Scheidung Wenn es nicht der Tod ist, der euch scheidet.

Bei einer Scheidung brauchst du immer einen Anwalt
Sorge daher bestmöglich mit einer Rechtsschutzversicherung vor
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Im Schnelldurchlauf

Das Wichtigste zur Scheidung kurz und knapp

Etwa jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Der Weg dahin kann einvernehmlich zwischen dir und deinem ehemaligen Partner verlaufen. Er kann aber auch im Streit enden.

Da das Eheaus nur von einem Richter beschlossen werden kann und dafür mindestens ein Anwalt notwendig ist, fallen bei einer Scheidung immer Kosten an. Durch Unterhaltsansprüche, Zugewinn- und Versorgungsausgleich wird die Trennung zudem vor allem für den wohlhabenden künftigen Ex-Partner teuer.

Vier Fakten rund um die Scheidung

  1. Willst du dich scheiden lassen, kannst du den entsprechenden Antrag nur mithilfe eines Rechtsanwalts stellen.
  2. Kann ein Ehepartner nicht selbst für sich finanziell sorgen, hat er einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten. Auch der Zugewinnausgleich geht ins Geld.
  3. Die Kosten einer Scheidung werden vom sogenannten Verfahrens- und Streitwert bestimmt, der wiederum vom Einkommen des bald geschiedenen Ehepaares abhängig ist.
  4. Eine Rechtsschutzversicherung kann dabei helfen, die Kosten einer Scheidung in Grenzen zu halten. Allerdings gibt’s nur wenige passende Angebote.

Unser Tipp: Bei einer Scheidung bieten die meisten Rechtsschutzversicherungen zwar nicht mehr als die Kostenübernahme der Erstberatung. Doch in vielen anderen Bereichen kannst du dich mit dem Rechtsschutz vor hohen Anwaltskosten schützen, etwa bei einer unberechtigten Kündigung deines Arbeitsvertrags, einer Eigenbedarfskündigung deiner Wohnung oder beim Streit mit einem Verkäufer. Passende Tarife gibt’s bereits für unter 15 Euro im Monat.

Erste Schritte Richtung Scheidung & Ablauf

Anja
Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen
  1. Der erste Schritt Richtung Scheidung heißt Unabhängigkeit. Sorge daher beispielsweise dafür, dass eure Finanzen getrennt sind. Weiterlesen

  2. Willst du dich scheiden lassen, brauchst du einen Anwalt. Nur er kann den Scheidungsantrag vor Gericht stellen. Mehr zum Ablauf

Erste Schritte wagen

Was sollte man als Erstes tun, wenn man sich scheiden lassen will?

In Vorbereitung einer Scheidung ist es sinnvoll, wenn du zunächst wichtige Dokumente sicherst. Dazu gehören neben deiner Heirats- und Geburtsurkunde auch Renten- und Einkommensbescheid sowie das Stammbuch.

Danach kümmerst du dich um deine Finanzen. Hast du kein eigenes Konto, eröffne eines, sodass deine Einkünfte künftig auf dein eigenes Konto gehen. Dieser Schritt kann zudem später vom Gericht als Beginn des Trennungsjahres gewertet werden. Abhängig davon, wie einvernehmlich die Trennung erfolgt, ist es außerdem angebracht, bei einem Partnerkonto die Karten zu sperren. Hat dein baldiger Ex-Partner Vollmachten, widerrufe sie.

Als Nächstes beauftragst du einen Scheidungsanwalt. Denn bei Familiengerichten ist ein Anwaltszwang gesetzlich geregelt. Der Scheidungsantrag kann daher nur über einen Anwalt gestellt werden. Wird dir der Antrag dagegen zugestellt und alles läuft auf eine einvernehmliche Scheidung hinaus, brauchst du nicht zwingend eine anwaltliche Vertretung.

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Auf dem Weg zum Scheidungsbeschluss

Scheidung: So sieht der Ablauf aus

Die Scheidung wird mit dem Scheidungsantrag in Gang gesetzt, den ein Rechtsanwalt beim Amtsgericht einreicht. Im besten Fall ist das Trennungsjahr schon beendet. Andernfalls zieht sich das Verfahren mindestens bis zum Ablauf dieses Zeitpunkts.

Als Nächstes steht die Zahlung des Gerichtskostenvorschusses an. Generell muss immer der Antragsteller die Gerichtskosten zahlen. Sollte dir das finanziell nicht möglich sein, kannst du die sogenannte Verfahrenskostenhilfe beantragen. Am Ende des Scheidungsverfahrens verpflichtet das Gericht oft den anderen Ehegatten dazu, die Hälfte der Kosten zu übernehmen.

Nachdem das Gericht bezahlt ist, wird der Scheidungsantrag an den Ehegatten zugestellt. Er kann diesen annehmen oder ablehnen. Weigert sich dein Ex-Partner, der Scheidung zuzustimmen, kannst du darauf mit Geduld reagieren. Denn nach drei Jahren Trennungszeit kann die Scheidung trotz fehlender Zustimmung vollzogen werden.

In der Endphase des Scheidungsverfahrens wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei geht es im Wesentlichen um die Verteilung der Rentenansprüche. Paragraf 3 des Versorgungsausgleichsgesetzes regelt, dass der Ausgleich dann explizit von einem Ehegatten beantragt werden muss, wenn die Ehe kürzer als drei Jahre war. Gibt es einen Ehevertrag, werden die darin getroffenen Vereinbarungen berücksichtigt.

Im nahezu letzten Schritt werden sogenannte Scheidungsfolgesachen verhandelt. Dazu zählen der Zugewinnausgleich, der Unterhalt und das Sorgerecht. Erst wenn alle Folgesachen abgehandelt sind, kann die Scheidung vollzogen werden. Dafür gibt es einen persönlichen Termin vor Gericht. Dieser kann eine kurze Angelegenheit werden und keine 15 Minuten dauern, bis der Richter den Scheidungsbeschluss beziehungsweise das Scheidungsurteil verkündet hat.

 

Wie lange dauert eine Scheidung?

Die Dauer einer Scheidung hängt ganz wesentlich davon ab, wie sich das Ehepaar trennt. Hat es sich nach Jahren auseinandergelebt und geht den Weg des Eheendes gemeinsam, kann das Verfahren nur wenige Wochen dauern. In diesem Fall reicht ein Anwalt für beide aus.

Geht das Ehepaar dagegen im Streit auseinander, kann es Jahre dauern, bis die Scheidung erledigt ist. Klassische Streitpunkte sind der Kindesunterhalt, generelle Unterhaltsansprüche und natürlich das Geld, Stichwort Zugewinngemeinschaft. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Mit einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehegatten finanzielle und rechtliche Folgen ihrer Trennung klären. Darin sorgen sie im Vorfeld für klare Verhältnisse, etwa mit Blick auf Unterhalt, Versorgungsausgleich und Kinder. So lässt sich die Scheidung beschleunigen. Voraussetzung ist, dass sich das Ehepaar über die Punkte der Vereinbarung einig ist. Sonst muss das Gericht entscheiden.

Anja
Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

Unterhalt, Zugewinn und Co.

Wie viel bekommt die Frau bei Scheidung – oder der Mann?

Endet ein gemeinsames Leben, gibt es viele Dinge, die bei der Trennung geregelt werden müssen. Bei gemeinsamen Kindern ist es oft der Unterhalt, der geklärt werden muss. Aber auch der Ehepartner hat Anspruch auf Unterhalt, wenn dieser nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Dabei wird zwischen drei verschiedenen Formen unterschieden:

  • Familienunterhalt während der Ehe
  • Trennungsunterhalt während des Trennungsjahres
  • Nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung

Nach der Scheidung kann eine Person demnach Anspruch auf den nachehelichen Unterhalt haben. Wie viel die Frau oder der Mann bei einer Scheidung bekommt, hängt vom Einkommen des Partners ab. Vom Bruttoeinkommen werden zunächst Steuern, Sozialabgaben, Altersvorsorgeaufwendungen sowie eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen.

