Hundesteuer in Sachsen So viel zahlen Hundebesitzer.
- Höhe der Hundesteuer hängt vom Wohnort ab
- Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde
- Hundehaftpflicht in Sachsen unterschiedlich teuer
Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Sachsen
Die Anlein- und Maulkorbpflicht ist im Freistaat Sachsen mit dem Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) festgelegt. Darüber hinaus haben die einzelnen Gemeinden und kreisfreien Städte individuelle Regelungen getroffen. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für Hundebesitzer zwar nicht vorgeschrieben. Ein Verzicht auf sie kann dennoch teuer werden.
Leinenzwang in Sachsen (Leipzig, Dresden und Chemnitz)
In Sachsen gilt die Leinenpflicht prinzipiell für solche Hunde, die als gefährlich eingestuft werden. Sobald diese sich außerhalb eines sicher umfriedeten Grundstückes ihres Halters, in Treppenhäusern oder auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern befinden, müssen sie an der Leine geführt werden. Zudem müssen Halter eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen.
Für Hunde, die nicht als gefährlich eingestuft werden, hat das Bundesland Sachsen keine Vorschriften zur Leinenpflicht erlassen. In den einzelnen Städten und Gemeinden gibt es aber oftmals entsprechende Regeln für Hundehalter.
Leipzig
Die Stadt Leipzig schreibt Hundehaltern vor, ihre Hunde in allen öffentlichen Anlagen und Grünflächen an die Leine zu nehmen. Insbesondere im Volkspark Kleinzschocher, im Arthur-Bretschneider-Park und im Mariannenpark kontrolliert der Ordnungsdienst der Stadt, ob Hunde an der Leine geführt werden. Freier Auslauf wird Hunde allerdings auf über 50 gekennzeichneten Hundewiesen im Stadtgebiet erlaubt.
Dresden
In der sächsischen Landeshauptstadt Dresden müssen Hunde innerhalb eines begrenzten Gebiets der Altstadt und der Neustadt auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grün- und Erholungsanlagen an die Leine. Auf den Elbwiesen dürfen Hundehalter ihre Vierbeiner jedoch von der Leine lassen. Die Stadt Dresden hat hierfür entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.
Chemnitz
In Chemnitz herrscht eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Garten-, Park- und Grünanlagen. Nur auf speziell gekennzeichneten Hundewiesen, Brachflächen und Feldern dürfen Hundebesitzer ihren Vierbeiner von der Leine lassen.
Teure Konsequenzen durch Vierbeiner vermeiden
Selbst bei sehr guter Erziehung kann ein Hund durch sein Verhalten Dritte schädigen. Ist dies der Fall, müssen ihre Halter dafür aufkommen. Je nach Schaden kann dies für den Hundebesitzer teuer werden. Sinnvoll ist es daher, sich mit einer Hundehaftpflichtversicherung abzusichern, die für die Schäden einspringt.
Maulkorbpflicht in Sachsen
Die Maulkorbpflicht im Freistaat Sachsen gilt für alle gefährlichen Hunde außerhalb des umfriedeten Grundstückes des Hundehalters. Auch in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern müssen die Besitzer gefährlicher Hunde dafür sorgen, dass ihre Hunde einen Maulkorb tragen.
Kampfhunde in Sachsen
Hunde, deren Gefährlichkeit durch die zuständige Kreispolizeibehörde festgestellt wird, sowie Hunde der Rassen oder Gruppen
- American Staffordshire Terrier,
- Bullterrier und
- Pitbull Terrier
und deren Kreuzungen untereinander gelten in Sachsen als gefährlich. Für sie herrscht eine Anlein- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Zudem dürfen sie nicht auf Kinderspielplätze, Liegewiesen und in Badeanstalten mitgenommen werden.
Hundesteuer für Leipzig, Dresden und Chemnitz
Der jeweils geltende Hundesteuersatz wird auf kommunaler Ebene festgelegt. Für die drei größten sächsischen Städte gelten aktuell folgende Hundesteuersätze:
Hundesteuer in | Leipzig | Dresden | Chemnitz |
---|---|---|---|
Ersthund | 96 Euro (Ermäßigung für Leipzig-Pass-Inhaber möglich) | 108 Euro | 100 Euro |
Zweithund | 192 Euro | 144 Euro | 135 Euro |
Jeder weitere Hund | 192 Euro | 144 Euro | 165 Euro |
Gefährlicher Hund | Keine Angabe | Keine Angabe | 750 Euro |
Jeder weitere gefährliche Hunde | Keine Angabe | Keine Angabe | 750 Euro |
Für wen ist Hundehaftpflichtversicherung Pflicht in Sachsen?
Im Freistaat Sachsen sind zwar nur die Halter gefährlicher Hunde dazu verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung nachzuweisen. Diese muss der zuständigen Kreispolizeibehörde vorgezeigt werden, um die Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes zu erhalten.
Grundsätzlich ist es aber für alle Hundebesitzer empfehlenswert, eine Versicherung für den Vierbeiner abzuschließen. Denn sobald der eigene Hund einen kleineren oder größeren Schaden verursacht, muss der Halter dafür haften und alle anfallenden Kosten übernehmen.
Je nach Schaden kann dies Herrchen oder Frauchen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. Eine Hundehaftpflicht nimmt Hundebesitzern dieses Risiko ab. Sie zahlt, wenn der Vierbeiner Dritte aus Versehen verletzt, andere Hunde beißt oder das Eigentum anderer Menschen beschädigt. Selbst leistungsstarke Tarife sind dabei günstig, wie ein unverbindlicher Tarifvergleich zeigt.