Welche Kosten entstehen beim Augen Lasern?
Egal ob wegen Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus): es gibt viele Gründe für das Tragen einer Sehhilfe. Diese ist jedoch nicht mehr als ein Hilfsmittel gegen die Fehlsichtigkeit. Deren Ursache behebt sie nicht. Erst das Lasern der Hornhautschicht führt dazu, dass Betroffene wieder normal sehen können.
Lassen sich Brillenträger die Augen lasern, müssen sie dafür Kosten zwischen 900 Euro und 3.000 Euro pro Auge einplanen. Entscheidend beim Preis sind die OP-Methode, die Sehschwäche des Patienten und die Hornhautdicke.
Die gesetzlichen Krankenkassen stufen den operativen Eingriff generell als ästhetische Behandlung ein. Mit einer Übernahme der Kosten brauchen Kassenpatienten daher nicht rechnen. Nur in Ausnahmefällen ist dies möglich.
Bei der privaten Krankenversicherung stehen die Chancen auf eine Kostenerstattung dagegen deutlich besser. Denn hier hat der Bundesgerichtshof 2017 geurteilt (Az. IV ZR 533/15), dass „das Tragen einer Sehhilfe in Bezug auf die Fehlsichtigkeit keine Heilbehandlung darstellt. Brillen und Kontaktlinsen sind lediglich Hilfsmittel, mit denen körperliche Defekte über einen längeren Zeitraum ausgeglichen werden.“ Der Eingriff ist aus Sicht der Karlsruher Richter generell medizinisch notwendig, da er dazu geeignet ist, „die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken.“
Trotz des Urteils ist es immer sinnvoll, die Kostenübernahme beim Augen Lasern vonseiten der privaten Krankenversicherung im Vorfeld zu klären. Dazu ist der ärztliche Bericht des Augenarztes unerlässlich, der auf die medizinische Notwendigkeit der Operation hinweist.
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