Hundesteuer in Niedersachsen So viel zahlen Hundebesitzer.
- Hundesteuer abhängig vom Wohnort
- Hundehaftpflichtversicherung ist vorgeschrieben
- Große Preisunterschiede zwischen Anbietern
Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Niedersachsen hebt sich von anderen Bundesländern aus zwei Gründen ab: Einerseits hat das Bundesland keine Rasseliste, die über eine generelle Gefährlichkeit und Aggressivität eines Hundes entscheidet. Andererseits müssen alle Hundehalter Nachweise erbringen wie eine Hundehaftpflichtversicherung, um einen Vierbeiner besitzen zu dürfen.
Leinenzwang in Niedersachsen (Hannover, Braunschweig und Osnabrück)
In Niedersachsen gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli Leinenpflicht. Dies schreibt das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung vor. In dieser Zeit ist Nist- und Brutzeit, sodass Hundebesitzer ihre Vierbeiner an die Leine nehmen müssen. Darüber hinaus erhebt jede Gemeinde eigene Bestimmungen. Für die Landeshauptstadt Hannover, Braunschweig und Osnabrück gibt es folgende Regelungen:
In Hannover besteht kein grundsätzlicher Leinenzwang, jedoch müssen Hunde in bestimmten Bereichen angeleint werden. Dazu zählen Fußgängerzonen, der Stadtbezirk Mitte, öffentliche Anlagen und öffentliche Verkehrsmittel.
Die Stadt Braunschweig schreibt die Leine für gewisse Park- und Friedhofsanlagen vor. So gilt die Leinenpflicht beispielsweise im Museumspark, auf dem Löwenwall, im Viewegs Garten oder auf dem Martinifriedhof. Außerdem besteht in den Naturschutzgebieten Lammer Holz, Riddagshausen und Braunschweiger Okeraue die Anleinpflicht.
In Osnabrück gibt es neben dem Leinenzwang in der Brut- und Nistzeit die ganzjährige Leinenpflicht in den Waldgebieten, in der Innenstadt sowie im Bürgerpark und im Bereich des Rubbenbruchs.
Maulkorbpflicht in Niedersachsen
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden in der Fassung vom 26. Mai 2011 gibt keine Auskunft darüber, ob Hunde, die nicht als gefährlich eingestuft werden, einen Maulkorb zu tragen haben. Daher ist von keiner Maulkorbpflicht in Niedersachsen auszugehen, sofern die Gemeinden keine genaueren Regelungen erlassen haben. So schreibt Hannover in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb vor, falls der Hund andere Mitreisende gefährden könnte.
Kampfhunde in Niedersachsen
Niedersachsen hat neben Schleswig-Holstein als die einzigen zwei Bundesländer keine Liste für sogenannte Kampfhunde. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird rasseunabhängig ermittelt. Fachbehörden stufen Hunde als gefährlich ein, wenn sie Hinweise darauf bekommen, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist. Diese verdeutlicht sich durch eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe sowie durch das Beißen von Menschen oder Tieren.
Ist ein Hund als gefährlich eingestuft worden, darf der Besitzer ihn nur halten, wenn der Vierbeiner die Fähigkeit zum sozialverträglichen Verhalten durch einen Wesenstest nachweist. Diese Hunde müssen in der Öffentlichkeit an der Leine gehalten werden und einen Maulkorb tragen.
Achtung: Alle Hundehalter müssen in Niedersachsen ihre Sachkunde mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen, den Hund mit einem Chip kennzeichnen und eine Hundehaftpflichtversicherung vorweisen.
Hundehaftpflichtversicherungen vergleichen
Vor Abschluss der Haftpflichtversicherung für den Hund ist es ratsam, mehrere Tarife miteinander zu vergleichen. Zwischen den Anbietern gibt es nicht nur Leistungs-, sondern auch große Preisunterschiede. Ein kostenloser Tarifrechner hilft bei der Wahl einer geeigneten Hundehaftpflicht.
Hundesteuer für Hannover, Braunschweig und Osnabrück
Wie in allen Bundesländern obliegt die Erhebung der Hundesteuerhöhe in Niedersachsen den Gemeinden. Daher ergeben sich verschiedene Hundesteuersätze. Obwohl es im Landesgesetz keine Einteilung der gefährlichen Hunde nach Rasselisten gibt, müssen Halter in einigen Städten eine höhere Hundesteuer zahlen, wenn sie beispielsweise einen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier halten.
Hundesteuer in | Hannover | Braunschweig | Osnabrück |
---|---|---|---|
Ersthund | 132 Euro | 120 Euro | 120 Euro |
Zweithund | 240 Euro | 144 Euro | 162 Euro |
Jeder weitere Hund | siehe oben | 180 Euro | 198 Euro |
Gefährlicher Hund | 600 Euro | 600 Euro | 720 Euro |
Jeder weitere gefährliche Hunde | siehe oben | 756 Euro | siehe oben |
Hundehaftpflichtversicherung: Pflicht in Niedersachsen
Hundebesitzer in Niedersachsen müssen einige Auflagen für das Halten ihres Hundes erfüllen, abgesehen vom Wesenstest, der für gefährliche Hunde vorgeschrieben ist. Neben der Identifizierung des Vierbeiners mit einem Chip und dem Sachkundenachweis ist auch der Eintrag in ein zentrales Register vorgeschrieben.
Zudem besteht in Niedersachsen für Hunde beziehungsweise ihre Hundehalter die Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn verursacht der eigene Vierbeiner Sach- oder Personenschäden, müssten Halter ohne Versicherung mit ihrem Vermögen für die Schäden haften. Insbesondere wenn Personen verletzt werden, kann dies teuer werden und Hundebesitzer in schwere finanzielle Probleme bringen.
Trotz der umfangreichen Leistungen in Millionenhöhe kostet eine gute Hundehaftpflichtversicherung nur wenige Euro im Monat, wie ein unverbindlicher Vergleich mit dem kostenlosen Tarifrechner zeigt.