Sterbeurkunde: Alle Infos zu Kosten, Antrag & wichtigen Unterlagen

Mit einer Sterbeurkunde wird der Tod einer Person bescheinigt. Diesen Nachweis brauchen Hinterbliebene für verschiedene Formalitäten, die mit dem Todesfall zusammenhängen. So kann keine Beerdigung ohne Vorlage der Sterbeurkunde stattfinden. Die Kosten variieren je nach Standesamt und unterscheiden sich auch nach Erst- und weiterer Ausführung.

Inhaltsverzeichnis

Was kostet eine Sterbeurkunde beim Standesamt?

Nach dem Tod eines geliebten Menschen müssen sich Angehörige um viele Dinge kümmern, etwa um die Organisation der Bestattung oder um die Kündigung von Mitgliedschaften, Versicherungen und anderen Verträgen. Für diese und andere Formalitäten benötigen Hinterbliebene eine Sterbeurkunde.

Auf dieser sind der Vor-, Nach- und gegebenenfalls Geburtsname des Toten, der Geburtstag und der Geburtsort sowie der Todestag und der Todeszeitpunkt vermerkt. Auch der Sterbeort ist dokumentiert, ebenso die letzte Meldeanschrift, der Familienstand und die Religionszugehörigkeit.

Für die Ausstellung ist das Standesamt zuständig, in dessen Ort, Bezirk oder Gemeinde die Person ihren letzten Atemzug genommen hat. War sie zu dieser Zeit im Ausland, ist die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Konsulat im Land die richtige Anlaufstelle.

Wie viel eine Sterbeurkunde kostet, hängt von der Gemeinde beziehungsweise dem Bezirk ab. Die größten deutschen Städte berechnen eine Gebühr von 10 Euro bis 15 Euro für die Erstausstellung, jede weitere Ausstellung kostet zwischen 5 Euro und 12 Euro.

Die Kosten der Sterbeurkunde für die zehn größten Städte in Deutschland im Überblick:
  • Berlin - 12 Euro
  • Hamburg - 14,50 Euro
  • München - 12 Euro
  • Köln - 10 Euro
  • Frankfurt am Main - 11 Euro
  • Stuttgart - 12 Euro
  • Düsseldorf - 15 Euro
  • Leipzig - 10 Euro
  • Dortmund - 15 Euro
  • Essen - 10 Euro

Tipp:

Die Gebühren für die Urkunde mögen zwar nur eine Kleinigkeit sein. Diese und weitere Kosten summieren sich aber schnell, sodass Angehörige nach dem Tod eines geliebten Menschen oftmals mehrere tausend Euro für Bestattung und Co. ausgeben. Verbraucher, die ihre Hinterbliebenen noch zu Lebzeiten vor diesen Ausgaben schützen wollen, können eine sogenannte Sterbegeldversicherung abschließen. Mit ihr vereinbaren sie eine Versicherungssumme, beispielsweise 5.000 Euro, die für die Beerdigung vorgesehen ist.

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Totenschein und Sterbeurkunde – Was ist der Unterschied?

Die Todesbescheinigung vom Arzt wird auch Leichenschauschein genannt. Dieser Totenschein dokumentiert den Ort, die Ursache und den Zeitpunkt des Todes. Das Dokument braucht das Standesamt für die Ausstellung der Sterbeurkunde.

Wie lange dauert die Ausstellung der Sterbeurkunde?

Den Antrag beim Standesamt stellen Hinterbliebene persönlich, per Post, Fax oder online. Einmal beantragt, können zwischen ein bis zwei Wochen vergehen, bis die Sterbeurkunde ausgestellt ist. Wer persönlich mit allen erforderlichen Unterlagen zum Standesamt geht, bekommt die Urkunde je nach Gemeinde allerdings auch sofort ausgehändigt.

Die Sterbeurkunde im Original brauchen Angehörige für:

Je nach Standesamt ist die Ausstellung der Exemplare für Sozialversicherungszwecke, also für die gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung, gebührenfrei. Manche Gemeinden erheben auch keine Kosten, wenn die Sterbeurkunde für das Versorgungsamt oder die Bestattung benötigt wird.

Übrigens:

Haben Hinterbliebene ihr letztes Original verlegt, können sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister anfordern.

Eine Kopie der Urkunde sollte für die Kündigung von Versicherungen wie Hausrat und Haftpflicht reichen sowie für die Kündigung von anderen Verbraucherverträgen, etwa für das Smartphone, den Strom oder die Mitgliedschaft in Vereinen und im Fitnesscenter.

Behördengang Anderen überlassen

Um die Sterbeurkunde kann sich auch der Bestatter kümmern. War die Person zuletzt im Pflegeheim, Seniorenhaus oder Krankenhaus, bieten die Einrichtungen ebenfalls an, diese Aufgabe zu übernehmen. Ist die Todesursache nicht natürlich oder ungeklärt, übernimmt die Polizei die Beantragung.

Wer darf Sterbeurkunden beantragen?

Nicht jeder kann die Sterbeurkunde beantragen. Dies gilt nur für Ehepartner sowie Verwandte in gerader Linie, das bedeutet Geschwister, Eltern und Kinder sowie Großeltern und Enkel. Eine Person ist zudem antragsberechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen kann, etwa über ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Eine wichtige Faustregel lautet:

Die Sterbeurkunde sollte binnen drei Werktagen nach Todesfall beantragt werden. Dazu brauchen Antragsteller:

  • Totenschein, den sie vom Arzt bekommen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde bei bestandener Ehe
  • Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitwung
  • Geburtsurkunde von den Kindern des Verstorbenen, sofern diese minderjährig sind