Hundesteuer

Hundesteuer in Sachsen-Anhalt.

  • Hundesteuer ab 30 Euro
  • Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben
  • Günstige Versicherung jetzt finden

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Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt gehört zu den Bundesländern, in denen eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde, unabhängig von Größe oder Rasse, vorgeschrieben ist. Hinzu kommt die landesweite Leinenpflicht für Hunde in der Brut- und Nistzeit. Jäger haben sogar das Recht, einen Hund zu töten, sobald sich dieser nicht im Wirkungsbereich seines Halters befindet.

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Immer gut zu wissen

Leinenzwang in Sachsen-Anhalt (Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau)

Das Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) von Sachsen-Anhalt schreibt vor, dass es verboten ist, Hunde in „Feld oder Wald einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen oder sie dort aus- oder zurückzusetzen. Hunde sind in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 15. Juli anzuleinen.“

Befindet sich der Hund nicht im Wirkungsbereich des Hundehalters, gilt sogar das Tötungsrecht für Jäger. Hundehalter sollten daher ihren Vierbeiner nicht aus den Augen lassen und an der Leine halten. Weitere Bestimmungen für die Leinenpflicht können Gemeinden jederzeit erheben.

Hunde in Halle müssen beispielsweise auf öffentlichen Straßen, Grün-, Park- und Gartenanlagen, auf Brücken, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf Märkten an der Leine gehalten werden. Hinzu kommen Bereiche wie Kaufhäuser, Fußgängerzonen und größere Menschenansammlungen.

Die Leinenpflicht in der Landeshauptstadt Magdeburg besteht auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Zusätzlich gilt der Leinenzwang in Einkaufszentren, im Stadtpark Rotehorn, im Klosterbergegarten und im Herrenkrug.

Für die drittgrößte Stadt Sachsen-Anhalts, Dessau-Roßlau, scheint es hingegen keine weiteren Regelungen für die Leinenpflicht zu geben. Hundehalter müssen sich nur an die Bestimmung des Bundeslandes halten.

Maulkorbpflicht in Sachsen-Anhalt

Eine generelle Maulkorbpflicht gibt es in Sachsen-Anhalt nur für als gefährlich eingestufte Hunde. Die Gemeinden können für ihren Verwaltungsbereich eigene Gesetze für die Maulkorbpflicht erlassen.

Die Stadt Halle hat beispielsweise geregelt, dass Hunde im Zweifel einen Maulkorb tragen müssen, wenn der Hundehalter nicht durch seine körperliche Konstitution in der Lage ist, den Hund an der Leine zu halten. Generell besteht allerdings auch die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde eine Entbindung von der Maulkorbpflicht zu beantragen.

Kampfhunde in Sachsen-Anhalt

Mit dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren sind alle Hundehalter von gefährlichen Hunden dazu verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, ihren Hund einem Wesenstest zu unterziehen, einen Sachkundenachweis zu erbringen und ihren Hund mit einem Transponder zu versehen. Weiterhin sind die Vierbeiner in ein zentrales Register einzutragen.

Unabhängig von der Rasse werden Hunde als gefährlich eingestuft, wenn sie eine gesteigerte Aggressivität und Kampfbereitschaft aufweisen oder Menschen beziehungsweise Tiere beißen. Gefährliche Hunde dürfen nur mit Erlaubnis des zuständigen Amtes gehalten werden.

Als gefährliche Hunde gelten die Rassen

  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Pitbull Terrier und
  • Bullterrier

Hundesteuer für Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau

Wie in jedem anderen Bundesland auch wird die Hundesteuer in Sachsen-Anhalt von der entsprechenden Gemeinde erhoben. So ergeben sich verschiedene Steuersätze. In Tangermünde zahlen Hundehalter beispielweise nur 30 Euro pro Jahr für ihren Vierbeiner.

Neben den vier Rassen, die in Sachsen-Anhalt generell als gefährlich gelten, können in den Gemeinden weitere Rassen als gefährlich gesehen werden, etwa Mastino Napoletano, Dogue de Bordeaux, Bandog und Tosa Inu sowie der römische und chinesische Kampfhund. Für sie gibt es einen eigenen Steuersatz.

Für die folgenden Städte Sachsen-Anhalts sieht die Hundesteuer wie folgt aus:

Hundesteuer inHalleMagdeburgDessau-Roßlau
Ersthund100 Euro96 Euro90 Euro
Zweithund180 Euro144 Euro180 Euro
Jeder weitere Hundsiehe oben192 Euro192 Euro
Gefährlicher Hund720 Euro500 Euro700 Euro

Hundehaftpflichtversicherung in Sachsen-Anhalt Pflicht

Nicht nur Besitzer gefährlicher Hunde sind in Sachsen-Anhalt zur Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet. Auch alle anderen Hundebesitzer müssen ihre Vierbeiner mit einer Hundehaftpflicht ausstatten. Spätestens drei Monate nach Geburt des Hundes hat der Versicherungsnachweis beim Amt vorzuliegen. Daneben müssen alle Hunde mit einem Transponder gekennzeichnet und in ein zentrales Register eingetragen werden.

Ein Blick auf den unverbindlichen Tarifvergleich zeigt, dass der Jahresbeitrag für die Versicherung je nach Anbieter stark schwankt. Einen deutschen Schäferhund versichern Halter schon für 30 Euro im Jahr. Beim teuersten Versicherer zahlen sie dagegen knapp 80 Euro.