest du definitiv eine Kostenübernahme bei deiner GKV oder PKV beantragen.

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Professionelle Ernährungsberatung

02. Die richtige Auswahl für eine Kostenübernahme

Damit deine Ernährungsberatung von deiner Krankenversicherung bezuschusst wird, müssen einige Kriterien erfüllt werden. Denn der Beruf “Ernährungsberater” ist kein geschützter Beruf. Und so haben Krankenkassen Ziele definiert, die eine professionelle Ernährungsberatung ausmachen und die durch diese erfüllt werden müssen.

Bei nationalen Organisationen, wie der Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) und der Verein für Ernährung und Diätetik (VFED), können Krankenkassen, Patienten und Ernährungsberater aktuelle Leitfäden einsehen, die den Standard einer professionellen Ernährungsberatung darstellen.

Übergeordnet soll bei einer professionellen Ernährungsberatung die Motivation und Handlungskompetenz des Patienten gefördert werden, die Ernährung bedarfsgerecht und nachhaltig umzustellen und zu gestalten, zum Beispiel abgestimmt auf ein Krankheitsbild.

Die Inhalte und der Ablauf einer förderungsfähigen Ernährungsberatung sind dabei auch festgelegt:

  1. Anamnese: In einer ersten Ernährungsanalyse wirst du nach deinen Essgewohnheiten, Mengen, Essenszeiten etc befragt, sodass der Ernährungsberater einen Überblick erhält. Auch Beschwerdebilder und bestehende Krankheiten werden überprüft.
  2. Informationsvermittlung: Der Ernährungsberater führt eine Lebensmittelberatung durch und versorgt dich mit anschaulichen Informationen und Tipps zur bedarfsgerechten Ernährung und der Umsetzung im Alltag.
  3. Ernährungsumstellung und Umsetzung: Nach und nach wirst du bei der Umstellung deiner Ernährung begleitet, von den kleinen bis großen Veränderungen deiner Essgewohnheiten. Dabei wird das Wissen aus dem zweiten Schritt in der Praxis umgesetzt. Der Ernährungsberater gibt Hilfestellungen und Lösungsansätze bei Problemen. Du fängst mit deinem Ernährungstagebuch an.
  4. Praxistipps: Es wird ein Ernährungsplan und Rezepte erarbeitet und du erhältst Tipps für dein Einkaufsverhalten.
  5. Auswertung: Dein Ernährungstagebuch, in welchem du dein Ess- und Trinkverhalten sowie Symptome festhältst, wird zusammen mit dem Ernährungsberater ausgewertet. Daraufhin kann auch dein Ernährungsplan nochmal angepasst werden.

Je nach Bedarf kann es dann nochmal zu Folgeterminen kommen. Die gesamte Ernährungsberatung dauert meistens 4 bis 6 Monate. Nach dieser Zeit solltest du eine gesunde, auf dich abgestimmte Ernährung haben und diese auch nachhaltig umsetzen können.

Zertifizierung als Bedingungen

Neben dem Inhalt und Leitfäden, gibt es noch andere Faktoren zu beachten, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Nur Diätassistenten, Ernährungswissenschaftler und Ökotrophologen mit bestimmten Zertifikaten werden von den Krankenkassen anerkannt:

  • DGE: Ernährungsfachkraft der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.
  • QUETHEB: Ernährungsfachkraft der Deutschen Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e. V.
  • VDD: Ernährungsfachkraft des Verbands der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V.
  • VDOE: Ernährungsfachkraft des Berufsverbands Oecotrophologie e. V.
  • VFED: Ernährungsfachkraft des Verbands für Ernährung und Diätetik e. V.

Von null bis hundert

03. Wie hoch ist der Zuschuss für eine Ernährungsberatung?

Je nachdem, bei welcher Krankenkasse du bist, schwanken die Erstattungen. Die Informationen darüber sind teilweise nur sehr schwer zu finden.

Gesetzliche Krankenkassen: Kostenübernahme Ernährungsberatung

Hier ein paar Eckpunkte über die Höhe der Kostenübernahme durch die GKV:

  • Die GKV übernimmt 30 bis 100 % der Kosten für eine zertifizierte Ernährungsberatung.
  • Jede GKV hat eine Deckelung, also einen Maximalbetrag.
  • Alle Kosten über der Deckelung und Leistungen, die nicht in den Richtlinien festgehalten sind, muss der Patient als Eigenanteil selbst zahlen.
  • Für Patienten älter als 18 Jahre werden durchschnittlich 80 bis 85 % der Kosten, bis zum Maximalbetrag, übernommen.
  • Patienten unter 18 Jahre und zuzahlungsbefreite Versicherte können bis zu 100 % der Kosten erstattet bekommen (bis zur Kostengrenze der GKV).

Und damit du eine grobe Vorstellung hast, listen wir dir hier von den größten gesetzlichen Krankenversicherungen die Zuschüsse auf.

GKVZuschuss ErstberatungZuschuss je FolgeberatungMaximaler Zuschuss
AOKje Region (in Bayern bis zu 3 Präventions-Beratungen pro Jahrje Regionje Region
Barmerbis zu 75 € für Präventionskurs /

bis zu 40 € Beratung

bis zu 30 €75 € pro Kurs
DAK Gesundheitbis zu 75 € für Präventionskurs /

bis zu 35 € Erstberatung

bis zu 23 €75 € pro Kurs
TK (Techniker Krankenkasse)bis zu 45 €bis zu 30 €

(bis 4 Folgeberatungen)

165 €

Ein Beispiel: Du bist bei der TK und 5 Sitzungen kosten dich etwa 250 €. Nach Beendigung der Ernährungsberatung erhältst du 165 € zurück. Dein Eigenanteil liegt somit bei 85 €.

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Gesetzliche Krankenkassen: Kostenübernahme Ernährungsberatung

Bist du bei einer PKV versichert, musst du in deinen Vertrag und Tarifbedingungen nachlesen, ob die Kosten für eine Ernährungsberatung übernommen werden. Im Gegensatz zu der GKV ist es bei privaten nicht gesetzlich geregelt. In vielen Tarifen ist eine anteilige Kostenübernahme inbegriffen. Am besten wendest du dich direkt an deine PKV – egal ob Ansprechpartner oder Service-Hotline und das bevor du eine Ernährungsberatung durchführst.

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So klappt es mit der Ernährungsberatung

04. Kostenübernahme beantragen

Der Antragsprozess auf Kostenübernahme ist recht einfach, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (siehe erstes Kapitel):

  1. Gehe zu deinem Arzt und lasse dir eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.
  2. Fordere Angebote von verschiedenen Ernährungsberatungen an und achte bei der Auswahl auf die richtigen Zertifizierungen (siehe Kapitel 2: Die richtigeAuswahl für eine Kostenübernahme).
  3. Schicke das beste Angebot zusammen mit der Notwendigkeitsbescheinigung an deine Krankenkasse und warte auf die Rückmeldung.
  4. Du bekommst nach Beendigung der Ernährungsberatung die vereinbarten Kosten bis zum Maximalbetrag zurückerstattet.

Ohne Antrag

05. Ernährungsberatung in der Schwangerschaft und Stillzeit

In den Monaten der Schwangerschaft spielt die Ernährung eine enorm wichtige Rolle für die Frau und das ungeborene Kind. Um die bestmögliche Entwicklung des Kindes und die eigene Gesundheit zu fördern, ist eine Ernährungsberatung definitiv empfehlenswert. Denn es ist ein Irrtum, dass für zwei gegessen wird und dementsprechend die doppelte Menge auf dem Teller liegen muss. Vielmehr kommt es auf die richtigen Lebensmittel, Vitamine und Mineralstoffe an. Und auch während der Stillzeit ist – für Mama und Baby – eine gesunde, ausgewogene und individuell abgestimmte Ernährung eine gute Entscheidung.

Diese Art der Ernährungsberatung fällt meistens unter Präventionsmaßnahmen. Gesetzliche Krankenkassen sind auch hier per Gesetz zu einer Kostenübernahme verpflichtet (§ 20 SGB V “Beikost, gesunde Ernährung, Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit”). Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist nicht erforderlich. Frage aber bitte bei der Krankenkasse vorab nach, ob du ein Angebot vorab einreichen musst oder nur die Rechnung. Bei einer PKV musst du in deine Tarifbedingungen schauen.

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Zuletzt aktualisiert am: 09.10.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen