Hundesteuer Hundesteuer in Schleswig-Holstein.
- Hundesteuer hängt vom Wohnort ab
- Hundehaftpflichtversicherung ist vorgeschrieben
- Große Preisunterschiede zwischen den Anbietern
Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gilt das Gesetz über das Halten von Hunden. Darin ist geregelt, wann Hunde an einer Leine und mit einem Maulkorb zu führen sind. Seit einigen Jahren verzichtet das Bundesland zudem auf eine Rasseliste. Dafür wird Hundehaltern der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben.
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Immer gut zu wissen
Leinenzwang in Schleswig-Holstein (Kiel, Lübeck und Flensburg)
Hunde sind in Schleswig-Holstein generell in Fußgängerzonen und auf Straßen und Plätzen mit viel Publikumsverkehr an der Leine zu führen. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Park-, Garten- und Grünanlagen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen müssen Hundebesitzer ihren Vierbeiner an die Leine nehmen. Auf ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten gilt diese Regelung nicht.
Hundebesitzer in den Städten Kiel, Lübeck und Flensburg sollten besonders beachten, dass sie ihre Vierbeiner auch in Wäldern an der Leine führen müssen. Ein entsprechendes Anleingebot ist im Landeswaldgesetz formuliert. Die Landesverordnung über das “Twedter Feld” schreibt zudem eine Leinenpflicht für Hunde in dem Naturschutzgebiet vor. Die einzelnen Gemeinden und kreisfreien Städte können über weitere Bestimmungen zur Anleinpflicht verfügen.
Maulkorbpflicht in Schleswig-Holstein
Einen Maulkorbzwang gibt es in Schleswig-Holstein für alle als gefährlich eingestuften Hunde, die außerhalb eines befriedeten Besitztums geführt werden. In eingezäunten Hundeauslaufgebieten dürfen Hundehalter ihre gefährlichen Hunde von der Leine lassen, wenn diese einen Maulkorb tragen.
Kampfhunde in Schleswig-Holstein
Anfang 2016 wurde das Hundegesetz in Schleswig-Holstein erneuert. Für einige Besitzer hat sich dadurch die Haltung eines Hundes vereinfacht. Denn das Bundesland hat die Rasseliste für gefährliche Hunde abgeschafft. Nun gelten Tiere nicht mehr wegen ihrer Rasse, sondern aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich. Verwundet ein Hund beispielsweise durch einen Biss einen Menschen oder ein anderes Tier, wird er als gefährlich eingestuft.
Hundehalter können zwei Jahre nach dieser Einstufung einen Wesenstest mit ihrem Hund absolvieren. Besteht das Tier diesen Test, haben Besitzer die Möglichkeit einen Antrag bei den Behörden zu stellen, damit der Hund wieder als ungefährlich zurückgestuft wird.
Hundesteuer für Kiel, Lübeck und Flensburg
Die Hundesteuer wird als örtliche Aufwandsteuer von den Gemeinden erhoben. Manchen verzichten dabei auf die Steuer, etwa die Gemeinde Lehmkuhlen, Kletkamp und Nehmten.
Für die drei größten Städte in Schleswig-Holstein gelten folgende Hundesteuersätze, die Hundehalter einmal im Jahr aufbringen müssen:
Hundesteuer in | Kiel | Lübeck | Flensburg |
---|---|---|---|
Ersthund | 126 Euro | 144 Euro | 132 Euro |
Zweithund | 177 Euro | 144 Euro | 180 Euro |
Jeder weitere Hund | 213 Euro | 144 Euro | 210 Euro |
Gefährlicher Hund | 618 Euro | 600 Euro | |
Jeder weitere gefährliche Hund | 618 Euro | siehe oben |
Hundehaftpflichtversicherung in Schleswig-Holstein vorgeschrieben
Seit 2016 sind alle Hundehalter verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Im Wortlaut des entsprechenden Gesetzes heißt es: „Für die durch einen Hund, der älter als drei Monate ist, verursachten Schäden soll die Halterin oder der Halter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten.“
Die Hundehaftpflicht bieten Hundehaltern wichtige Leistungen, auf die niemand leichtfertig verzichten sollte. Denn falls der geliebte Vierbeiner einen Schaden verursacht, müssen Halter für alle Kosten aufkommen, die durch ihren Hund entstanden sind. Die Haftpflichtversicherung schützt Besitzer vor diesem finanziellen Risiko, unabhängig davon, ob der Hund ein anderes Tier verletzt, teure Gegenstände von Freunden zerkaut oder aus Versehen einen Menschen beißt.
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