Hundesteuer in Brandenburg So viel Zahlen Hundebesitzer
- Hundesteuer ab 40 Euro
- Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Hundehaftpflichtversicherung wichtiger Schutz für Hundehalter
Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Brandenburg
Im Land Brandenburg gilt seit 2004 die Hundehalterverordnung (HundehV), in der unter anderem das Halten und Führen von Hunden sowie die Leinenpflicht und der Maulkorbzwang geregelt sind. In den brandenburgischen Städten und Gemeinden gelten darüber hinaus kommunale Vorschriften sowie Hundesteuersatzungen. Eine Hundehaftpflichtversicherung für die Halter gefährlicher Hunde vorgeschrieben.
Leinenzwang in Brandenburg
In Brandenburg müssen Hunde laut Hundehalterverordnung unter anderem bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, auf Sportplätzen, in Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln angeleint werden. Die Leinenpflicht gilt nicht in gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten.
In den einzelnen Gemeinden kann es weitere Regelungen für die Leinenpflicht geben. So schreibt etwa die Landeshauptstadt Potsdam vor, dass Hunde in den Verkehrsflächen und allen öffentlichen Anlagen in bestimmten Teilen des Innenstadtgebiets sowie in Babelsberg angeleint zu führen sind. Zudem ist das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätze in diesen Gebieten untersagt.
Maulkorbpflicht in Brandenburg
Die brandenburgische Hundehalterverordnung schreibt einen Maulkorbzwang für Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Als gefährlich eingestufte Hunde müssen in der Öffentlichkeit und auch in den als Hundeauslaufgebiet gekennzeichneten Gebieten einen Maulkorb tragen.
Mögliche Schäden durch den Vierbeiner nicht unterschätzen
Selbst bei bester Erziehung kann sich ein Hund von der Leine lösen und auf die Straße rennen. Kommt es dadurch zu einem Verkehrsunfall, wird es für den Halter teuer. Denn er muss für die entstandenen Kosten aufkommen, wenn er keine spezielle Haftpflichtversicherung für seinen Hund abgeschlossen hat.
Kampfhunde in Brandenburg
Als gefährlich gelten in Brandenburg Hunde, die – ohne selbst provoziert oder angegriffen worden zu sein – bereits Menschen oder Tiere gefährdet oder geschädigt haben. Als gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung gelten generell Hunde der Rassen
- American Pitbull Terrier,
- American Staffordshire Terrier,
- Bullterrier,
- Staffordshire Bullterrier und
- Tosa Inu.
Alle Halter eines gefährlichen Hundes sind dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Auch Hunde der Rassen oder Gruppen
- Alano,
- Bullmastiff,
- Cane Corso,
- Dobermann,
- Dogo Argentino,
- Dogue de Bordeaux,
- Fila Brasileiro,
- Mastiff,
- Mastin Español,
- Mastino Napoletano,
- Perro de Presa Canario,
- Perro de Presa Mallorquin und
- Rottweiler
werden im Land Brandenburg zunächst als gefährliche Hunde eingestuft. Deren Halter können bei der zuständigen Ordnungsbehörde ein sogenanntes Negativzeugnis anfordern, also eine Bescheinigung darüber, dass ihr Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft oder Angriffslust gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
Hundesteuer und Hundehaftpflicht (Potsdam, Cottbus, Brandenburg a.d. Havel)
Die Hundesteuer wird einmal jährlich auf kommunaler Ebene erhoben, weshalb im Land Brandenburg unterschiedliche Hundesteuersätze gelten. In der Gemeinde Schönefeld zahlen Besitzer beispielsweise nur 40 Euro Steuern im Jahr für ihren Hund.
Laut Satzung der Landeshauptstadt Potsdam, der Stadt Cottbus und der Stadt Brandenburg an der Havel beträgt die Hundesteuer 2018 für den Hund bei:
Hundesteuer in | Potsdam | Cottbus | Brandenburg an der Havel |
---|---|---|---|
Ersthund | 108 Euro | 72 Euro | 72 Euro |
Zweithund | 144 Euro | 103 Euro | 84 Euro |
Jeder weitere Hund | 192 Euro | 103 Euro | 108 Euro |
Gefährlicher Hund | 648 Euro | 270 Euro | keine Angabe |
Hundehaftpflichtversicherung nicht für jeden Hundehalter Pflicht
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Vierbeiner ist in Brandenburg nur für die Halter gefährlicher Hunde Pflicht. Die Hundehaftpflichtversicherung wird jedoch jedem Hundehalter empfohlen. Denn im Ernstfall ist jeder Halter für kleinere oder größere Schäden haftbar, die sein Hund verursacht. Die Hundehaftpflicht springt nicht nur ein, wenn der Vierbeiner das Eigentum anderer Menschen schädigt, sondern auch, wenn die Personen selbst verletzt werden.
Selbst leistungsstarke Tarife, die sowohl den Hundehalter als auch andere Personen absichern, die auf den Vierbeiner aufpassen, kosten nur wenige Euro im Monat.