Berufsunfähigkeit & Multiple Sklerose Wie stehen deine Chancen auf den Versicherungs­schutz mit MS?

Mache frühzeitig einen Haken an deine Berufsunfähigkeitsversicherung
Lass dich bei Vorerkrankungen von einem Versicherungsexperten unterstützen
Entscheide dich für die beste Absicherung

Intro

Das Wichtigste zur Berufsunfähigkeitsversicherung und MS

Mit der Diagnose Multiple Sklerose (MS) bist du nicht immer sofort berufsunfähig. Trotzdem besteht für MS-Erkrankte die Gefahr, dass sie aufgrund ihrer Krankheit vorzeitig aus dem Arbeitsleben aussteigen müssen. Eine gute Absicherung für den Einkommensverlust ist dann Gold wert. Im besten Fall hast du dich um deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) frühzeitig gekümmert und kannst dir nun zumindest finanziell weniger Gedanken machen.

Eine Auswertung des MS-Registers der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft zeigt, dass fast ein Viertel der betroffenen Patienten vorzeitig in Rente geht. Mehr als die Hälfte der befragten MS-Patienten gibt dagegen an, in einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung zu sein.

Auch wenn viele Betroffene ihrer Berufstätigkeit lange ohne Einschränkungen nachgehen können, kommt es meist zu längeren Zeiten mit Arbeitsunfähigkeit. Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung ist daher eine wichtige Vorsorge.

Drei Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Multiple Sklerose

  1. Multiple Sklerose ist eine chronische Entzündung des Nervensystems.
  2. Du musst die Krankheit bei Versicherungsabschluss in den Gesundheitsfragen angeben.
  3. In der Regel ist es sehr schwer, einen Berufsunfähigkeitsschutz zu finden, wenn du bereits erkrankt bist. Im Einzelfall kann es aber möglich sein.

Unser Tipp: Lass uns die Arbeit machen. Um einen Anbieter zu finden, der dich vielleicht versichert, brauchst du unbedingt die Unterstützung eines Versicherungsexperten. Nur er kann für dich anonym bei den Versicherern die Konditionen erfragen. Gehst du auf eigene Faust vor, riskierst du eine Ablehnung nach der anderen.

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Diagnose

01 Multiple Sklerose: Wie zeigt sich die Krankheit?

Multiple Sklerose ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. Die körpereigenen Zellen greifen die Schutzschicht der Nervenzellen in Gehirn und Rückenmark an. Dadurch kommt es zu Funktionsstörungen der betroffenen Nerven. Die Autoimmunerkrankung verläuft in Schüben, ist nicht ansteckend, aber auch nicht heilbar.

Die Ursachen für die Erkrankung sind nicht klar. Medizin-Experten sehen eine Mischung aus genetischer Veranlagung und weiteren Faktoren wie Infektionen, Vitamin-D-Mangel oder eine ungesunde Lebensweise mit starkem Rauchgewohnheiten als mögliche Gründe an.

Häufige Symptome bei MS

Multiple Sklerose ist bekannt als die „Krankheit mit den 1.000 Gesichtern“. Denn die Art und Weise, wie sie in Erscheinung tritt, ist völlig unterschiedlich und individuell. Es hängt jeweils davon ab, welche Nervenstrukturen gereizt oder entzündet sind. Es beginnt zunächst mit nur einem Krankheitsanzeichen. Erst im weiteren Verlauf der Erkrankung kommen noch weitere MS-Symptome hinzu.

Erste Anzeichen für Multiple Sklerose sind:

  • Taubheitsgefühle oder Kribbeln auf der Haut
  • Unsicherheit beim Gehen oder beim Greifen
  • Verdauungsbeschwerden
  • Sehstörungen wie verschwommenes Sehen
  • Fatigue (starke Erschöpfung und Ermüdung)
  • Lähmungserscheinungen
  • Sprachstörungen

An MS erkranken oft junge Menschen im Alter zwischen 20 und 40 Jahren. Sie tritt also in einer Zeit auf, in der du deine Karriere aufbaust oder ins Berufsleben startest.

Haken dran am Schutz

02 Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Multipler Sklerose: Geht das noch?

Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Vorerkrankungen wie Multiple Sklerose eigentlich schon fast eine unüberwindbare Hürde und ein Ausschlusskriterium. Hast du die Diagnose der Krankheit bereits, lehnen die Versicherer deinen Aufnahmeantrag oft gleich ab.

Angesichts der möglichen Symptome und der Schädigung des Nervensystems schätzen sie die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ein, dass es bei dir früher oder später zu einer Berufsunfähigkeit kommt. MS-Patienten gelten daher für viele Versicherungsgesellschaften als unversicherbar.

Unser Tipp liegt daher auf der Hand: Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen willst, warte damit nicht zu lange ab. Denn dein Alter und dein Gesundheitszustand sind wichtige Faktoren, die sich auf die Kosten der BU und die Leistung der Police auswirken. Je jünger du als Versicherungsnehmer bist, desto gesünder bist du wahrscheinlich und umso besser sind die Vertragskonditionen, die der Versicherer dir bietet.

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Wie beeinflusst die Vorerkrankung deinen Versicherungsschutz?

Eine Chance auf einen Vertrag besteht deshalb, weil die Anbieter bei den Anträgen nach Einzelfall entscheiden. Zudem setzen sie bei der Bewertung von Vorerkrankungen unterschiedliche Schwerpunkte: Für den einen ist die MS-Diagnose ein No-Go, ein anderer Anbieter macht ein Angebot, weil noch keine Folgeerkrankungen vorliegen.

Trotzdem kannst du als Erkrankter wohl nicht mit einem uneingeschränkten BU-Schutz rechnen. Aufgrund des hohen Risikos, dass es zum Leistungsfall, also deiner Berufsunfähigkeit, kommt, ist es wahrscheinlich, dass das Versicherungsunternehmen

  • einen Risikozuschlag berechnet oder
  • einen Leistungsausschluss vorschlägt.

Daneben ist eben auch die komplette Ablehnung des Versicherungsschutzes möglich.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch den Zuschlag teurer oder der Schutz wird durch den Ausschluss schmaler. Letzteres würde für dich als MS-Patienten bedeuten, dass es zwar zu einem Vertragsabschluss kommt. Doch die in deinem Versicherungsvertrag enthaltenden Konditionen können ausschließen, dass du eine Berufsunfähigkeitsrente bekommst, wenn deine Berufsunfähigkeit von Nervenkrankheiten wie MS verursacht wurde. Der Ausschluss hilft dir also nur bedingt weiter. Ob die Versicherung durch den Zuschlag bezahlbar bleibt, muss sich zeigen.

Wenn du nun denkst, du nutzt Sonderangebote mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, um an eine BU-Versicherung zu kommen, solltest du vorsichtig sein. Das mag auf den ersten Blick wie die perfekte Lösung wirken, sie hat aber ihre Tücken. Dies verdeutlicht ein Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe aus dem Jahr 2018.

Worum geht es?

Ein Orthopädietechniker war seit 2002 an Multipler Sklerose erkrankt. 2010 schloss er eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Gesundheitsfragen gab es bei diesem Vertragsabschluss nicht. Der Versicherungsnehmer unterzeichnete lediglich eine von der Versicherung vorgedruckte Erklärung mit dem Wortlaut:

„Ich erkläre, dass bei mir bis zum heutigen Tage weder ein Tumorleiden (Krebs), eine HIV-Infektion (positiver Aids-Test) noch eine psychische Erkrankung oder ein Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) diagnostiziert oder behandelt wurden. Ich bin nicht pflegebedürftig. Ich bin fähig, in vollem Umfange meiner Berufstätigkeit nachzugehen.“

2012 stellte er einen Antrag auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Darin erklärte er, dass er seit 2002 an MS erkrankt ist und deshalb regelmäßig behandelt wird.

Der Versicherer verweigerte die Zahlung und erklärte die Anfechtung des Versicherungsvertrages. Er sah darin eine „arglistige Täuschung“, da der Kläger unzutreffende Gesundheitsangaben gemacht habe. Außerdem habe er gefahrerhebliche Umstände vorsätzlich verschwiegen und damit seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt.

 

Zudem sei er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mehr in der Lage gewesen, seiner beruflichen Tätigkeit in vollem Umfang nachzukommen.

Das Urteil

Das Landgericht Heidelberg stimmte der Versicherungsgesellschaft zu (Urteil vom 08.11.2016, Az. 2 O 90/16). Die Versicherung hat in der Gesundheitsprüfung zwar nicht konkret nach Multipler Sklerose gefragt. Dennoch habe der Kläger gefahrerhebliche Umstände verschwiegen, weil er die bestehende Diagnose MS nicht erwähnte. Als Versicherungsnehmer gilt für ihn die sogenannte spontane Anzeigepflicht. Demnach muss er alle Tatsachen offenlegen, die für den Abschluss des Vertrages relevant sind.

Alternativen prüfen

03 Welchen anderen Versicherungsschutz gibt es?

Ist der BU-Schutz in weiter Ferne, kannst du überlegen, auf Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung auszuweichen. So leistet auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Fall, dass du krankheitsbedingt nicht mehr arbeitsfähig bist. Im Vergleich zur BU sind die Hürden für die Auszahlung als Antragsteller allerdings höher. Du musst erwerbsunfähig sein, also in keinem Beruf mehr länger einsatzfähig sein.

Mit der Grundfähigkeitsversicherung lassen sich verschiedene, alltägliche Fähigkeiten versichern. Bei Verlust eines dieser Skills zahlt dir der Versicherer die vereinbarte monatliche Rente aus. Ob du als Versicherter berufsunfähig bist oder nicht und ob du deinen Job noch ausführen kannst, spielt für diesen Versicherungsschutz keine Rolle.

 

Daneben gibts noch die Multi-Risk-Versicherung und die Dread-Disease-Versicherung. Auch die private Unfallversicherung wird häufig als Alternative genannt, auch wenn Unfälle nur für etwa jede zehnte Berufsunfähigkeit verantwortlich sind.

Leistung vom Staat

04 Wenn es gar nicht mehr geht: Erwerbsminderungsrente bei MS

Ohne private Versicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit folgt nach der Lohnfortzahlung und dem Krankengeld die staatliche Erwerbsminderungsrente. Zumindest als Angestellter hast du Anspruch auf diese Rente. Für den Leistungsantrag musst du jedoch verschiedene Voraussetzungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfüllen:

  • Kein Rentenalter erreicht
  • Fünf Jahre Mindestversicherungszeit in der DRV
  • Mindestens drei Jahre Pflichtbeitragszeit (innerhalb der letzten fünf Jahre)

Je nachdem, ob du maximal drei Stunden oder nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kannst, wird dir die volle beziehungsweise die teilweise Erwerbsminderungsrente vom Staat gewährt.

Erhältst du einen Ablehnungsbescheid, kannst du mithilfe eines Rechtsbeistandes einen Widerspruch einlegen. Oft hilft es, noch einmal nachzuhaken und Einsicht in die Unterlagen zu verlangen. So kann etwa die Einschätzung des Gutachters den Bewertungen der Ärzte widersprechen und zu einer ungerechtfertigten Ablehnung führen.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 21.09.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Berufsunfähigkeitsversicherungen