Wenn es gar nicht mehr geht: Erwerbsminderungsrente bei MS
Ohne private Versicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit folgt nach der Lohnfortzahlung und dem Krankengeld die staatliche Erwerbsminderungsrente. Zumindest Angestellte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bis zum Eintritt ins Rentenalter arbeiten können, haben Anspruch auf diese Rente. Für den Leistungsantrag müssen sie jedoch verschiedene Voraussetzungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfüllen:
- Noch kein Rentenalter erreicht
- 5 Jahre Mindestversicherungszeit in der DRV
- Mindestens 3 Jahre Pflichtbeitragszeit (innerhalb der letzten 5 Jahre)
Je nachdem, ob der Erkrankte maximal drei Stunden oder nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, wird ihm die volle beziehungsweise die teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt.
Nutzerberichte aus Online-Foren lassen jedoch die Vermutung aufkommen, dass es nicht so leicht ist, diese Frührente zu erhalten. Viele Betroffene berichten von Ablehnungsbescheiden.
Wer einen Ablehnungsbescheid erhalten hat, kann mithilfe eines Rechtsbeistandes einen Widerspruch einlegen. Oft hilft es, noch einmal nachzuhaken und Einsicht in die Unterlagen zu verlangen. So kann etwa die Einschätzung des Gutachters der Versicherer den Bewertungen der Ärzte widersprechen und zu einer ungerechtfertigten Ablehnung führen.