Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern So viel zahlen Hundebesitzer im Norden.
- Hundesteuer legt Gemeinde fest
- Teure Schäden durch den Hund vermeiden
- Hundehaftpflichtversicherung ist sinnvoll
Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (kurz: Hundehalterverordnung). Darin erfahren Hundehalter, wann sie ihren Hund an der Leine zu führen haben und für welche Rassen es einen Leinen- und Maulkorbzwang gibt. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch sinnvoll.
Leinenzwang in Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Schwerin, Neubrandenburg)
Eine Leinenpflicht gibt es in Mecklenburg-Vorpommern für alle Hunde, die zu öffentlichen Veranstaltungen, an Orte mit großen Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Verkaufsstätten und Tiergärten mitgenommen werden. Darüber hinaus besteht für gefährliche Hunde ein Leinenzwang außerhalb des befriedeten Besitztums des Hundehalters.
An der Ostseeküste von Boltenhagen bis Ahlbeck sind Hundestrände ausgewiesen, an denen Hunde teils mit, teils ohne Leine geführt werden dürfen. Besonders in den Sommermonaten dürfen Hunde vielerorts nur an ausgeschilderten Strandabschnitten mitgeführt werden. In Städten wie Rostock, Schwerin und Neubrandenburg kann es weitere Regelungen zur Leinenpflicht geben.
Maulkorbpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
Laut Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht eine Maulkorbpflicht für solche Hunde, die als gefährlich gelten, sobald diese sich außerhalb des befriedeten Besitztums ihres Halters befinden. Hundehalter, die ihren gefährlichen Hunden vorsätzlich oder fahrlässig keinen Maulkorb anlegen, handeln ordnungswidrig und übernehmen im Schadensfall die Haftung.
Kampfhunde in Mecklenburg-Vorpommern
Es gelten solche Hunde als gefährlich, die über das natürliche Maß hinaus kampfbereit oder angriffslustig sind. Auch bissige Hunde und Hunde, die bereits Menschen gefährdet haben, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, werden zu den Kampfhunden gezählt. Hunde der Rassen oder Gruppen
- American Pit Bull Terrier,
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bull Terrier und
- Bull Terrier
sowie deren Kreuzungen werden generell als gefährlich eingestuft.
Halter dieser Hunde können jedoch bei der örtlichen Ordnungsbehörde eine Bescheinigung eines Amts- oder Tierarztes vorlegen, die nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Kampfesbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gegenüber Menschen und Tieren aufweist.
Laut Kampfhundeverordnung dürfen gefährliche Hunde nicht auf Kinderspielplätze, an Badestellen und Liegeplatzflächen mitgenommen werden.
Hundesteuer für Rostock, Schwerin und Neubrandenburg
Die Höhe der jährlichen Hundesteuer wird kommunal geregelt und fällt daher in einzelnen Gebieten unterschiedlich aus.
Hundesteuer in | Rostock | Schwerin | Neubrandenburg |
---|---|---|---|
Ersthund | 108 Euro | 108 Euro | 96 Euro |
Zweithund | 144 Euro | 200 Euro | 150 Euro |
Jeder weitere Hund | 168 Euro | 350 Euro | 200 Euro |
Gefährlicher Hund | 468 Euro | 700 Euro | 600 Euro |
Jeder weitere gefährliche Hunde | 468 Euro | 1.000 Euro | 600 Euro |
Hundehaftpflichtversicherung in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern ist eines der wenigen Bundesländer, das für Halter gefährlicher Hunde keine spezielle Haftpflichtversicherung vorschreibt. Gleiches gilt für Besitzer nicht als gefährlich eingestufter Vierbeiner.
Dabei schützt die Hundehaftpflichtversicherung Versicherte vor unerwarteten Kosten, wenn der Hund fremdes Eigentum beschädigt oder sogar Menschen aus Versehen verletzt. Reparaturen oder Behandlungskosten müssen Hundehalter ohne Hundehaftpflicht selbst zahlen. Je nach Schaden kann der Vorfall ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen.
Sinnvoll ist es daher, sich mit einer Hundehaftpflichtversicherung abzusichern. Wie der kostenlose Tarifvergleich zeigt, gibt es den umfassenden Schutz bereits ab vier Euro im Monat.