“Ich brauche einmal ihre Karte, bitte.” Die elektronische Gesundheitskarte: Nachweis, Funktionen, Vorteile

Um in Deutschland Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, benötigst du eine Gesundheitskarte. Seit 2015 gibt es die in elektronischer Form (eGK). Davor gab es nur die Krankenversichertenkarte. Die neue Gesundheitskarte macht das Auslesen und Teilen von wichtigen Informationen leichter. Was musst du noch darüber wissen?

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Wieso, weshalb, warum

Die Gesundheitskarte im Überblick

Mit der elektronischen Gesundheitskarte sollen viele am Gesundheitssystem partizipierende Akteure entlastet und geschützt werden: die Praxen, Krankenhäuser und weitere Leistungserbringer haben weniger Verwaltungsaufwand und bekommen schneller relevante Informationen über den Patienten, was auch den Versicherten zugute kommt. Zudem ist ein Missbrauch schwerer. Auch im Notfalleinsatz oder nach einem Unfall sind wichtige Daten verfügbar. Das war der erste Schritt der Digitalisierung und Wegbereiter für die digitale Krankenakte.

5 Fakten über die elektronische Gesundheitskarte, die du wissen musst

  1. Die elektronische Gesundheitskarte dient als Nachweis für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen.
  2. Es werden seit 2019 nur noch Gesundheitskarten mit NFC, also einer kontaktlosen Schnittstelle, ausgegeben für den kontaktlosen Datenaustausch.
  3. Die Gesundheitskarte enthält die Stammdaten des Versicherten.
  4. Auch Notfalldaten und der Medikationsplan können abgespeichert werden.
  5. Die Karte gilt auch bei Krankheit in den EU-Staaten und in weiteren Ländern in Europa.

Lege deine Gesundheit in sichere Hände

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Die wichtigsten Informationen

01. Die Gesundheitskarte: Was es ist und wie es funktioniert

Beim Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt, Therapeuten oder Krankenhäusern: Sie alle benötigen vor einer Behandlung deine Gesundheitskarte. Das ist deine Eintrittskarte als gesetzlich Versicherter zu den medizinischen Leistungen. Das betrifft Gesundheits- wie Vorsorgeuntersuchungen. Über die Gesundheitskarte findet eine Identifizierung statt und es werden deine Patientendaten ausgelesen. Wir antworten auf die wichtigsten Fragen!

Wie beantragst du deine Gesundheitskarte?

Es führt eigentlich nur ein Weg zur elektronischen Gesundheitskarte: über deine gesetzliche Krankenkasse. Wenn du eine neue brauchst, weil das Bild veraltet ist oder du deine verloren hast, wende dich direkt an deine GKV. Hast du die Krankenversicherung gewechselt, bekommst du automatisch eine neue. Wenn nur Daten geändert werden müssen, musst du keine neue Karte beantragen. Alle Versicherten in der Familienversicherung erhalten ihre eigene Gesundheitskarte.

Alle 5 Jahre bekommst du automatisch eine neue Gesundheitskarte zugeschickt.

Wie funktioniert die Gesundheitskarte?

Auf dem Chip der Karte sind deine Stammdaten gespeichert, die die Praxen online und gesichert auslesen können. So können auch Stammdaten, wie deine Adresse nach einem Umzug, unkompliziert geändert werden.

Um Zugriff auf deinen Medikationsplan oder Notfalldaten benötigt das “Zwei-Schlüssel-prinzip”: durch deinen PIN, den du von der Krankenkasse erhältst und einem Heilberufsausweis oder Insitutionskarte der Ärzte oder Rettungskräfte.

Allein bei einem medizinischen Notfall darf ohne deine Zustimmung dein Notfalldatensatz ausgelesen werden.

Was passiert, wenn ich meine Gesundheitskarte vergessen habe?

Hast du deine Gesundheitskarte mal vergessen, kannst du sie meistens innerhalb eines kurzen Zeitraums nachreichen. Machst du das nicht, können dir die Leistungen privat in Rechnung gestellt werden.

Einige Krankenkassen bieten in ihren Apps auch eine Ersatzbescheinigung an, die du herunterladen und vorzeigen kannst. Auch in der Übergangsphase, wenn du bei einer neuen GKV versichert bist und noch auf deine neue Gesundheitskarte wartest, bekommst du eine Ersatzbescheinigung.

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Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Von notwendig bis freiwillig

02. Diese Informationen werden auf der Gesundheitskarte gespeichert

So klein die Gesundheitskarte auch ist, sie kann sehr viele Informationen enthalten. Manche davon sind Standard und verpflichtend, andere können optional gespeichert werden, um im Notfall zu helfen.

