Für einen gesunden und sicheren Schlaf Pflegebett für zuhause: Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Das Alter, Schmerzen oder Erkrankungen machen es irgendwann unmöglich, in einem normalen Bett zu schlafen. Ein Pflegebett oder Krankenbett hilft den Betroffenen erholsam sowie schmerzfrei zu schlafen und erleichtert die Pflege zuhause. Welche Pflegebetten es gibt und wie eine Kostenübernahme gelingt, erklären wir dir hier.

Hilfsmittel für den Pflegebedarf

Pflegebett von der Krankenkasse auf Rezept?!

Wenn das Schlafen in einem normalen Bett zu unbequem oder auch gefährlich wird, ist es Zeit für einen Wechsel zu einem Pflegebett. Bei Pflegebedürftigkeit oder Krankheiten, durch die Patienten temporär oder dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist ein Pflegebett eine große Hilfe. Das betrifft nicht nur Senioren, sondern auch jüngere Menschen nach einem Unfall oder durch eine schwere Krankheit.

Fünf schnelle Fakten über Pflegebetten

  1. Bei Pflegebedürftigkeit erleichtert ein Pflegebett den Alltag und die Pflege.
  2. Normale Pflegebetten kosten 600 Euro bis 1400 Euro, je nach Ausstattung.
  3. Pflegebetten können gekauft, aber auch gemietet werden.
  4. Bei einer medizinischen Notwendigkeit übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ein Pflegebett.
  5. Der Antragsprozess kann wenige Wochen bis mehrere Monate dauern.

Suchen und finden

01 Das richtige Pflegebett für zuhause

Erkrankte oder Senioren verbringen häufig sehr viel Zeit im Bett und brauchen gerade deswegen ein Pflegebett, um mobil zu bleiben und leichter gepflegt zu werden. Das richtige Bett auszuwählen und zu beantragen ist deswegen essentiell.

Meistens verfügen Pflegebetten vor allem über:

  • mehrteiligen Einlegerahmen, häufig elektrisch verstellbar
  • Kopf- und Fußteile, die gesenkt und gehoben werden können
  • Seitenteile, die hoch- und runtergeklappt werden können

Pflegebetten sollten immer individuell auf die Bedürfnisse des Patienten angepasst sein und die Pflege erleichtern. Pflegebetten unterscheiden sich in der Form, Design, in der Ausstattung und ob es manuelle oder elektrische Pflegebetten sind.

Hier eine Übersicht über verschiedene Modelle und Arten von Pflegebetten:

  1. Das klassische Pflegebett: Meistens mit einem lackierten Holzrahmen für eine bessere Hygiene (Reinigung und Desinfektion), hat das Standard-Pflegebett feststellbare Rollen, höhenverstellbare Kopf- und Fußteile und ist besonders für bettlägerige Patienten geeignet. Häufig gibt es die Ausführung als elektrisches Pflegebett.
  2. Seniorenbett: Das Bett ist kein Pflegebett per Definition und die Kosten werden nur selten übernommen. Bei dem meistens umgebauten Ehe- oder Doppelbettlässt sich die Rückenlehne auf einer Seite aufrichten, um das Aufstehen zu erleichtern.
  3. Umgebautes Doppelbett: Ist wie ein Seniorenbett.
  4. Schwerlastbett: Die Größe und Tragfähigkeit sind hier höher als bei dem Klassiker. Die maximale Belastung beträgt 300 kg und ist somit für übergewichtige Patienten geeignet.
  5. Niederflurbett: Ist ein sehr niedriges Bett für Patienten, die leichter aus dem Bett fallen und für die Seitengitter nicht geeignet sind, z. B. bei Demenz.
  6. Stehbett: Hier schläft man nicht im Stehen. Das Stehbett kann allerdings so weit gekippt werden, dass ein Positionswechsel von liegend in stehen stattfindet. Patienten sind mit einem Gurt gesichert.
  7. Seitenlagerungsbett: Dieses Bett neigt sich zur Seite, sodass das Waschen einfacher geht und es für die Dekubitusprophylaxe geeignet ist.

Natürlich ist auch die Auswahl an Zubehör sehr groß und vielfältig. Manches Zubehör fördert die Mobilität und Selbstständigkeit, wie eine Bettleiter, Aufstehhilfe oder Pflegetisch. Anderes Zubehör bietet einen größeren Schutz, wie Pflegebettmatratze zur Dekubitusprophylaxe oder Seitengitter für Epilepsie-Patienten. Bei Inkontinenz gibt es spezielle Auflagen.

Auch Pflegebetten werden digitaler und neuere Modelle lassen sich inzwischen über eine App steuern. Zudem können Benachrichtigungen verschickt werden. Pflegekräfte oder Angehörige werden automatisch informiert, wenn der Pflegebedürftige aufsteht – ein großer Vorteil bei Demenz-Patienten.

Die großen Vorteile

02 Wie erleichtern Pflegebetten die Pflege?

Senioren benötigen irgendwann ein Pflegebett, um es sich selbst und den Pflegern einfacher und bequemer zu machen. Pflegebetten sind vor allem sinnvoll für:

  • Mobilisation: Die Bewegungsförderung wird trotz Pflegebedürftigkeit aktiviert, gerade weil viele Patienten bettlägerig sind.
  • Hygiene: Die speziellen Materialien, Matratzen und Auflagen sind leicht zu reinigen; Keime und Körperflüssigkeiten keine Chance. Aber auch das Waschen der Patienten ist so einfacher.
  • Barrierefreiheit: Ein zugängliches Bett und Mobilisation sorgen für Barrierefreiheit zuhause. Auch Rollstuhlfahrer können so selbstständig aufstehen und sich richtig positionieren.
  • Wundversorgung: Durch die richtige Positionierung des Bettes, tiefer oder höher, zur Seite geneigt, oder mit erhöhten Kopf- und Fußteilen, können Pfleger besser an Wunden rankommen und diese versorgen.

Um eine größtmögliche Barrierefreiheit für Patienten und Pfleger zu erreichen, muss der Standort des Bettes gut ausgewählt sein: mit ausreichend Platz und für ein Verschieben des Bettes (wenn Rollen vorhanden sind). Eventuell muss über eine Wohnungsanpassung nachgedacht werden.

Eine Frage der Definition

03 Krankenkasse oder Pflegekasse: Wer übernimmt die Kosten

Um diese Frage zu beantworten, musst du wissen, welche Art von medizinischem Bett du benötigt oder haben möchtest: ein Krankenbett oder Pflegebett. Beide Betten sind identisch in ihrer Ausstattung und häufig werden beide Begriffe für das Gleiche verwendet. Aber in unserer Bürokratie gibt es einen großen Unterschied, denn je nach Art ist auch ein anderer Kostenträger zuständig:

  • Pflegebett: Die Pflegekasse kommt für die Kosten eines Pflegebettes auf, wenn ein Pflegebedarf besteht und ein Pflegegrad (1-5) beim Patienten vorliegt. Hauptgründe dafür sind: Beschwerden lindern, Pflege erleichtern, Selbstständigkeit unterstützen.
  • Krankenbett: Bei einem Krankenbett ist die Krankenkasse bzw. Krankenversicherung zuständig. Es wird teilweise auch “behindertengerechtes Bett” genannt und wird vom Arzt verschrieben, wenn beim Patienten eine Behinderung vorliegt und so der Alltag erleichtert werden kann. Hier muss ergo eine medizinische Notwendigkeit vorliegen.

Damit du das richtige Bett bekommst, ist es wichtig, ins Hilfsmittelverzeichnis zu schauen. Dort sind verschiedene bezuschussbare Pflegebetten und Zubehör für den Pflegebedarf gelistet. Hat das benötigte Bett eine Hilfsmittelnummer, werden die Kosten übernommen.

Es ist sehr wichtig, dass du vorab klärst, welcher Kostenträger – die Pflegekasse oder Krankenversicherung – zuständig ist. Gerade wenn du privat versichert bist, solltest du in deinen Tarifbedingungen nachlesen.

Jenny
Jenny
Krankenversicherungen

Wann bekomme ich einen Zuschuss?

04 Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Kassen die Kosten übernehmen, muss eine medizinische Notwendigkeit oder Pflegegrad vorliegen.

Um ein Pflegebett von der Pflegekasse zu bekommen, muss einer der folgenden Punkte zutreffen:

  • Das Pflegebett soll die Pflege des Betroffenen erleichtern.
  • Das Pflegebett soll die Beschwerden des Betroffenen lindern.
  • Das Pflegebett soll die Selbstständigkeit des Betroffenen unterstützen.
  • Eine lange Bettlägerigkeit liegt vor.
  • Besondere Lagerungsformen sind für den Patienten notwendig.
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05 Pflegebett: Kosten und Zuschuss

Einfache und mittlere Ausführungen und Modelle von Pflegebetten kosten ca. 600 Euro bis 1400 Euro. Je nach Ausstattung kann der Preis bis etwa 7000 Euro gehen.

Die Kosten werden fast vollständig von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen. Auch ist viel Zubehör im Hilfsmittelverzeichnis gelistet, sodass Kosten übernommen werden.

Patienten müssen nur eine geringen Zuzahlung bezahlen

  • Pflegekasse: Zuzahlung von 10 % der Kosten, maximal 25 Euro
  • Krankenkasse: Zuzahlung von 10 % der Kosten, maximal 10 Euro

Wenn du zuzahlungsbefreit bist, ist keine Zuzahlung nötig. Auch Mietgebühren bis 800 Euro pro Jahr werden übernommen.

Wichtig zu wissen: Das Pflegebett bleibt Eigentum der Pflege- oder Krankenkasse und darf nicht verkauft werden. Dadurch werden die Reparaturkosten übernommen.

Vom Rezept zum Bett

06 Pflegebett beantragen: So geht es

Wie kommst du an einen Zuschuss für ein Pflegebett von der Krankenversicherung oder Pflegekasse? Das ist davon abhängig, ob du ein Krankenbett oder ein Pflegebett brauchst. In jedem Fall solltest du dich vorab persönlich bei deiner Krankenkasse oder Pflegekasse melden und nach dem Antragsprozess und Voraussetzungen fragen, da diese manchmal unterschiedlich sein können. Große Unterschiede gibt es vor allem zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV).

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Der Antragsprozess bei einem Pflegebett

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, ist es ausreichend, einen formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Hier muss begründet werden, inwiefern ein Pflegebett die Pflege, Selbstständigkeit und Gesundheit verbessert (orientiere dich hier an den Voraussetzungen unter Kapitel 3).

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, kann der Medizinische Dienst (MD) oder MEDICPROOF eine Empfehlung ausstellen. Auch Gutachter können bei einem Beratungseinsatz ein Pflegebett empfehlen.

Der Patient sollte niemals alleine bei einer Begutachtung durch die Pflegekasse sein. Besser ist es, eine zweite Person dabei zu haben, die schildert, welcher Pflegebedarf besteht und die darauf achtet, dass im Gutachten ein Pflegebett empfohlen wird.

Der Antragsprozess bei einem Krankenbett

  1. Dein Arzt muss ein Rezept ausstellen und die Notwendigkeit begründen. Das gilt auch bei einer temporären Nutzung wie nach einer Operation oder einem Unfall.
  2. Auf dem Rezept muss die korrekte Hilfsmittelnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis vermerkt werden.
  3. Bei deiner Krankenversicherung erhältst du Auskunft, ob das Bett nur als Leihgabe übergeben wird oder ein Neues her muss sowie von welchen Partnern das Bett bezogen werden kann.

Zuletzt aktualisiert am: 28.08.2024

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen