Rechtsschutz und Steuer

Wann sich der Rechtsschutz von der Steuer absetzen lässt.

  • Rechtsschutz kann nur anteilig geltend gemacht werden
  • Aufwände für die Versicherung gehören zu den Werbungskosten
  • Höhere Kosten sind steuerlich ein Vorteil

Für den

Privat­rechtsschutz

Für den

Berufs­rechtsschutz

Für den

Mietrechtsschutz

Für den

Verkehrs­rechtsschutz

Für den

Vermieter­rechtsschutz

Rechtsschutz und Steuer: Fiskus erkennt bestimmte Ausgaben an

Die Kosten für eine private Rechtsschutzversicherung lassen sich teilweise von der Steuer absetzen. Versicherte können die Ausgaben für ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Steuererklärung angeben. Selbstständige haben dagegen die Möglichkeit, ihre gewerbliche Rechtsschutzversicherung komplett steuerlich geltend zu machen.

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Welchen Teil der Rechtsschutz­versicherung dürfen Versicherte steuerlich absetzen?

Arbeitnehmer können in der jährlichen Einkommensteuererklärung viele Ausgaben geltend machen und ihren Steuerbetrag senken. Neben Fahrtkosten, Fortbildungskosten oder den Ausgaben für Berufskleidung gehören dazu auch Beiträge für die Arbeitsrechtsschutzversicherung.

Diese Versicherung deckt Kosten für Streitschlichtung oder gerichtliche Auseinandersetzungen im beruflichen Bereich ab. Wenn Konflikte zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Arbeitgeber rund um Abmahnung, Kündigung oder Gehaltszahlung entstehen, übernimmt die Berufsrechtsschutzversicherung die Kosten.

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Privatrechtsschutz, Mietrechtsschutz oder Verkehrsrechtsschutz sind Versicherungen für den privaten Bereich. Die Kosten für diese Policen akzeptiert das Finanzamt daher nicht als steuermindernde Ausgaben.

Wichtig:

Arbeitnehmer können eine Arbeitsrechtsschutzversicherung nur in Kombination mit dem privaten Rechtsschutz abschließen. Als einzelne Versicherung ist diese Police nicht verfügbar.

Für die Angabe in der Steuererklärung bedeutet dies: Versicherte setzen nicht die gesamten Kosten für das Paket aus Privat- und Arbeitsrechtsschutz steuerlich ab, sondern nur die anteiligen Ausgaben für den Baustein Berufsrechtsschutz. Mehr Details dazu gibt es unter der Übersicht im Abschnitt „Den Betrag für die Steuererklärung ermitteln“.

Eine Ausnahme gilt, wenn es sich um einen gewerblichen Rechtsschutz handelt, den Selbstständige oder Unternehmer anschließen. Diese Absicherung bezieht sich komplett auf den beruflichen Bereich. Daher dürfen auch die gesamten Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Übersicht: Welcher Rechtsschutz ist für die Steuer relevant?

Privat­rechtsschutz mit Baustein Arbeits­rechtsschutzGewerbliche Rechtsschutz­versicherung
Wer? Arbeitnehmer, Angestellte
Was? Nur der Anteil für den Baustein Arbeits­rechtsschutz
Wer? Selbstständige, Unternehmer
Was? Versicherung in voller Höhe

Den Betrag für die Steuererklärung ermitteln

Damit der Steuerpflichtige den entsprechenden Kostenanteil ins Steuerformular eintragen kann, muss er den Betrag kennen.

Manchmal genügt hierfür ein Blick in den Versicherungsvertrag. Denn einige Anbieter weisen den Anteil für die Berufsrechtsschutzversicherung gesondert aus. Eine solche Rechnung ist zudem von Vorteil, falls das Finanzamt nach Belegen fragt.

Sollte aus den Versicherungsdokumenten nichts ersichtlich werden, hilft eine Nachfrage beim Versicherer. Bei dieser Gelegenheit sollten Versicherungsnehmer gleich darum bitten, dass diese Angabe für die Steuererklärung in Zukunft immer separat angegeben wird.

Gelten Beiträge zur beruflichen Rechtsschutz­versicherung als Werbungskosten oder als Sonderausgaben?

Die Kosten für den Arbeitsrechtsschutz werden steuerlich als Werbungskosten, also als Ausgaben für den Beruf anerkannt. Einzutragen sind sie in Anlage N unter „Sonstiges“. Als Vorsorgeaufwand gilt die Versicherung nicht. Daher lassen sich die Kosten in der Steuererklärung nicht als Sonderausgabe absetzen.

