Hundesteuer

Hundesteuer in Schleswig-Holstein.

  • Hundesteuer hängt vom Wohnort ab
  • Hundehaftpflichtversicherung ist vorgeschrieben
  • Große Preisunterschiede zwischen den Anbietern

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Welpen

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junge Hunde

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ältere Hunde

Hundesteuer und Hundehaft­pflicht in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt das Gesetz über das Halten von Hunden. Darin ist geregelt, wann Hunde an einer Leine und mit einem Maulkorb zu führen sind. Seit einigen Jahren verzichtet das Bundesland zudem auf eine Rasseliste. Dafür wird Hundehaltern der Abschluss einer Hunde­haftpflicht­versicherung vorgeschrieben.

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Immer gut zu wissen

Leinenzwang in Schleswig-Holstein (Kiel, Lübeck und Flensburg)

Hunde sind in Schleswig-Holstein generell in Fußgänger­zonen und auf Straßen und Plätzen mit viel Publikums­verkehr an der Leine zu führen. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Park-, Garten- und Grünanlagen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen mit Menschen­ansammlungen müssen Hundebesitzer ihren Vierbeiner an die Leine nehmen. Auf ausgewiesenen Hunde­auslauf­gebieten gilt diese Regelung nicht.

Hundebesitzer in den Städten Kiel, Lübeck und Flensburg sollten besonders beachten, dass sie ihre Vierbeiner auch in Wäldern an der Leine führen müssen. Ein entsprechendes Anleingebot ist im Landes­waldgesetz formuliert. Die Landes­verordnung über das “Twedter Feld” schreibt zudem eine Leinenpflicht für Hunde in dem Naturschutz­gebiet vor. Die einzelnen Gemeinden und kreisfreien Städte können über weitere Bestimmungen zur Anleinpflicht verfügen.

Maulkorbpflicht in Schleswig-Holstein

Einen Maulkorbzwang gibt es in Schleswig-Holstein für alle als gefährlich eingestuften Hunde, die außerhalb eines befriedeten Besitztums geführt werden. In eingezäunten Hunde­auslauf­gebieten dürfen Hundehalter ihre gefährlichen Hunde von der Leine lassen, wenn diese einen Maulkorb tragen.

Kampfhunde in Schleswig-Holstein

Anfang 2016 wurde das Hundegesetz in Schleswig-Holstein erneuert. Für einige Besitzer hat sich dadurch die Haltung eines Hundes vereinfacht. Denn das Bundesland hat die Rasseliste für gefährliche Hunde abgeschafft. Nun gelten Tiere nicht mehr wegen ihrer Rasse, sondern aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich. Verwundet ein Hund beispielsweise durch einen Biss einen Menschen oder ein anderes Tier, wird er als gefährlich eingestuft.

Hundehalter können zwei Jahre nach dieser Einstufung einen Wesenstest mit ihrem Hund absolvieren. Besteht das Tier diesen Test, haben Besitzer die Möglichkeit einen Antrag bei den Behörden zu stellen, damit der Hund wieder als ungefährlich zurückgestuft wird.

Hundesteuer für Kiel, Lübeck und Flensburg

Die Hundesteuer wird als örtliche Aufwandsteuer von den Gemeinden erhoben. Manchen verzichten dabei auf die Steuer, etwa die Gemeinde Lehmkuhlen, Kletkamp und Nehmten.

Für die drei größten Städte in Schleswig-Holstein gelten folgende Hundesteuer­sätze, die Hundehalter einmal im Jahr aufbringen müssen:

Hundesteuer inKielLübeckFlensburg
Ersthund126 Euro144 Euro132 Euro
Zweithund177 Euro144 Euro180 Euro
Jeder weitere Hund213 Euro144 Euro210 Euro
Gefährlicher Hund618 Euro600 Euro
Jeder weitere gefährliche Hund618 Eurosiehe oben

Hunde­haftpflicht­versicherung in Schleswig-Holstein vorgeschrieben

Seit 2016 sind alle Hundehalter verpflichtet, eine Hunde­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Im Wortlaut des entsprechenden Gesetzes heißt es: „Für die durch einen Hund, der älter als drei Monate ist, verursachten Schäden soll die Halterin oder der Halter eine Haftpflicht­versicherung mit einer Mindest­versicherungs­summe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten.“

Die Hundehaftpflicht bieten Hundehaltern wichtige Leistungen, auf die niemand leichtfertig verzichten sollte. Denn falls der geliebte Vierbeiner einen Schaden verursacht, müssen Halter für alle Kosten aufkommen, die durch ihren Hund entstanden sind. Die Haftpflicht­versicherung schützt Besitzer vor diesem finanziellen Risiko, unabhängig davon, ob der Hund ein anderes Tier verletzt, teure Gegenstände von Freunden zerkaut oder aus Versehen einen Menschen beißt.

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