Hundesteuer in Rheinland-Pfalz So viel zahlen Hundebesitzer.
- Hundesteuer variiert von 45 bis 186 Euro pro Jahr
- Drei als gefährlich eingestufte Hunderassen
- Hundehaftpflicht für gefährliche Hunde vorgeschrieben
Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz
Das Hundeleben im Bundesland Rheinland-Pfalz erscheint entspannt, denn es wird landesweit kein Leinen- oder Maulkorbzwang vorgeschrieben. Die Besitzer sogenannter gefährlicher Hunde haben es da schwerer. Sie müssen nicht nur eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, sondern ihren Hund an der Leine und mit Maulkorb führen.
Leinenzwang in Rheinland-Pfalz (Mainz, Ludwigshafen und Koblenz)
Das Bundesland Rheinland-Pfalz schreibt für das Halten von Hunden im Landeshundegesetz keinen Leinenzwang vor. Es obliegt jedoch den Gemeinden, ergänzende Regelungen über die Leinenpflicht zu treffen. In der Landeshauptstadt Mainz gilt die Leinenpflicht beispielsweise in öffentlichen Anlagen und Fußgängerzonen sowie in bestimmten Natur- und Landschaftsschutzgebieten.
In Ludwigshafen am Rhein gehören Hunde auf öffentlichen Wegen, Straßen und Grünanlagen an die Leine. Damit die Vierbeiner trotzdem genügend Bewegung haben, bietet die Stadt verschiedene Hundeauslaufflächen an. Zu diesen gehören zum Beispiel die Wiese an der Moskauer Straße oder der Alwin-Mittasch-Park.
Für die Hundehalter von gefährlich eingestuften Hunden gilt die Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung für Ihren Vierbeiner abzuschließen.
Hundehaftpflichtversicherung wechseln
Hundehalter, bei denen der Abschluss der Hundehaftpflicht schon länger zurückliegt, sollten einen Versicherungswechsel prüfen. Oftmals lassen sich mit einem neuen Angebot Leistungen verbessern und Beiträge senken.
Maulkorbpflicht in Rheinland-Pfalz
Nur gefährliche Hunde nach Paragraph 1, Absatz 2 des Landeshundegesetzes müssen sowohl an der Leine gehalten werden als auch einen Maulkorb tragen. Diese Pflicht gilt außerhalb der eigenen Wohnung beziehungsweise bei Mehrfamilienhäusern auch in Treppenhäusern, Fluren und auf Zuwegen.
Der Maulkorbzwang kann im Einzelfall von der jeweiligen Ordnungsbehörde abgeschafft werden, wenn der Vierbeiner keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Die Landeshauptstadt Mainz erhebt beispielsweise für die Befreiung von der Maulkorbpflicht eine Gebühr von 50 Euro.
Kampfhunde in Rheinland-Pfalz
Zu den Rassen, bei denen eine Gefährlichkeit immer angenommen wird, gehören:
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Pit Bull Terrier
Damit hat Rheinland-Pfalz zusammen mit Sachsen und dem Saarland die kleinste Rasseliste im Vergleich zu den anderen Bundesländern, mit Ausnahme von Niedersachsen und Schleswig-Holstein, wo die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand der Rasse beurteilt wird.
In Rheinland-Pfalz gelten Hunde zudem als gefährlich, wenn sie sich als bissig erweisen, Wild oder Vieh hetzen beziehungsweise reißen, in aggressiver Weise Menschen anspringen oder wenn sie eine übernatürliche Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe entwickelt haben.
Für die Haltung gefährlicher Hunde ist eine Erlaubnis notwendig. Diese erhält der Hundehalter, wenn er
- einen Sachkundenachweis erbringt,
- die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
- eine Hundehaftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner abschließt und
- den Hund mit einem Chip kennzeichnet.
Hundesteuer für Mainz, Ludwigshafen und Koblenz
Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Einige verzichten dabei auf einen erhöhten Steuersatz für die Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, wie zum Beispiel Koblenz. Es ist als Halter immer wichtig darauf zu achten, welche Hundesteuersätze in seiner Gemeinde gelten.
Insgesamt schwankt der Steuersatz zwischen 45 Euro in Nieder-Olm und 186 Euro in Mainz für den ersten Hund. Für die drei größten Städte von Rheinland-Pfalz ergeben sich folgende Hundesteuern:
Hundesteuer in | Mainz | Ludwigshafen am Rhein | Koblenz |
---|---|---|---|
Ersthund | 186 Euro | 105 Euro | 114 Euro |
Zweithund | 216 Euro | 132 Euro | 150 Euro |
Jeder weitere Hund | siehe oben | siehe oben | 198 Euro |
Gefährlicher Hund | 600 Euro | 612 Euro | 198 Euro |
Jeder weitere gefährliche Hunde | siehe oben | siehe oben | 198 Euro |
Hundehaftpflichtversicherung: Für wen ist sie Pflicht?
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für sogenannte gefährliche Hunde in Rheinland-Pfalz Pflicht. Ohne diese erhält der Hundebesitzer keine Halteerlaubnis für seinen Vierbeiner. Aber auch alle anderen Hundehalter sollten über die Haftpflichtversicherung für ihren Liebling nachdenken. Denn ein Schaden durch den Hund kann schnell passieren. Die Kosten für Personen- und Sachschaden müssen vom Halter übernommen werden, wenn keine Hundehaftpflichtversicherung vorliegt.
Je nach Hund schützen sich Besitzer schon ab vier Euro im Monat vor den existenziellen Risiken, die auf sie zukommen, wenn der Vierbeiner beispielsweise auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht.