Hundesteuer in Baden-Württemberg

So viel zahlen Hundebesitzer im Süden.

  • Höhe der Hundesteuer hängt vom Wohnort ab
  • Verhaltenstests für 9 Hundearten
  • Hundehaftpflicht teils vorgeschrieben

Für

Welpen

Für

junge Hunde

Für

ältere Hunde

Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind Hundehalter dann verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn ihr Hund als Kampfhund eingestuft wurde. Damit hebt sich dieses Bundesland beispielsweise von Thüringen und Berlin ab, wo eine generelle Pflicht vorgeschrieben ist. Bei den Bestimmungen zu Leinenzwang und Maulkorbpflicht können die Gemeinden eigene Regelungen erheben.

Leinenzwang in Baden-Württemberg (Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe)

Ob ein Hund in Baden-Württemberg in der Öffentlichkeit an die Leine muss, hängt ganz von der Gemeinde ab. Jede Region darf für ihren Verwaltungsbereich eigene Regeln für die Leinen- und Maulkorbpflicht festlegen. Für die Städte Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe gibt es folgende Leinenzwang-Regelungen:

In der Landeshauptstadt Stuttgart gilt zwar kein genereller Leinenzwang. Dennoch gibt es Einschränkungen für das gesamte Stadtgebiet und für Grünflächen. Hunde müssen in öffentlichen Anlagen, in Fußgängerzonen, in Menschenansammlungen, an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe und auf dem Neckardamm an der Leine gehalten werden. Lediglich auf öffentlichen Straßen darf der Halter seinen Hund frei herumlaufen lassen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass der Hundebesitzer jederzeit auf seinen Vierbeiner einwirken kann.

Ähnlich sieht es in Mannheim aus. Der Hund muss beispielsweise in Fußgängerzonen, an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe sowie in Grünanlagen angeleint werden.

Für Karlsruher Hunde besteht wiederum keine generelle Vorschrift, wo sie angeleint werden müssen. Allerdings untersagen einzelne Polizeiverordnungen das Führen von Hunden ohne Leine unter anderem in Fußgängerzonen, Schulhöfen, auf Kinderspielplätzen und Außenanlagen von Kindergärten.

Maulkorbpflicht in Baden-Württemberg

Auch in Bezug auf die Maulkorbpflicht haben die Gemeinden in Baden-Württemberg unterschiedliche Regelungen. Übereinstimmend gilt für alle Hunde die Maulkorbpflicht, die als gefährlich eingestuft wurden, sobald sie sich außerhalb der Wohnung des Halters beziehungsweise des befriedeten Besitztums befinden. Wer sich nicht an die Maulkorbpflicht hält und mit seinem Hund ohne Maulkorb oder Leine angetroffen wird, droht ein Bußgeld.

Bereits mit einer Hundehaftpflicht vorgesorgt?

Hundebesitzern, die schon eine Hundehaftpflicht vereinbart haben, ist ein regelmäßiger Vertragsabgleich zu empfehlen. Gerade bei älteren Verträgen können Versicherte mit einem Versicherungswechsel Geld sparen. Schnell und einfach lassen sich viele Hundehaftpflichtversicherer mit einem kostenlosen Tarifrechner vergleichen.

Kampfhunde in Baden-Württemberg

Allgemein richtet sich die Regelung für sogenannte Kampfhunde in Baden-Württemberg nach der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum. Als Kampf- und gefährliche Hunde gelten Hunde, bei denen durch rassespezifische Merkmale, Zucht oder Haltung und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen wird.

Die Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier und American Pit Bull Terrier werden dabei grundsätzlich als gefährlich und aggressiv eingestuft.

Für neun weitere Rassen wird bei einem Verhaltenstest entschieden, ob der Hund die Eigenschaften eines Kampfhundes besitzt. Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, müssen stets einzeln an der Leine gehalten werden.

Betroffene Rassen:

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Die sogenannte Kampfhundeeigenschaft kann der Halter in Form einer Verhaltensprüfung widerlegen. Sie wird durch einen Tierarzt und einen sachverständigen Beamten des Polizeivollzugsdienstes durchgeführt und prüft den Hund zum Beispiel in seinem Verhalten auf akustische und optische Reize oder gegenüber fremden Personen.

Hundesteuer für Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe

Die Hundesteuer in Baden-Württemberg wird von den Gemeinden erhoben. Daher variiert der Steuersatz für den ersten Hund, für jeden folgenden Hund sowie für die als gefährlich eingestuften Hunde.

Für die drei größten Städte Baden-Württembergs ergeben sich folgende Hundesteuersätze im Jahr:

Hunde­steuer inStutt­gartMann­heimKarls­ruhe
Ersthund108 Euro108 Euro120 Euro
Jeder weitere Hund216 Euro216 Euro120 Euro
Gefähr­licher Hund612 Euro648 Euro120 Euro

Auf Hundehaftpflichtversicherung bestehen

Eine für alle Hunde geltende Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung gibt es in Baden-Württemberg nicht. Aktuell sind nur die Besitzer von gefährlich eingestuften Hunden dazu verpflichtet.

Unabhängig von der Pflicht lohnt sich diese Versicherung jedoch für alle Hundebesitzer. Nur sie schützt Halter vor Schadensersatzansprüchen, die durch ihren Hund verursacht werden. Dies kann eine Vase sein, die beim Besuch bei Freunden durch zu hektische Freude des Vierbeiners heruntergestoßen wird, oder hohe Blech- und Personenschäden, wenn der Hund einen Verkehrsunfall verschuldet. Da Hundebesitzer für ihr Tier verantwortlich sind, müssen sie für solche Schäden haften.