Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen

So viel zahlen Hundebesitzer in NRW.

  • Hundesteuer ab 24,90 Euro im Jahr
  • Hundehaftpflicht für Halter zum Teil vorgeschrieben
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Haftpflicht für

Welpen

Haftpflicht für

junge Junge

Haftpflicht für

ältere Hunde

Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

Besitzer großer Hunde müssen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. So schreibt es das Landeshundegesetz vor. Im Vergleich zu anderen Bundesländern bestimmt es auch detailliert, wo die Vierbeiner nicht frei laufen dürfen. Je nach Region liegt die Hundesteuer bei bis zu 180 Euro pro Jahr.

Leinenzwang in Nordrhein-Westfalen (Köln, Düsseldorf und Dortmund)

Das Hundegesetz für Nordrhein-Westfalen schreibt viele Bereiche vor, in denen Hunde zur Vermeidung von Gefahren angeleint werden müssen. Dazu zählen Fußgängerzonen, öffentliche Versammlungen, Volksfeste, Aufzüge, öffentliche Gebäude, Kindergärten, Schulen, Haupteinkaufsbereiche und sonstige Straßen sowie Plätze mit erhöhtem Publikumsverkehr.

Auch Garten-, Grün- und Parkanlagen sind vom Leinenzwang betroffen. Große Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimeter müssen in bebauten Ortsteilen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen angeleint sein.

Die Gemeinden in NRW können zwar weitere Bestimmungen für ihren Geltungsbereich erheben, doch angesichts der genauen Vorschriften des Landeshundegesetzes ist dies nicht immer nötig. So führt Köln als größte Stadt des Bundeslandes nur auf, dass der Leinenzwang zusätzlich in städtischen Grünanlagen gilt. In der Landeshauptstadt Düsseldorf wird die Leinenpflicht auf Freizeitanlagen und Wälder erweitert. Dortmunds Hunde sind auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßen sowie in öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen.

Hundehaftpflichtversicherung wechseln

Hundehalter, die bereits eine Hundehaftpflicht vereinbart haben, sollten diese regelmäßig mit neuen Angeboten vergleichen. Denn oftmals sparen sie mit einem Wechsel Geld, das sie beispielsweise in neue Leckereien für ihren Vierbeiner investieren können.

Maulkorbpflicht in Nordrhein-Westfalen

Die Maulkorbpflicht gilt in NRW nur für gefährliche Hunde. Jedoch können Hundehalter durch einen Verhaltenstest die Ungefährlichkeit ihres Vierbeiners nachweisen. Ist dies der Fall, sind die geprüften Hunde von der Maulkorbpflicht entbunden.

Außerdem müssen sich diese Tiere nicht an die generelle Leinenpflicht für als gefährlich eingestufte Hunde halten. Sie sind nur in den Bereichen an der Leine zu führen, die für alle Hunde gelten. Die Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, erweiternde Bestimmungen in Bezug auf den Maulkorbzwang zu erlassen.

Kampfhunde in Nordrhein-Westfalen

Gefährliche Hunde sind nach dem NRW-Landeshundegesetz Hunde, die mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität gezüchtet oder ausgebildet worden sind, Menschen angesprungen oder gebissen haben sowie Hunde, die Wild, Vieh, Katzen, Hunde und andere Tiere gehetzt oder gebissen haben.

Die Gefährlichkeit des Hundes wird bei bestimmten Rassen immer angenommen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Terrier
  • Bullterrier

Gefährliche Hunde dürfen nur mit Erlaubnis der Behörde gehalten werden. Dazu muss der Hundehalter einen Sachkundenachweis besitzen und für seinen Vierbeiner eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Zudem ist der Hund zu kennzeichnen.

Die Hunde müssen darüber hinaus außerhalb der eigenen Wohnung an die Leine. In einem Mehrfamilienhaus gilt der Leinenzwang bereits im Treppenhaus, im Flur, im Aufzug und auf Zuwegen. Jedoch dürfen gefährliche Hunde mit einem Maulkorb auf den Hundeauslaufflächen der Gemeinden ohne Leine laufen.

Zehn weitere Rassen werden zwar nicht als gefährlich eingestuft, jedoch müssen die Hundebesitzer zum Halten ebenfalls den Nachweis über Kennzeichnung, Sachkunde und Hundehaftpflichtversicherung erbringen. Ebenso gilt der Maulkorb- und Leinenzwang der gefährlichen Hunde.

Betroffene Rassen sind:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Hundesteuer in Köln, Düsseldorf und Dortmund

Einen gemeinsamen Hundesteuersatz für das Bundesland gibt es nicht, da die Erhebung der Hundesteuer in den Verwaltungsbereich der Gemeinden fällt. Daher variiert die Höhe der Steuern für den Vierbeiner je nach Gemeinde. Zudem gibt es unterschiedliche Regelungen dazu, welche Hunde gefährliche Hunde sind und somit einen höheren Steuersatz haben.

2018 variiert der Steuersatz je nach Stadt zwischen 24,90 Euro pro Jahr in Verl und 180 Euro in Hagen. Die Hundesteuer der drei größten Städte Nordrhein-Westfalens sieht wie folgt aus:

Hunde­steuer inKölnDüsseldorfDortmund
Ersthund156 Euro96 Euro156 Euro
Zweithund156 Euro150 Euro204 Euro
Jeder weitere Hund156 Euro180 Euro228 Euro
Gefähr­licher Hund156 Euro600 Euro468 Euro (mit Verhaltens­prüfung 312 Euro)
Jeder weitere gefähr­liche Hunde156 Euro900 Eurosiehe oben

Hundehaftpflichtversicherung: Pflicht in NRW?

Nicht nur Haltern gefährlicher Hunde wird er Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Gleiches gilt für Besitzer von großen Hunden, die schwerer als 20 Kilogramm sind oder deren Widerristhöhe 40 Zentimeter überschreitet.

Wie viel die Haftpflichtversicherung für den Vierbeiner kostet, ist ganz vom Anbieter abhängig. Einer Untersuchung der Stiftung Warentest zufolge kostet die teuerste Hundehaftplicht doppelt so viel wie der günstigste Anbieter. Ein unverbindlicher Tarifvergleich zeigt Hundehaltern schnell und unverbindlich, wie groß ihr persönliches Sparpotenzial ist.