Rechtsschutzversicherung rückwirkend

Rechtsschutz­versicherung, die rückwirkend schützt – wie geht das?

  • Nur wenige Tarife mit rückwirkendem Rechtsschutz
  • Angebote haben ihren Preis
  • Kosten und Leistungen genau vergleichen

Für den

Privat­rechtsschutz

Für den

Berufs­rechtsschutz

Für den

Mietrechtsschutz

Für den

Vermieter­rechtsschutz

Für den

Verkehrs­rechtsschutz

Gibt es Rechtsschutz­versicherungen, die rückwirkend zahlen?

Aus einer Meinungsverschiedenheit ist ein Streit geworden, der vor Gericht zu enden droht. Eine Rechtsschutzversicherung, die rückwirkend schützt, ist dann der Traum vieler Verbraucher, die für diesen Fall nicht vorgesorgt haben. Doch ist eine solche nachträgliche Absicherung überhaupt möglich?

Weitere Themen

Immer gut zu wissen

Rechtsschutz­versicherung mit rückwirkendem Schutz – wie funktioniert das?

Eine Rechtsschutzversicherung dient zur Vorsorge, für den Fall, dass ein Schaden oder ein Streit entsteht und im schlimmsten Fall ein Gericht entscheiden muss. Die Kosten für Anwalt, Prozess und Gericht bauen sich schnell zu einer drei- oder gar vierstelligen Summe auf. Dank der Absicherung muss der Versicherte diese Kosten nicht aus der eigenen Tasche bezahlen.

Dies ist jedoch nur möglich, weil die Rechtsschutzversicherung einem bestimmten Prinzip folgt:

Die Rechtsschutzversicherung springt erst dann für einen Schadens- oder Streitfall, wenn dieser innerhalb der Vertragslaufzeit entstanden ist.

Bei Policen mit Wartezeit kann der Versicherungsnehmer zudem erst nach Ablauf dieser Frist die Leistungen beanspruchen. Zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gehört daher normalerweise eine Wartezeit. Diese beläuft sich – je nach Rechtsbereich – auf drei, zwölf oder 36 Monate. In wenigen Fällen ist auch eine Versicherung ohne Wartezeit möglich.

Tipp:

Wer eine Rechtsschutzversicherung ohne oder mit kurzer Wartezeit sucht, findet passende Anbieter über den Vergleichsrechner.

Jetzt vergleichen

Wann leistet eine Rechtsschutz­versicherung rückwirkend?

Eine Rechtsschutzversicherung, die rückwirkend greift, kommt für Schäden und Streitfälle auf, die noch vor dem Versicherungsschutz entstanden sind.

Dabei gibt es jedoch eine Herausforderung für den Anbieter:

  1. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat der Versicherte noch keinen Beitrag in die Versicherung eingezahlt. Ein Versicherungsfall liegt aber schon vor.
  2. Ein Versicherungsunternehmen, das bereit ist, die Kosten für einen Fall zu übernehmen, der vor dem Versicherungsabschluss entstanden ist, geht somit ein hohes Risiko ein.

Daher gibt es nur sehr wenige Rechtsschutzversicherungen, die Verbraucher rückwirkend abschließen können. Sie beschränken sich auf bestimmte Rechtsbereiche und darin auf nur einzelne Leistungen.

Aktuelle Nachrichten

Wer bietet eine Rechtsschutz­versicherung, die rückwirkend leistet?

Ein Anbieter, der schon seit einigen Jahren eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung bewirbt, ist die Arag. Sie beschränkt diese Leistung auf zwei Rechtsbereiche:

  • Den Verkehrsrechtsschutz – bis zu drei Monate rückwirkend
  • Den Mietrechtsschutz – bis zu zwölf Monate rückwirkend

Innerhalb dieser Versicherungspakete sind nur einzelne Leistungen für den rückwirkenden Schutz vorgesehen.

Verkehrs­rechtsschutzMiet­rechtsschutz
Rückwirkende Absicherung bei:

Ordnungs­widrigkeiten wie rote Ampel übersehen oder Missachtung des Tempolimit

Rückwirkende Absicherung bei:

Streit über Kautions­rückzahlung

Unerwarteter Eigenbedarfs­kündigung

Reparatur­forderungen bei Übergabe

Miet­erhöhungen ohne Zustimmung des Mieters

Streit um Zahlung der Nebenkosten

Nicht rückwirkend abgesichert sind:

Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Streit bei Kauf oder Reparatur des Autos

Verkehrsunfall mit Fahrerflucht

Streitigkeit mit Verwaltungs­behörden und -gerichten, zum Beispiel bei Entzug des Führerschein

Nicht rückwirkend abgesichert sind:

Streit wegen Schimmel

Streit wegen Baumängel

Kündigungen außerhalb von Eigenbedarf

Diese Formen der Rechtsschutzversicherung mit rückwirkendem Schutz knüpft die Arag zudem an folgende Bedingungen:

  • Die Laufzeit beträgt drei Jahre.
  • Die Versicherung prüft den Versicherungsfall zuvor und springt nur ein, wenn eindeutige Erfolgsaussichten bestehen.

Der letzte Punkt ist aber die Regel, das heißt, jede Rechtsschutzversicherung sagt einen Versicherungsfall erst dann zu, wenn die Aussicht besteht, dass der Fall gewonnen wird.

Welche Kosten entstehen bei einer Rechtsschutz­versicherung mit rückwirkendem Schutz?

Dass der Versicherungsschaden schon vor dem Vertragsabschluss besteht, schlägt sich in der Kostenkalkulation nieder. Auch die Tatsache, dass der Versicherungsnehmer noch keinen Beitrag gezahlt hat, spielt in die Preisrechnung und in die Vertragskonditionen hinein.

Pro Monat kosten die Sofort-Schutz-Tarife der Arag zwischen 20 Euro und 50 Euro. Zum Vergleich: Eine klassische Verkehrsrechtsschutzversicherung ohne rückwirkenden Schutz kostet rund 10 Euro pro Monat, manchmal auch weniger, wie ein Blick auf den Vergleichsrechner zeigt.

Auch die Vertragslaufzeit ist mit drei Jahren vergleichsweise lang. Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich bei vielen Anbietern auf ein Jahr.

Pro Jahr kostet der rückwirkende Sofort-Rechtsschutz rund 240 Euro, für drei Jahre gerechnet sind es 720 Euro.

Vergleich der Kosten der Verkehrsrechtsschutzversicherung der Arag

Klassischer Verkehrs­rechtsschutzVerkehrs­rechtsschutz Sofort mit rückwirkender Leistung
Monatliche Kosten für Premium-Tarif 9,38 EuroMonatliche Kosten
25,77 Euro
Jährliche Kosten
112,56 Euro
Jährliche Kosten
309,24 Euro
Details:

Selbst­beteiligung 150 Euro

Ein Fahrzeug versichert

Details:

Selbst­beteiligung 150 Euro (entfällt, wenn Versicherter einen Anwalt von Arag nimmt)

Ein Fahrzeug versichert

Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung mit rückwirkendem Schutz kann der Versicherungsnehmer auch Leistungen wie Schadensersatz-Rechtsschutz oder Straf-Rechtsschutz in Anspruch nehmen, jedoch nicht in rückwirkender Form. Dennoch wird deutlich: Die rückwirkende Versicherung hat ihren Preis.

Für wen lohnt sich diese Form der Versicherung?

Eine vollumfängliche Rechtsschutzversicherung, die rückwirkend schützt, gibt es nicht. Und auch bei den angebotenen Tarifen sollten Verbraucher prüfen, ob sich der Preis dafür für sie wirklich lohnt. Die lange Vertragsbindung sollten sie ebenfalls bedenken.

Da die Verkehrsrechtsschutzversicherung lediglich Ordnungswidrigkeiten rückwirkend abdeckt, ist sie eine Empfehlung für Verbraucher, die es sich nicht leisten können, den Führerschein zu verlieren, ob aus privaten oder beruflichen Gründen. Aber auch in diesem Fall ist sie mehr eine teure Notlösung. Besondere finanzielle Vorteile hat der Versicherte aus der rückwirkenden Versicherung nicht.

Tipp:

Personen, die sich nicht scheuen, ihre Rechte vor Gericht einzuklagen, sollten dennoch besser vorsorgen anstatt auf rückwirkende Absicherung hoffen. Rechtsschutzversicherungen ermöglichen Rechtsberatungen bei verschiedenen Streitfällen in Familie oder bei Kaufverträgen. Auch Privatrechtsschutz bei Schadenersatz oder Strafrechtsklagen ist oft sofort verfügbar.

Interessierte können eine Vielzahl von Angeboten einfach im Tarifrechner vergleichen:

Zum Tarifvergleich

Unser Kundenservice ist für Sie da

Sie erreichen uns per E-Mail oder von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr-12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr-18:00 Uhr und am Freitag zwischen 09:00 Uhr-12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr-17:00 Uhr unter 0800-300-300-9