Wann übernimmt die Krankenkasse die Schlupflider-OP Kosten?
Die Krankenversicherungen übernehmen die Schlupflider-OP Kosten nur, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn ein psychischer Leidensdruck nachweisbar ist. Wer eine Augenlidstraffung in Betracht zieht, um schöner auszusehen, muss diesen Eingriff sowie mögliche Nachsorgebehandlungen aus eigener Tasche bezahlen.
Ganz anders sieht es aus, wenn Patienten gegenüber ihrer Krankenversicherung belegen können, dass es medizinische Ursachen für diese Augenoperation gibt. Aus folgenden Gründen kann ein Arzt eine Schlupflider-OP für notwendig erachten:
- Einschränkung des Sichtfeldes: Das herabhängende Augenlid verdeckt einen Teil der Pupille und bildet einen Störfaktor beim Sehen. Oder das Oberlid erschwert den Blick nach rechts und links, was beispielsweise im Straßenverkehr für Unsicherheit sorgt.
- Entzündungen: Das Oberlid drückt auf die Wimpern und verursacht stetige Bindehautentzündungen.
- Reizung der Augen: Die Hornhaut des Auges wird gereizt, weil Wimpern und Lidrand durch das Schlupflid unangenehm auf den Augapfel drücken.
- Lidfehlstellungen: Die Augenlider hängen aufgrund eines Unfalls oder einer Verletzung stark herab. Oder die Lidfehlstellung ist angeboren und führt zu oben genannten Komplikationen.
Auch wenn ein medizinischer Grund für die Schlupflider-OP vorliegt, ist die Krankenversicherung nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Daher gilt es, den Antrag auf Kostenübernahme sorgfältig vorzubereiten. Zu den Unterlagen gehören unbedingt folgende Dokumente:
- Befund eines Augenarztes mit Hinweis, dass die OP erforderlich ist
- (gegebenenfalls) Nachweis zur Gesichtsfeldmessung
- Kostenvoranschlag
Dies alles muss vor der OP erfolgen. Die Krankenversicherung prüft den Antrag und teilt dem Versicherten die Entscheidung mit.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung stimmt die Kasse vor dem Eingriff einer Kostenübernahme zu. Privatpatienten müssen hingegen in Vorleistung gehen und die Rechnungen übernehmen. Die Erstattung der Kosten erfolgt erst danach. Doch auch in diesem Fall ist es wichtig, dass der Versicherte vor der OP mit seiner Krankenversicherung Kontakt aufnimmt und die Zustimmung für die Kostenübernahme einholt.