Standard-Informationen auf der Gesundheitskarte:

  • Name, Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Krankenversichertennummer und Versichertenstatus
  • Beginn und gegebenenfalls Ende des Versicherungsschutzes

Optionale Informationen auf der Gesundheitskarte

1. E-Medikationsplan (PIN erforderlich)

  • wenn mehr als 3 Medikamente dauerhaft eingenommen werden, die die Krankenkasse übernimmt (Dosierung und Anwendung)
  • Allergien und Unverträglichkeiten wenn relevant für die Medikation
  • rezeptfreie Arzneimittel von der Apotheke (ebenfalls im Medikationsplan)

2. Notfalldatensatz

  • chronische Krankheiten
  • Medikamente
  • Allergien
  • Kontaktdaten, Notfallkontakt
  • Informationen zum Organspendeausweis

Zu einfach um wahr zu sein

03. Vorteile der Gesundheitskarte für den Versicherten

  • Kein Missbrauch durch Foto und gespeicherte Versichertendaten: Unbefugte können keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Bei Krankheit kannst du in allen Mitgliedsstaaten der EU sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Kroatien, Serbien, Mazedonien und Montenegro medizinische Leistungen im Krankheitsfall in Anspruch nehmen. Dazu ist die Europäische Krankenversichertenkarte notwendig, die auf der Rückseite aufgedruckt ist.
  • Durch die gespeicherten medizinischen Informationen können Abläufe erleichtert werden
  • Notwendige und ggf. lebensrettende Patientendaten sind im Notfalleinsatz verfügbar.
  • Medikationsplan: Durch den E-Medikationsplan kann deine medikamentöse Behandlung besser beobachtet werden und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten werden vermieden.
  • Bei Verlust oder Diebstahl kann die Karte einfach gesperrt werden, was zusätzlich vor Missbrauch schützt.
  • Die Gesundheitskarte ist Voraussetzung, um das E-Rezept nutzen zu können, wenn dieses durch die Krankenkassen bereits unterstützt wird.

3. Weitere Dokumente und Daten

  • Medikamentenplan
  • Notfalldaten wie Blutgruppe, Allergien sowie Unverträglichkeiten, Medikamente, chronische Krankheiten
  • Mutterpass
  • Impfpass
  • Zahnbonusheft

4. Das ist unter anderem für die Zukunft geplant

  • Rezepte
  • Überweisungen zur Weiterbehandlung
  • weitere Funktionen

Höchstmaß an Schutz

04. Datenschutzbestimmung für die Gesundheitskarte

Persönliche Daten und gerade persönliche Gesundheitsdaten sind sehr sensibel. Umso berechtigter ist die Frage nach dem Datenschutz.

Alle Informationen über die Sicherheit deiner Gesundheitsdaten:

  • Die Speicherung der Versichertendaten erfolgt in einem sicheren Gesundheitsnetz, der Telematikinfrastruktur, welches hohen Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit unterliegt.
  • Die Versichertendaten sind zu jedem Zeitpunkt verschlüsselt, durch hochmodernes und kryptografisches Verschlüsselungsverfahren.
  • Jeder Zugriff auf die Gesundheitskarte wird dokumentiert.
  • Karte kann nur in einem medizinischen, berechtigten Leistungserbringerumgebung ausgelesen werden.
  • Das Passbild schützt vor allgemeinem Missbrauch.
  • Zwei-Schlüssel-Prinzip für den Zugriff auf Notfalldaten und Medikationsplan; es gibt keinen “Generalschlüssel” für Nichtberechtigte wie Behörden, Unternehmen, Versicherungen.

Wir könnten hier natürlich noch weiter auf die technischen Details eingehen, aber das würdest du wahrscheinlich überspringen. Was wir jedoch wissen ist, dass Deutschland extrem hohe Datenschutzbestimmungen hat und die Datensicherheit immer ganz weit oben steht – auch und erst recht, was die Gesundheitskarte betrifft.

Ja? Nein? Jein!

05. Gibt es Unterschiede in der Art oder den Bundesländern?

Im Prinzip gilt: Jede Gesundheitskarte von gesetzlich Versicherten ist in der Technik, der Funktion und den Merkmalen gleich. Lediglich das Design ändert sich je nach GKV. Allerdings gibt es verschiedene Versionen: Inzwischen gibt es die zweite Generation der eGK.

Wo es Unterschiede in den Bundesländern gibt, betrifft Geflüchtete, die sich bisher weniger als 18 Monate in Deutschland befinden. Einige Bundesländer bieten die Möglichkeit, dass Geflüchtete Gesundheitskarten erhalten, um gemäß AsylbLG medizinisch versorgt werden zu können.

Alles kann, nichts muss

06. Die Gesundheitskarte[/Gesundheitskarte] für privat Versicherte

Die elektronische Gesundheitskarte ist verpflichtend für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen. Einige private Krankenversicherungen geben auch an ihre Versicherte eine Versichertenkarte aus – allerdings ist das freiwillig und eine Erweiterung des Services der jeweiligen PKV.

Manchmal handelt es sich bei der Gesundheitskarte einer PKV um eine Klinik-Card, die bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus zu vielen Erleichterungen führen kann:

  • einfachere und direkt Abrechnung mit der PKV (teilweise ohne Vorzahlung des Versicherten)
  • vereinfacht Aufnahmeformalitäten
  • ausweisen als Privatpatient und des jeweiligen Versicherungsschutzes (z. B. Fallpauschalen und Pflegesätze)
PKV Angebot erhalten

Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Zuletzt aktualisiert am: 22.06.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen