Krankenhaustagegeld Taschengeld für den Krankenhausaufenthalt
- Lohnt sich besonders bei längeren Aufenthalten
- Telefonate, Anfahrtskosten, Essen usw. inklusive
- Teils erhebliche Leistungsunterschiede
Was ist Krankenhaustagegeld?
Eine der möglichen Leistungsbausteine der privaten Krankenversicherung ist die Krankenhaustagegeldversicherung. Diese bietet Ihnen für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts eine von Ihnen bestimmte Summe. Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls stationär behandelt werden, bleiben Ihnen dann Geldsorgen erspart.
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Brauche ich Krankenhaustagegeld tatsächlich?
Wenn Sie bei einem Krankenhausaufenthalt auf einiges nicht verzichten möchten, benötigen Sie diese zusätzliche private Krankenversicherung in jedem Fall. Nur mit der Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld können Sie Telefonate, Anfahrtskosten Ihrer Familie, frisches Obst und weitere Dinge bezahlen, ohne auf Erspartes zurückgreifen zu müssen. Wofür Sie das Geld der Krankenversicherung verwenden, entscheiden Sie. Sie können es zeitlich unbegrenzt erhalten.
Verwendung für Krankenhaustagegeld: Zuzahlung, Haushaltshilfe etc.
Sie selbst legen fest, wie viel Krankenhaustagegeld Sie von der Krankenversicherung erhalten. Hierbei müssen Sie mehrere finanzielle Belastungen bedenken. Dazu können der Eigenanteil der Krankenhausgebühren, eine Haushaltshilfe und alltägliche Dinge wie Zeitschriften gehören. Für die Berechnung des Krankenhaustagegelds und die Auswahl der richtigen Krankenzusatzversicherung sollten Sie sich Zeit nehmen und einen Versicherungsexperten zu Rate ziehen.
Stolperfalle
Wie bei jeder Art der privaten Krankenversicherung müssen Sie bei der Antragstellung Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Ihre Antworten müssen wahrheitsgetreu sein, da der Versicherer sonst jederzeit den Vertrag kündigen darf. Können Sie eine Gesundheitsfrage nicht beantworten, sollten Sie den entsprechenden Arzt kontaktieren.
Wichtig beim Abschluss
Beachten Sie, dass Sie Krankenhaustagegeld meist nur für Behandlungen erhalten, die innerhalb eines vertraglich festgelegten Zeitraums erfolgen (beispielsweise drei Jahre ab dem Unfallzeitpunkt). Wie es sich bei der jeweiligen Zusatzversicherung genau verhält, können Sie den Vertragsbedingungen des Versicherungsvertrags entnehmen.
Krankenhaustagegeld bei stationärer Reha
Wird eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig, fallen oft ebenso zusätzliche Kosten an wie bei einem normalen stationären Aufenthalt. Allerdings zahlt nicht jede Zusatzversicherung bei Reha-Maßnahmen. Daher ist es besonders wichtig, auf den genauen Leistungsumfang zu achten. Zahlungen von Krankengeld bei stationärer Reha werden im Versicherungsvertrag oft „Kurtagegeld“ genannt und betragen das vollständige oder aber anteilige Krankenhaustagegeld. Im Vertrag können Leistungen allerdings auch ausgeschlossen werden. Wird ein möglicher Reha-Aufenthalt in den Versicherungsbedingungen nicht erwähnt, muss man davon ausgehen, dass auch hier das Geld nicht gezahlt wird.
Krankenhaustagegeld bei Geburt
Auch wenn Frauen heute in der Regel immer früher das Krankenhaus nach der Entbindung verlassen, so bleiben die meisten doch vor und nach der Geburt mehrere Tage im Krankenhaus. Diese Zeit kann sich aus den verschiedensten Gründen verlängern, so dass es für die jungen Mütter interessant zu wissen ist, ob sie auch in diesem Fall mit einer Krankenzusatzversicherung Anspruch auf das Krankenhaustagegeld haben. Da die Niederkunft als eine medizinisch notwendige Behandlung angesehen wird, wird auch der damit verbundene Klinikaufenthalt mit dem Tagegeld vergütet. Allerdings ist es bei den meisten Versicherern nicht möglich, eine Versicherung im Spätstadium der Schwangerschaft zu beantragen bzw. ist oft eine Wartezeit von acht Monaten vorgesehen, bis die Versicherung auch bei Geburt das Krankenhaustagegeld auszahlt.
Unterschied zum Krankentagegeld
Das Krankenhaustagegeld darf jedoch nicht mit dem Krankentagegeld verwechselt werden. Bei diesem erhalten Sie im Vergleich für jeden Krankheitstag ein vorher festgelegtes Krankentagegeld. Dies ist unabhängig davon, ob Sie stationär behandelt werden oder sich etwa in den eigenen vier Wänden von einer Grippe erholen. Die Versicherung bei Krankheit leistet also weitaus umfangreicher und ist daher besonders für Selbständige und Freiberufler interessant, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.