Von diesem bereinigten Nettoeinkommen erhält der finanziell schlecht gestellte Partner 45 Prozent, wenn er erwerbslos ist. Arbeitet er, liegt sein Unterhalt bei 45 Prozent aus der Differenz seines Einkommens und dem Verdienst des Ex-Partners. Zudem hat er Anspruch auf 50 Prozent aller sonstigen Einkünfte, etwa Mieteinnahmen.

Dazu ein Beispiel: Dein bereinigtes Nettoeinkommen liegt bei 3.000 Euro. Davon werden pauschal zehn Prozent als sogenannter Erwerbstätigenbonus abgezogen. Bleiben 2.700 Euro, wovon die Hälfte, also 1.350 Euro, als Unterhalt an den Ehegatten gehen. Für dich bleiben 1.650 Euro (Bonus + deine Hälfte).

Noch ein paar Beispiele gefällig? Hier kommen sie:

  • 5.000 Euro Einkommen – 2.250 Euro Unterhalt
  • 4.000 Euro Einkommen – 1.800 Euro Unterhalt
  • 3.000 Euro Einkommen – 1.350 Euro Unterhalt
  • 2.000 Euro Einkommen* – 720 Euro Unterhalt

* Im letzten Fall wird der Selbstbehalt in Höhe von 1.280 Euro berücksichtigt, den die unterhaltspflichtige Person behalten darf. Das bedeutet, von den 2.000 Euro Einkommen stehen nur 720 Euro für die Unterhaltszahlung zur Verfügung. Gäbe es die Selbstbehalt-Regelung nicht, würde der Unterhalt bei 900 Euro liegen.

Scheidung ohne Ehevertrag: Was ist zu beachten?

Ein weiterer finanzieller Posten bei einer Scheidung ist der sogenannte Zugewinnausgleich. Die meisten Ehen sind eine Zugewinngemeinschaft. Dies ist in der Regel immer dann der Fall, wenn kein Ehevertrag unterzeichnet wurde. Mit diesem trifft das Ehepaar Vereinbarungen für den Fall einer Trennung.

Bei einer Scheidung ohne Ehevertrag kommt es in einer Zugewinngemeinschaft zu einem Zugewinnausgleich. Es wird dabei überprüft, wie viel Vermögen die Ehepartner während der Ehe angespart haben. Dazu wird das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung mit dem Endvermögen verglichen. Der Partner mit dem höheren Vermögen zahlt einen Zugewinnausgleich.

Ein Beispiel: Du hast während der Ehe 75.000 Euro angespart, dein Partner kommt auf 35.000 Euro. Du hast also ein Plus von 40.000 Euro. Dein Ehepartner hat durch den Zugewinnausgleich Anspruch auf 50 Prozent, also 20.000 Euro.

Das geht ins Geld

Was kostet eine Scheidung?

Eine Scheidung und Verhandlungen zur Trennung und Unterhalt sind oft sehr teuer. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert beziehungsweise dem Verfahrenswert. Er ergibt sich aus dem Nettoeinkommen der Eheleute. Die beiden Beträge werden jeweils mit drei multipliziert:

Netto­einkommen von Person 1 (x3)Netto­einkommen von Person 2 (x3)Verfahrens­wert der Scheidung
3.200 Euro x 3

9.600 Euro

2.000 Euro x 3

6.000 Euro

 

15.600 Euro

Im Internet finden sich diverse Online-Rechner, mit deren Hilfe sich die Kosten für Anwälte und Gericht anhand des Streitwertes errechnen lassen.