Absetzen des Rechtsschutzes lohnt sich nur bei hohen Werbungskosten

Zu den Werbungskosten gehören alle Ausgaben, die Steuerpflichtige aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses aufwenden.

Pro Jahr werden jedem Arbeitnehmer, der eine Steuererklärung einreicht, pauschal 1.000 Euro als Werbungskostenpauschale vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Daher lohnt sich die Angabe der Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Steuererklärung vor allem dann, wenn die Aufwendungen für den Beruf 1.000 Euro übersteigen.

Sind die Ausgaben niedriger als der Pauschalbetrag, müssen Verbraucher die Beträge nicht angeben. Die Steuerbehörde rechnet dann sowieso mit dem Pauschalbetrag.

Neben dem Berufsrechtsschutz können Verbraucher unter anderem folgende Angaben als Werbungskosten geltend machen:

  • Arbeitsmittel
  • Kosten für eine Fort- und Weiterbildung
  • Ausgaben für Berufskleidung
  • Preise für Fachliteratur
  • Fahrtkosten
  • Arbeitszimmer und Arbeitsplatz
  • Internet- und Telefonkosten
  • Homeoffice-Pauschale

Viele Arbeitnehmer kommen dadurch schnell auf einen Betrag, der die Werbungskostenpauschale übersteigt.

Hinweis:

Eine Höchstgrenze für die Beträge, die das Finanzamt bei der Berufsrechtsschutzversicherung berücksichtigt, gibt es nicht.

Weitere berufsbedingte Versicherungen für die Steuererklärung

Die Kosten für Berufsunfähigkeits­versicherung und (berufliche) Unfallversicherung können auch steuerlich abgesetzt werden. Ähnlich wie bei der Privat-Arbeitsrechtsschutz-Kombination kann die Unfallversicherung noch einen privaten Anteil enthalten. Die Steuerbehörden akzeptieren hier eine einfache 50/50 Aufteilung: 50 Prozent werden als Sonderausgaben erfasst und 50 Prozent als Werbungskosten.

Rechtsschutz und Steuer: Regelungen für Selbstständige

Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler haben es leichter. Denn sie müssen keine anteiligen Beiträge ihrer Versicherung ermitteln oder erfragen. Sie machen einfach die kompletten Ausgaben für die Rechtsschutzversicherung für ihre Firma in der Steuererklärung geltend, jedoch nicht bei den Werbungskosten, sondern bei den Betriebsausgaben. Einzutragen ist der Betrag im Formular EÜR unter den Betriebsausgaben in Zeile 55.

Für Selbstständige ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung eine Empfehlung. Sie sind einem höheren Risiko für rechtliche Konflikte ausgesetzt. Eine Absicherung, die auch bei gewerblichen Streitigkeiten unterstützt, ist daher sinnvoll.

Um eine passende Rechtsschutzversicherung zu erhalten, lohnt sich ein genauer Vergleich der Angebote. Denn die Versicherungen haben beim Firmenrechtsschutz sehr individuelle Pakete für unterschiedliche Unternehmensgrößen und Branchen. Für Selbstständige kann der Baustein zum Vertragsrecht wichtig sein. Dieser ist jedoch nicht in jedem Firmenrechtsschutz-Tarif automatisch vorhanden. Genaue Informationen zu den Leistungen und Kosten sind daher wichtig.

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Nicht Rechtsschutz und Steuer, sondern Steuer-Rechtsschutz: Was ist das?

Der Steuer-Rechtsschutz ist – je nach Tarif – ein Bestandteil der Rechtsschutzversicherungen aus den Sozial- und Verwaltungsbereichen. Dazu gehören zum Beispiel

  • Privatrechtschutz,
  • Verkehrsrechtschutz,
  • Firmenrechtsschutz,
  • Wohnrrechtsschutz sowie
  • die Vermieterrechtsschutzversicherung.

Gerät der Versicherte in heftigen Konflikt mit dem Finanzamt, zum Beispiel über die Anerkennung der Werbungskosten, kann er sein Recht vor dem Finanzgericht erkämpfen. Die Rechtsschutzversicherung mit Steuer-Recht-Baustein übernimmt hierfür die Kosten für die gerichtliche Auseinandersetzungen. Leistungsstarke Tarife bieten bereits bei außergerichtlichen Tätigkeiten, wie Beschwerden oder Einspruchsverfahren einen Versicherungsschutz.

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