Für dieses Beispiel ergeben sich folgende Beträge:

Verfahrenswert15.600 Euro
Anwaltskosten Person 12.159,85 Euro
Anwaltskosten Person 22.159,85 Euro
Gerichtskosten648 Euro
Scheidungskosten4.967,70 Euro

Rund 5.000 Euro würde die Scheidung voraussichtlich kosten. Dies ist jedoch nur eine angenommene Summe, wenn alles reibungslos verläuft und schnell gerichtlich geklärt werden kann. Außerdem gibt es keinen Versorgungsausgleich. Dieser erhöht den Verfahrenswert um mindestens 1.000 Euro, was höhere Anwalts- und Gerichtskosten bedeutet. Zieht sich der Prozess der Scheidung zudem in die Länge, steigen die Kosten weiter.

Rechtsschutzversicherung: Leistungen bei Scheidung & Kosten

Anja
Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen
  1. Die Leistungen bei Ehe-Rechtsschutz beinhalten die Kostenübernahmen von Gerichts- und Anwaltsgebühren – jedoch nur bis zu einer gewissen Grenze. Deep Dive Leistungen

  2. Die Kosten für den zusätzlichen Baustein sind überschaubar. Bedenke jedoch die Wartezeit. Deep Dive Kosten

Deep Dive Leistungen

Eine Rechtsschutzversicherung bei Scheidung: Was sichert sie ab?

Viele Anbieter von Rechtsschutzversicherungen haben den Punkt Scheidung aus dem Vertrag herausgenommen. Denn das Risiko, dass eine Ehe nach einigen Jahren scheitert, ist hoch. Zudem summieren sich die Scheidungskosten schnell, insbesondere wenn die Trennung nicht einvernehmlich verläuft.

Den Punkt „Eherecht“ führen dennoch viele Anbieter bei ihren Versicherungsleistungen bei der privaten Rechtsschutzversicherung mit an. In der Regel handelt es sich dabei lediglich um die Kostenübernahme, wenn der Versicherungsnehmer eine anwaltliche Beratung zu einem Eherechtsfall wünscht. Nur vereinzelte Anbieter sichern einen größeren Rahmen ab und erstatten auch weitere Kosten für Anwalt und Gericht.

Die Versicherungen haben ihre Eherechtsschutz-Policen mit strengen Regelungen versehen, die Versicherte vor Vertragsabschluss genau kennen sollten. Ansonsten droht die Enttäuschung, wenn die Absicherung im Scheidungsfall gar nicht greift.

  • Die Wartezeit beträgt drei Jahre.
  • Du kannst den Versicherungsbaustein nur als verheiratete Person abschließen.
  • Die maximale Versicherungssumme beträgt 30.000 Euro.

Familienstreitigkeiten wie Scheidungen fallen dabei als private Angelegenheiten unter den Privatrechtsschutz. Eine eigenständige Rechtsschutzversicherung für Scheidungsfälle gibt es nicht.

Maximaler Deckungsbeitrag: was zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Scheidung?

Der Deckungsbeitrag gibt die maximale Summe an, die die Versicherung im Rechtsfall übernimmt. Die Scheidungs-Rechtsschutzversicherung ist zwar vertraglich Teil des Privatrechtsschutzes. Dennoch gelten für diesen Rechtsbereich eigene Limits.

Wenn der private Rechtsschutz von einer unbegrenzten Versicherungssumme ausgeht, trifft dies nicht automatisch auf die Eherechtversicherung zu. Arag ist der einzige Anbieter, der im Scheidungsfall auch Anwalts- und Gerichtskosten trägt. Die Summe dafür ist auf maximal 30.000 Euro beschränkt.

Leistungen im Überblick

Welche Leistungen bietet eine private Rechtsschutzversicherung bei Scheidung?

Welche Versicherungen bieten einen Eherechtsschutz an?

Die Arag bietet mehrere Bausteine an, mit denen Versicherte ihre private Rechtsschutzversicherung um

  • einen Unterhaltsrechtsschutz und/oder
  • einen Eherechtsschutz

erweitern.

Der Unterhaltsrechtsschutz deckt speziell Rechtsfälle ab, in denen es um Sorgerechtsfragen und Unterhaltsansprüche geht, auch außerhalb einer Ehe. Diese Themen werden meist auch im weiteren Verlauf einer Scheidung wichtig.

Der Eherechtsschutz bezieht sich auf Scheidungen und Scheidungsfolgesachen sowie die daraus folgenden Ansprüche auf Rente, Vermögen oder Konflikte um das Sorgerecht.

Beide Bausteine gelten für Angelegenheiten, die vor deutschen Familiengerichten geklärt werden. Die Versicherungssumme ist jeweils auf 30.000 Euro begrenzt.

Einen Unterhaltsrechtsschutz bieten auch andere Versicherungsunternehmen, beispielsweise die Concept IF-Gruppe. Zum Tarif Comfort Plus gehört ein Eherechtsschutz. Die maximale Versicherungssumme beträgt 2.500 Euro pro Versicherungsfall.

Überblick über die beiden genannten Angebote zum Eherechtsschutz

Arag Eherechts­schutz BausteinConceptIF comfort plus
LeistungenEherechts­schutz für beide Ehe­partner

Gericht­liche Angelegen­heiten zu familien­recht­lichen Fragen wegen Getrennt­lebens, Scheidung oder Scheidungs­folgesachen

Gilt nur für deutsche Familien­gerichte

Rechts­schutz in Ehesachen

Gericht­liche Tätig­keiten bei Scheidung oder Scheidungs­folgen

Gilt nur für deutsche Familien­gerichte

Versicherungs­summe30.000 Euro2.500 Euro
Warte­zeit3 Jahre3 Jahre

Ein genauer Vergleich von Leistungsumfang und Kosten ist aufgrund der Unterschiede zwischen den Anbietern unbedingt zu empfehlen. Einen ersten Überblick ermöglicht der Online-Vergleichsrechner.

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Was kostet eine Privatrechtsschutzversicherung mit dem Baustein Eheschutz- und Scheidungsrecht?

Die Ausgaben für den Baustein Eherechtsschutz gestalten sich recht übersichtlich. Sie liegen bei unter 20 Euro pro Monat, unabhängig von Beruf oder Alter. Mithilfe von Selbstbeteiligung und Zahlungsweise kannst du die Beitragshöhe anpassen.

Bei der Kostenrechnung ist noch die Wartezeit zu bedenken. Bevor du die Leistungen erhältst, musst du drei Jahre lang einzahlen.

Ein Beispiel: Ein 40-jähriger Arbeitnehmer wählt für den privaten Rechtsschutz im Komfort-Tarif eine Selbstbeteiligung von 150 Euro und eine monatliche Zahlungsweise. Folgende Kosten kommen dann auf ihn zu:

Private Rechtsschutzversicherung Komfort30 Euro
Anteil für Baustein Eherecht12 Euro
Monatlicher Betrag42 Euro
Kosten pro Jahr504 Euro
Nach drei Jahren (Wartezeit)1.512 Euro

Nach Ablauf der Wartezeit hat der Angestellte rund 1.500 Euro in seinen Rechtsschutz investiert. Übernimmt die Versicherung im Ernstfall weniger, solltest du genau prüfen, ob sich der Versicherungsschutz nur mit Blick auf die Leistungen bei Scheidung wirklich auszahlt.

Streit um jeden Preis?

Wenn der Rechtsstreit mit dem Partner nicht mit der Scheidung endet

Ist die Scheidung erledigt, bedeutet das nicht zwingend, dass du mit deinem Ex-Partner im Reinen bist. Wir haben exemplarisch drei Urteile zusammengefasst, die zeigen, wie ehemalige Partnerschaften die Gerichte beschäftigen.

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Zuletzt aktualisiert am: 08.08.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen